Hallo Zusammen,
ab dem nächsten Monat darf ich den titulierten Kindesunterhalt auf das Konto meiner Frau
überweisen. Wir haben in der Zwischenzeit vereinbart, daß Sie die Kohle von meinem Gehaltseingang
auf dem gemeinsamen Konto fast komplett verbraten darf, bis der Unterhalt berechnet ist. Getrennte Konten konnten wir uns zwischenzeitlich
wg. schlechter Bonität nicht zulegen. War jedenfalls auch mit Ihrer RA so besprochen, damit sie Ihre Immobilie, in der die auch unsere fünf Kinder wohnen, auch zunächst weiter bezahlen kann. Heute bekam ich einen Anruf vom Jugendamt. Meine Dame hat Unterhaltsvorschuß beantragt, den ich zurückbezahlen soll. Tja, in dem Fall muß ich meinen Guten Willen revidieren. Freiwillig wird da wohl nix zurückgegeben.
Daß mit der Beweislast kriege ich schon hin, was die Abhebungen vom Konto angeht. Brauche ich jetzt wohl doch einen Rechtsanwalt, um
mir die "Überzahlung" zurückzuholen? Dem Jugendamt scheint das jawohl anscheinend schnurz zu sein, daß ich freiwillig mehr geleistet habe als
eigentlich nötig.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Moin Debugged,
geh sofort zur Bank und bringe ein Vorhängeschloss an deinem Konto an!
Ändere sofort dein Passwort für den onlinezugang.
Jeder Kreuzer, den deine Ex in dieser Phase in die Finger bekommt, ist weg und entbindet dich nicht von weiteren Forderungen.
Eine Rückforderung von irgendetwas oder auch nur eine Verrechnung ist im deutschen Väterentsorgungsrecht nicht vorgesehen.
Das du die Abbuchungen beweisen kannst, nützt dir nichts. Sie durfte das.
Die Überzahlungen bekommst du nicht zurück, auch nicht mit einem Anwalt.
Du wirst zwar irgendwann einen Anwalt brauchen, aber nicht, weil er dir viel hilft, sondern weil sie mittlerweile in vielen Fällen vorgeschrieben sind.
Du hast ab sofort Krieg und musst alles, was du noch hast, in deinen Burgfried bringen und die Zugbrücke hochziehen.
Was die RAin deiner EX sagt ist grundsätzlich gelogen oder zu deinem Schaden. Meistens beides.
Ob deine Ex ein Konto hat, ist dir ab sofort egal.
Wenn du es nicht nicht alleine sperren kannst, kündige dieses Konto oder deinen Zugriff darauf. Und natürlich deinen Gehaltseingang.
Das JA wird sich stets nur um die Interessen der Kinder und ihrer Mutter kümmern und dich dafür auch belügen und betrügen. Das halten sie für eine gute Tat.
Du musst jetzt aufhören Fehler zu machen.
Wir helfen dir dabei.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ein eigenes Konto habe ich ja jetzt. Das Moos auf dem gemeinsamten Konto ist natürlich schon futsch.
Dann bleibt mir mal wieder nur die Schadensbegrenzung. :crash:
Wo nehme ich bloß das dicke Fell her, daß ich noch brauchen werde...
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Also ein dickes Fell brauchst du wirklich, denn deine Hütte brennt wirklich lichterloh.
Ich habe deswegen mal deine Geschichte oben verlinkt.
Da werden wir noch einiges zu klären haben.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also wenn ich mal dein Netto aus deinen Angaben hoch rechne, dann zahlst du mit Zeile 2 schon mal zuviel KU.
In dem Fall wäre aber auch der Mindestbedarf deiner Ex an EU nicht gedeckt.
Dir bleiben über kurz oder lang die üblichen 1.000,- € SB und ihr ggf. 100,- bis 300,- EU.
Der Rest käme vom Staat.
Damit stehst du sicher schon mal besser da als sie.
Zumindest finanziell.
