Guten Tag,
heute morgen hatten meine Ex und ich eine weitere Mediation. Hierbei sprach Sie davon, dass Sie gerne mit mir sprechen würde und nicht einfach einen Brief vom JA mir zukommen lassen wolle. Es ging Ihr dabei um einen Titel. Weiterhin sprach Sie davon, dass Sie dann Planungssicherheit hätte was die finanziellen Zuwendungen angeht. Für den Fall, dass ich meine Arbeitszeit reduzieren würde oder eben in Elternzeit gehen wuerde bekäme Sie mit unserer bisherigen Regelung (60% des Unterhalts ohne Zuhilfe von Ämtern ausgerechnet) eben ja auch weniger. Mit einem Titel wäre das für mich eben nicht mehr so einfach möglich.
Meine Fragen sind nun: Was ist denn überhaupt ein solcher Titel? Ich nehme an, Sie hat beim Jugendamt angerufen und angemerkt, dass bisher noch nichts festgelegt sei.
Wie läuft das ab bzw. was ist der nächste Schritt? Ich nehme an, der andere aktive thread bezüglich der Auskunft ans Jugendamt spielt hier ebenso mit rein aber ich bin mir nicht sicher.
Ich plane mit meiner Partnerin im Sommer zusammenzuziehen. Weiterhin planen wir für uns weiteren Nachwuchs. Inwieweit spielen hierbei die Bedürfnisse meiner Expartnerin eine Rolle?
Inweit hätte ein Titel Einfluss auf meine Entscheidung die Arbeitszeit zu reduzieren oder alternativ in Elternzeit zu gehen?
Weiterhin frage ich mich inwieweit eine potentielle zukünftige neue Familie eine Rolle spielt bei der Ausrechnung des Unterhalts wenn es denn soweit sein sollte (Ich gehe dabei aus ein Titel ist solch eine Festlegung des Unterhalts)?
Vielen Dank fuer die Hilfe
Inwieweit spielen hierbei die Bedürfnisse meiner Expartnerin eine Rolle?
Sie hat gesetzlichen Anspruch auf Titulierung des KU. Würdest du deine Unterschrift auf der Jugendamtsurkunde (=Titel) verweigern, könnte sie Unterhaltsklage einreichen und bekäme ihren Titel dann eben auch ohne dein Einverständnis...
Inweit hätte ein Titel Einfluss auf meine Entscheidung die Arbeitszeit zu reduzieren oder alternativ in Elternzeit zu gehen?
M.E. kann beides sowohl mit als auch ohne Titel nicht dazu führen, dass du den KU reduzierst...aber dazu werden dir die Experten hier sicher mehr sagen können.
Moin Phineas,
ich sammel mal die Fragezeichen auf (in Ergänzung zu Eckchen):
Wie läuft das ab bzw. was ist der nächste Schritt?
Das kommt darauf an. Auf einen Titel gehört ein Betrag. So über den Betrag Einigkeit besteht, gehst Du zum JA und dort wird eine Urkunde aufgesetzt (der Titel).
Auf den Inhalt des Titels sollte man immer ziemlich penibel achten (und dem JA auch erzählen, was drin stehen sollte - z.B. Befristung bis zum 18. LJ) und was nicht.
Ggf. kann man einen Titel auch bei einem Notar erstellen lassen (JA kostenlos, Notar kostet Geld ... das JA stellt sich manches mal aber ein wenig an, wenn man bestimmte Dinge geändert haben möchte).
Fakt ist: Einen Titel wird man so schnell nicht mehr los (jedenfalls nicht, wenn der Titelinhaber etwas dagegen hat).
Was ist denn überhaupt ein solcher Titel?
Ein Blatt Papier, auf Basis dessen vollstreckt werden kann (d.h. bei Nichtbedienung der Gerichtsvollzieher in Gang gesetzt werden kann).
Inwieweit spielen hierbei die Bedürfnisse meiner Expartnerin eine Rolle?
