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Unterhalt für eine nichtehliche Beziehung

 
(@det77)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Seit kurzem bin ich von meiner Freundin getrennt. Wir haben ein gemeinsame Tochter (11 Monate) welche bei der Mutter wohnt. Ich zahle bereits den Kindesunterhalt in Höhe von 289 € (lt Düsseldorfer tabelle ist dies wohl auch korrekt).Hierfür verlangt meine Exfreundin einen vollstreckbaren Titel - kann mir jemand erklären, was sich dahinter genau verbrirgt und ob ich das tun soll????
Nun läuft das Elterngeld im August aus und der Unterhalt für die Mutter steht vor der Tür. Worauf muss ich dabei achten? Ich muss eine Wohnung abbezahlen in der meine Ex mit Kind wohnt, wie verhält es sich da mit der Miete? Kann ich sonst irgendwelche Dinge zum Abzug bringen wie Versicherungen etc. Hab echt keine Ahnung - will auch keine anwaltliche Auseinandersetzung mit meiner Ex, jedoch möchte ich ungefähr wissen auf was ich mich einstellen muss! Stimmt es mit dem Selbstbehalt von 1.000 € und das ich als Unterhalt im Maximum das Gehalt leisten muss, dass sie vor der Geburt verdient hat?!

Danke für Eure Hilfe


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2010 19:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Det,

du scheinst ja schon recht gut informiert zu sein.

Deine 289,- KU sind laut DT dann korrekt, wenn du ein bereinigtes Einkommen zwischen 2.700,- und 3.100,- € hast.

Richtig ist, dass du ihr ihr früheres Einkommen zu erstatten hast, so als wenn du alleine ihr einen ersatzpflichtigen Schaden zugefügt hättest.
Mindestens allerdings 770,-€ und höchstens soviel, dass dir selbst 1.000,- € oder soviel wie sie bekommt.

Ein Titel ist ein Stück Papier auf dem du dich zur Unterhaltszahlung verpflichtest und dich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirfst. Also ein totaler Knebel.

Du kannst ihn vom JA ausstellen lassen, musst aber aufpassen, dass sie dich nicht über den Tisch ziehen oder bei einem Notar.

Wem gehört denn die Wohnung und auf wen lauten die Darlehensverträge?

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2010 19:47
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Det,

nur zur Ergänzung:

Ein Titel ist ein Stück Papier auf dem du dich zur Unterhaltszahlung verpflichtest und dich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirfst. Also ein totaler Knebel.

Und zwar ein Knebel, um den du nicht herumkommst: Wenn die KM einen Titel haben will, kriegt sie ihn auch; notfalls durch einen Unterhaltsprozess gegen dich, den sie mit 100% Wahrscheinlichkeit gewinnen wird. Deine Strategie sollte daher sein, ihr den Titel zwar "freiwillig" zu unterschreiben, aber dafür zu sorgen, dass zumindest nicht mehr drin steht als das, was du ohnehin nicht verhindern kannst.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2010 20:36
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Det77,

KU titulieren wenn es "nachhaltig" verlangt wird kommst Du nicht dran vorbei, nur solltest Du für einen Titel mit bisschen spitzerer Feder rechnen als für eine lose vereibarte Zahlung - bei 18 Jahren ist eine 16€-Stufe im KU immerhin 3.456€.

Den langfristig-Effekt einer voreilig überhöhten Summe kann Du auch dadurch begrenzen, dass Du "statisch" titulierst, also eine zahlenmässig benannte Summe statt wie üblich "dynamisch" als Prozentsatz des Mindestunterhalts der jewiligen Altersstufe. Und auf den 18. Geburtstag befristen. Jugendämter hab oft "grad nicht das passende Formular" für solche Formulierungen, sie müssens aber machen, aber Nerven sparst Du ggf., wenn Du beim Notar den Titel erstellst.

Und denk daran: falls bei der Rechnung mit den 289€ eine "Hochstufung" wegen nur einem Berechtigten vorgenommen wurde - wenn Du auch BU zahlst sind es zwei Berechtigte, dann fällt die Hochstufung weg.

Zum Betreuungsunterhalt für die Mutter nach §1615 I natürlich zuallererst den steuerlichen Aspekt:

Der lässt sich von der Steuer absetzen bis 667€ pro Monat, wenn die Mutter kein eigenes Einkommen hat (§33a EStG, aussergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen). Weh tut es also erst ab 667€ oder wenn die Mutter selbst dazuverdient.

