Hallo,
anbei einmal ein Update.
Ich habe dem JA die Unterlagen zugesendet wie gefordert und um eine Titelvorlage bzw. die Berechnung gebeten.
Mitte Januar kamen dann zwar keine Details aber eine erneute Aufforderung nach der Lohnsteuerberechnung für 2013. Auf meine Frage wieso jetzt schon wieder eine Abrechnung gefordert wird, wenn ich doch schon eine für 2012 eingereicht hätte, bekam ich keine Antwort.
Inzwischen ist der letzte Brief eingetrudelt mit der sehr detaillierten Berechnung.
Abgesehen von den zahlreichen Schreibfehlern finde ich die Berechnung ziemlich daneben. Dieser Betrag ist ungefähr 5 bis 6000 Euro höher als der in der Jahresabrechnung genannte. Es fehlen die Fahrtkosten sowie die zusätzliche Altersvorsorge die meinem Erachten nach auch noch abzuziehen sind. Weiterhin stelle ich meiner Tochter das Arbeitszimmer meiner Frau zur Verfügung welches vorher mit 50 Euro pro Monat abgesetzt werden konnte. Ich sehe hier zusätzliche Betreuungskosten die ebenso nicht berücksichtigt wurden.
Einen Titelentwurf habe ich ebenso wenig erhalten.
Wie würdet Ihr nun reagieren?
Anbei der anonymisierte Brief des JA
http://www.file-upload.net/download-8631375/20140217153708_Redacted.pdf.html
Äh,
wer hat den ndas gerechnet?
Das ist ja nicht mehr als ein Schmierzettel. Sicher das das vom JA kommt?
Dieses benutzt eigentlich ein Programm,das auch von Anwälten und Gericht benutztwird und da wird haarklein alles aufgelkistet und Centgenau gerechnet.
Auf eine korrekte Berechnung würde ich bestehen und mal beimVOrgesetzten nachfragen, warum du dich mti einer handgeschriebenen nicht korrekten Berechnung zufreiden geben sollst.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Also sorry, aber an der Echtheit einer solchen Schmierzettel-"Berechnung" und eines Anschreiben, das mehr Rechtschreibfehler enthält als ein Hund Flöhe hat, würde ich auch zweifeln.
Relevant für irgendwelche Zahlungen wäre sie jedenfalls nicht. Ich persönlich würde es unter diesen Umständen sogar auf eine Klage ankommen lassen.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Kann man das auch lesen, ohne irgendwelche Programme downloaden und installieren zu müssen?
Hallo,
als der Brief als auch die Berechnung ist von meiner Jugendamts-Sachbearbeiterin. Ich habe die entsprechenden Verweise und den offiziellen Briefkopf gelöscht.
Wie bekomme ich denn den/die Vorgesetzte von der zuständigen Sachbearbeiterin raus? Würdet Ihr einfach die Sachbearbeiterin selbst anrufen?
Viele Grüße und vor allem vielen Dank
@Psoidoneum
Das Forum lässt keine uploads zu. Daher musste ich auf den 1clickhoster ausweichen. Wenn Du auf download klickst öffnet sich die PDF
Moin Phineas,
"Deine" JA-Mitarbeiterin gibt es nicht; höchstens eine, die für Deinen Fall zuständig ist. Aber die ist nicht Deine Freundin...
Eine JA-Berechnung kannst Du akzeptieren oder es lassen. Sie ist nicht rechtsverbindlicher als wenn Du Deinen Schornsteinfeger rechnen lässt.
Stell die relevanten Zahlen hier ein; dann rechnen unsere Cracks für Dich (und die irren sich seltenst). Und auch auf einen "Titelentwurf" brauchst Du nicht zu warten: Du kannst den Titel formlos selbst verfassen und unterschreiben. Oder einfach den errechneten Betrag bezahlen und keinen Titel unterschreiben, solange niemand einen solchen einklagen will.
Übernimm einfach mal selbst ein wenig die Regie in diesem Teil Deines Lebens...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nur der Vollständigkeit halber:
Und auch auf einen "Titelentwurf" brauchst Du nicht zu warten: Du kannst den Titel formlos selbst verfassen und unterschreiben.
