Hallo,
derzeit zahle ich für mein Kind Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle (Stufe 1). Dafür gibt es einen gerichtlichen Beschluss.
Jugendamt ist nicht involviert.
Wenn mein Kind mit 16 Jahren eine Ausbildung anfängt und somit selbst Geld verdient.
Was muss ich dann tun um den Unterhalt anzupassen - zum Rechtsanwalt gehen und das Ganze per Gericht "anpassen" lassen?
Und wie weit im Vorraus muss ich aktiv werden?
Sofern ich das richtig gelesen habe, wird die Höhe des zu zahlenden Unterhalts bei Ausbildung wie folgt berechnet:
- Einkommen minus 100€ Pauschalabzug. Vom Restbetrag ist dann die Hälfte auf den Unterhalt anzurechnen.
Beispiel:
Ausbildungsvergütung 900€
Abzüglich 100€ Pauschale
= 800€
Davon die Hälfte = 400€
Unterhalt Stufe 1 (Zahlbetrag 2024 für Kind zwischen 12-17 Jahre) = 520€
520€ Unterhalt abzüglich 400€ hälftig anzurechnender Betrag = 120€
Bedeutet ich müsste "nur" noch 120€ Unterhalt bezahlen?
Ist das so richtig?
Und was ist zu tun bzw. was ändert sich wenn das Kind Volljährig wird?
Servus!
derzeit zahle ich für mein Kind Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle (Stufe 1). Dafür gibt es einen gerichtlichen Beschluss.
Damit ist das Ganze tituliert und muss bei jedem Änderungswunsch Deinerseits via Abänderungsantrag bei Gericht bewilligt werden.
Sofern mit Beginn der Ausbildung der Titel geändert werden soll, würde ich versuchen eine Befristung bis zum 18. Lebensjahr einzubauen (sofern diese nicht bereits im jetzigen Titel besteht).
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Gerichtliche Titel werden nicht bis zur Volljährigkeit befristet. Auch nicht bei Abänderungen.
Das Thema Befristung bis zur Volljährigkeit ist durch die bekannte Rechtsprechung eigentlich erledigt. Ich empfehle es schon lange nicht mehr, um die Leute vor unnötigen Kosten zu bewahren.
Hin und wieder gelingt es mit einer - von Anfang an befristeten - Urkunde durchzukommen. Aber nur, wenn der Gläubigervertreter beide Augen zudrückt. Es ist davon auszugehen, dass alle Beistände in Jugendämtern die Befristung ablehnen.
Bedeutet ich müsste "nur" noch 120€ Unterhalt bezahlen?
Ist das so richtig?
Ja.
Der Titel müsste dann eigentlich abgeändert werden, entweder einvernehmlich oder durch strittiges Gerichtsverfahren. Bei Einvernehmen erfolgt die "Abänderung" in der Praxis wohl häufig nur durch schriftliche Vereinbarung oder Vollstreckungsverzicht. M.E. genügt das.
Und was ist zu tun bzw. was ändert sich wenn das Kind Volljährig wird?
Dann werden nicht 400, sondern 800 € auf den Bedarf des Kindes angerechnet. In diesem Fall würde dann wohl kein Unterhalt mehr zu zahlen sein. Der Titel wäre dann auf 0,00 abzuändern und herauszugeben.
Damit ist das Ganze tituliert und muss bei jedem Änderungswunsch Deinerseits via Abänderungsantrag bei Gericht bewilligt werden.
ok, also freiwillig wird von der KM nichts kommen was ihren monatlichen Geldeingang schmälert.
d.h. ich muss bevor mein Kind die Ausbildung anfängt zum Anwalt und der muss ein Schreiben ans Gericht schicken mit der Bitte/Aufforderung den "Titel" entsprechend abzuändern !?
Und das gleiche Spiel nochmal kurz bevor das Kind 18 wird !?
Was bedeutet eigentlich "den Titel herausgeben" ?
Ist das die schriftliche (gerichtliche) Änderung auf 0 ?
Servus!
d.h. ich muss bevor mein Kind die Ausbildung anfängt zum Anwalt und der muss ein Schreiben ans Gericht schicken mit der Bitte/Aufforderung den "Titel" entsprechend abzuändern !?
Idealerweise gehst mit einer Kopie des Ausbildungsvertrages zum RA; liegt Die dieser nicht vor, würde ich warten, bis die Ausbildungsstelle tatsächlich angetreten wird.
