Hallo
Habe heute Post bekommen von der Arge ,mein Fall KInd mit Exe nicht verheiratet wurde gekündigt.
Die Arge verlangt nun von mir Auskunft über meine Einkünfte.
KInd 8 Jahre geht in die 2 Klasse Ganztagesbetreuung bezahle 309 KU + 89 Euro Betreuungskosten, Da meine Ex scheinbar keine Arbeit findet fällt sie ins Alg.
Ex lebt mit ihrem neuen in einem Haus dieser ist jedoch nicht verpflichtet für meine Ex aufzukommen verstehe ich zwar nicht aber egal.
Ob es sich hier um Ku handelt oder evtl Bu kann ich aus dem Schreiben der Arge leider nicht sehen.
Habe für EX noch nie Bu bezahlt Trennung 2007 .....was wollen die zum Teufel von mir??
Danke Guru
was wollen die zum Teufel von mir??
Kohle, was sonst? :puzz:
Der Unterhaltsanspruch Deines Kindes und ggf. auch Deiner Ex ist auf das JC übergeleitet. Und die prüfen jetzt erst mal, ob Du genug bezahlst und nicht vielleicht doch stärker zur Kasse gebeten werden könntest. Das dürfen sie, weil ihnen ja der Unterhaltsanspruch jetzt "gehört".
Um die Auskunft kommst Du nicht drum herum, in der üblichen Form natürlich, deren Fragebogen musst Du nicht verwenden.
Wieso zahlst Du eigentlich Betreuungskosten für einen Zweitklässer?
Gruss von der Insel
Hallo
Ich halte einfach mein Wort darum bezahle ich Betreuungskosten, diese fallen bei uns ab 15 Uhr in der der Mittagsbetreuung an ist auch Ok für mich.
Für BU sehe ich eigentlich keine Chance sagte nicht der BGH Krankheit und Arbeitslosigkeit kennt der 1615 nicht?
Evtl. KU ?? Unterhalt für EXe halte ich eigentlich für unmöglich , aber was ist hier schon unmöglich.
Moin Guru,
Ex lebt mit ihrem neuen in einem Haus dieser ist jedoch nicht verpflichtet für meine Ex aufzukommen verstehe ich zwar nicht aber egal.
immer langsam, wie lang lebt die Exe den schon mit dem Next zusammen? Gruß Ingo
P.S. Sollte sie wirklich ALGII-Empfängerin werden, kommt der Next natürlich mit ins Spiel, da sie dann eine Bedarfsgemeinschaft bilden (zumindest Verantwortungs- bzw. Einstehungsgemeinschaft).
Hi Guru,
ich würde mir das mit den Betreuungskosten überlegen. Wort hin oder her, letztlich zahlst Du die an den Staat und Deine Ex hat davon nichts. Sinnvollerweise sprichst Du das aber vorher mit ihr ab.
Andererseits wäre für mich die Frage, wieso man als Arbeitsloser einen Zweitklässer in Fremdbetreuung schicken muss/will. Wenn die Rückkehr zur Betreuung im Fall der Wiederaufnahme einer Arbeit gesichert wäre, würde ich den (an Stelle Deiner Ex) sofort da rausnehmen.
Um das Thema BU würde ich mir im Moment nicht zu viele Gedanken machen, Ingo hat schon die richtigen Stichworte genannt. Lass die erst mal kommen. Wenn Du KU in richtiger Höhe zahlst, sollte da nicht zu viel passieren können.
Gruss von der Insel
Es geht hier ja nicht um ALG2 nur Arbeitslosengeld meine Exe hat 15 Jahre gearbeitet und wurde jetzt gekündigt.
so schnell rutscht sie nichts ins ALG2 , aber EXe lehnt jede Vermittlung durch Arbeitsamt ab weg. Betreuung unseres Kindes kann sie ihre Jobangebote nicht annehmen.
Und jetzt die Frage 1. kann sie Angebote einfach ablehnen? oder muss sie wieder 100% Arbeitet wie die letzten Jahre?EXe mein max. würde sie eine
60 % Stelle annehmen.
Komisch bis jetzt hat sie ja auch 100 % gearbeitet, und angebl. sieht dies die ARGE es genau so max. 60 %
EXe lebt ca. 1 Jahr mit ihrem neuen zusammen auch Arbeitslos (guter Lehrmeister)
Das kann nicht sein.
Solange sie kein ALG2 bekommt, gehen auch keine Unterhaltsansprüche an die Arge über.
ALG1 ist eine Versicherungsleistung. Das kann sich die Arge nicht bei dir wieder holen.
Oder bekommt sie evtl. aufstockendes ALG2 zu ihrem ALG1?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo
Kann ich dir nicht sagen ob sie aufstockend ALG 2 bezieht, evtl. geht es heir der ARGE auch nur um KU.
Kann mir auch nicht vorstellen das die ARGE nur 60 % von ihr verlangt.
Sie hatte ca 1300 Euro Netto.Aber 1615 sagt doch ganz klar kein Unterhalt weg. Arbeitslosigkeit oder Krankheit?
Naja, bei 1.300,- Netto müsste sie rund 830,- ALG 1 kriegen.
Damit dürfte eigentlich kein ALG 2 mehr dazu kommen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
aber EXe lehnt jede Vermittlung durch Arbeitsamt ab weg. Betreuung unseres Kindes kann sie ihre Jobangebote nicht annehmen.
