Moin,
wenn du heute bei Stkl.3 ca. 2.200,- Netto verdienst, werden es ca. 3.100,- Brutto sein und damit etwa 1.954,- Netto bei Stkl.1 im Jahr 2011.
KU nach DT1 wären das:
Kind 1: 272,-
Kind 2: 225,-
Kind 3: 222,-
Kind 4: 209,50
Kind 5: 209,50
Summe 1.138,-
Rest für dich: 1.954,- minus 1.138 = 816,- also schon deutlich unter deinem SB.
(Wie Malachit schon sagte, ab nächstem Jahr 950,-€)
Ggf. auch noch weniger, wenn man noch intensiver bereinigt.
DT1 ist also schon mehr als genug.
Du könntest das jetzt so akzeptieren, allerdings steigt der Unterhalt rapide, wenn deine Kinder älter werden, alleine deswegen solltest du auf eine Mangelfallberechnung und einen statischen Titel bestehen.
Dabei müsstest du auch darauf pochen, dir deinen Anteil am KG zu belassen, da du ihn für den Umgang benötigst.
Dazu wirst du zwar vermutlich den Hund des Richters als Geisel nehmen müssen, aber selbst der BGH hat den Konflikt zwischen "Kindergeld zur Mutter und Umgangskosten zum Vater" inzwischen erkannt.
Das BVerfG und das BSG sogar auch.
Da muss man den Richter eben deutlich mit der Nase rein stecken.
Im Gegenzug wird er dir einen Wohnvorteil und den Vorteil aus deinem Firmenwagen auf ca. 10.000,-€ pro Monat hoch phantasieren.
Du musst also unbedingt einen realistischen Mietvertrag machen und auch bedienen.
Und du musst den Firmenwagen los werden.
Zumindest, indem dein Chef dir die private Nutzung schriftlich und ausdrücklich untersagt.
Da du ja sowieso vor der Inso stehst, musst du auch sofort aufhören die Kredite zu bedienen.
Aber das hatte ich dir ja schon mal geraten.
Dem Anwalt schreibst du, wenn überhaupt:
"Sehr geehrter Herr..
Wenn Sie ihrer Mandantin einen Unterhaltsanspruch in der von Ihnen errechneten Höhe in Aussicht gestellt haben, empfehle ich Ihnen, umgehend Klage gegen mich zu erheben."
Sollte er das nicht tun, tust du es am 2. Januar und zwar gleichzeitig mit einer EA auf Pfändungsschutz.
Dazu benötigst du einen Anwalt, aber für den bekommst du VKH.
Dein P-Konto ist hoffentlich schon auf 5 Unterhaltsberechtigte ausgelegt?
Gruss
Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo zusammen,
KU nach DT1 wären 4 mal 225,- und einmal 272,- = 1.172,-
Um ganz korrekt zu sein: Für Kind 3 bis 5 etwas weniger. Aber davon wird das Kraut natürlich auch nicht fett ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Da hast du mal wieder wahr!
Damit sind es "nur" 1.138,-
Ich habe das jetzt oben korrigiert.
(Schon um die Spuren zu verwischen 🙂 )
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Zusammen,
vielen Dank für eure Tipps.
Also der Firmenwagen kommt weg. Das finde ich nur
insofern bedauerlich, das ich damit wieder ein Stück Unabhängigkeit
verliere, was den Umgang mit den Kindern angeht.
Mietvertrag und Mietzahlung ist auch einwandfrei geregelt.
Die Kredite bediene ich schon lange nicht mehr. In ein paar Wochen liegt der Inso-Antrag
beim Amtsgericht vor und ich falle aus der gesamtschuldnerischen Haftung.
Ich habe ein P-Konto, fünf Unterhaltsberechtigte sind berücksichtigt.
Der Pfändungsfreibetrag darauf liegt bei knapp 2.200 EUR.
Das weitere Vorgehen bzgl. Unterhalt muß ich nun mit meinem Anwalt abstimmen,
vielen Dank noch einmal für die vielen Hinweise.
Gruß, Debugged
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Die Überzahlungen bekommst du nicht zurück, auch nicht mit einem Anwalt.
Ist ja interessant. Das hatte mir die Beistandstante beim JA auch anders gesagt.
