Neues Kind - alter ...
 
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Neues Kind - alter Titel?

 
(@patricia)
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Guten Tag in die Runde!

wie funktioniert folgendes:

Es gibt ein Kind, für das Unterhalt bezahlt wird - gemäß Titel 100% DDT
Nun hat der Mann mit seiner Next noch ein weiteres Kind und das nächste wird in Kürze geboren.

Wie kann man den Titel anpassen lassen, auf die Zahl der Kinder?
Wer kann Auskunft fordern, denn die Ex wird es ja sicher nicht tun, da sie 1 + 1 zusammenzählen kann?
Ach so, es handelt sich dann vermutlich um eine Mangelfallberechnung.
Netto liegt bei etwa 1500 Euro.

Danke für Eure Hinweise.

Pat


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2013 13:54
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wenn es zuvor nur ein Kind gab, für welches UH geleistet wurde, hätte der Titel vermutlich bei 105% liegen müssen. Bei zwei UH-Berechtigten wären 100% genau richtig. Ob ein Mangelfall vorliegt und somit eventuell eine Mangelfallberechnung angesagt ist, kann aus den wenigen Daten nicht geschlussfolgert werden.

Grundsätzlich kann ein Titel mit Einverständnis des Titelinhabers abgeändert werden. Verweigert er sich, so kann vor Gericht auf Titelabänderung geklagt werden. Andere Möglichkeiten existieren nicht.

Wer kann Auskunft fordern, ...

Der UH-Berechtigte bzw. sein gesetzlicher Vertreter (betreuender ET, JA, RA, und u.U. Arge, JC etc.).

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2013 14:43
(@patricia)
Zeigt sich öfters Registriert

Das heißt, auch die neue Partnerin kann Auskunft fordern? Obwohl Sie mit dem UH-Pflichtigen zusammen wohnt?

Und wird damit der bestehende Titel ungültig? Oder kann der Pflichtige dann nur auf Abänderung klagen?
(lt. DDT bei 1500 netto und 4 Unterhaltsberechtigten - 3 Kinder;14,5,0, eine Mutter in Elternzeit - ergäbe das einen Mangelfall da für die Kinder insgesamt 784 Euro Unterhalt fällig wären )

Aber so wie ich im Forum gelesen habe, kann vom Selbstbehalt ja noch Wohnvorteil/ Haushaltsvorteil abgezogen werden etc....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2013 12:15
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Das heißt, auch die neue Partnerin kann Auskunft fordern?

Wie kommst Du darauf? Ist sie Anspruchsberechtigte? Oder ist sie der gesetzl. Vertreter des anspruchsberechtigten Titelinhabers?

Ich habe irgendwie den Faden verloren, in welchem Zusammenhang der abzuändernde Titel mit einem Auskunftsanspruch der Next (zumal ggü. wem) zusammenhängt. Und wenn, was geht das Dich oder eines der Kinder an?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2013 13:07