Ein solcher, selbstgelöteter Titel entfaltet so aber noch keine Rechtswirkung und ist somit kein Titel.
Ein Titel muss "beurkundet" sein.
Das kann von einem Notar, dem JA oder einem Gericht gemacht werden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
Ich beziehe mich auf meinen Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2012.
Was ist denn davon mein Einkommen welches für die Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens herangezogen wird?
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Oder Einkünfte
Oder zu versteuerndes Einkommen?
Moin Beppo,
Ein solcher, selbstgelöteter Titel entfaltet so aber noch keine Rechtswirkung und ist somit kein Titel.
Ein Titel muss "beurkundet" sein.
Das kann von einem Notar, dem JA oder einem Gericht gemacht werden.
sorry, das hatte ich (zu Unrecht) als bekannt vorausgesetzt. Aber natürlich hast Du recht: Zuhause auf dem Küchentisch entfaltet ein Titel auch mit Unterschrift noch keine Wirkung; das tut er erst, wenn er dem JA bzw. dem Unterhaltsberechtigten bzw. dessen gesetzlichem Vertretungsberechtigten vorliegt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
ich habe meine letzten Einkommensbescheid hier hochgeladen:
Ich weiss leider nicht welches Gehalt ich zum Berechnen meines bereinigten Nettolohnes anzusetzen habe.
Auf jeden Fall sind wohl in dem Steuerbescheid bereits 47km einfach Fahrtkostenpauschale sowie eine zusätzliche Altersvorsorge enthalten. Ich habe noch 120 Euro Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände sowie einige ausbezahlte Überstunden. Ich habe bei Recherchen im Netz gelesen, dass Überstunden auch zum Tilgen von Verbindlichkeiten herangezogen werden können ohne, dass Sie das Einkommen erhöhen.
Es wäre sehr sehr nett wenn mir jemand sagen würde wie ich jetzt daraus mein bereinigtes Nettoeinkommen bestimme.
Vielen Dank vorab
Hallo Phineas,
Es wäre sehr sehr nett wenn mir jemand sagen würde wie ich jetzt daraus mein bereinigtes Nettoeinkommen bestimme.
Ich versuche das mal, und wie zu erwarten ist, ist mein Berechnungsvorschlag mindestens genau so aggressiv wie jener des Jugendamtes, wenn auch natürlich in genau die entgegengesetzte Richtung ...
Vorher aber, eine Frage zu diesem hier:
Auf jeden Fall sind wohl in dem Steuerbescheid bereits 47km einfach Fahrtkostenpauschale sowie eine zusätzliche Altersvorsorge enthalten.
Die Fahrtkosten sehe ich - vielleicht bin ich um diese Uhrzeit schon zu müde, aber wo in dem Steuerbescheid taucht die zusätzliche (!) Altersvorsorge auf?!? Die 12.665 Euro bei den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben scheinen mir "nur" die regulären Beiträge zur gesetzlichen Rente zu sein (das sind nämlich ziemlich genau 19,6% deines Bruttoeinkommens, und das war der RV-Prozentsatz im Jahre 2012).
Kommen wir mal zur eigentlichen Frage. Du hast ein Jahresbrutto von 64.705 Euro, davon gehen ab die tatsächlich festgesetzte Einkommenssteuer von 13.131 Euro sowie der tatsächlich festgesetzte Soli von 661,48 Euro; bleiben 50.912,52 Euro. Achtung: Da ich die tatsächliche Steuer verwendet habe, nicht die Steuerabzüge vom Lohn, ist die Steuererstattung hierin bereits enthalten! (Kontrollrechnung: Brutto minus Steuerabzüge vom Lohn plus Steuererstattungen ergibt genau die gleiche Zahl).
Weiterhin sind die Arbeitnehmerbeiträge zur RV, AV, KV und PV abzuziehen. Ich bin zu faul diese Daten einzeln zusammenzuklauben, schau für die exakte Zahl ggf. auf die Jahressummen deiner Gehaltsabrechnung vom Dezember 2012; aber es müssten bei deinem Brutto ungefähr 11.520 Euro sein. Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungen hast du ein Jahresnetto von ca. 39.392 Euro, das sind im Monat ca. 3.283 Euro.