Bei mir war's ja so, dass ich, nachdem die KM mich ja zunächst nicht als Vater angegeben hatte, sofort nach der Anerkennung erst mal KU ab Geburt nachgezahlt habe. Nachdem da aber natürlich das JA noch nichts berechnet hatte, meinte die Mitarbeiterin, ich soll dann jetzt erstmal p x Daumen und wenns dann zuwenig war, muss ich nachzahlen und wenns zuviel war, wirds mit dem künftigen KU verrechnet.
Dann hat mich die also auch angeschissen, wenn ich Dich richtig verstanden habe.
Toller Rechtsstaat, in dem wir da leben, in dem man sogar von den Behörden betrogen wird.
Du musst also unbedingt einen realistischen Mietvertrag machen und auch bedienen.
Im Ernst? Wie wollen die das überprüfen? Miete kann ich ja auch in bar leisten, was insbesondere bei Wohngemeinschaften oder Unterkunft bei Verwandten sogar der Regelfall sein dürfte.
Zumindest, indem dein Chef dir die private Nutzung schriftlich und ausdrücklich untersagt.
Das reicht? Und das wird dann nicht überprüft?
Dabei müsstest du auch darauf pochen, dir deinen Anteil am KG zu belassen, da du ihn für den Umgang benötigst.
Dazu wirst du zwar vermutlich den Hund des Richters als Geisel nehmen müssen, aber selbst der BGH hat den Konflikt zwischen "Kindergeld zur Mutter und Umgangskosten zum Vater" inzwischen erkannt.
Das BVerfG und das BSG sogar auch.
Da muss man den Richter eben deutlich mit der Nase rein stecken.
Interessant. Ich hatte eigentlich das Thema "Umgangskosten ansetzen" schon so ziemlich abgehakt. Aber wenn man tatsächlioch ne Chance hat, diese zumindest in Höhe des hälftigen Kindergeldes durchzusetzen (auch als Mangelfall), dann werd ich das natürlich versuchen.
Hat jemand Aktenzeichen der entsprechenden BVerfG und BGH-Entscheidungen für mich?
Hallo PdG,
Nachdem da aber natürlich das JA noch nichts berechnet hatte, meinte die Mitarbeiterin, ich soll dann jetzt erstmal p x Daumen und wenns dann zuwenig war, muss ich nachzahlen und wenns zuviel war, wirds mit dem künftigen KU verrechnet.
Dann hat mich die also auch angeschissen, wenn ich Dich richtig verstanden habe.
Du hast das schon richtig verstanden. Die erste Hälfte der JA-Aussage ist korrekt: Den Rest nachzahlen hättest du auf alle Fälle müssen. Bei der zweiten Hälfte der JA-Aussage ist es so, die KM braucht nur das Zauberwort "Entreicherung" zu nennen (d.h. zu sagen, sie hätte das zu viel erhaltene Geld bereits in gutem Glauben ausgegeben), und schwupps, schon bist du der Angeschissene.
Toller Rechtsstaat, in dem wir da leben, in dem man sogar von den Behörden betrogen wird.
Soweit es die JA-Mitarbeiter betrifft: Glaub' ihnen kein Wort, ohne es nachher selbst zu überprüfen. Nicht einmal, wenn du sie nur nach der Uhrzeit fragst 😉
Miete kann ich ja auch in bar leisten, was insbesondere bei Wohngemeinschaften oder Unterkunft bei Verwandten sogar der Regelfall sein dürfte.
Man wird von dir zumindest die Vorlage von Quittungen für die gezahlte Miete verlangen. Und nebenbei bemerkt, es ist ohnehin eine ganz schlechte Idee, wenn der eine die Mietzahlungen unterhaltsmindernd geltend macht und der andere den Erhalt der Miete in seiner Steuererklärung "vergisst". Daher könntest du die Miete eigentlich auch gleich hochoffiziell und belegbar per Dauerauftrag überweisen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Und nebenbei bemerkt, es ist ohnehin eine ganz schlechte Idee, wenn der eine die Mietzahlungen unterhaltsmindernd geltend macht und der andere den Erhalt der Miete in seiner Steuererklärung "vergisst".