Die üblichen Bereinigungsposten sind neben Werbungskosten (meist nur Fahrtkosten oder 5%-Pauschale) vor allem private Altersvorsorge (4% vom Brutto). Private Krankenversicherung natürlich auch, Berufsunfähigkeit etc meist auch. Kfz-Versicherungen und so aber nicht, weil Kraftfahrzeuge immer nur pauschal über die Kilometerpauschale für den Weg zur Arbeit eingesetzt werden.

Mit der Miete in dieser Konstellation ist bisschen Phantasie gefragt. Man kann ja den objektiven Wohnwert direkt vom Unterhalt abziehen, oder nur den subjektiven (=angemessenen Wohnwert) oder statt dem Wohnwert die Kosten, oder man kann's vom Einkommen abziehen. Einen vernünfigen rat können wir Dir da nur geben mit bisschen mehr Hintergrund, also: wem gehört die Wohnung, ergibt die BU-Rechnung einen BU-Mangelfall (--> 1000€ Selbstbehalt) oder ein Ergebnis im "Halbteilungsbereich" (=3/7-Rechnung)? Wie ist das Verhälntnis von Wohnungskosten und Wohnungsmietwert?


AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2010 21:19
(@det77)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
danke für die schnellen Antworten.
also die Wohnng gehört ganz alleine mir, diese finanziere ich auch komplett alleine (560€ pro Monat). Denke ich muss auf einen Mietvertrag drücken, worin alles klar geregelt ist. Will halt die Kleine nicht aus ihrem Umfeld nehmen und bin daher (zu) defensiv.
Bezüglich des Unterhalts ist mir zu Ohren gekommen, dass mich bald eine Aufforderung erreich, welche eine Forderung von 1.700 € beinhaltet (meiner Ex ihr letztes Gehalt). Bei einem Verdienst von 2.950 € und einem Selbstbehalt von 1.000 € bleiben noch 1.950 € zu verteilendes Einkommen. Nach eurer Auskunft kann ich ja meine private Krankenversicherung in Abzug bringen, außerdem die BU-Versicherung! Wie sieht es mit Lebensversicherungen / Altersvorsorge aus? Verstehe ich das richtig, dass ich dafür 4% meines Bruttoeinkommens in Abzug bringen kann? Und wie ist es genau, wenn meine Ex wieder arbeitet? wird da das ganze Gehalt von ihr dagegen gerechnet.ich denke mit mehr fragen werd ich euch nicht belästigen, hab nur keinen Bock zu viel abzudrücken
danke für eure Hilfe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2010 00:10
(@det77)
Schon was gesagt Registriert

da wäre noch was; hab meine tochter seit 5 Wochen einmal sehen dürfen und das ganze 45 Minuten - wie sieht denn da mein "Recht" aus. ein gemeinsames Sorgerecht wurde vereinbat nur sehen darf ich meine kleine nicht - was kann ich tun?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2010 00:29
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Det,

Bei einem Verdienst von 2.950 € und einem Selbstbehalt von 1.000 € bleiben noch 1.950 € zu verteilendes Einkommen.

Nee, nee, das wäre ja eine unterhaltszahlerfreundliche Berechnungsmethode, und das geht in Deutschland nun schon mal gar nicht. Es wird erst geteilt und wenn dir dann weniger bleibt als der Selbstbehalt, wird der Anteil der KM gekürzt.

Nach eurer Auskunft kann ich ja meine private Krankenversicherung in Abzug bringen,

d.h. bei deinen 2.950 Euro netto sind noch keine Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung abgezogen, statt dessen bist du privat versichert? Allerdings, dann kannst du diesen Beitrag von den 2.950 Euro noch abziehen - sag' uns für die Berechnung also bitte, wie hoch dein Krankenversicherungsbeitrag ist.

Ich hab' jetzt übrigens den Anfangsverdacht, dass bei Berücksichtigung der Krankenversicherung der bislang errechnete KU mit 289 Euro einen Tick zu hoch angesetzt ist ...

außerdem die BU-Versicherung!