Kommen wir mal zur Einkommensbereinigung, und da geben wir uns natürlich nicht mit den pauschalen 5% zufrieden. Da wir soeben die komplette Steuererstattung bei deinem Einkommen berücksichtigt haben, sagen wir damit gleichzeitig, dass alle berufsbedingten Kosten laut Steuerbescheid auch unterhaltsrechtlich relevant sind. Wer beim Jugendamt anderer Meinung ist, der möge sich wenigstens die Mühe machen, die nicht anerkannten Kosten aus dem Steuerbescheid wieder herauszurechnen, denn wenn du die Kosten nicht abziehen darfst, dann brauchst du auch die zugehörige Steuererstattung nicht auf dein Einkommen draufschlagen zu lassen.
Du hast erhebliche berufsbedingte Kosten, nämlich alles, was im Steuerbescheid unter "Werbungskosten" steht; in Summe sind das 5568 Euro. (Und wenn die Kosten in Wirklichkeit höher waren als das, was das Finanzamt am Ende anerkannt hat, dann ggf. sogar noch ein bisschen mehr. Die Fahrten zur Arbeit waren aber nicht mit dem eigenen Auto, oder? Denn sonst könnten wir statt der steuerlichen Pauschale die unterhaltsrechtliche Pauschale hernehmen, die für dich günstiger wäre!) Sind also im Monat 464 Euro berufsbedingte Kosten; dein Netto reduziert sich somit von 3.283 Euro auf 2.819 Euro.
Dann hatte ich irgendwo in deinen früheren Beiträgen gelesen, du leistest Beiträge in eine zusätzliche Altersvorsorge, nämlich 205 Euro pro Monat, hab ich das richtig verstanden? Dann ist das ebenfalls abziehbar; da es knapp unter den maximal erlaubten 4% deines Brutto-Einkommens ist, sogar abziehbar in voller Höhe. Dein Netto reduziert sich weiter von 2.819 Euro auf 2.614 Euro.
Damit wären wir dann rechnerisch in Zeile 4 der DT gelandet. Wenn gefordert, dann wird sich die Hochstufung wg. "nur ein Kind" wohl nicht vermeiden lassen, also sind wir letztlich in Zeile 5.
Das wäre jedenfalls die Gegenargumentation, die ich dem Jugendamt vor die Füße schmeißen würde. Anschließend könnt ihr dann verhandeln und feilschen wie auf dem türkischen Basar 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
vielen Dank für deine Unterstützung.
Ich habe hier einmal die Berechnung der Lohnsteuerhilfe mit eingehängt. Dort tauchen diese zusätzlichen Abgaben auf. Diese zusätzliche Altersvorsorge ist eine Eichel-Rente. Ich bekam vom Brutto Lohn 198 Euro pro Monat abgezogen. Der Arbeitgeberseitiger Zuschuss beträgt 27 Euro.
Laut meiner Dezemberabrechnung betrugen:
RV: 6332,
AV: 970,
KV: 3350 AN.teil
PV: 447 AN.teil
Summe: 11.099
Die Fahrten zur Arbeit waren mit dem Zug.
Auf der Berechnung tauchen noch 200 Euro auf. Das waren Beiträge zu einem Berufsverband sowie eine Spende.
Weiterhin bin ich in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Koblenz verortet.
Ebenso kam mir noch folgende Argumentation in den Sinn: Ich habe erhöhte Umgangskosten durch die Bereitstellung eines eigenen Kinderzimmers für meine Tochter aufgrund des erweiterten Umgangs. Diesen kann ich durch diverse Elternvereinbarungen nachweisen. Das Zimmer wurde vorher von meiner Frau als Arbeitszimmer genutzt, daher weiss ich welche Steuerliche Ersparnis dies uns brachte und die jetzt durch die Nutzung durch die Kleine wegfallen. 611 Euro im Jahr Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer laut Ihrem Steuerbescheid.
Ich habe auf meiner Gehaltsabrechnung vom Dezember 2012 ein Gesamtbrutto von 67303 stehen. Direkt untendrunter ein Gesamtbrutto (EBeschV) 66984. Dann kommen zwei Spalten mit den Abzügen der PK stfr. Eichel und dann das lfd. Steuerbrutto von 58119.
