1. Sie zahlen den neu von uns errechneten KU und ggf. kommt es dann zu einem Pfändungsversuch, den wir dann abwehren müssen
oder
2. Sie zahlen bis zur Herausgabe den alten Betrag und das Geld ist dann weg.
Aktuell interessiert mich nur, wie und was der RA als Zahlbetrag ab 1.9. ermittelt hat (bitte genau). Mach hinne, es ist bald soweit.
Als ich dann fragte wer denn die Kosten des Verfahrens tragen müsste, so war seine Antwort "die Verliererseite". Da aber Ihr Sohn mittellos ist, müssten Sie dann wohl die Kosten tragen.
Es kann sein, dass du die dem Kind auferlegten Verfahrenskosten zahlen (vorstrecken) musst. Die kannst du dir aber später vom Kind zurückholen (Verjährungsfrist: 30 Jahre).
Ich vermute allerdings stark, dass es gar nicht erst zu einem gerichtlichen Verfahren kommen wird.
Guten Abend,
wie ich sehe sind hier viele unterschiedliche Sichtweisen. Bitte wegen mir keinen Streit.
Lt. Anwalt soll ich statt der 400€ nur 321,00€ überweisen.
Die 400€ stammen aus einem Titel, der vor fast einem Jahr den Alttitel mit den 105% ersetzt hat.
Dieser 400€ Titel war zum Glück begrenzt. Leider hat die Begrenzung den Alttitel wieder aufleben lassen.
Ich dachte das ein Passus im Titel den Alttitel "unwirksam auf Dauer" macht, dass war leider ein Irrtum und nun ist der unnötige Schlamassel da...
viele Grüsse
Api74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Ich dachte das ein Passus im Titel den Alttitel "unwirksam auf Dauer" macht, dass war leider ein Irrtum und nun ist der unnötige Schlamassel da...
Beachte alle Antworten in deinen beiden älteren Threads hier und hier. Es wäre auch besser gewesen, die gesamte Sache in einem einzigen Thread abzuhandeln.
- Bis zur Volljährigkeit musste die befristete Urkunde (120%) bedient werden. Zahlbetrag: 552 (Tabellenbetrag Altersstufe 3) ./. 96 (KG) = 456 Euro
Da diese Urkunde nun "abgelaufen" ist, kann direkte Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung verlangt werden, falls keine Zahlungsrückstände bestehen. - Ab September ist wieder das Versäumnisurteil aus 2009 (105%) zu bedienen. Zahlbetrag: 483 (Tabellenbetrag Altersstufe 3) ./. 192 (KG) = 291 Euro
Die Altersstufe 4 (ab 18) kann hierbei nicht berücksichtigt werden (siehe Entscheidung des OLG Celle).
Das Versäumnisurteil muss nicht herausgegeben werden. Es war ein Fehler, dies von Anfang an zu verlangen/zu empfehlen. Damit wartet man, bis es soweit ist... - Während der Zeit des Abänderungsbegehrens, also ab Eintritt der Volljährigkeit bis zur endgültigen Klärung über die Höhe des zu zahlenden Volljährigenunterhalts kann man die o.g. 291 Euro als zins- und tilgungsfreies Darlehen (siehe BGH) zahlen und sichert sich damit evtl. Rückzahlungsansprüche. In diesem Fall ist das vermutlich aber gar nicht notwendig, es ist eher davon auszugehen, dass der Vater tatsächlich mehr als 291 Euro Volljährigigenunterhalt zu zahlen hat (Mutter nicht leistungsfähig). Das wird sich noch zeigen. Der richtige Weg wäre gewesen, das Kind außergerichtlich aufzufordern, seine Unterhaltsbedürftigkeit ab Volljährigkeit komplett nachzuweisen. Für den Fall der Verweigerung hätte man gerichtliche Maßnahmen angedroht. Erst bei Verweigerung Anwalt einschalten und sofort gerichtliche in Abänderung auf 0,00 Euro Unterhalt beantragen. Sollte so entschieden werden, dann (erst) kann die Herausgabe des Versäumnisurteils verlangt werden.
Moin papi74
Die 400€ stammen aus einem Titel, der vor fast einem Jahr den Alttitel mit den 105% ersetzt hat.
DAS ist ein Denkfehler. Dein einseitiger "Titel" ist lediglich eine zusätzliche Verpflichtung, welche vom UH-Empfänger geduldet werden kann, für ihn aber keine verpflichtende Wirkung erzielt. Der UH-Empfänger kann seelenruhig auf den Alttitel beharren und das 'Geschenk' aus Deiner Selbstverpflichtung in Empfang nehmen. Akzeptiere, dass Du Dich selber in die Irre geführt hast.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
Bis zur Volljährigkeit musste die befristete Urkunde (120%) bedient werden. Zahlbetrag: 552 (Tabellenbetrag Altersstufe 3) ./. 96 (KG) = 456 Euro
Da diese Urkunde nun "abgelaufen" ist, kann direkte Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung verlangt werden, falls keine Zahlungsrückstände bestehen.
Ab September ist wieder das Versäumnisurteil aus 2009 (105%) zu bedienen. Zahlbetrag: 483 (Tabellenbetrag Altersstufe 3) ./. 192 (KG) = 291 Euro
Es bestand seitens des JA der Wunsch & Wille nach einem Titel in Höhe von 120%. Da jedoch viele Abzugspunkte nicht in der Berechnung ausgeführt worden sind, so habe den Titel auf 400€ "fest" erstellt.
Da die 400€ über den Zahlbetrag von 105% liegen, sind somit meines Erachtens nach auch keine "Schulden" aufgelaufen.