Die Bedürfnisse Deiner Ex-Partnerin spielen bei der Kindesunterhaltsbetrachtung eine untergeordnete (bzw. nachgelagerte) Rolle.
Im ersten Rang (d.h. zuerst zu bedienen) wäre der Bedarf der (dann zwei) Kinder gleichermaßen.
Bei der Einstufung gem. DDT wäre aufgrund der Anzahl UH-Berechtigter ggf. eine Abstufung vorzunehmen.
Sollte der Mindest-KU nicht gewährleistet sein (Mangelfall), wird auf beide Kinder (analog ihres Bedarfes) verteilt.
Inwieweit hätte ein Titel Einfluss auf meine Entscheidung die Arbeitszeit zu reduzieren oder alternativ in Elternzeit zu gehen?
In aller Regel wird man eine Arbeitszeitreduzierung - so dieses zu einem Mangelfall führen würde - als ein "unterhaltsrechtlich vorwerfbares" Unterfangen behandeln.
D.h. bei der KU-Ermittlung wird so getan, als seiest Du weiterhin in Vollzeit.
Die letzte Frage ist m.E. mit den obigen Antworten abgefrühstückt ...
Was will Madame denn tituliert haben, 60% ?
Besten Gruß
United
So,
dann will ich hier erstens mal die Verbindung zu einer anderen Aussage von Phineas herstellen und zweitens Klartext reden.
Aus meiner eigenen Erfahrung (Wechselmodell seit 5,5 Jahren / Erst 50/50 dann 60/40) kann ich berichten, (...)
Wenn hier einerseits ein annäherndes Wechselmodell praktiziert wird und Phineas trotzdem 60% des regulären Unterhaltes zahlt, dann bekommt die Hexe verdammt viel Geld in den Rachen gestopft, denn schließlich leistet sie nur zwanzig Prozentpunkte mehr Betreuungsarbeit als er. Auf so eine Regelung kann man sich natürlich "auf dem kleinen Dienstweg" einigen, wenn beide damit leben können; aber wenn das raffgierige Miststück diese Summe jetzt auch noch per Titel quasi für ewig und alle Zeiten festschreiben will, dann ist das eine astreine Kriegserklärung!
Nix für ungut,
Malachit.
P.S. und ja, ich kenne die richterliche Willkürgesetzgebung, dass bereits wenig mehr als 50% der Betreuungsarbeit einen Anspruch auf 100% des Kindesunterhaltes bewirken sollen. Aber auch wenn die Büttel in schwarzer Robe diesen Bockmist für Recht halten, ist und bleibt das trotzdem: pervers, widerwärtig und menschenverachtend!
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Guten Morgen,
vielen Dank fuer die Hinweise.
Im Rahmen der Mediation nahm Sie Ihre Notizen zur Hand und führte aus, dass Sie nicht das Gefühl hat, dass die finanzielle Alltagsbelastungen 60/40 aufgeteilt seien. Weiterhin ist Sie der Meinung die Hauptbetreuungsbelastung läge bei Ihr und ich sei unzuverlässig. Im Laufe des Gesprächs kam noch ein Satz wie folgt "Ausserdem basierte unsere Annahme darauf, dass Du ja durch die Wohnung und das extra Zimmer für die Kleine ja auch Mehrkosten hast und wenn Du jetzt mit der Neuen zusammenziehst teilt Ihr Euch ja die Miete, das sehe ich überhaupt, ach egal". Weiterhin kam noch ein "Und Du bekommst dann noch ein Kind und ich habe keine finanzielle Sicherheit".
Die weitere Eskalation (Der Mediator beschrieb mein Verhalten mit "defensiv und verstehen wollen" und das meiner Verflossenen Liebe mit "Sie ist da herausgehend und präsentiert hier Fakten") hinterlies bei mir die Wahrnehmung, dass Sie nicht mehr gewillt ist auf Geld zu verzichten was Ihr zusteht. Unter diesen Umständen kann auch das Glas mehr als halbleer sein bzw. Frau kann überall Dinge finden die Ihre These unterstützen.
