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 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

Also die Hortkosten sind überhaupt nicht zu pfänden da ja kein Beitrag definiert wurde.

Diese Verpflichtung:
"Darüber hinaus verpflichte ich mich der Kindesmutter gegenüber, dieser jeweils die Hälfte der
monatlichen Kosten für die Unterbringung des Kindes in einer Kindertagesstätte zu erstatten."

in Kombination mit der Hortrechnung ergibt doch ziemlich klar die Möglichkeit der
Vollstreckung. In meinem KU-Titel wird ja auch kein konkreter Betrag genannt, sondern sich auf
die DDT bezogen.

Zur Kostennote des Notars: Die ist falsch. Er kann eine Schreibgebühr berechnen, Höhe etwa 15 € bis max. 50 €.
Ich hoffe, Du hast nicht im Vorfeld irgendeine windige Beauftragung unterschrieben? Dein Notar tickt nicht ganz
sauber.

Wie sieht denn jetzt letztendlich der Titel aus? Hast Du ihn in der hier geposteten Form abgenickt??

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2014 12:32
(@phineas)
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Guten Morgen,

Bitte entschuldige die verspätete Antwort.

Ich habe die Kostennote des Notars beim Landgericht angezweifelt. Die baten um eine Stellungnahme des Notars. Diese schrieb, dass seine Kostennote richtig sei. Inzwischen bezahlte ich die Kostennote.

Ich hätte besser auf die Empfehlungen des Forum gehört. Mein Fehler.

Weiterhin habe ich gegen die Hälftige Aufteilung der Hortkosten nichts einzuwenden. Bei einer detaillierten Aufschlüsselung müsste ich einen höheren Prozentteil. Ich habe von daher diesen Titel so unterschrieben.

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Inzwischen ist die Schwangerschaft meiner Frau offiziell und ich stelle mir nun die Frage wie ich hier am besten vorgehe. Sie wird ab November in Mutterschutz gehen, der Geburtstermin ist im Januar und Sie wird danach auf unbestimmte Zeit in Elternzeit gehen.

Aus meiner Sicht hätte ich dann ab November Sie als zweite Person die von mir abhängig ist und ab Januar dann mit meinem zweiten Kind insgesamt drei Personen. Ich erwarte dann eine Reduzierung der Einstufung der Düsseldorfer Tabelle um zwei Stufen. Ist das richtig?

Ist es relevant ob meine Frau Elterngeld bzw. Mutterschutzgeld bekommt?

Vielen Dank für Eure Hilfe


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Themenstarter Geschrieben : 07.07.2014 11:01
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Was mich noch stört sind die Kinderbetreuungskosten - hier wird fröhlich Kita und Hort durcheinander gewürfelt, obwohl dies etwas grundsätzlich anderes ist.

Der OP schrieb von einer "Kita nach der Schule" - das gibt es schlichtweg nicht.
KiTa ist das moderne Wort für "Kindergarten" und beschreibt die Betreuungseinrichtung VOR dem Beginn der Schulpflicht.

Wenn das Kind schon zur Schule geht, dann ist es also ein Hort, welcher KEIN Mehrbedarf ist.


AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2014 11:42
(@phineas)
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Hallo und vielen Dank für deine Antwort.

Kita ist meines Erachtens nach die Abkürzung für eine Kindertagesstätte und hierzu gehören sowohl die Krippe, als auch der Hort bzw. der Kindergarten. http://www.duden.de/rechtschreibung/Kita Anbei der Link zum Duden der hier meiner Einschätzung folgt.

Ich stimme Dir zu, dass der Hort grundsätzlich erst einmal kein Mehrbedarf ist allerdings gibt es zwei Punkte warum ich dem Ganzem zugestimmt habe.

A) meine Ex ist Berufstätigkeit und kann diese Tätigkeit nur ausführen wenn eine Betreuung ganztägig gewährleistet ist. Mit dieser Begründung Werden die Hortkosten automatisch anerkannt soweit ich informiert bin.

B) ich kann mein erweitertes Betreuungsmodell ebenfalls nur wahrnehmen wenn die Kleine Nachmittags im Hort ist.

Wie ist denn dein Standpunkt zu der Situation mit dem neuen Kind?


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Themenstarter Geschrieben : 07.07.2014 19:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Überraschenderweise ist das Gegenteil von A. richtig.

Mehrbedarf ist es nur, wenn der pädaggische Aspekt im Vordergrund steht.
Das tut er aber nur vor der 1. Klasse.
Danach ist der Bedarf an Pädagogik gedeckt.
Die Ermöglichung der Berufstätigkeit ist ausdrücklich kein Mehrbedarf des Kindes sondern dient ausschließlich der Mutter. Damit ist es aber kein Mehrbedarf des Kindes.