Jegliche Anstrengung deinerseits, dein Einkommen zu mehren, führt nur zu mehr Unterhalt an deine Ex.
Das solltest du schon mal wissen.
Auch musst du jetzt dein Augenmerk auf die Randbedingungen richten nämlich, dass die Schulden nicht zu deinen Schulden erklärt werden, sondern zu euren.
Es bleibt aber schwierig, dir etwas zu raten, wenn du zwar wortreich über die Hintergründe eurer Probleme schreibst, mit den Zahlen aber hinter dem Berg bleibst.
Öffne dich mal ein wenig, damit man dir was konkretes raten kann.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also gut:
Mein Einkommen:
Vollzeitstelle, rund 2200 EUR netto.
Firmenwagen, alle Betriebskosten einschl. Treibstoff für Privatfahrten innerdeutsche Grenze trägt Arbeitgeber.
Ihr Einkommen:
Vorher 0 EUR, jetzt staatliche Unterstützung.
Kindergeld: 988 EUR
Kindesunterhalt beträgt rund 1220 EUR mtl. für alle Kinder. KMU ist gar nicht erst in der Berechnung aufgeführt.
Wobei mir jetzt erst klar wird, das ein anstehender Wechsel der Steuerklasse hier gar nicht berücksichtigt wurde.
Derzeit haben wir noch gemeinschaftliche steuerliche Veranlagung (Trennung Juni 06). Ich bin in der Steuerklasse III.
Wir haben Zugewinngemeinschaft. Aus der Ehe sind Schulden von knapp 180.000 EUR entstanden.
Zusammen haben wir ein Haus (Anbau) auf dem Grundstück angebaut, welches ihre Eltern ihr übereignet haben.
Sie ist alleinige Eigentümerin lt. Grundbuch. Das Haus ist mit über 70 % der oben genannten Summe belastet.
Alle Darlehensverträge von der Baufinanzierung bis zum Verbraucherkredit, haben wir gemeinsam unterschrieben.
Die Gläubiger können sich also zur Haftung jemanden aussuchen.
Da ich die extremen monatlichen Belastungen schon einiger Zeit nicht mehr darstellen konnte und die KMU
nicht davon überzeugen konnte, uns eine neue Chance zu geben, habe ich für mich alleine das
Verbraucherinsolvenzverfahren begonnen.
Die KMU verbleibt in ihrem Haus mit den Kindern und will künftig die Belastungen alleine tragen.
Das Wohneigentum möchte sie unter keinen Umständen aufgeben.
Das steht m. E. allerdings auf sehr wackeligen Beinen, da die Darlehen, bis auf die Baufinanzierung,
teilweise wegen unregelmäßiger Zahlungen schon an das Inkasso abgegeben und Forderungen
auch tituliert wurden. Es gibt auch nachrangige Gläubiger im Grundbuch.
Mit der schwierigen finanziellen Situation setzt sich die KMU auch nicht groß auseinander. Gläubigerpost vom
Dienstleister bis zum Kreditinstitut wird zu 98 % ungelesen entsorgt, bis ein GV vorbeikommt
und persönlich für klare Verhältnisse sorgt.
Tja, das war es erst einmal mit den Zahlen, die mir so einfallen.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Vollzeitstelle, rund 2200 EUR netto.
Firmenwagen, alle Betriebskosten einschl. Treibstoff für Privatfahrten innerdeutsche Grenze trägt Arbeitgeber.
Damit ist Zeile 2 schon zu hoch. Zeile 1 wäre richtig.
Wie alt sind deine Kinder?
Kindesunterhalt beträgt rund 1220 EUR mtl. für alle Kinder. KMU ist gar nicht erst in der Berechnung aufgeführt.
Wobei mir jetzt erst klar wird, das ein anstehender Wechsel der Steuerklasse hier gar nicht berücksichtigt wurde.Derzeit haben wir noch gemeinschaftliche steuerliche Veranlagung (Trennung Juni 06). Ich bin in der Steuerklasse III.
Das musst du sofort ändern auf 4/4!
