Hallo zusammen,
habe eine allgemeine Frage.Ich weiß zwar, dass eine private Altersvorsorge bis 4% des Nettoeinkommen zur Anrechnung des KU berücksichtigt wird, wie ist es allerdings bei einem Abschluss einer Altersvorsorge vor Unterhaltspflichtigkeit von mehr als 4% des Einkommens, in der Praxis 100,00 mtl für eine Laufzeit von zehn Jahren?!
Danke für Eure Antworten
Moin BV,
voll ausschöpfen könntest Du diesen Vorsorgebetrag erst ab einem Einkommen von 2.500 EUR. Wenn's weniger ist, sind natürlich auch die 4% entsprechend weniger; der Rest ist dann Dein Privatvergnügen. Bei einem Netto von beispielsweise 1.000 EUR könntest Du auch nur 40 EUR in Abzug bringen; bei 2000 wären es 80 etc.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Martin,
die priv. AV geht doch von 4% vom Brutto aus, oder?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wie würden die 100 Euro monatlich Altersvorsorge beim KU verrechnet?! Mein Studienkollege ist momentan in so einer Situation, er verdient 800 Euro als TZ-Kraft und hat letzten Monat die Versicherung abgeschlossen, nun taucht seine Ex nach Monaten auf, dass er Ende des Jahres Vater wird.
Naja unter 900 € ist er nicht leistungsfähig. Allerdings unterliegt er einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. So lange der Mindestunterhaltnich gewährleistet ist, kannes sogar sein, das ALtersvorsorge etc. gar nicht anerkann wird, nur um den mindestunterhalt zu sichern.
Aber wie zum Kuckuck kommt man auf das schmale Brett bei einem Einkommen von 800 € monatlich 100 € in eine private Altersvorsorge zu stecken?
Hat er noch weiteres Einkommen, wie z.B. BAFÖG oder Unterhalt von den Eltern?
Tin
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Aber er kann doch die Police nicht so einfach kündigen,oder?!
Er hat soviel ich weiß sonst keine grossen Ausgaben...raucht und trinkt nicht, wohnt in einer WG
Aber er kann doch die Police nicht so einfach kündigen,oder?!
Er hat soviel ich weiß sonst keine grossen Ausgaben...raucht und trinkt nicht, wohnt in einer WG
das sind keine relevanten Kriterien. Er kann auch nicht einwenden "ich habe in Unkenntnis der Schwangerschaft ein Auto bestellt und eine teure Wohnung angemietet und kann deshalb nicht zahlen;" das läuft dann einfach unter "persönliches Pech".
Wenn es hart auf hart kommt, wird man ihm zur Sicherung des Mindestunterhalts fiktives Einkommen unterstellen oder ihn auffordern, sich einen besser bezahlten Job zu suchen; ggf. sogar bundesweit.
Nachdem Du "Studienkollege" schreibst: Ist er denn mit dem Studium fertig oder läuft das noch? Nur Letzteres wäre überhaupt eine Rechtfertigung für eine Teilzeit-Stelle; ansonsten sollte er sich umgehend nach einem Fulltime-Job umsehen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
es studiert Theologie und will auch noch promovieren, also alles zusammen noch etwas fünf Jahre. Gerade im Bereich Kirche und Co gibt es kaum noch Vollzeitstellen, laut seiner Aussage. Da muss ich ihm aber auch recht geben, die Statistiken für Vollzeitstellen sind seit Jahren rückläufig
Moin BV,
Da muss ich ihm aber auch recht geben, die Statistiken für Vollzeitstellen sind seit Jahren rückläufig
ob Du (oder wir) ihm recht gibst, ist faktisch ohne Belang; bei einer Unterhaltsklage (die nicht nur die Mutter des Kindes, sondern auch das Jugendamt auf den Weg bringen kann) wird ihm notfalls nahegelegt, dann eben Post auszutragen oder Pommes zu braten, um Unterhalt bezahlen zu können. Ein Recht, ausschliesslich im erlernten Beruf zu arbeiten (oder auch nicht zu arbeiten, falls es dort keine Stellen gibt), existiert nicht.
