Moin Phineas,
Das hängt von der Biologie ab. Nehme ich konservativ ein dreiviertel Jahr probieren an würde ich sagen bis zum 1.1.2015 ist es definitiv da.
Diese Idee finde ich zwar durchaus amüsant ... denke aber, dass ein befristeter Titel mit dieser Begründung genauso viel wert ist, wie kein Titel (und ein Streit darüber genauso viel kostet).
Gruß
United
denke aber, dass ein befristeter Titel mit dieser Begründung genauso viel wert ist, wie kein Titel (und ein Streit darüber genauso viel kostet).
Das sehe ich durchaus anders.
Ich würde unter dieser Voraussetzung eine Befristung auf 2 Jahre aufnehmen.
Und wenn wirklich ein Richter fragt, würde ich genau diese Begründung abgeben.
Zumal bis dahin ja vielleicht schon was im Anmarsch ist.
Darüberhinaus lassen sich 2 jährige Titel auch immer mit dem 2 jährigen Auskunftsrecht begründen, sodass ich hier den Nutzen für größer halte als das Risiko.
Schließlich würde ich auch immer das OLG-Urteil (aus Hamm) anführen, nachdem ein "freiwilliger" Titel immer auch zur Annahme berechtigt, der Unterzeichner würde den titulierten Unterhalt auch zukünftig leisten können.
Genau das kann aber (fast) niemand. Und schon gar nicht wenn man noch Kinder will.
Edit: Ja, es war natürlich Hamm:
http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=6342
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Guten Abend,
vielen Dank für die Diskussion.
Aus diesem Thread und einigen weiteren Posts die ich im Internet fand habe ich folgendes Konstrukt zusammengesetzt.
Ich wuerde mich sehr freuen wenn Ihr dies kommentieren könntet.
Vielen Dank vor allem
Der Erschienene erklärt nach Belehrung über die Rechtsfolgen der Unterhaltsverpflichtung sowie über die Bedeutung der Unterwerfungsklausel:
1. Für mein Kind XXXXX
geboren am XXXX
bin ich unterhaltspflichtig. Der Unterhaltsanspruch des Kindes ist noch nicht tituliert.
2. Ich verpflichte mich, meinem Kind jeweils zum 3. eines jeden Monats den folgenden Unterhalt im Voraus zu zahlen:
Vom 1.8.2013 an monatlich 128 % des jeweiligen Mindestunterhalts vermindert um die Hälfte des jeweiligen Kindergeldes für ein erstes gemeinschaftliches Kind, und zwar
ab 1.8.2013 der ersten Altersstufe,
ab 1.11.2013 der zweiten Altersstufe.
Nach gegenwärtiger Rechtslage errechnet sich der Zahlbetrag – derzeit – wie folgt:
406,00 Euro abzüglich 92,00 Euro Kindergeld = 314,00 Euro monatlich.
3. Wegen der Unterhaltsverpflichtung unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde und ermächtige die Urkundsperson, dem Kind eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen.
4. Abänderungen in der Höhe des zu leistenden Unterhaltes folgen den gesetzlichen Regelungen.
Diese Urkunde hat eine Gültigkeit von 2 Jahren, bis zum 1.8.2015. Begründet liegt diese Laufzeit in der festen Absicht des Erschienen mit seiner Partnerin ein weiteres Kind zu zeugen was im Laufe des Jahres 2014 geboren werden wird.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
_____________________ _____________________
Unterhaltspflichtiger Urkundsperson
Die mit der Unterschrift übereinstimmende Ausfertigung ist heute dem Kind,
XXXX,
zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt worden.
Denkt Ihr eine schriftliche Bestätigung meiner Partnerin, dass Sie ebenso mit meinen Planungen bezüglich einem weiteren Kind einverstanden ist, ist hilfreich?
Moin Phineas,
meine Meinung hatte ich ja bereits Kund getan (und an dieser ändert auch Beppo´s Einwurf nichts).
Wenn, dann würde ich dennoch zwei Titel daraus machen:
1. Gesetzlichen Mindest-Unterhalt befristet bis zum 18. Lebensjahr
2. Befristet auf zwei Jahre die Differenz von 100% zu 128%
Gruß
United
Ich sehe es wie United. Dein Entwurf ist genau das Gegenteil von dem, was deine Exfrau möchte: 128% Unterhalt, egal wie viele Kinder du mit deiner Partnerin noch bekommst. Ich glaube nicht, dass sie mit deinem Entwurf und der 2jährigen Befristung einverstanden sein wird.