Sonst musst du am Ende des Jahres zuviel zurück zahlen und das zahlst du auch alles alleine.
Für den KU Titel ist das aber schon zu spät.
Wir haben Zugewinngemeinschaft. Aus der Ehe sind Schulden von knapp 180.000 EUR entstanden.
Zusammen haben wir ein Haus (Anbau) auf dem Grundstück angebaut, welches ihre Eltern ihr übereignet haben.
Sie ist alleinige Eigentümerin lt. Grundbuch. Das Haus ist mit über 70 % der oben genannten Summe belastet.
Alle Darlehensverträge von der Baufinanzierung bis zum Verbraucherkredit, haben wir gemeinsam unterschrieben.
Die Gläubiger können sich also zur Haftung jemanden aussuchen.
Also das Haus gehört ihr, die Schulden euch beiden?
Große Sch...e.
Was sind die anderen 30%?
Wie sind die abgesichert, wenn nicht über das Haus?
Ich würde sofort aufhören, die Schulden zu bedienen.
Das schnürt dir die restliche Luft ab.
Wenn sie, oder ihre Eltern die Schulden dann auch nicht bedienen wird die Bank vermutlich ihr Haus versteigern, womit du die Schulden los bist.
Und sie hoffentlich auch.
Da ich die extremen monatlichen Belastungen schon einiger Zeit nicht mehr darstellen konnte und die KMU
nicht davon überzeugen konnte, uns eine neue Chance zu geben, habe ich für mich alleine das
Verbraucherinsolvenzverfahren begonnen.
Die KMU verbleibt in ihrem Haus mit den Kindern und will künftig die Belastungen alleine tragen.
Wovon? Unterhalt für sich wird sie von dir nicht bekommen. Weiß sie das?
Das Wohneigentum möchte sie unter keinen Umständen aufgeben.
Das steht m. E. allerdings auf sehr wackeligen Beinen, da die Darlehen, bis auf die Baufinanzierung,
teilweise wegen unregelmäßiger Zahlungen schon an das Inkasso abgegeben und Forderungen
auch tituliert wurden. Es gibt auch nachrangige Gläubiger im Grundbuch.
Mit der schwierigen finanziellen Situation setzt sich die KMU auch nicht groß auseinander. Gläubigerpost vom
Dienstleister bis zum Kreditinstitut wird zu 98 % ungelesen entsorgt, bis ein GV vorbeikommt
und persönlich für klare Verhältnisse sorgt.Tja, das war es erst einmal mit den Zahlen, die mir so einfallen.
Wenn du ihr was Gutes tun willst, überzeuge sie vom Verkauf des Hauses.
Bei einer Zwangsversteigerung bekommt sie erheblich weniger.
Anders als nach meinem ersten Eindruck, ist ihre Lage noch deutlich schwieriger als deine.
Sie hat das Haus an der Backe und demnächst die Bank im Nacken.
Sie hat keinen Job, sie muss sich um 5 Kinder kümmern und bekommt keinen EU.
Das eröffnet dir die Möglichkeit, sie großzügig bei der Betreuung der Kinder zu unterstützen, bis hin zum Wechselmodell.
Sie wäre schön blöd, wenn sie das nicht annehmen und dich auch boykottieren würde.
Und dir bleiben immerhin die 1.000,- Selbstbehalt. Damit geht es dir vermutlich besser als vor der Trennung.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Kannst Du bitte sagen, wieviele der Kinder jünger als 6 Jahre sind?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Wir haben vier Kinder unter 6 Jahren und ein Kind zwischen 6 und 12 Jahren.
Die steuerliche gemeinschaftliche Veranlagung bis zum Jahresende ist nach
Rücksprache mit FA kein Problem, da KMU kein eigenes Erwerbseinkommen hat
und bis zum Jahresende auch keines haben wird.
Schlimmstenfalls bleiben ggf. ein paar Euro aus der Spesenabrechnung übrig, die nachzuversteuern wären.