Das ist ja grundsätzlich auch in Ordnung so: Warum soll der Steuerzahler in Form von Menschen wie mir noch jahrelang für die Unterhaltsverpflichtungen Deines Studienkollegen aufkommen, nur damit der in Ruhe promovieren kann? Dann muss die Promotion eben noch ein paar Jahre warten.
Mal abgesehen davon wäre es ja auch für einen Theologen ein Akt gelebter, tätiger Nächstenliebe, für die wirtschaftliche Basis seiner Kinder zu sorgen, wenn er sich schon fortpflanzt. Kinder mögen Gottesgeschenke sein, aber ihr Bedürfnis nach Essen, Wohnung und Kleidung ist ganz weltlich und kostet schlicht Geld.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo zusammen,
mein genannter Studienkollege war gestern beim Anwalt. Dieser hat, kurz und knapp, folgendes beraten. Auch wenn mein Studienkollege nur TZ arbeitet, muss er sich keinen VZ-Job suchen, weil er hat eine Vorlesungszeit( Nachbearbeitungszeit) von 40 Wochenstunden hat, dazu geht er noch 20 Wochenstunden arbeiten, keiner könne von ihm verlangen noch mehr zu arbeiten. Da er sich in einem Staatexamensstudium befindet, entspricht es der ersten Berufsausbildung, es gibt dort kein Bachelor. Sein Verdienst ist unter dem SB, er hat für sein Gehalt eine Autonomie, ob er davon ins Kino geht oder Drogen kauft, oder auch Kapital bildet ist ihm überlassen.
Ja, das kann so sein.
Es liegt jedoch im Ermessen des Richters, ob er das genauso sieht oder das Recht des Kindes auf Unterhalt höher bewertet, als die Berufswünsche deines Freundes.
Und Anwälte neigen dazu, die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreites erstmal in leuchtenden Farben zu schildern, zumindest wenn man ihm ein Mandat erteilt.
Wenn es dann anders kommt, liegt das an natürlich an diesem Anwalt, sondern an den Unwägbarkeiten der Familienjustiz.
Die Kostennote ist natürlich dennoch in voller Höhe zu begleichen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
as der Anwalt wohl nicht erwähnt hat ist die Tatsache, das die Erstausbildung mit dem Staatsexamen zuende ist und nicht mit dem Doktortitel.
Ein Richter wird ihm sicher die Zeit bis zum Staatsexamen zugestehen, da Erstausbildung. Aber die 4 weiteren Jahre bis zum Doktor wird er dann eher als Privatvergnügen definieren, das der Erbringung des Mindestunterhalts nicht entgegensteht.
Und ganz ehrlich: Von einem angehenden Theologen erwarte ich, das er für ein Kind, an demer nun mal beteiligt ist, auch gerade steht (und nein, ich bin nicht kirchen- oder glaubensfeindlich, im Gegenteil. Von daher erwarte ich von Menschen, die diese Richtung einschlagen eine andere Eisntellung zu vielen Fragen)
Und noch eine Ergänzung: Der Bedarf eines Studenten ausßer Haus wird mit 640 € angenommen. Ein Richter kann durchaus argumentieren das die Differenz zwischen den 800 € Verdienst und diesen 640 € für KU aufgewendet werden kann.
Hat dein Freund seinem Ra die richtigen Fragen gestellt?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Das mit der Promotion hat er mir auch so gesagt. Allerdinsg würde, laut Anwalt, die Ausbildung mit Ende des Referendariats beendet sein, welches als Pflicht des Studiums liegt. Der SB würde normal nach Tabelle eines Erwerbstätigen berechnet werden, 900 Euro.
Übrigens: die 800 Euro waren brutto, ich weiß nicht was er netto rausbekommt