Unabhängig wie die Sachlage ist, nahm ich Sie als sehr verzweifelt war. Dieses Gefühl muss ich respektieren, ob es dafür ein objektiver Grund gibt oder eben nicht.
Ihrer Ansage nach erwartet Sie einen Titel über 100% des KU was ich der Gesetzgebung nach nicht verweigern kann und möchte. Basis unserer bisherigen Elternvereinbarungen war eben das gemeinsame wollen. Sie selbst sprach davon, dass seit 4 Monaten Sie eben nicht mehr das Gefühl hätte, dass dies eine gute Lösung für Sie sei. Das dies zeitlich mit meiner geänderten Lebenssituation zusammenfällt kann ein Zufall sein oder auch nicht.
Fakt ist, dass es kein Schwarz und Weiss gibt. Sie hat das Gefühl, dass es nicht mehr fair ist und da trage ich sicherlich genauso eine Teilschuld mit.
Ich habe mich mit meiner Familie und meiner neuen Partnerin besprochen und wir kamen zu dem Ergebnis, dass ich das JA anrufe und Anfrage welche Unterlagen benötigt werden um einen Titel erstellen zu lassen.
Das letzte was ich will ist diesen finanziellen Streitpunkt auf das Verhältnis zwischen mir und der Kleinen überschwappen zu lassen. Meine Tochter ist noch zu klein um selbst entscheiden zu können was sie will. Wenn es meiner Ex nicht passt bzw. Sie das Gefühl hat, dass es doof mit mir ist wird sich das früher oder später auf meine Tochter ausweiten.
Was ich jetzt so gelesen habe frage ich beim JA den Titel an und dieses schickt mir ein Formular zu. Ich hinterlasse die Lohnsteuerjahresabrechnung, Steuerrückerstattung der letzten 2 Jahre.
Welche Unterlagen werden denn noch benötigt?
Ich habe gelesen, dass ich den Titel auf das 18. Lebensjahr begrenzen soll. Gibt es sonst noch was auf das ich achten sollte?
Mein Jahresverdienst betrug letztes Jahr ungefähr 65000 Euro bei einer 40h Woche. Der Standardtarifvertrag sieht aber 35h vor wobei 10% der Mitarbeiter auf Antrag auf 40h erhöhen dürfen. Wenn ich jetzt auf den Standard von 35h zurückgehe, inwieweit hat dies Auswirkungen auf den Titel bzw. der zu zahlende Betrag. Mein Nettoeinkommen dürfte dann bei 2600 Euro liegen.
Ich möchte mit meiner neuen Partnerin gerne noch ein Kind was vermutlich bis Ende nächsten Jahres geboren werden wird. Ich möchte in Elternzeit gehen und gerne vorher heiraten.
Wie wirkt sich ein reduziertes Einkommen durch die Elternzeit auf meine Zahlungsverpflichtung durch den Titel aus?
Wie wirkt sich ein weiteres Kind plus eine Mutter in Elternzeit (halbes Jahr angenommen und anschliessender Arbeit mit Gehalt ~ 2 - 3000 netto / Monat) denn auf den zu zahlenden Betrag im Titel aus. Ich ging bisher davon aus, dass ich in der DT dann runtergestuft werden kann. Ist es relevant ob ich verheiratet bin oder nicht?
Hi,
das JA kann mit derBerehcnung nur tätig werden,wenn deine Ex dort eine Beistandschaft errichtet.
Du kannst gerne mit unserer Hilfe den für dich in Frage kommenden KU ausrechnen und dann beim JA anrufen und einen Titel nach deinen Vorgaben erstellen zu lassen. Das dürfen sie nicht verweigern (geht auch ohne bestehende Beistandschaft), der SB fungiert dabei als sowas wie ein Notar.