Ansonsten ist das eine Nullrechnung.
Die Schulden der restlichen 30 % sind zum einen Verbraucherkredite, einer davon war die vorfinanzierte
Eigenheimzulage, wurde später in Verbraucherdarlehen umgewandelt, um die EHZ frei verfügbar zu machen.
Diese Darlehen sind mit den üblichen Segnungen abgesichert. Abtretung des pfändbaren Arbeitseinkommens laut
Darlehensvertrag. Aber ich bin praktisch gar nicht mehr pfändbar durch die Unterhaltsleistungen.
Es gibt aber auch eine titulierte Forderung unseres ehemaligen Bauträgers. Dem ist nach zwei Jahren der Fertigstellung noch
eine Rechnung beim Jahresabschluß auf den Tisch gefallen. Da es keine ordentliche Schlußrechnung gab,
war rechtlich nichts zu machen, die Forderung kam vor Verjährung auf den Tisch und die 12 Mille
hatten wir nicht gerade herumliegen und bekamen die auch nirgendwo mehr.
Nach zwei Jahren erfolgloser Verhandlungensversuche unsererseits hat er die Daumenschrauben angezogen.
Der Betrag ist mit Vollstreckungskosten und Zinsen zwischenzeitlich mal auf fast 17 Mille angewachsen.
Ich zahle ab jetzt nichts mehr für die Schulden, ist mit meiner Schuldnerberatung auch so besprochen.
Sie wird das Haus nicht freiwillig verkaufen. Das war ja schon von jeher der Knackpunkt.
Keine Entschuldung ohne Verlust der Immobilie.
Eher wird man sie auf einem Stuhl dort heraustragen müssen.
Dann kann sie nicht einmal mehr mitreden, wo sie dann wohnen wird.
Weder mit Vernunft noch mit Druck ist diese Entscheidung zu kippen.
Was den Umgang mit Kinder angeht, da öffnet sie sich jetzt wenigstens etwas. Ich hoffe, das dies auch
erst einmal so bleibt.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Die steuerliche gemeinschaftliche Veranlagung bis zum Jahresende ist nach
Rücksprache mit FA kein Problem, da KMU kein eigenes Erwerbseinkommen hat
und bis zum Jahresende auch keines haben wird.
Schlimmstenfalls bleiben ggf. ein paar Euro aus der Spesenabrechnung übrig, die nachzuversteuern wären.
Ansonsten ist das eine Nullrechnung.
Bei dir kommt es wohl tatsächlich nicht so sehr darauf an, aber grundsätzlich suggerierst du mit 3/5 immer ein höheres Einkommen, als du tatsächlich hast.
Das sollte man in dieser Phase niemals tun.
Die Schulden der restlichen 30 % sind zum einen Verbraucherkredite, einer davon war die vorfinanzierte
Eigenheimzulage, wurde später in Verbraucherdarlehen umgewandelt, um die EHZ frei verfügbar zu machen.
Diese Darlehen sind mit den üblichen Segnungen abgesichert. Abtretung des pfändbaren Arbeitseinkommens laut
Darlehensvertrag. Aber ich bin praktisch gar nicht mehr pfändbar durch die Unterhaltsleistungen.
Es gibt aber auch eine titulierte Forderung unseres ehemaligen Bauträgers. Dem ist nach zwei Jahren der Fertigstellung noch
eine Rechnung beim Jahresabschluß auf den Tisch gefallen. Da es keine ordentliche Schlußrechnung gab,
war rechtlich nichts zu machen, die Forderung kam vor Verjährung auf den Tisch und die 12 Mille
hatten wir nicht gerade herumliegen und bekamen die auch nirgendwo mehr.
Nach zwei Jahren erfolgloser Verhandlungensversuche unsererseits hat er die Daumenschrauben angezogen.
Der Betrag ist mit Vollstreckungskosten und Zinsen zwischenzeitlich mal auf fast 17 Mille angewachsen.Ich zahle ab jetzt nichts mehr für die Schulden, ist mit meiner Schuldnerberatung auch so besprochen.