Ist natürlich auch hirnrissig aber deswegen kommt es ja auch vom BGH.

B. Ist natürlich ein Argument. Da darf man auch gerne freiwillig großzügig sein.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 07.07.2014 20:03
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Mal was zu den Notarkosten. Neben dem GNotKG hat der werte Notar (eventuell) die KostO "vergessen". Blättere da mal §55a. (i.V. §62 Abs.1 BeurkG)

Oder aber:
Eventuell durch die Aufnahme der Hortkosten war das für ihn kein Unterhaltstitel mehr, sondern ein ganz normaler Vergleich. Und dann werden auch andere Kosten erhoben.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 07.07.2014 20:16
(@Inselreif)

Mal was zu den Notarkosten. Neben dem GNotKG hat der werte Notar (eventuell) die KostO "vergessen".

Sicher hat er nichts vergessen. Entweder der Auftrag wurde vor dem 01.08.2013 erteilt, dann gilt die KostO und nicht das GNotKG. Oder er wurde später erteilt, dann umgekehrt.

Aber: Die Regelung des § 55a KostO findet sich jetzt in der Vorbemerkung 2 der Anlage 1 zum GNotKG.

Gruss von der Insel


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Geschrieben : 07.07.2014 20:30
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Okay, und wie erklärt sich dann die Kostennote?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2014 20:36
(@phineas)
Zeigt sich öfters Registriert

Naja, ich würde behaupten die Kostennote erklärt sich daher, dass der Notar einfach mehr Asche rausziehen wollte als nur die 20 Euro Bearbeitungsgebühr.

Sei es drum, ich hatte auf meiner Unterhaltsrechtschutzversicherung eh 250 Euro selbstbeteiligung und von daher hätte ich es so oder so irgendwann einmal zahlen müssen.

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Es wäre schön wenn ich noch Eure Meinung zu meiner zweiten Frage erfahren dürfte.

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Inzwischen ist die Schwangerschaft meiner Frau offiziell und ich stelle mir nun die Frage wie ich hier am besten vorgehe. Sie wird ab November in Mutterschutz gehen, der Geburtstermin ist im Januar und Sie wird danach auf unbestimmte Zeit in Elternzeit gehen.

Aus meiner Sicht hätte ich dann ab November Sie als zweite Person die von mir abhängig ist und ab Januar dann mit meinem zweiten Kind insgesamt drei Personen. Ich erwarte dann eine Reduzierung der Einstufung der Düsseldorfer Tabelle um zwei Stufen. Ist das richtig?

Ist es relevant ob meine Frau Elterngeld bzw. Mutterschutzgeld bekommt?

Vielen Dank für Eure Hilfe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2014 11:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, das ist richtig.

Wie hoch ist denn das Elterngeld?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2014 12:22




(@phineas)
Zeigt sich öfters Registriert

Das Elterngeld dürfte der Maximalbetrag sein -> 1800 Netto.


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Themenstarter Geschrieben : 10.07.2014 12:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Damit ist zumindest ihr Mindestbedarf gedeckt.
Andererseits, ist damit der theoretische Anspruch ja noch nicht unbedingt weg und nur auf den kommt es an.
Sie könnte ja noch, theoretisch, Aufstockung von dir verlangen.

Insofern würde ich sie erstmal mitzählen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2014 12:37
(@phineas)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

anbei einmal die aktuelle Entwicklung.

Ich habe gegen den Notarkostenbescheid Beschwerde beim Amtsgericht eingelegt und Recht bekommen. Der Notar überwies mir die überzählige Gebühr zurück und schrieb einen Entschuldigungsbrief.

Bezüglich der Neuausrechnung des Unterhaltes im Januar nach der Geburt meiner Tochter stehe ich jetzt vor dem Problem ob ich meine Lohnsteuerklasse von der 4 auf die 3 umstellen soll. Das wären immerhin 700 Euro netto mehr allerdings befürchte ich dann, dass ich wieder in der DT hochgestuft werde wenn die Dame des JA da einen Einkommensbescheid fordert.

Auf der anderen Seite kommt die Höhergruppierung durch die Umstellung eh erst zum 30.3 zum tragen. Von daher wäre das fürs JA doch eher uninteressant oder?

Wie ist denn hier die Empfehlung?

Zeitlicher Verlauf: Geburt Anfang Januar
Ich Elternzeit Januar und Februar
Ehefrau Mutterschutz bis Februar danach Elternzeit bis Januar 16.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2014 10:58
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