Du kannst aber auch ca. 20 € in die Hand nehmen und den Titel bei einem Notar machen lassen. Ist genauso gültig und du sparst dir die Diskussionen was drin stehen soll und was nicht. Der macht wirklich das, was du willst und versucht dir nicht zu erklären, dass das JA besser weiss wie ein Titel auszusehen hat und sie das bestimmen können und nicht derjenige, der sichdamit den Zwangsmaßnahmen unterwirft.
Ich würde probieren einfach 100% (Stufe 1) zu titulieren. Passt es deiner Esnicht müsste sie entweder eine Beistandschaft einrichten oder klagen.
Wie wirkt sich ein reduziertes Einkommen durch die Elternzeit auf meine Zahlungsverpflichtung durch den Titel aus?
Erst mal gar nicht. Dem Kind kann nicht zur Last gelegt werden, dass du beschließt in Elternzueit zu gehen. Gleiches gälte auch ,wenn du nur noch Halbtags arbeiten würdest. Dein weiteres Kind würde auch nicht berücksichtigt, da du ja BEtreuungleistest und somit die KM Barunterhalt erbringt.
Wie wirkt sich ein weiteres Kind plus eine Mutter in Elternzeit (halbes Jahr angenommen und anschliessender Arbeit mit Gehalt ~ 2 - 3000 netto / Monat) denn auf den zu zahlenden Betrag im Titel aus.
Dann wärst du dem Kind und evtl. der KM zu Unterhalt verpflichtet und der Titel müsste abgeändert werden. Das ist langwierig und nicht immer von Erfolg gekrönt. Von daher würde ich eben nur 100% titulieren. Von dem Betrag kommt ja ja eh fast nicht runter. Du dürftest bei 2 Kindern kein Mangelfall werden und wenn du mit der dazugehörigen KM Mangefall wärst, nutzt es nicht, weil der KU zuerst kommt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Phineas,
Ihrer Ansage nach erwartet Sie einen Titel über 100% des KU was ich der Gesetzgebung nach nicht verweigern kann und möchte.
Auch wenn ich mit der moralischen Betrachtung seitens Malachit durchaus übereinstimme (ich hätte vermutlich andere Wort gewählt), so sehe ich rechtlich auch keine andere Möglichkeit als die von Tina vorgeschlagene Vorgehensweise, eben diese 100% zeitlich befristet bis zum 18. Geburtstag zu titulieren.
Mehr nicht (aufgrund des hohen Betreuungsanteils auf Deiner Seite gibt es ausreichend Argumentation, die gegen höheren KU sprechen - soll aber vorkommen, dass Kinderbesitzerinnen solchen Auswirkungen durch einseitige Korrekturen der Umgansgzeiten entgegentreten).
Einkommensnachweise brauchst Du hierfür niemandem zur Verfügung stellen.
Ich ging bisher davon aus, dass ich in der DT dann runtergestuft werden kann.
100% sind der Mindestunterhalt (eine weitere Abstufung gäbe es dann nicht).
Spätestens mit Eintreten dieser Situation wärest Du dort auch korrekt aufgehoben (einen Titel über mehr als 100% müsstest Du dann aber - mit ungewissem Ausgang - voraussichtlich auf dem Klageweg abändern lassen).
Besten Gruß
United
Hallo,
ich glaube ich habe mich ungenau ausgedrückt.
Mit 100% KU bezog ich mich auf 100% meiner entsprechenden Stufe der DT.
Ich ging davon aus, dass ich einen dynamischen Titel über Stufe 7 oder so unterschreiben muss. Weiterhin gehe ich jetzt davon aus, dass selbst bei einer Rückkehr zur normalen Arbeitszeit (500 Euro netto weniger) oder der Elternzeit (reduziertes Einkommen) immer in der Stufe 7 bleiben werde? Selbst wenn ich verheiratet oder unverheiratet noch eins oder zwei Kinder bekommen sollte, würde der Titel Bestand haben.