Sie wird das Haus nicht freiwillig verkaufen. Das war ja schon von jeher der Knackpunkt.
Keine Entschuldung ohne Verlust der Immobilie.
Eher wird man sie auf einem Stuhl dort heraustragen müssen.
Dann kann sie nicht einmal mehr mitreden, wo sie dann wohnen wird.
Weder mit Vernunft noch mit Druck ist diese Entscheidung zu kippen.Was den Umgang mit Kinder angeht, da öffnet sie sich jetzt wenigstens etwas. Ich hoffe, das dies auch
erst einmal so bleibt.
Dann solltest du dich einfach hinsetzen und nix tun, bis die Inso über dich weg gerollt ist.
Wenn deine Ex ihr Leben jetzt restlos gegen die Wand fahren will, ist das ihre Sache.
Du solltest dich aber bereit halten, die Kinder aufzufangen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Debugged,
auch mit Kindern gibt es keinen Rechtsanspruch, als Schuldner anders oder schonender behandelt zu werden. Wenn Deine DEF also so sehr an der Hütte hängt, wird sie sich etwas einfallen lassen müssen, um sie zu (be-)halten; sei es durch eigene Erwerbstätigkeit in erheblichem Umfang oder eben durch finanzielle Unterstützung ihrer Eltern und Familie, wo man ihr ggf. unter die Arme greift. Als 7-köpfige Familie von einem einzigen Einkommen zu leben ist schon ein Husarenritt; wenn dann noch eine Trennung/Scheidung und nachfolgend die Notwendigkeit der Finanzierung von 2 Haushalten hinzukommt, platzt dieses Konstrukt zwangsläufig. Von Eurem fahrlässigen Umgang mit Finanzierungen und Krediten rede ich erst gar nicht; nach Deinen Beschreibungen habt Ihr schon bisher weit über Eure Verhältnisse gelebt.
Aber wie schon geschrieben wurde: Für Dich kann ihr "Kleben" an dieser Immobilie von Vorteil sein, denn eine eigene Erwerbstätigkeit liesse sich mit umfangreicher Einbindung Deinerseits in die Kinderbetreuung verbinden. Lass Dir jedenfalls auf keinen Fall einreden, Dich in irgendeiner Form in die Finanzierung dieser fremden Hütte einbinden zu lassen ("...um den Kindern ihr gewohntes Umfeld nicht zu nehmen..."): Kinder brauchen keine Immobilien, sondern beide Eltern, Liebe, Zeit und Zuwendung.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Von Eurem fahrlässigen Umgang mit Finanzierungen und Krediten rede ich erst gar nicht; nach Deinen Beschreibungen habt Ihr schon bisher weit über Eure Verhältnisse gelebt.
Das ist korrekt. Allerdings sind die meisten Verbindlichkeiten zu einem Zeitpunkt entstanden, als ich noch ein deutlich höheres
Arbeitseinkommen erzielt habe als heute. Mir ist heute auch klar, daß nichts ewig währt, auch kein hohes Arbeitseinkommen.
Ich muß mir schon den Vorwurf machen, daß ich das so weit habe laufen lassen. Das läßt sich im Nachhinein nur emotional begründen
und nicht rational. Ich bin selber Scheidungskind und habe die häßlichsten Facetten dieses Lebensabschnittes und seiner Auswirkungen
miterleben müssen. Meinem Vater hat es über die Jahre das Herz gebrochen und er ist darüber verstorben.
Hätte ich nicht so eine Trägheit bei der Mitbestimmung zum Erhalt des ehelichen Politikums "Haus" an den Tag gelegt, wäre
meine Ehe wohl schon einige Jahre früher am Ende gewesen. Das wäre sicher finanziell besser und damit für die Zukunftsperspektiven
unserer Kinder aussichtsreicher gewesen. Aber "hätte" und "wäre", das ist nun alles hypothetisch.