Aha. Wenn sie nicht zur Vermittlung zur Verfügung steht ((und so doof ist, das auch noch so offen zu präsentieren)), bekommt sie auch kein ALG I.
Bzw. wenn sie bislang zum Beispiel 40 Stunden gearbeitet hat und jetzt wegen Betreuung nur noch 15 kann, dann bekommt sich auch nur noch 15/40 von ihrem ALG I.
Gruss von der Insel
Ok das wird sie sicher gerne machen 15 Stunden Arbeiten :gunman:in diesem Fall würde sie aber ins aufstockende ALG2 rutschen und der Stiefel liegt wieder bei mir !!
Moin Guru,
Habe heute Post bekommen von der Arge ,mein Fall KInd mit Exe nicht verheiratet wurde gekündigt.
Die Arge verlangt nun von mir Auskunft über meine Einkünfte.
Was steht denn in dem Schreiben ?
Wenn aus diesem nicht hervorgeht, warum und wofür sie Deine Auskünfte verlangen, solltest Du zunächst schlicht nach der Rechtsgrundlage fragen ...
... ansonsten ist das "Stochern im Nebel".
Besten Gruß
United
Hallo United
Es steht nur über ihre Einkünfte keine Rechtsgrundlage etc.
Ob hier ein Anspruch auf evtl. BU besteht ?? glaube ich nicht ich ist eigentlich unmöglich( nicht verheiratet) ;(
Moin Guru,
die BU-Diskussion haben wir bei Dir schon ziemlich ausschöpfend geführt ... da würde ich mir echt keinen Kopf drum machen.
... und wenn in dem Schreiben nichts steht von wegen "Ansprüche sind übergegangen nach blablabla" dann würde ich in der Tat zunächst nur in zwei Zeilen nach der Rechtsgrundlage fragen.
Besten Gruß
United
Ja United da hast du Recht die Alte macht mich noch wahnsinnig, Also meinst du ich sollte keine Auskunft erteilen und nach der Rechtsgrundlage fragen??
Moin Guru,
Ja United da hast du Recht die Alte macht mich noch wahnsinnig, Also meinst du ich sollte keine Auskunft erteilen und nach der Rechtsgrundlage fragen??
um das Ganze vom Kopf auf die Füsse zu stellen: Es ist nicht "die Alte", die Dich "wahnsinnig macht", sondern offensichtlich eine Behörde, bei der Deine Ex irgendwelche Unterstützungsgelder beantragt hat. Und das bringt eben bestimmte behördliche Vorgänge ans Laufen; es fliessen (glücklicherweise) keine Gelder aus öffentlichen Töpfen, nur weil dort jemand aufschlägt und sagt "gebt mir Kohle, ich hab zu wenig".
Dasselbe könnte Dir auch passieren, wenn Deine Eltern Unterstützung beantragen oder brauchen; zum Beispiel, weil ihre Rente nicht für eine Heimunterbringung ausreicht.
Mit dem richtigen Sprachgebrauch werden viele Dinge transparenter und logischer. An dieser Stelle fragt man nach der Rechtsgrundlage - und dann sieht man weiter.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Naja, bei 1.300,- Netto müsste sie rund 830,- ALG 1 kriegen.
Damit dürfte eigentlich kein ALG 2 mehr dazu kommen.
Naja, 830,- für KM MIT Kind plus einen arbeitslosen Lebensgefährten in einer Bedarfsgemeinschaft. Da wird alles in einen Topf geworfen und durch 3 geteilt. Da ist sehr wohl ALG II ein Thema.
Stellt sich generell die Frage, ob das Kind überhaupt Teil der BG sein darf. Kind hat 309+89+184 (KG). Hier wäre zu prüfen, ob das Kind nicht Wohngeld beantragen kann und somit aus der BG fliegt. Dann kann das JC nochmal mit Rechtsgrundlage fordern 😉
Ob die Alte mit ihrem Hauptberuflichen Gammler keine Kohle hat ist mir eigentlich Wurst.
Zauberwort Arbeiten ich kann mich doch nicht hinsetzen und Kohle wollen fürs Ausschlafen!!
:amen:
Moin Guru,
Ob die Alte mit ihrem Hauptberuflichen Gammler keine Kohle hat ist mir eigentlich Wurst.
ich behaupte mal, dass Du nicht im Besitz von Detailkenntnissen über die Lebensumstände von Ex und Next bist, die solche Bezeichnungen rechtfertigen. In jedem Fall sind das aber auch die Lebensumstände Deines Kindes und der "hauptberufliche Gammler" eine seiner wichtigsten Bezugspersonen. Du musst ihn sicher nicht lieben, aber Du tust Deinem Kind mit solchen (auch nonverbalen) Herabwürdigungen auch keinen Gefallen.
Zauberwort Arbeiten ich kann mich doch nicht hinsetzen und Kohle wollen fürs Ausschlafen!!
Solche Pauschalurteile über ALG-Bezieher und Aufstocker hören sich an Stammtischen sicher gut an; sie helfen aber niemandem weiter.
In jedem Fall will die Arge etwas von Dir und nicht Deine Ex. Und die Arge prüft routinemässig, um Doppel- und Überzahlungen im Interesse des Steuerzahlers zu vermeiden - das ist auch ihre Aufgabe.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