Öhm, stehe ich gerade auf dem Schlauch? Mit BU-Versicherung meinst du eine Berufsunfähigkeitsversicherung??? Wenn hier in den Antworten von BU die Rede war, dann bedeutete das wohl eher den Betreuungsunterhalt, den die KM demnächst von dir kassieren möchte.

Wie sieht es mit Lebensversicherungen / Altersvorsorge aus? Verstehe ich das richtig, dass ich dafür 4% meines Bruttoeinkommens in Abzug bringen kann?

Nicht ganz, denn die 4% sind keine Pauschale, sondern eine Obergrenze: Wenn du zusätzliche Altersvorsorge machst, d.h. das, was über die Zahlungen in die gesetzliche Rentenkasse hinausgeht, dann kannst du das abziehen, allerdings maximal 4% von deinem Brutto. Sag' uns für die Berechnung also bitte auch noch, wie viel das bei dir ausmacht. Lebensversicherungen, Riesterrente u.ä. sind OK, in deinem Fall außerdem der Tilgungsanteil der Hypothek für die Wohnung.

Weiterhin sind abzugsfähig die berufsbedingten Kosten (z.B. Fahrtkosten zur Arbeit), entweder gegen Nachweis, oder aber bei vielen Oberlandesgerichten mit 5% pauschal vom Nettoeinkommen. Sag' uns bitte mal, welches Oberlandesgericht am Wohnort deiner Tochter zuständig ist.

da wäre noch was; hab meine tochter seit 5 Wochen einmal sehen dürfen und das ganze 45 Minuten - wie sieht denn da mein "Recht" aus. ein gemeinsames Sorgerecht wurde vereinbat nur sehen darf ich meine kleine nicht - was kann ich tun?

Mach' bitte bei Bedarf einen eigenen Thread im Unterforum "Umgangsrecht" auf - sonst wird's ein bisschen unübersichtlich, wenn wir hier Unterhalt und Umgang in den Antworten bunt durcheinandermischen. Das Wichtigste in Kürze: Du hast ein Umgangsrecht mit deiner Tochter, deine Tochter hat ein Umgangsrecht mit dir. Für so kleine Kinder wie deine Tochter läuft das meist auf mehrere kurze Umgänge pro Woche hinaus (z.B. jeweils zwei oder drei Stunden), für ältere Kinder dann meistens alle zwei Wochen ein volles Wochenende sowie die Hälfte der Ferien. Wenn die KM Zicken macht, bitte folgende Reihenfolge beachten: Erst Gespräch mit der KM; wenn erfolglos, Jugendamt um Vermittlung bitten; wenn ebenfalls erfolglos, Umgang vor Gericht einklagen. Und lass' dabei nicht zu viel Zeit verstreichen, denn beginnenden Umgangsboykott sollte man im Keim ersticken.

Auch wenn das Umgangsrecht unabhängig vom Sorgerecht ist, frag' ich lieber mal nach: Bist du wirklich sicher, dass du das gemeinsame Sorgerecht hast, oder hast du "nur" die Vaterschaft anerkannt? Das sind nämlich zwei verschiedene Dinge ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2010 00:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ist übliches Gebaren von Anwälten, erstmal das doppelte von dem zu fordern, was gerechtfertigt wäre, damit der Mandant erstmal beeindruckt, was für einen tollen Typen man da an seiner Seite hat.
Da darf man nix drauf geben.
Ein Anwalt, der nicht lügt, hat seinen Beruf verfehlt.

Bei der Wohnung gibt es verschiedene Modelle.
Das Einfachste ist, ihr einigt auf eine Miete, die sie dir von deinem Unterhalt und ihrem Einkommen bezahlt.

Üblich ist aber auch, dass ihr der Wohnvorteil als Einkommen angerechnet wird und dir die Zinsen als Kosten.
Tilgung gilt als Vermögensbildung oder Altersvorsorge und fällt mit in den 4% Topf, ggf. auch als Rücklage für Abschreibungen und Erhaltungsaufwendungen.
Muss aber auch so vor Gericht gefordert und durchgesetzt werden.

Bei Eheleuten kannst du im ersten Jahr nach der Trennung, auch die ganze Tilgung abziehen, dafür wird ihr aber auch nur ihr Wohnbedarf angerechnet, danach die ganze Wohnung.