Für Dich kann ihr "Kleben" an dieser Immobilie von Vorteil sein, denn eine eigene Erwerbstätigkeit liesse sich mit umfangreicher Einbindung Deinerseits in die Kinderbetreuung verbinden.
Eine Einsicht der Notwendigkeit zur Erzielung eines eigenen Erwerbseinkommens kann ich bei meiner Frau nicht feststellen.
Sie sieht sich nun hervorragend finanziell ausgestattet mit dem Kindergeld, dem Unterhalt und den staatlichen Bezügen.
Die staatlichen Leistungen sieht sie für sich in den kommenden sechs Jahren als gesichert. Ihre Eltern stehen jedenfalls
nach meinem Eindruck finanziell auch mit dem Rücken an der Wand.
Lass Dir jedenfalls auf keinen Fall einreden, Dich in irgendeiner Form in die Finanzierung dieser fremden Hütte einbinden zu lassen ("...um den Kindern ihr gewohntes Umfeld nicht zu nehmen..."): Kinder brauchen keine Immobilien, sondern beide Eltern, Liebe, Zeit und Zuwendung.
Für das gewohnte Umfeld meiner Kinder kann und will ich nicht mehr einstehen. Aus der Nummer kommt man
nicht mehr raus, ich habe dafür sogar gehungert. Damit ist ein für allemal Schluß!
Meine Frau hatte Bedenkzeit genug, den geordneten Rückzug mit der Familie aus diesem Moloch anzutreten.
Was habe ich sie immer wieder erfolglos darum bekniet.
Für die sonstigen Belange meiner Kinder, also außer dem aktuellen "gewohnten Umfeld", mache ich mich krumm,
daß steht außer Frage. Ich liebe meine kleinen Racker und möchte sie nicht missen. Ich will meiner Frau nichts
Böses und wünsche ihr die Kraft für die anstehenden Aufgaben. Finanziell ist ihr aus meiner Perspektive
einfach nicht zu helfen. Für unsere Kinder bringe ich mich zu ihrer Entlastung nach Kräften ein, wenn sie
mich denn läßt.
Gruß, Debugged
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Moin Debugged,
Eine Einsicht der Notwendigkeit zur Erzielung eines eigenen Erwerbseinkommens kann ich bei meiner Frau nicht feststellen.
Sie sieht sich nun hervorragend finanziell ausgestattet mit dem Kindergeld, dem Unterhalt und den staatlichen Bezügen.
Die staatlichen Leistungen sieht sie für sich in den kommenden sechs Jahren als gesichert.
Deine DEF macht anscheinend einen Denkfehler: "Staatliche Leistungen" und "Immobilienbesitz" passen nur sehr eingeschränkt unter einen Hut. Bevor sie die Hand aufhalten kann, wird auch sie sich von dieser defizitären Immobilie trennen müssen; es gibt kein staatlich finanziertes Anrecht auf ein eigenes Haus.
Aber vermutlich bist Du der Letzte, von dem sie sich das sagen lässt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Du solltest sie auch in keiner Weise dabei unterstützen, das Haus zu halten, denn solange sie das Haus hat, hast du Schulden!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Debugged,
Deine DEF macht anscheinend einen Denkfehler: "Staatliche Leistungen" und "Immobilienbesitz" passen nur sehr eingeschränkt unter einen Hut. Bevor sie die Hand aufhalten kann, wird auch sie sich von dieser defizitären Immobilie trennen müssen; es gibt kein staatlich finanziertes Anrecht auf ein eigenes Haus.Aber vermutlich bist Du der Letzte, von dem sie sich das sagen lässt.
Grüssles
Martin
Es ist keine städtische Villa, sondern ein kleiner Anbau mit rund 120 qm Wohnfläche. Das ist nicht
unangemessen für sechs Personen.
Bei angemessener eigengenutzter Immobilie wird die Grundsteuer von der ARGE übernommen.