Ich nehme also an, die Dame des JA hat das Gesamtbrutto inklusive der Altersvorsorge mit aufgenommen. Die Lohnsteuerhilfe korrekterweise das Brutto ohne die Eichelrente herangezogen.
Hallo Phineas,
Ich nehme also an, die Dame des JA hat das Gesamtbrutto inklusive der Altersvorsorge mit aufgenommen. Die Lohnsteuerhilfe korrekterweise das Brutto ohne die Eichelrente herangezogen.
Klingt plausibel. Dann gehen wir also von einem Gesamtbrutto i.H.v. 64.705 Euro aus und merken uns, dass die zusätzliche Altersvorsorge hier bereits abgezogen ist und folglich nicht noch ein zweites Mal abgezogen werden kann. Da der Höchstbetrag von 4% hiermit auch beinahe schon erschöpft ist, ist dieses Thema damit im Grunde genommen auch bereits vollumfänglich erledigt.
Von den 64.705 Euro brutto gehen wie gehabt 13.131 Euro ab für die tatsächlich festgesetzte Einkommenssteuer sowie 661 Euro für den Soli; nach deiner Aufstellung weiterhin 11.099 Euro für die Sozialabgaben. Bleibt ein Netto von 39.814 Euro p.a., also 3.318 Euro pro Monat. Bereinigung um berufsbedingte Kosten laut Steuerbescheid um 464 Euro im Monat, bringt dich auf ein unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen von 2.854 Euro. Zusätzliche Altersvorsorge hatten wir, wie gesagt, schon weiter oben abgefrühstückt.
Das wäre dann rechnerisch Zeile 5 der DT (und bis zum Erreichen der Zeile 6 bei 3.101 Euro ist noch sehr viel Luft); mit der Hochstufung dann also Zeile 6.
Die Fahrten zur Arbeit waren mit dem Zug.
Guck sicherheitshalber nach, ob die tatsächlichen Kosten für die Fahrkarten nicht höher waren als das, was das Finanzamt per Pauschale anerkannt hat.
Auf der Berechnung tauchen noch 200 Euro auf. Das waren Beiträge zu einem Berufsverband sowie eine Spende.
Die Beiträge zu einem Berufsverband müssten aber eigentlich schon irgendwo in den Werbungskosten laut Steuerbescheid vergraben sein, oder?
Spenden dürften als Privatvergnügen gelten, schließlich wird niemand gezwungen, für einen gemeinen und nützlichen Verein zu spenden (oder wie immer das auch hieß). Man könnte jetzt noch ein Fass aufmachen im Sinne von: Wenn die Spenden unterhaltsrechtlich nicht anerkannt werden, dann müsste aber eigentlich auch die Steuererstattung, die sich anteilig aus diesen Spenden ergibt, wieder aus dem unterhaltsrelevanten Einkommen herausgerechnet werden. Da es sich hierbei in deinem Fall allerdings höchstens um ein paar Euro im Monat handeln kann, lohnt sich dieser Karnickelaufstand vermutlich nicht.
Ebenso kam mir noch folgende Argumentation in den Sinn: Ich habe erhöhte Umgangskosten durch die Bereitstellung eines eigenen Kinderzimmers für meine Tochter aufgrund des erweiterten Umgangs. Diesen kann ich durch diverse Elternvereinbarungen nachweisen. Das Zimmer wurde vorher von meiner Frau als Arbeitszimmer genutzt, daher weiss ich welche Steuerliche Ersparnis dies uns brachte und die jetzt durch die Nutzung durch die Kleine wegfallen. 611 Euro im Jahr Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer laut Ihrem Steuerbescheid.