Guten Morgen,
Ich wusste nicht, dass ich auch zwei Titel abgeben kann.
Ich werde also einen Titel bis 18 und Mindestunterhalt und einen zweiten über die Erhöhung auf 128% mit der Begrenzung auf 2 Jahre fertigstellen.
Die Vorstellung gegen mein Kind zu klagen ist mir im Moment so unglaublich zuwieder aber evt. habe ich ja Glück und es klappt mit der Schwangerschaft bevor die Deadline für den zweiten Titel abgelaufen ist.
@Pusteblume
Mir ist schon klar, dass das nicht im Sinne der Mutter meines Kindes ist aber was kann ich denn anderes tun? So muss Sie zumindest gegen mich klagen anstatt, dass ich gegen die Kleine klagen muss.
@All
Ist denn der Textentwurf üblich und passend ?
Moin,
hier findest Du eine brauchbare Vorlage: http://www.trennungsfaq.de/downloads.html
Diese habe ich selbst verwendet, bin zu einem Notar, der hat den Rest gemacht,
fertig.
Irgendwelche Absichtserklärungen - wie in Deinem Entwurf - gehören nicht in einen Titel.
LG,
Mux
Hallo,
inzwischen gingen wir in eine weitere Mediation-Runde.
Sie erklaerte, dass Sie wieder gemerkt hätte, dass es ohne meine erweiterte Betreuung einfach nicht gehen würde, dass Sie nicht arbeiten gehen könne, dass Sie auf keinen Fall es so haben möchte wie die anderen Alleinerziehenden in Ihrem Freundeskreis es erleben. Sie sagte, die 100 Euro seien nichts gegen das Geld was Sie verdiene bzw. nicht mehr verdienen könne wenn ich nicht da wäre.
Unabhängig davon, möchte Sie aber das Thema Geld aus der Hand geben und zum JA gehen. Der Mediator erklaerte Ihr dann, das das JA unseren Fall aber genau über einen Kopf scheren würde mit all den anderen Alleinerziehenden wo Sie selbst sagt, dass es zum Glück bei Ihr nicht so ist.
Ich merkte dann an, dass ich es nicht richtig finde wenn Sie auf der einen Seite davon spricht, dass Sie meine Mehrbetreuung für Ihr Leben benötigt, Sie sehr froh ist, dass Sie nicht alleine gelassen wird, ich der Kleinen ein eigenes Zimmer biete usw. Sie mich aber gleichzeitig mit all den anderen über einen Kamm scheren möchte.
Sie erwiderte darauf, dass Sie das versteht und auch vor allem nachvollziehen kann.
Ich sagte, dass ich Ihre Angst um finanzielle Absicherung voll verstehen kann und schlug vor einen Notar damit zu beauftragen Ihr einen Titel in der von uns gewünschten Höhe auszustellen. Dies lehnte Sie ab.
Der Mediator sprach dann davon ob es nicht eine Lösung sein kann wenn wir zusammen zum JA gehen würden und uns beraten lassen ob das JA auch einen reduzierten Titel akzeptieren wird.
Ich persönlich habe natürlich zugesagt und bin einmal auf den JA Termin gespannt.
Was ich so lese erweckt in mir den Anschein als wenn es eh nur darauf hinauslaufen wird, dass das JA mir schnell mal einen Titel hinlegt den ich unterschreiben soll. Von daher werde ich nichts unterschreiben ohne Rücksprache mit Euch gehalten zu haben.
An dieser Stelle daher auch einmal meinen großen Dank.
Meine Frage ist nun: Ist das JA denn überhaupt befähigt einen in gemeinsamen Verständnis erzeugten finanziellen Titel zu unterzeichnen ?
Sprich wir nehmen die Düsselsdorfer Tabelle und titulieren eben 60% meiner Stufe.
Hi Pineas,
Meine Frage ist nun: Ist das JA denn überhaupt befähigt einen in gemeinsamen Verständnis erzeugten finanziellen Titel zu unterzeichnen ?
Das JA unterzeichnet nichts (wär mal ne lustige Idee, der verdutzten JA-Mitarbeiterin eine Titel zur Unterzeichnung vorzulegen). Es fungiert nur
als kostenloser parteiischer Notar mit den üblichen Einschüchterungsgebahren einer Behörde.