Schuldzinsen und Nebenkosten auch. Die Tilgung muss allerdings aus Regelsatz bestritten werden.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Na immerhin. Habe jetzt schriftlich von RAin der Ex, daß ich nicht rückwirkend für die 2 Monate zu zahlen brauche.
Den Schriftkram vom JA habe ich trotzdem vor mir, Handlung nach Vorschrift eben. Begleitschreiben mit
Hinweis auf bestätigte Übergangsregelung dabei, dann sollen die das mal gepflegt abschmettern.
In dem Schreiben vom JA steht auch ganz klar, daß ich künftig an das JA zahlen soll. Dann mache ich das wohl
auch besser mal. Allerdings muß Ex dann wohl eine Woche länger auf das Geld warten.
Ist doch eigentlich schon vorprogrammiert, daß man so nur noch mehr Streit bekommt. Was für eine Welt!
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Hallo liebe Väter,
ich gehe zum Jahreswechsel von Steuerklasse III auf I.
Ich habe vom Arbeitgeber eine Lohn-Vorausberechnung für 2011
vornehmen lassen. Da ich deutlich weniger Einkommen haben werde,
steht eine Neuberechnung des Unterhalts für meine fünf Kinder an.
Die Mutter hat die Titel für den jetztigen Unterhalt.
Ich wollte mir das Geld für einen Anwalt sparen,
aber das zuständige Jugendamt möchte/kann/will die Berechnung nicht vornehmen.
Ich soll der Gegenseite ein "Angebot" vorlegen, wenn die zustimmt,
kann ich das beim JA neu titulieren lassen. Die Zustimmung kriege ich wohl
nie. Einen besseren Titel als den jetzigen wird es in den nächsten Jahren mit Sicherheit
nicht geben. Ich kriege die Krätze, wenn ich wieder für teuer Geld einen Anwalt bemühen muß,
um eine neue Unterhaltsregelung zu erwirken, die das niedrigere Einkommen berücksichtigt.
Prozesskostenhilfe gibt es nur, wenn es auch einen Prozess gibt. Bei einer Einigung darf
ich den Advokaten selber berappen. Gibt es noch irgendwelche anderen Möglichkeiten, das
ohne Rechtsbeistand zu machen?
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Hello again...
Belege ihr deine zukünftige Einkommenssituation.
Bereinige das um die zulässigen Abzüge und mache auch Umgangskosten geltend, laut aktueller BGH-Rechtsprechung geltend.
Ggf. auch Schulden.
Stelle deine Zahlen vorher hier ein.
Fordere sie auf, der Neuberechnung zuzustimmen.
Wenn sie es nicht tut, gehst du zu einem RA und legst du Klage mit VKH ein.
Allerdings erst wenn dein Einkommen tatsächlich gesunken ist, also vermutlich zum 1.1.2011.
Reiche gleichzeitig einen Antrag auf Vollstreckungsschutz ein und zahle ab dem Moment nur noch den von dir errechneten Betrag.
Ab dem Moment gibt es keine Einigung mehr, sondern einen richterlichen Beschluss.
Man kann sich auch noch im Gerichtssaal auf etwas einigen aber verlange auch dann vom Richter einen Beschluss.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Zusammen,
habe heute vom RA meiner Ex wieder Post bekommen.
Es geht um Kindesunterhalt für fünf Kinder + Zahlungen für Verbindlichkeiten
aus der Ehe.
Die Zahlen:
Derzeitiger Nettoverdienst: rund 2200 EUR.
Dienstwagen, Privatnutzung, GWV 337 EUR.
2011 Wechsel Lohnsteuerklasse von III in I mit 2,5 Kinderfreibeträgen.
Nettoverdienst dann 1800 EUR + 337 EUR GWV für Dienstwagen.
Da ich mich nicht "fristgerecht" den bisherigen Forderungen der Gegenseite
unterworfen habe, hat sich diese erlaubt, die titulierte Unterhaltsberechnung
über 1221 EUR ab November 2010 neu festzusetzen.