Von Deinen Worten alarmiert (meine Großmutter hat ein Zimmer ihrer ansonsten selbst genutzten, ebenfalls gemieteten aber nun viel zu großen Wohnung, an einen Studenten untervermietet) hab ich gleich mal meinen Steuerberater befragt. Und der meinte zum Thema Angabe in der Steuererklärung: Solange die Erlöse aus Untervermietung nicht die Hauptmiete übersteigen (also ein Überschuss erzielt wird) oder im Extremfall sogar gewerbliche Untervermietung vorliegt (soll ja Menschen geben, die mehrere Wohnungen als z. B. Studenten-WGs "betreiben"), haben Einkünfte aus Untervermietung in der Steuererklärung nichts verloren.
abendlichen Gruß
PdG
Nachdem ich nun an anderer Stelle gelesen habe, dass die gemeinsame Haushaltsführung mit einem Lebenspartner zu einer Reduzierung des Selbstbehaltes führten kann, stellen sich mir folgende Fragen:
- Um wieviel kann der ohnehin bereits lächerliche Betrag von 900,- mit dieser "Begründung" eingedampft werden?
- Wer defininiert "gemeinsamen Haushalt"? In Abgrenzung zu z. B. einer WG, einem Untermietverhältnis oder ähnlichem.
LG
PdG
Hallo,
Um wieviel kann der ohnehin bereits lächerliche Betrag von 900,- mit dieser "Begründung" eingedampft werden?
Mich hatte man damals auf 790€ gedrückt 🙁
Wer defininiert "gemeinsamen Haushalt"? In Abgrenzung zu z. B. einer WG, einem Untermietverhältnis oder ähnlichem.
Soweit ich weiß definiert man das nicht an dem Haushalt und der Wohnsituation an sich, sondern daran, dass du Dir eine Wohnung mit einer Lebenspartnerin/partner teilst.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Soweit ich weiß definiert man das nicht an dem Haushalt und der Wohnsituation an sich, sondern daran, dass du Dir eine Wohnung mit einer Lebenspartnerin/partner teilst.
Ganz schön wachsweich. Wer bitte will denn das beurteilen, ob es sich um eine Lebenspartnerschaft oder eine reine Wohngemeinschaft handelt? Die Ex etwa??
Das bedeutet also, dass jeder, der aufgrund der finanziellen Lage notgedrungen keine eigenen 4 Wände mehr hat, sondern z. B. in einer WG oder einem Untermietverhältnis lebt und in dieser Bude auch ein weibliches Wesen ein und ausgeht, Gefahr läuft, dass die Ex ihm unterstellt, mit diesem weiblichen Wesen das Bett zu teilen - mit entsprechenden Unterhaltsfolgen. Also sollten sich dann wohl Unterhaltsverpflichtete Männer im Zweifel nur männliche Mitbewohner oder Vermieter suchen. Wobei eine erfindungsreiche Ex dann natürlich behaupten könnte, er sei zum anderen Ufer übergelaufen. 😉
Wer zum Henker denkt sich nur solche Gesetze aus?
Mich hatte man damals auf 790€ gedrückt 🙁
Hat eigentlich schon mal jemand versucht, den bundesweit einheitlichen Selbstbehalt, der ja einen ebenfalls bundesweit einheitlichen Wert fürs Wohnen beinhaltet, höchstrichterlich abzuschießen?
Das ist ja irgendwie schon ein Witz. Sogar bei Menschen, die nicht arbeiten, sondern sich ihr Leben zu 100% vom Staat finanzieren lassen, findet die Tatsache Berücksichtigung, dass Wohnraum eben nunmal extrem unterschiedlich teuer ist - weswegen bei Hartz4 alles einheitlich geregelt ist, außer eben der Miete, für die der örtliche Mietspiegel als Maßstab gilt.
Für 360,- Euro kriegt man in Mecklenburg-Vorpommern wahrscheinlich sogar ein ganzes Haus - in München hingegen noch nicht mal ein 1-Zimmer-Appartement, ist also faktisch auf Untermiete oder WG angewiesen (was als Student ja noch ganz lustig sein mag - als Mitvierziger hingegen nicht mehr wirklich prickelnd).