Wie ist das eigentlich wenn ich den Arbeitgeber wechsel und ein niedrigeres Gehalt zu akzeptieren habe?
Moin,
mir scheint es angebracht, ich verdeutliche nochmal, was ein Titel bedeutet:
Es ist eine von Dir unterzeichnete vollstreckbare Zahlungsverpflichtung (vergleichbar
mit einem Gerichtsurteil), in der der zu zahlende Kindesunterhalt nebst Zahlungsmodalitäten
festgelegt ist.
Bei der geringsten Abweichung von den Festlegungen kann der Inhaber die Forderung
vollstrecken lassen, z.B. durch Gehaltspfändung.
Der Titel ist völlig losgelöst von irgendwelchen sich verändernden äußeren Umständen. Du
musst - um den Titel abzuändern (wenn Deine Ex nicht freiwillig einverstanden ist) ein komplettes
Gerichtsverfahren nebst Anwalt anleiern, um auch nur einen Buchstaben des Titels abändern
zu können. Und ob in einem Unterhaltsverfahren gegen Dein Kind (das ist dann Dein Prozeßgegner,
nicht die Mutter), ein Abänderung nach unten durchgesetzt werden kann, ist sehr zweifelhaft.
Der Titel ist so wie Du ihn unterschreibst, bis zum 18. Geburtstag Deines Kindes (wenn Du ihn auf
Volljährigkeit begrenzt hast) zu bedienen, ansonsten ist der gültig bis Dein Kind nicht mehr bedürftig ist,
also - im worst case - bis zum ca. 27 Geburtstag.
LG,
Mux
Wie ist das eigentlich wenn ich den Arbeitgeber wechsel und ein niedrigeres Gehalt zu akzeptieren habe?
Machen kannst du im Grunde genommen alles...der titulierte KU ist allerdings in jedem Fall in voller Höhe weiter zu zahlen. Und ob du letztendlich mit einer Abänderungsklage Erfolg hast, steht in den Sternen. Mit einer mutwilligen Verschlechterung des Einkommens wird ein Richter logischerweise seine Probleme haben...
Hallo,
vielen vielen Dank für die Klarstellung. Jetzt habe ich verstanden um was es geht.
Ich kann den Wunsch meiner Ex bezüglich finanzieller Sicherheit verstehen und möchte Ihrem Wunsch nach einem entsprechenden Titel nachkommen.
Eure Empfehlung ist jetzt einen Titel über 100% KU vorzuschlagen. Dies würde Stufe 1 der DT entsprechen.
Haben wir im Forum eine entsprechende Vorlage?
Moin
Sage doch mal bitte, was ist Dein Netto-Einkommen derzeit, welche berufsbedingten Aufwendungen hast Du und welchen derzeitigen Zahlbetrag an das Kind leistest Du, welche Stufe/Spalte der DT wurde zugrunge gelegt. Erst dann kann vermutet werden, was als Titulierungsbetrag überhaupt in Frage kommen würde.
Du schreibst, der Zahlbetrag wurde nach Stufe 7 der DT gewählt. Das entspräche einem bereinigten Nettoeinkommen von 3.501 € - 3.900 € bzw. unter Berücksichtigung einer Höhergruppierung von 3.101 € - 3.500 €. Laut diesem Beitrag dürfte Dein unbereinigter Netto aber nur bei ca. 3000€ liegen. In den oberen Einkommensstufen spielt zudem die Angemessenheitsbetrachtung eine grössere Rolle. Und falls Du hier Deine Arbeitszeit auf das "normale" Maß reduzierest - zumal dann, wenn Nachwuchs sich eingestellt hat - kann das durchaus ausschlaggebend für eine Titelabänderung nach unten sein. Eine Titelabänderung ist dann sowieso notwendig (kein Gericht dürfte dem sich verweigern wollen), da zwei weitere UH-Berechtigte - davon eins im 1. Rang - hinzugekommen sind.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
ich habe im Jahr 2012 64000 Euro brutto bekommen. Nach dem Lohnsteuerrechner und einem Freibetrag durch das Kind bzw. der Fahrtkostenpauschale ergibt sich ein Nettoeinkommen von 3040 Euro. Um Konservativ zu bleiben und eventuelle Überstunden mit einzubeziehen würde ich ein Nettoeinkommen von 3150 Euro ansetzen.