Danach sähe die Rechnung so aus:
2.950,- minus 4% vom Brutto AV, falls vorhanden = ca. 200,-€ minus 5% beruflicher Aufwand = 150,-
2.600,- minus 560,- Zinsen und Tilgung
2.040,- = DT Zeile 4 = 273,- KU.
1.770,- Angenommen, ihr würden 500,- Wohnvorteil angelastet werden dann wäre die Differenz 1.270,- Davon müsstest du ihr die Hälfte, also 635,- überweisen. Dir bleiben dann
1.135,- So als grobe Schätzung.

Wenn sie arbeitet, wird ihr das üblicherweise auch angerechnet, evtl. wäre es aber klug, ihr zumindest einen Teil davon zu erlassen, damit sie möglichst schnell einen Job annimmt und sich vielleicht ab dem 3. Jahr schon ganz oder in Teilen selbst versorgen kann.

Und Frage lieber zu viel als zu wenig damit du möglichst wenig Fehler machst.
Dafür ist dieses Forum da.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2010 01:00
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Will halt die Kleine nicht aus ihrem Umfeld nehmen und bin daher (zu) defensiv.

Kompletter Blödsinn. Glaubst Du allen Ernstes, ein Kind von 11 Monaten hat irgend welche Probleme in einem neuen Umfeld, wenn die Bezugspersonen bleiben? Das ist eine faule Ausrede von Dir. Ich vermute eher, Du scheist die Auseinandersetzung. Das ist aber Deine Baustelle.

Dein Verdienst wird zuerst bereinigt um berufsbedingte Aufwendungen und um priv. Altersvorsorge. Mit ein bischen Glück kommst Du auf ein bereinigtes Netto von unter 2700€. Dann wird die Anzahl aller Berechtigten (Kind und KM ab August) bestimmt und der KU festgelegt. Solange solltest Du eine Titulierung beim KU, falls derzeit KM keine Forderungen stellt, hinauszögern. Andernfalls wirst Du beim KU eine Stufe zu hoch eingruppiert und das ist manchmal später schwer abänderbar. Für den BU ziehst Du dann zuerst vom bereinigten Netto den KU ab. Das Ergebnis ist Dein bereingtes Netto für BU. Hier sind dann besagte 1000€ SB abzuziehen.

Im übrigen gehört der Steuerbescheid ebenfalls zum Einkommen, egal ob positiv oder negativ. Wenn Du später BU zahlst kannst Du diesen steuerlich absetzen - das macht sich bemerkbar. Allerdings wird dann irgendwann wiederum der BU steigen.

In Summe muss Dir mindestens genauso viel verbleiben als wie ein einzelner UH-Empfänger von Dir bekommt.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2010 01:01
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bezüglich des Unterhalts ist mir zu Ohren gekommen, dass mich bald eine Aufforderung erreich, welche eine Forderung von 1.700 € beinhaltet (meiner Ex ihr letztes Gehalt).

Die übliche Leier. Ich hatte bei ähnlichem Timing und ähnlichen Zahlen auch eine Forderung über 1550 bekommen (KU+BU), bezahlt hatte ich 880 und dabei ist's dann auch geblieben als wir 2 Jahre (!) später uns dann endlich geeiniget hatten (in einem gerichtlichen Vergleich). Das eigentlich ärgerliche an der Sache war eigentlich nur, das mich der ganze Quatsch nochmal 4000€ gekostet hat und sie wohl nochmal das selbe, für eine Einigung über insgesamt 5 Jahre, das waren also (4000+4000)/5/12 = 133 € pro Monat sozusagen Schwachkopf-Steuer für die Scheidungsindustrie, bei 900€ Unterhalt also 15% Zusatzkosten. Das ist einfach ärgerlich, lässt sich aber faktisch nicht verhindern wenn Deine Ex auf Krawall gepolt ist. Bisschen billiger wird's, wenn der KU aus dem "Streitwert" raus ist, und das kannst Du nur vermeiden, wenn Du ihn titulierst.

Du wirst "demnächst" diese Forderung kriegen weil damit formal eine "Inverzugsetzung" gegeben ist, auf deren Basis diese Forderung dann ab August betrieben werden kann - das ist ein eher formaler Vorgang.