Nettoeinkommen: 2.200 EUR
+ GWV Dienstwagen_ 300 EUR
Abzüglich Rate aus
Verbindlichkeit: - 160 EUR
------------------------------------------------
Zwischensumme: 2.340 EUR
Demnach Einstufung in D'dorfer Tabelle in Gruppe 4
Unterhaltspflicht für 5 Personen, daher Gruppe 3.
Zu Zahlen ab 01.11.2010:
Kind 1: 309 EUR
Kind 2: 257 EUR
Kind 3: 257 EUR
Kind 4: 241,50 EUR
Kind 5: 241,50 EUR
---------------------------------------------------
Summe: 1306,00 EUR
Ich soll ein korrigiertes Schuldanerkenntis über das JA bis Anfang Dezember vorlegen,
ansonsten folgt Klage.
Selbstbehalt sei bewahrt, da mir ja 1025 EUR verbleiben, also mehr als 900 EUR.
Weiter soll ich 160 EUR mtl. an die Gegenseite für die Verbindlichkeiten aus der Ehe
zahlen. Damit habe ich insgesamt 1466 EUR mtl. zu zahlen.
Nach dieser Rechnung bleiben mir 734 EUR. Und wenn diese Zahlen so bleiben,
bleiben mir im neuen Jahr 333 EUR. Wie ich im 2. Fall meine Lebenserhaltung
und dann auch noch den Kindesumgang sicherstellen soll, steht in dem Schreiben nicht
drin. Ich habe mir vorsichtshalber einen Anwalt genommen.
Ich bin bei meiner Ex bei Unterhalt und Umgang an einem Punkt angelangt, wo ich
nicht mehr nachzugeben bereit bin.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Hallo Debugged,
hier nur der Schrott, denn ich in der RA-Berechnung innerhalb von drei Minuten gefunden habe:
Zwischensumme: 2.340 EUR
Berufsbedingte Kosten? Das sollte dich locker unter 2.300 Euro, und damit in die nächstniedrigere Zeile bringen.
Demnach Einstufung in D'dorfer Tabelle in Gruppe 4
Unterhaltspflicht für 5 Personen, daher Gruppe 3.
Hier ist mein Bullshit-Detektor vor Überlastung beinahe in Flammen aufgegangen. Fünf Berechtigte statt deren zwei - das bedeutet, eine Herabstufung um drei Zeilen, also von Zeile 4 nach Zeile 1. Mehr als der Mindestunterhalt ist demnach so oder so nicht drin ...
Kind 3: 257 EUR
Auch beim 3. Kind ist bereits ein erhöhtes Kindergeld zu berücksichtigen. In Zeile 3 hätten es also nicht 257 Euro, sondern nur 254 Euro sein dürfen (mit Zeile 1 werden's dann tatsächlich 222 Euro).
Ab Januar bist du dann glasklar ein Mangelfall. Dann hoffe mal, dass fürs nächste Jahr tatsächlich der Selbstbehalt von 900 Euro auf vsl. 950 Euro erhöht wird.
Nebenbei bemerkt, warum bist du nicht längst von Steuerklasse III nach Steuerklasse IV gewechselt? Nur durch die optisch günstige Steuerklasse bist du doch überhaupt erst in den Schlamassel reingeraten, dass dir der Gegenanwalt jetzt kurz vor Torschluss 'ne Titulierung nach deinem optisch hohen Einkommen reindrücken will. Hier im Forum gibt's doch wirklich Dutzende von Beispielen, dass solche Dinge passieren können, und deswegen der dringende Rat, bei drohender Scheidung so schnell wie möglich von der Steuerklasse III wegzukommen ...
Vielleicht kannst du deinen Anwalt ja dahingehend impfen, dass er mit allen möglichen Tricks versuchen soll, den Fall bis ins neue Jahr zu verzögern. Hast du dieses Schreiben des gegnerischen Anwalts denn überhaupt bekommen - oder hatte dein Postbote vielleicht zwischendurch mal einen schlechten Tag? Soll ja vorkommen, dass Briefe einfach so verloren gehen ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