An Absehbaren Lebensänderungen können kommen:
Elternzeit und Reduzierung des Einkommens auf 1800 Euro netto
Reduzierung der Arbeitszeit auf die tarifüblichen 35h
Heirat und Geburt von eins bis 2 Kindern
Die Unterhaltsrelevanten Leitlinien findet man hier
http://www.mjv.rlp.de/Gerichte/Ordentliche-Gerichte/Oberlandesgerichte/Koblenz/Unterhaltsleitlinien/binarywriterservlet?imgUid=f3e10523-e7bb-4c31-4f1b-f33577fe9e30&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111
Aufwendungen wären:
Spritkosten meiner Mutter die die Kleine an manchen meiner Betreuungstagen aus der Kita abholt. Hierbei würde ich Spritkosten von 40 Euro ansetzen.
Zusätzliche Altersvorsorge Eichelrente 205 Euro plus ein kleiner Betrag auf einen Indexfond. Ich denke 4% Abzug ist hier anrechenbar.
Berufsbedingte Aufwendungen würde ich erst einmal die 5% Pauschale anwenden
Berufsbedingte Kosten der Nutzung eines Kraftfahrzeuges habe ich nicht.
Aus unserer bisherigen Elternvereinbarung ergeben sich folgende Zahlungen von meiner Seite:
Betreuungsausgleich 201 Euro
Kosten Kindergarten 20,50 Euro
Beitrag für Kleidung usw. 20 Euro
Meine Tochter wird im November 6.
.
Moin
Ich würde wie folgt rangehen: Netto - berufsb. Aufwendungen - priv. AV = bereinigter Netto = Ausgangspunkt für die KU-Festlegung: 3150€ - 158€ - max. 217€ = 2775€(wenn auch geleistet) -> Gehaltsstufe 5, eine Stufe höher wegen nur einem UH-Berechtigten = Stufe 6
Kind 0-5J: 314€
Kind 6-11J: 374€
Die Fahrkosten Deiner Mutter wirst Du schwer bei der Bereinigung unterbringen können, da Du ja nicht der betreuende ET bist und daher Betreuungskosten nicht ansetzbar sind. Eventuell als Umgangskosten. Aber eigentlich ist das egal, da diese bei der Einordnung von Dir in die DT nicht zu einer Veränderung führen würden. Falls aber noch weitere konkreten Umgangskosten anfallen, dann gebe diese an.
Deine weiteren Gründe kannst Du im Moment vergessen. Sie spielen keine Rolle, weil sie rein fiktiv sind. Wenn Du etwas davon realisierst, kann neu nachgedacht werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
meine Meinung: Dennoch würde ich in diesem Falle nicht mehr als 100% titulieren.
Damit wäre ein Großteil einer etqaigen Forderung schon mal unstrittig.
Wenn Madame dann tatsächlich auf mehr besteht, kann man immer noch mit spitzem Bleistift rechnen.
Dass sie mit dem Verlangen nach einer Höherstufung durchkommen könnte, sei unbestritten.
Nichts desto trotz, ist die Düsseldorfer Tabelle eine Richtlinie von der im Einzelfall abgewichen werden kann.
Und für ein solches Abweichen bestehen hier durchaus Argumente (über das "normale Maß" hinausgehender Betreuungsanteil, desweiteren könnte man dem festgelegten Betrag in der Elternvereinbarung durchaus eine Indizwirkung zuschreiben).
