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Formulierung im Unterhaltstitel möglich?

 
(@ethelidor)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

die Unterhaltsberechnung ist durch und nun muss ich einen Titel erstellen lassen.

Wollte dies nun beim Jugendamt machen lassen.
Ich gehe davon aus, dass die Vorlage vom letzten Titel wieder zum Einsatz kommt. Diesen würde ich jetzt wie folgt ändern lassen.

Alte Formulierung:
II. Ich verpflichte mich, diesem Kind in Abänderung des obengenannten Titels ohne Anrechnung von Kindergeld
Unterhalt
vom ....XX.XX.2017.............. bis ....................... von .......XXX,XX...................€
in Buchstaben  ...................XXXXXXXXXXXXXXXX......................................... Euro
monatlich jeweils zum 1. des Monats im voraus zu zahlen.

Neue "gewünschte" Formulierung:
II. Ich verpflichte mich, diesem Kind in Abänderung des obengenannten Titels ohne Anrechnung von Kindergeld, vorbehaltlich der Anrechnung eigener Einkünfte gemäß §????
Unterhalt
vom ....XX.XX.2017.............. bis ........Datum 18.Geburtstag............... von .........XXX,00.................€
in Buchstaben  ................XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX............................................ Euro

monatlich jeweils zum 1. des Monats im voraus zu zahlen.

Ist dies so möglich, bzw. muss das Jugendamt das ganze so hinnehmen? Begrenzung auf 18. Geburtstag wohl ja, nachdem was ich so gelesen habe. Aber den Teil mit der Anrechnung eigener Einkünfte? Es ist nur, weil es ja sein kann das sie in 2 Jahren eine Ausbildung beginnt, da ist die 10 Klasse rum.

Wie ist die gesetzliche Grundlage für die Anrechnung der eigenen Einkünfte?

Vielen Dank für eure Hilfe.

LG Ethelidor


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2017 00:34
(@inselreif)
Moderator

Hi Ethelidor,

die zeitliche Begrenzung geht nur, wenn sie schon im alten Titel enthalten war. Dan Titel nachträglich dahingehend zu modifizieren muss das Kind nicht akzeptieren.
Der Vorbehalt bringt nichts und auch diesen muss das Kind nicht akzeptieren. Er würde auch, da nicht ohne weiteres vom Gerichtsvollzieher zu überprüfen, nur Probleme bei der Vollstreckung bereiten. Genauso könntest Du tausend andere mögliche Gründe für eine Absenkung des Unterhalts anführen. Um das zu erreichen, was Du damit bezweckst, musst Du das Kind zu gegebener Zeit zur Auskunft über die Vergütung und dann zu einer Teilverzichtserklärung auffordern.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2017 02:37
(@ethelidor)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Inselreif,

vielen Dank für deine Antwort.

Schade, habe gehofft das ganze so etwas einfacher machen zu können.

LG
Ethelidor


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2017 10:38
(@ethelidor)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

war heute beim Jugendamt und habe den Titel erstellen lassen.

Wollte nur kurz das Ergebnis mitteilen.

Befristung auf 18. Geburtstag war kein Problem, natürlich nicht ohne den Hinweis auf unterhaltspflicht besteht weiter etc.

Bezüglich der Ausbildung in zwei Jahren wusste sie auch Bescheid und deutete für diesen Zeitpunkt auch schon einmal eine Neuberechnung an.
Es klang fast so als ob sich das Jugendamt sogar von sich aus bei der KM erkundigt ob noch weiter Schule oder nicht.
Alles in allem muss ich sagen ist die Bearbeiterin vor Ort sehr nett und gibt auch problemlos Auskunft. Mal schauen wie das in zwei Jahren dann ist, sollte es wegen Ausbildung doch zu einer Reduzierung kommen.

MfG Ethelidor


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2017 20:06
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Alles in allem muss ich sagen ist die Bearbeiterin vor Ort sehr nett und gibt auch problemlos Auskunft.

Sicherlich besteht eine Beistandschaft!?
Ein Beistand vom Jugendamt (=gesetzlicher Vertreter des Kindes!) achtet besonders darauf, dass man ihm selbst nicht ans Bein pinkelt. Da passen sie in Lehrgängen genau auf.
Sobald die gesetzliche Schulpflicht endet, verlangen sie - aktiv - vom "Auftraggeber" (meist Mama) eine Schulbescheinigung des Kindes, denn der KU-Pflichtige hat einen Anspruch darauf. Erzielt das minderjährige Kind Einkünfte (z.B. durch Berufsausbildung) besteht eine Pflicht zur ungefragten Information. Ein Verstoß führt zu Schadensersatzansprüchen (Rückzahlung zuviel gezahlten Unterhalts). Mach dir also keine Sorgen...

war heute beim Jugendamt und habe den Titel erstellen lassen.

Der Beistand selbst hat aber nicht beurkundet, oder?

Übrigens darfst du jetzt nicht glauben, dass du mit dieser Urkunde den ursprünglichen - unbefristeten - Titel gekillt hast...


AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2017 20:51
(@ethelidor)
Schon was gesagt Registriert

Der Beistand selbst hat aber nicht beurkundet, oder?

Ne, war eine andere Frau dort auf dem Jugendamt.

Übrigens darfst du jetzt nicht glauben, dass du mit dieser Urkunde den ursprünglichen - unbefristeten - Titel gekillt hast...

Das verstehe ich jetzt nicht, wieso?

Im Titel steht:
.... diesem Kind in Abänderung des obengenannten Titels (hier sind die Angaben des alten Titels aufgeführt) ...
Unterhalt
Vom ..... bis ..... von 249€
Monatlich jeweils zum 1. des Monats im voraus zu zahlen.

LG Ethelidor


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2017 23:22
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wurde der alte Titel herausgegeben? Wenn nicht, dann lebt der alte Titel nach Ablauf des neuen Titels wieder auf, da er unbefristet ist. Siehe auch thread von papi74 (glaube ich).

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2017 00:24