Versuch's meinetwegen. Argumentation könnte ungefähr so lauten: Da es hier auf Unterhalt laut Zeile 5 oder 6 der DT hinausläuft, was also deutlich mehr ist als der Mindestunterhalt und somit einen gewissen Luxus für das Kind auf Seiten der KM erlaubt, sollte es nur recht und billig sein, dass das Kind auf Seiten des KV den "Luxus" eines eigenen Kinderzimmers hat, und dieses bitteschön auch bei der Unterhaltsberechnung anerkannt werden möge. Allerdings: Bei gut sechshundert Euro im Jahr, d.h. fünfzig Euro im Monat, ist es in deinem Fall eigentlich auch egal, dann auch fünfzig Euro weniger bringen dich noch nicht in die nächstniedrigere Zeile.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
vielen Dank noch einmal für die Unterstützung. Meine EX stimmt 6 zu. Jetzt will sie ein Statement bezüglich der Teilung der Hortkosten ebenso mit in den Titel aufnehmen lassen. Würdet Ihr das machen oder gibt es keine gesetzliche Pflicht für Hortkosten ebenso einen Titel erstellen zu lassen?
Hi,
nein, nicht machen und nein, es gibt kein gesetzliches Anrecht auf die Titlulierung von Hortkosten.
Bedenke bitte, dass die im Titel genannte Summe unwiderruflich bis zum Auslauf des Titels ohne wenn
und aber zu zahlen ist, sonst droht Vollstreckung. Eine Abänderung ist nur durch Einwilligung der Ex oder
ein teueres Gerichtsverfahren (mit ungewissem Ausgang) möglich.
Nur KU titulieren lassen, möglichst eine Stufe niedriger als errechnet, Begrenzung auf Volljährigkeit rein.
LG,
Mux
Hallo,
anbei der Entwurf meines Notars.
http://www.directupload.net/file/d/3578/cxd3ql77_pdf.htm
Bezüglich der Hortkostenregelung sehe ich keine Probleme. Ich dürfte immer zumindest genauso viel verdienen wie meine Ex allerdings fehlt mir die "bis 18" Begrenzung.
Wie seht Ihr das?
Hi,
also nochmal: Wieso willst du unbedingt Deiner Ex einen Rechtsanspruch auf dem Silbertablett liefern, wo keiner ist?
Sobald Du das unteschrieben hast, wird aus einer freiwilligen Zahlung Deinerseits eine Rechtsanspruch Deiner Ex auf
zeitlich unlimierte und in der Höhe nicht genannte Hortkosten.
Das BGH hat meines Wissens entschieden, dass Hortkosten im Gegensatz zu den Kinderbetreuungskosten der Kitas überhaupt nicht
vom KV zu übernehmen sind (wenn die Rechtslage doch weniger eindeutig ist, möge man mich berichtigen). Ein Titulierungs-
zwang besteht jedenfalls nicht.
Desweiteren erscheint mir die aufgesetze Urkunde in Teilen seltsam. Dass Du den von Dir beauftragten Notar bezahlst, hat da doch nichts
zu suchen und auch so Formulierungen wie "Ich beantrage ..." sind doch fehl am Platz. Und wieso zum fünften? Eigentlich zum 1. eines jeden
Monats, zum dritten wird noch akzeptiert, aber wie kommst Du denn auf den fünften?
Ich habe damals den Vordruck von Trennungs-FAQ " http://www.trennungsfaq.de/downloads.html" genommen, bin zum Notar und der
hat mir das so fertiggemacht. War kein Problem.
Dem Notar diktierst Du. Du musst ihm sagen, dass da eine Begrenzung rein soll!
Lg,
Mux
Ich halte diesen Text auch für Quatsch.
Sowohl inhaltlich aus den von Mux genannten Gründen als auch die Formulierung, dass du zwar Hortkosten schuldest, diese aber gar nicht beziffert sind.
Was soll denn der GV da pfänden?
Was will denn dieser feine Herr für seine Leistung haben?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also die Hortkosten sind überhaupt nicht zu pfänden da ja kein Beitrag definiert wurde. Ich stimme nur zu die Hälfte der Betreuungskosten zu übernehmen was aber für mich kein Streitpunkt darstellt.
Womit ich tatsächlich ein Problem habe ist allerdings diese Kostennote. Gerade der letzte Absatz macht mich doch etwas stutzig, ob hier wirklich alles mit rechten Dingen zugeht.
http://www.directupload.net/file/d/3605/wwo5lnub_jpg.htm