Und das gleiche Spiel nochmal kurz bevor das Kind 18 wird !?
So isses, nur brauchst Du hier nicht abwarten, bis er 18 wird (daran und insbesondere am Zeitpunkt wird sich vorhersehbar nichts ändern lassen 😉).
Was bedeutet eigentlich "den Titel herausgeben" ?
Das bedeutet, dass das Original des Beschlusses oder Titels Dir ausgehändigt wird; damit kann danach hieraus theoretisch nicht mehr gepfändet werden.
Alternativ zur Herausgabe kann meines Wissens auch eine rechtswirksame Vollstreckungs-Verzichtserklärerung ausgearbeitet werden.
Grüßung
Marco
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Das bedeutet, dass das Original des Beschlusses oder Titels Dir ausgehändigt wird; damit kann danach hieraus theoretisch nicht mehr gepfändet werden.
Alternativ zur Herausgabe kann meines Wissens auch eine rechtswirksame Vollstreckungs-Verzichtserklärerung ausgearbeitet werden.
Ich habe eine beglaubigte Abschrift des Gerichtsbeschlusses bekommen. Bedeutet das, dass die KM das "Original" davon hat und diesen dann auf Aufforderung an mich herausgeben soll?
Da mit der KM aber nicht normal zu reden ist, habe ich da keinerlei Hoffnung das sie da mitspielt.
Heißt, ich gehe, sobald ich den Ausbildungsvertrag habe zu meinem Rechtsanwalt und der setzt dann ein Schreiben an die KM auf, mit der Aufforderung den Titel herauszugeben!?
Und da die KM sich dann vermutlich quer stellen wird, geht sie auch zu ihrem Anwalt und das Ganze landet dann wieder vor Gericht mit allem drum und dran!?
Servus!
Ich habe eine beglaubigte Abschrift des Gerichtsbeschlusses bekommen. Bedeutet das, dass die KM das "Original" davon hat und diesen dann auf Aufforderung an mich herausgeben soll?
So isses!
Heißt, ich gehe, sobald ich den Ausbildungsvertrag habe zu meinem Rechtsanwalt und der setzt dann ein Schreiben an die KM auf, mit der Aufforderung den Titel herauszugeben!?
Ich würde parallel dazu die Modalitäten des etwaigen abgeänderten Titels ermitteln und bei der Aufforderung/Bitte zur Herausgabe Deine Bereitschaft, einen entsprechend abgeänderten Titel unterschreiben zu wollen, signalisieren.
Ob Du Letzteres mit/ohne RA erst mal machst, ist Deine Entscheidung (ich würde erst mal ohne RA KM anschreiben).
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Jugendamt ist nicht involviert.
Dein Fall wirkt etwas schwierig auf mich. Ich an deiner Stelle würde der Kindesmutter die Einrichtung einer Beistandschaft beim Jugendamt empfehlen. Diskret, versteht sich! Für die Inanspruchnahme der Beistandschaft entstehen ihr keinerlei Kosten. Das ist besonders vorteilhaft für diese Mutter, wo sie doch kaum über Einkommen verfügt. Beistände kümmern sich vollständig um die Unterhaltsangelegenheiten der Kinder. Von der außergerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche (z.B. regelmäßig Auskünfte einholen) über komplexe Unterhaltsberechnungen und auch Vertretung in gerichtlichen Unterhaltsverfahren bis hin zur Vollstreckung von Zahlungsrückständen, rundum alles ist Aufgabe eines Beistands. Beistände kennen sich rechtlich sehr gut aus, m.E. oft besser als viele Anwälte! Sie machen ja auch fast nichts anderes. Und sie haben genialen Zugriff auf Rechtsprechung und Literatur.
Und wenn dann ein Kind mit 16 oder 17 eine Berufsausbildung (mit Vergütung) beginnt, machen Beistände bei einem Abänderungswunsch des Vaters hinsichtlich bestehender Titel nur selten Schwierigkeiten! Jedenfalls habe ich diese Erfahrung in Foren schon ziemlich oft gemacht. Beistände gehen in solchen Fällen sogar von sich aus auf Unterhaltspflichtige zu. Betreuende Elternteile ohne Beistandschaft zicken m.E. bei solchen Abänderungen oft rum.
Also, einen Beistand irgendwie versuchen heranzureden und vermutlich sämtliche Anwaltskosten sparen. Viel Erfolg. 😎