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Selbstbehalt, was wird alles wie angerechnet?

 
(@jessejames)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Mitstreiter,

ich hole etwas aus.

Ich bin geschieden und habe 2 Söhne (10+15). Meine Ex-Frau und ich wollten gemeinsam in ein finanziertes Haus ziehen, als wir schlussletztendlich uns zur Trennung entscheiden haben. Mit viel Gerede haben wir es geschafft, den vorher gemeinsam veranlagten Kredit auf nur mich umschreiben zu lassen.

Nun ist es so, dass die Hausfinanzierung (womiit sie ja einverstanden war und ist)wohl etwas hoch ist, denn laut Düsseldorfer Tabelle mus ich 356€ und 433€ Euro zahlen.

Es sei noch erwähnt, dass ich die Jugs nicht nur jedes zweite WE habe sondern, dass sie jeden Montag auf Dienstag bei mir sind. (Laut meinem verständnis zahle ich dann ja doppelt für die Juges, da ich ja schon Unterhalt zahle...).

Bei einem Selbstbehalt von 1.080,-€ würde ich gerne wissen, was anrechenbar ist, bzw. was ich alles von dem Selbstbehalt getragen werden muss, denn gehört habe ich, dass wenn die Mutter der Kinder mit dem hbauskauf einverstanden war/ist die Kosten für das haus (+Nebenkosten) anzurechnen sind.

Bitte bringt Licht in mein Dunkel...

Vielen Dank


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2017 02:15
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,
und....
... komisch... Beitrag poppt ein paar Millisekunden auf und wird dann "unsichtbar"....


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2017 08:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hab's in Ordnung gebracht. Du hattest  einen move-Befehl eingebaut. Deshalb verschwand der Text immer von rechts nach links


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2017 09:39
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

du kannst von deinem Einkommen berufsbedingte Aufwendungen und zus. Altersvorsorge abziehen.

Warum solltest du vor der Zahlung des Kindesunterhaltes die Nebenkosten des Hauses abziehen können?

Im Selbstbehalt in ein Wohnanteil von 390 ? inbegriffen. Dieser kann erhöht werden, wenn es keine Wohnungen zu diesem Preis gibt.
Du betreibst aber Vermögensaufbau mit dem Haus.

Wie hoch ist die Kreditrate? Du hast ein Nettoeinkommen von ca. 2000 €. Davon ein Haus zu finanzieren ist in meinen Augen nur möglich, wenn genügend Eigenkapital vorhanden ist oder die Kosten sehr niedrig sind.

Unterhalt ist nur dann nicht in voller Höhe fällig, wenn ihr ein Wechselmodell habt. Da wird dann aber auch geschaut wer mehr verdient und ob ein Ausgleich stattfinden muss.

Ist dir bei der Berechnung des Unterhaltes ein Wohnwertvorteil fürs Haus angerechnet worden?

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2017 10:04
(@jessejames)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zunächst,

Ein wohnwerter Vorteil ist nicht angerechnet worden und da Miete höher wäre, als Finanzierung und meine Ex war/ist mit dem Haus einverstanden(da für jedes Kind ein eigenes Zimmer vorhanden ist). Man sagte mir, dass die Finanzierungsate angerechnet werden kann, wenn meine Ex dem Kredit vor Trennung/ Scheidung zugestimmt hat.

Und Wechselmodell in dem Sinne haben wir. iChat nur ich zahle ja quasi doppelt,  für die Tage, an denen die Kinder bei mir sind, und es nicht mein Wochenende ist… Gibt es da irgend eine Regelung?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2017 11:36
(@psoidonuem)
Registriert

Was Du meinst ist, ob das ehebedingte Kosten sind oder nicht, ob sie also während der Ehe entstanden sind oder nicht. Das ist grundsätzlich zu bejahen. Da Du aber für den Abzug der Kreditrate im Gegenzug einen Wohnvorteil hinzurechnen musst, der, wie Du sagst höher ist als die Rate, wärst Du nicht gut beraten, es zu tun.

Wie kommt man eigentlich auf die Idee mit so einem Einkommen ein Haus zu kaufen?


AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2017 11:45
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Und Wechselmodell in dem Sinne haben wir. iChat nur ich zahle ja quasi doppelt,  für die Tage, an denen die Kinder bei mir sind, und es nicht mein Wochenende ist… Gibt es da irgend eine Regelung?

Das ist kein WM, auch wenn Du es so wahrnimmst. Und die dafür geltende Regelung gibt es und lautet, dass Du diese Kosten allein zu tragen hast. Du kannst gerne versuchen,mit der KM eine andere Lösung zu erarbeiten. Nur wenn das von JA oder Gericht geregelt werden soll, wird es so aussehen wie eingangs beschrieben.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2017 12:07
(@psoidonuem)
Registriert

Du hast die Kids durchschnittlich an 2 Übernachtungen pro Woche, das ist ganz weit weg von einem Wechselmodell

Ehrlich gesagt weiß ich gar nicht, was Du hinauswillst. Wenn Du 356/433 KU bezahlst musst Du ja in Einkommensstufe 4 sein, also 2500 +-200 verdienen. Wenn ich 2500 minus (356+433) komme ich auf 1711 und das ist weit weg vom Selbstbehalt.


AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2017 13:56