Insgesamt ist da einfach überall viel Gummi in den Zahlen, rechnen kannst Du da soviel Du willst, letztendlich musst Du einfach gut verhandeln. Wo Du aber auf keinen Fall drunter kommst ist der Mindestbedarf im ALG-2 Sinn, weil bevor das passiert ist der Rotstift sowas von rot, da streicht Dir jeder Richter alles zusammen. Und dieser Mindestbedarf ist, wenn die Wohnkosten gedeckt sind, Kindergeld schon verrechnet, 520€. Abzüglich 289 KU wäre das ein "Bar-BU" von 520-289 =  231€ zusätzlich zur Wohnung (die ja auch nochmal 560€ kostet). Bisschen teurer wird's werden, aber hol nicht gleich so weit aus: Der Kompomiss am Ende wird in der Mitte gesucht.

Wegen dem Umgang ist ein Thema für sich. Noch kein Grund zur Panik, aber Du solltest Dich zeitnah ans Jugendamt wenden mit der Bitte um ein Vermittlungsgespräch.


AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2010 01:19




(@det77)
Schon was gesagt Registriert

Danke nochmals für die Vielzahl an Antworten - hab hier nochmals alle Daten genau aufgeführt. Eure Hilfe wäre echt gut, da ich die Forderung über knapp 1.700 € auf dem Tisch habe!!

Bruttogehlat: 4.850 €
zzgl. Firmenfahrzeug (1 % Regelung) in Höhe von 397,20 €
zzgl. AG-Anteil VWL in Höhe von 30 €
abzgl. steuerfreie Gehaltsumwandlung von 190,55 €
macht ein Gesamtbrutto von 5.086,65 €

daraus ergibt sich ein Nettogehalt von 2778,67 € zzgl. Arbeitgeberanteil PKV 145,49 € (d.h. ich zahl 290,98 € PKV an meine Krankenkasse)
macht eine Auszahlung von 2.924,16 €

so dies zu meiner Gehaltslage

als Altersvorsorge habe ich eine Lebesversicherung von monatlich 76,58 €
außerdem eine Fondgebundene Altersvorsorge in Höhe von 50 €
und eine Berufsunfähigkeitsversicherung (mit Auszahlung bei Nichtinanspruchnahme) in Höhe von 49,08 €

desweiteren finanziere ich meine Wohung mit 560 € im Monat (in dieser Wohnung lebt die KM - der Mietwert liegt bei ca. 650 €)

als Unterhalt für meine Tochter zahle ich 289 € im Monat.

das zuständige Oberlandesgericht ist glaub ich in Stuttgart

ich kann mir nicht vorstellen, dass die 1.700 € korrekt sind - könnt ihr mir helfen, auf was ich tatsächlich kommen könnte?
sind Fahrtkosten (5% vom Netto) bei einem Firmenfahrzeug (1% Regelung) überhaupt ansetzbar

Danke

gruß

Det


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2010 16:58
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Det77

Natürlich sind die 1700€ überzogen. Das ist die Maximalforderung der Gegenseite frei nach dem Motto: Wer viel wagt, der viel gewinnt.

Ich versuche mich mal.
Fahrtkosten kannst Du nicht abziehen, da in Deinem Gehalt ein Zuschlag des AG enthalten ist. Im Gegenteil, Du musst Dir einen geldwerten Vorteil für die priv. Nutzung des PKW's anrechnen lassen. Dieser ist Fahrzeugtyp-abhängig und geht bis ca. 450€. Da der Gesetzgeber bei der Bruttoberechnung von der Summe sämtlicher Einkünfte - egal welcher Art - ausgeht, würde ich diesen geldwerten Vorteil auf den Brutto oben drauf schlagen. Ich gehe mal von 350€ als geldwerten Vorteil aus.

Dein Brutto beträgt nun 5086,65€ + 350€ = 5436,65. Hiervon ausgehend sind nach der 4%-Regelung max. 217,47€ für die priv. Altersvorsorge anrechenbar.

Von Deinem Auszahlungsbetrag ist erst einmal die PKV abzuziehen:    2924,16€ - 290,98€ = 2633,18€ (Netto)

Jetzt zu den Möglichkeiten der priv. Altersvorsorge. Hierzu zählen die LV, die fondsgeb. AV, VWL (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil), Tilgungsrate bei Krediten für Wohneigentum, eventuell die BU. Letzte würde ich an Deiner Stelle mit aufnehmen. Alles in allem vermute ich, dass Du den max. Rahmen für obige 217€ ausschöpfen tust.