Deine Stratgie ist mir nicht klar. Du hast erfahren, dass Deine Ex Deine ausgedehnte Betreuung braucht und auch nicht reduzieren will. Warum
redest nicht Tacheles und zeigst Ihr die Alternativen auf? KU nach Düsseldorfer Tabelle = 14tägiges Betreuungsmodell versus ausgedehntes
Betreuungsmodell + red. KU? Einigung auf Betrag, Titulierung beim Notar, fertig!
LG,
Mux
Moin Phineas,
in Ergänzung zu @Mux:
Warum redest nicht Tacheles und zeigst Ihr die Alternativen auf? KU nach Düsseldorfer Tabelle = 14tägiges Betreuungsmodell versus ausgedehntes
Betreuungsmodell + red. KU? Einigung auf Betrag, Titulierung beim Notar, fertig!
an dieser Stelle empfiehlt sich manchmal auch der dezente Hinweis, dass alleinerziehende Nur-Muddis mit regelmässig angespannter Finanzlage und ohne freie Abende/Wochenenden auf dem Dating-Markt nicht die Bestseller sind, sondern gerne liegengelassen werden wie angedatschtes Obst...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Forum,
inzwischen mal wieder eine Aktualisierung.
Meine Ex hat sich beim JA beraten lassen. Sie möchte einen gemeinsamen Termin mit mir da machen wo wir dann unsere Fragen klären, den Unterhalt berechnen, zu einer Einigung kommen und das ganze dann im Anschluss titulieren lassen würden.
Ich habe erklärt, dass ich einen Anwalt zu rate ziehen und Ihr einen entsprechenden Titel zukommen lassen werde.
Inzwischen sind wir dann bei
![]()
Ist Ihre Sichtweise so korrekt ?
Welche Unterlagen muss ich denn dem JA zur Verfügung stellen?
Hi,
zumThema dynamisch.
Da irrt deine Holde etwas- Dynamisch bedeutet lediglich, dass der Zahlbetrag automatisch an Alter und aktuelle Tabelle angepasst wird. Abänderungen im Fall weiterer Kinder oder weniger/mehr Einkommen ist da nicht vorgesehen. Aberdu kannstja malversuchen, ob dieDame vom JA das so eitnragen würden.
Der zweite Punktwo sie irrt, ist "ich lasse einen Titel erstellen" SIE kann das gar nicht. DU lässt den Titel erstellen und du diktierst was drin steht (u.a. Begrenzung auf das 18. Lebenjahr). Die JA-Dame muss das so reinnehmen, wie du möchtest, deine Ex hat da kein Mitspracherecht.
Wenn du einen Titel beim JA erstellen lassen willst, dann geh, wenn die Dame vom JA dir erklären will ,dass du nicht bestimmen kannst was drin steht (immerhin unterliegst du damit der Zwangsvollstreckung) oderwenn sie nicht bereit ist, dir das Schriftstück vor Unterschrift zur Durchsicht oder Rücksprache mit einem RA mitzugeben.
Änderungen nach oben gehen immerohn DIskussion undKlage, Änderungen nach unten (wegen weiterer Kinder, Jobverlust oder längerer Krankheit) gehen nur mit Einverständnis der Ex odereben Klage...
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
im Regelfall benötigt das Jugendamt die letzten 12 Gehaltsabrechnungen sowie den Steuerbescheid. Daraus wird dann das durchschnittliche Netto berechnet. Von diesem können dann noch berufsbedingte Aufwendungen und zusätzliche Altersvorsorge abgezogen
Aber mir stellt sich hier die Frage: wie sieht die Betreuung eures Kindes im Moment aus?
Kitakosten werden nach Einkommen geqoutelt und sind erst nach Aufforderung zur Zahlung zu zahlen und nicht monatelang rückwirkend.
Diese Qoutelung gilt auch für Mehr- und Sonderbedarf.
Sophie
Hallo,
in Ergänzung zu midnightwish und AnnaSophie, kannst Du Dich hier http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/jugendamtsurkunde.html#situation kundig machen und auch einen Mustertitel des JA Dir ansehen.
Wenn Du eine andere Möglichkeit als den "Standardfall" haben willst, wird das mit dem JA kaum klappen. Eine solche Vereinbarung kannst DU nur mit der KM direkt schliessen.
Aus dem E-Mail ist aber ersichtlich, dass die KM daran offensichtlich kein Interesse hat.
VG Susi
Hallo Forum,
danke für die Hilfe.