Einen gerichtlichen Weg ist das JA damals nicht gegangen also sollte da das Thema vom Tisch sein. Sohnemann rechnet mir nun alle par Tage in einer Hassmail vor welches Geld ich ihm doch noch schulde.... nun ja, damit muss ich wohl leben.
Akzeptiere, dass Du Dich selber in die Irre geführt hast.
ich übe mich dran... 😉
VG Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Da die 400€ über den Zahlbetrag von 105% liegen, sind somit meines Erachtens nach auch keine "Schulden" aufgelaufen.
Das ist richtig. Aber es kann ja keiner ahnen, dass mit der Urkunde genau 400 Euro (statisch) tituliert wurden. Mehrfach hat papa74 in den 3 Threads(!) von 120% gesprochen.
Präzise Angaben sind das A und O einer Diskussion!
Was macht eigentlich das Kind schulisch/beruflich? Darüber schon Unterlagen erhalten?
Hallo,
Junior will jetzt das Fachgymnasium besuchen.
Vg
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Moin
Was heißt Fachgymnasium? Welche Ausbildungsziele werden hier angestrebt, welche Bildungsförderung wäre hier möglich? Der Junge ist 18J, für den Schwenk auf einen Gymnasiumsabschluss ein wenig verspätet, um nicht hinterfragt zu werden müssen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
Junior ist in der damaligen 8. Klasse von der Realschule abgegangen und hat (gegen meinen Willen im übrigen) an einem europäischen Schulprojekt teilgenommen. Das Schulkonzept besteht darin, dass Jugendliche auf den Beruf vorbereitet werden. Man hat 2 Tage pro Woche Schule und dann langfristige Praktika.
Im Normalfall würde die Schule mit einem Hauptschulabschluss beendet werden und wenn man gute Leistungen hat, so kann die mittlere Reife erworben werden.
Dieses hat er nun auch geschafft... 🙂
Da er erst mit 7 Jahren eingeschult wurde und einmal ein Jahr zurückgesetzt worden ist, so ergibt sich jetzt das Alter.
Was will er nun gezielt machen... tja, dass ist die große Frage. Gespräche in diese Richtung werden/wurden nur abgewehrt.
Ich hatte damals versucht (auf Grund nicht vorhandener Gesprächsbereitschaft) eine Schulaufnahme zu vereiteln. An allen Gymnasien & Fachgymnasien habe ich dazu einen Aufnahmestopp verhängt. Wie gesagt, ich wollte reden über den weiteren Werdegang und das GSR liegt ja vor.
Statt das Gespräch zu suchen wurde ein Gericht aufgerufen welches meine Zustimmung ersetzen sollte. Da habe ich dann aufgegeben und Ihn machen lassen.
Ich hatte noch mit dem Direktor der Schule ein intensives Gespräch und er sagte mir, dass er Junior aufnehmen müsse obwohl die Chance das ABI zu bestehen sehr gering sei.
Junior fehlen 3 von 5 Tagen Stoff aber mit dem Abschluss der mittleren Reife hat er das Recht zu dem Besuch.
Selber stehe ich dem ganzen auch sehr kritisch gegenüber. Er hat seit der 7. Klasse keinen Physik, Chemie, Biologie, Geografie und und und Fach/Stoff mehr gehabt. Und 3h WTH können dieses in meinen Augen nicht ausgleichen. Nun ja...
Da ich selber aus dem Bildungssektor komme... Azubis die 25 sind haben auch so Ihre Qualitäten 😉
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Update...
Hallo an alle...
einige Zeit ist nun ins Land gegangen und nun ist es vollbracht. Mein Anwalt hat ein Schreiben aufgesetzt, wo nun der von mir zu zahlende Unterhalt benannt ist sowie eine Abmachung, dass aus alten Titeln nicht mehr vollstreckt werden darf. Diese Erklärung wird Junior nun unterschreiben (hat er tel. abgesprochen mit dem RA) und somit sollte das Ding nun erledigt sein.
Kleiner Unmutsbeitrag kam trotzdem noch, Junior untersagt mir jeden Kontakt zu ihm. Mein RA meinte ich solle trotzdem immer wieder Versuche starten und falls er alles ablehnt, so kann ein Unterhaltsanspruch dann für das spätere Studium "versagt" werden.
Nun ja....
egal wie.... verloren ist trotzdem.
Mfg
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo,
ich würde halbjährlich Schulbescheinigungen fordern, direkt von Sohnemann.
Sophie
Servus!
ich würde halbjährlich Schulbescheinigungen bitten bzw. fordern (falls keine Reaktion), direkt von Sohnemann.
...und nichtsdestotrotz z.B. mit Glückwunschkarten und/oder Urlaubsgrüßen Präsenz zeigen, damit der Junge sieht, dass er Dir nicht egal ist.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Unterhaltsbegehrende volljährige Kinder haben während der gesamten Ausbildungszeit neben Schul-/Studienbescheinigungen auf Verlangen auch Leistungsnachweise (Zeugnisse, Zwischenzeugnisse, Scheine, Prüfungen, Zwischenprüfungen, Seminare usw.) vorzulegen. Dass der BGH dies den unterhaltspflichtigen Eltern als "Kontrollmöglichkeiten" zugebilligt hat, muss man den Kindern ja nicht wortwörtlich sagen. Besser ist es, bei der Anforderung der Nachweise von Freude über Fleiß und Zielstrebigkeit des Kindes zu sprechen. 😉
Kleiner Unmutsbeitrag kam trotzdem noch, Junior untersagt mir jeden Kontakt zu ihm. Mein RA meinte ich solle trotzdem immer wieder Versuche starten und falls er alles ablehnt, so kann ein Unterhaltsanspruch dann für das spätere Studium "versagt" werden.
Allein durch Kontaktablehnung kann das Kind seinen Unterhaltsanspruch nicht verwirken.