2633,18€ - 217€ = 2416,18€ (KU-bereinigter Netto)

Derzeit bist Du nur dem Kind UH-verpflichtet. Daher erfolgt die Einstufung in die DDT (hier die Anlage A mit den Zahlbeträgen) eine Stufe höher in Gehaltsgruppe 5. Der Zahlbetrag lautet 289€. Problematisch ist die Höherstufung. Wenn nämlich die KM ebenfalls UH fordert erfolgt diese nicht und der Zahlbetrag für KU wäre 273€. Ich geh mal vom 2. Fall aus.

Für eventuellen BU erfolgt jetzt die Bereinigung um den KU: 2416,18€ - 273€ = 2143,18.
Dein SB ggü. der KM beträgt 1000€. Somit verbleibt eine Verteilmasse von: 2143,18€ - 1000€ = 1143,18€ BU. Dies wäre der max. Betrag, den Du überhaupt leisten könntest.

Mit der Wohnung wird es heikel. Die Gegenseite wird versuchen, den Mietwert als Dein Einkommen zu deklarieren. Doch wenn die KM in dieser Wohnung lebt muss sie auch diesen als Miete an Dich zahlen. Das beisst sich. Ausserdem kannst Du dem Mietwert die Zinsen für eine Wohnungskredit gegenrechnen. Und zu beachten wäre dann ausserdem, dass dieser Mietwert widerum Dein Brutto erhöht und Du etwas mehr an priv. Altersvorsorge Dir anrechnen könntest. Und nicht vergessen, Du musst nicht mehr an die KM zahlen als Dir selber verbleibt.

Welches EK hatte denn die KM vor Geburt des Kindes?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2010 19:14
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn ich da mal bisschen rumprobiere mit verschiedenen Annahmen über die Behandlung der verschienden "Gummi-Posten" (Privatnutzung des Firmenwagens, Altersvorsorge, Steuererstattung aus §33a, Behandlung der Wohnung) komm ich auf BU-Bar-Beträge (zusätzlich zur Wohnung) zwischen 370€ und 770€. Die Wahrheit ist also irgendwo dazwischen (wenn Du uns nicht ein 13. Gehalt oder eine Bonuszahlung verschwiegen hast). Nimmst Du also einen Betrag im unteren Mittelfeld, sagen wir mal 500€, und überweist den ab August. Nicht über die Berechnung diskutieren.

Beim KU wackelt das in meiner Rechnung irgendwo zwischen der Stufe 4 und 5, aber ich denke, die 5 zu titulieren (also die 289€) ist in der Situation das richtige.

Also: KU titulieren, moderaten BU-Betrag überweisen ab August und wenn in dem Schreiben Auskunft verlangt ist, auch Zettelchen schicken (oder hast Du schon Zettelchen geschickt?) und weiter keine Emotionen da rein stecken, lohnt nicht.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2010 19:15
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nicht über die Berechnung diskutieren.

Noch ein Nachtrag, weil Du ja noch die Umgangsfront hast:

Es ist wirklich wichtig, hier keine Angriffsfläche zu liefern für ein "Koppelgeschäft". Daher der Rat hier nichts zu diskutieren, nichts vorzurechnen, und wenn die "zahl-erstmal-dann" - Bemerkungen kommen nichts zu kommentieren. Das Finanzthema ist on-track, in Expertenhand, vielleicht gibts da nochmal eine Korrektur, irgendwann, in ein, zwei Jahren, alles nicht Dein Thema -> das muss die Message sein.

Kommentieren musst Du erst in einer Klageerwiderung, aber nicht selbst, dafür brauchst Du ohnehin einen Anwalt, seit letztem Jahr gibt's für Unterhaltssachen ja Anwaltspflicht.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2010 21:18
(@det77)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

hab jetzt das Schreiben des Anwalts meiner Ex auf dem Tisch.

die Unterhaltsberechung sieht wie folgt aus:

durchschnittliches Netto:                        3.005,90 €
./. 5 % berufsbedingter Aufwendungen:    150,30 €
./. Kindesunterhalt:                                  289,00 €
./. Kredit                                                560,00 €
(den ich für meine Wohnung abzahle, in der meine Ex wohnt)
./. Krankenversicherung Mutter/Kind          215,00 €
Resteinkommen:                                  1.830,00 €
./. 10 % Verdienervoraus                        183,00 €
verbleiben                                            1.647,00 €
hiervon 1/2 Unterhalsanspruch Mutter        823,50 €