Besten Gruß
United
Guten Morgen,
meine eigenen Berechnungen stimmen mit den Berechnungen von Oldie überein. Vielen Dank hierfür schon einmal.
Die Sicht meiner Ex ist
dass Sie sich ans JA wenden wird die mir einen Brief zuschicken mit der Bitte um Zusendung meiner Gehaltsunterlagen. Dann würde eine korrekte Summe berechnet werden und ich muss diese unterschreiben.
Es soll ein dynamischer Titel sein weil dies für beide Seiten sinnvoll sei.
Alle 2 Jahre werde ich aufgefordert neue Abrechnungen einzureichen wenn ich das nicht bereits freiwillig öfters gemacht habe. Wenn mein Gehalt sich entscheident geändert hat, wird die Höhe des Unterhalts angepasst. Minderungen sind nur mit Ihrer Zustimmung bzw. des Amtes möglich denn Unterhalt geht vor allen anderen Zahlungen/Lebensentscheidungen. Der Punkt ist für Sie das wichtigste.
(Brille, Zahnspange, Klassenfahrten, etc.) Sonderausgaben kommen noch hinzu
Betreuungskosten in der Kita nach der Schule kommen noch hinzu
Sie möchte die Berechnung übers JA laufen lassen, da sei es kostenlos
@United
Ich kann deine Sichtweise nachvollziehen und versuche Sie in meinen Entscheidungen zu berücksichtigen.
@All
Wenn ich das jetzt richtig deute hätte meine Ex gerne, dass ich einen Titel über Lebenslange Zahlungen von mindestens 128% leiste.
Ich plane mit meiner neuen Partnerin im Laufe des nächsten Jahres ein Kind zu bekommen. Ich gehe jetzt davon aus, dass die Höherstufung somit entfällt. Ist dies richtig? Sehe ich das richtig, dass ich dann gegen meine eigene Tochter klagen müsste um den KU um eine Stufe zu reduzieren?
Moin
(Brille, Zahnspange, Klassenfahrten, etc.) Sonderausgaben kommen noch hinzu
Naja, dass sind zwar gern genannte Forderungen, aber ziemlich oft sind gerade dies keine Positionen, bei denen ein Sonderbedarf geltend gemacht werden kann. KiTa-Kosten werden entsprechend des Einkommens der KM festgelegt und entsprechend der Einkommensverteilung der Eltern gequotelt, sie gelten als Mehrbedarf.
Ich plane mit meiner neuen Partnerin im Laufe des nächsten Jahres ein Kind zu bekommen. Ich gehe jetzt davon aus, dass die Höherstufung somit entfällt. Ist dies richtig? Sehe ich das richtig, dass ich dann gegen meine eigene Tochter klagen müsste um den KU um eine Stufe zu reduzieren?
Falls sich der gesetzl. Vertreter des Kindes streubt, bleibt leider nur der Klageweg. Allerdings dürfte es sich nicht nur um eine Stufe nach unten handeln, sondern um zwei. Die KM des neuen Erdenbürgers ist i.d.R. ebenfalls bedürftig, vor allem was den Zeitraum von 3 Jahren betrifft. Sie zählt also höchst wahrscheinlich mit.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hmm,
da habe ich jetzt ein Problem.
Ich würde gerne meiner Tochter einen unbefristete Titel schreiben über den gesetzlichen Mindestunterhalt. Weiterhin würde ich gerne einen Titel schreiben über die oben genannte höhere Prozentzahl und dies bis zu dem Zeitpunkt befristen bis sich bei mir das zweite Kind einstellt.
Lässt sich soetwas regeln ?
Wann ist es denn so weit?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das hängt von der Biologie ab. Nehme ich konservativ ein dreiviertel Jahr probieren an würde ich sagen bis zum 1.1.2015 ist es definitiv da.