Wie würde denn ein Satz aussehen der mir verbindlich ermöglicht den Titel zu reduzieren wenn wir weitere Kinder bekommen ?
In den Leitlinien des OLG Koblenz wird auch von "konkret dargelegte Kinderbetreuungskosten sind abzuziehen" gesprochen. Meine Mutter ist in die Betreuung regelmässig eingebunden und ich überlege auch aus steuerlichen Gründen diese Betreuung per Vertrag zu regeln und die Fahrtkosten Ihr zu erstatten (rund 100 Euro im Monat).
Düften diese Gelder ebenso abgezogen werden ?
Grundsätzlich ist im Moment die Betreuung bei 60/40 festgelegt.
Danke für den Link
Hallo,
wenn die Betreuung 60/40 geregelt ist geht der Gesetzgeber davon aus, dass voller Unterhalt geschuldet wird. Allerdings - wenn die Mutter auf die Betreuungsleistungen von dir und der Oma angewiesen ist - könnte da vielleicht etwas Spielraum sein, wenn ansonsten erklärt wird, dass dieses Betreuungsmodell bei vollem Unterhalt nach korrekter Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle so nicht mehr realisierbar ist.
Ich gehe nicht davon aus, dass die Betreuungskosten des Umgangselternteils für eine Betreuung des Kindes in der Umgangszeit vor Berechnung des KUs abgezogen werden können.
Sophie
Moin,
im Regelfall benötigt das Jugendamt die letzten 12 Gehaltsabrechnungen sowie den Steuerbescheid. Daraus wird dann das durchschnittliche Netto berechnet. Von diesem können dann noch berufsbedingte Aufwendungen und zusätzliche Altersvorsorge abgezogen
kleine Richtigstellung: Im Regelfall benötigt das JA überhaupt nichts. Unterhaltsberechnungen durch das JA sind weder verpflichtend vorgeschrieben (noch automatisch richtig, nur weil es ein "Amt" ist. Ein Recht auf Einsicht in die Einkommensunterlagen hat in diesem Fall die Mutter (die die Unterlagen natürlich ans JA weitergeben kann). Aber tituliert werden muss nicht, was das JA errechnet hat, sondern nur, was der UH-Pflichtige tituliert haben möchte.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Wie würde denn ein Satz aussehen der mir verbindlich ermöglicht den Titel zu reduzieren wenn wir weitere Kinder bekommen ?
Die Frage ist nicht, wie er aussehen, sondern ob der Berechtigte ihn so akzeptieren würde oder klagt.
Die einzige Eventualität, die man in den Titel gefahrlos hineinschreiben kann ist die Befristung auf das 18. Lebensjahr. Alles andere was bis dahin kommen oder nicht kommen könnte muss dann geregelt werden, wenn es eingetreten ist.
Wenn ein weiteres Kind dann tatsächlich auf der Welt ist kann man (mit dem dann aktuellen Einkommen) neu rechnen und ggf. Anpassung verlangen.
Gruss von der Insel
Die Frage ist nicht, wie er aussehen, sondern ob der Berechtigte ihn so akzeptieren würde oder klagt.
Ja - aber zumindestens derzeit so von der KM angeboten... Insofern wäre es m.E. einen Versuch wert - rausverhandeln lassen kann man ihn sich ja immer noch... (das JA wird hier schon lauthals ein Veto einlegen).
Ich hab diesbzgl. keine praktische Erfahrung, deshalb halte ich mich mit einem konkreten Formulierungsvorschlag zurück - sicher wird hier jmd anders einspringen.
Meine Empfehlung an den TO wäre, sich vorab mit dem JA ins Benehmen zu setzen und nach einer Titelvorlage fragen (wenn die fragen warum: damit Du ihn unterschrieben zum Termin mitbringen kannst...) und ihn dann hier zur Diskussion stellen, ggf. anpassen (wenn möglich so, dass JA sich vom Grundsatz her wiederfindet) und dann finalisiert zum Termin mitnehmen.
Gruß, toto
http://s7.directupload.net/file/d/3424/cm7ks9um_jpg.htm
http://s14.directupload.net/file/d/3424/yux4somy_jpg.htm
http://s14.directupload.net/file/d/3424/u37baixd_jpg.htm
Hallo,
das JA wollte von mir vorab einmal meine Lohnsteuerjahresabrechnung 2012. Daraus berechnete die Sachbearbeiterin wohl den vorläufigen Unterhalt wie im Anschrieb gefordert.
Was denkt Ihr?