Nun verlangt sie:

Mutterunterhalt:                          823,50 €
Krankenversicherung Mutter/Kind: 215,00 €
Kindesunterhalt:                          289,00 €
zusammen:                              1.327,50 €

Nun meine Unklarheiten:

1. muss ich die Krankenversicherung für Mutter und Kind separat zum Unterhalt zahlen? dachte mit Unterhalt (sowohl Kind und Mutter) ist dies abgedeckt
2. folgenden Satz zum geldwerten Vorteil im zusammenhang mit der Wohnsituation versteh ich nicht:
"nachdem meine Mandantin zusammen mit ihrer Tochter in der Ihnen gehörenden Wohnung wohnt, sieht meine Mandantin bisher davon ab, diesen geldwerten Vorteil  (PKW in Höhe von 397,20 €) in Anrechung zu bringen. Meiner Mandantin ist bekannt, dass Sie für die Wohnung monatlich 560 € bezahlen.
--> muss ich das Ganze jetzt so verstehen, dass sie meine monatliche Tilgung und den Vorteil aus dem geldwerten Vorteil als ihre zu entrichtende Miete ansieht?????? geht das??
3. bei der Berechung des Nettoeinkommes ist der AG-Anteil meiner privaten Krankenversicherung beinhaltet (145 €) - muss ich diese nicht auch und dann komplett zum Abzug bringen?
4. wie ist es mit dem 4 % satz für die Altersvorsorge, die ich in Abzug bringen kann? bei der Einkommensberechung schreibt die anwältin, dass die Gehaltsumwandlung BVV mit monatlich 190,55 € bei der Berechung des Bruttoeinkommens berücksichtigt sei? versteh ich nicht, da ichs nicht erkennen kann.

Danke für eure Hilfe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2010 17:10
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

sieht meine Mandantin bisher davon ab, diesen geldwerten Vorteil  (PKW in Höhe von 397,20 €) in Anrechung zu bringen. Meiner Mandantin ist bekannt, dass Sie für die Wohnung monatlich 560 € bezahlen.

= "wir lassen mal fiktive Einnahmen auf beiden Seiten weg, 397,20€ auf Deiner Seite und 560-650€ auf ihrer, behaupten das ist ein toller Deal und vertrauen auf Deine Blödheit."

bei der Berechung des Nettoeinkommes ist der AG-Anteil meiner privaten Krankenversicherung beinhaltet (145 €) - muss ich diese nicht auch und dann komplett zum Abzug bringen?

ja, klar

wie ist es mit dem 4 % satz für die Altersvorsorge, die ich in Abzug bringen kann? bei der Einkommensberechung schreibt die anwältin, dass die Gehaltsumwandlung BVV mit monatlich 190,55 € bei der Berechung des Bruttoeinkommens berücksichtigt sei? versteh ich nicht, da ichs nicht erkennen kann.

Sie kommen wohl auf die 3005€ netto, indem sie das Netto berechnen auf Basis des Bruttos ohne die Gehaltsumwandlung, d.h. sie lassen den Abzug privater Altersvorsorge einfach ganz raus.

Das ist alles noch nicht auf einem Niveau, um da qualifiziert drauf einzugehen.

Da es aber ja unstrittig ist, dass Du was zahlen musst, solltest Du das auch tun in einer moderaten Höhe, die noch Luft nach oben lässt.

Bei meiner letzten Abschätzung:

komm ich auf BU-Bar-Beträge (zusätzlich zur Wohnung) zwischen 370€ und 770€. Die Wahrheit ist also irgendwo dazwischen ... Nimmst Du also einen Betrag im unteren Mittelfeld, sagen wir mal 500€

hatte ich die private KV für Mutter und Kind noch nicht auf der Rechnung, musst Du also nochmal 'n Zacken draufpacken. Wie wär's mit 600€? (Statt der geforderten 823,50 + 215 = 1038,50€ ). Du schreibst leider nichts, ob Du schon was gezahlt hast für August?


AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2010 19:21