Mehrbedarf
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Mehrbedarf

 
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zusammen,
ist zwar derzeit mein absolut kleinstes Problem, aber wuerde trotzdem mal gerne mal eure Einschaetzung wissen.

Die Kindesbesitzerin haelt mal wieder die Hand auf.
( das letzte mal.war ja Zahnbehandlungskosten auf dem Plan > welche sich aber von alleine geregelt haben )
Jetzt kommt sie mit dem.Schulranzen daher welcher 220.- € kostet und sie die Haelfte von mir haben will.

Ist das Mehrbedarf auf den Sie bestehen kann ?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2013 00:50
(@Inselreif)

Hi DG,

wenn dann sowieso kein Mehr- sondern Sonderbedarf und auch das nicht. Will sie demnächst dann mit jedem einzelnen Schulheft ankommen?
Diesen reichlich luxuriösen Schulranzen darf Madame vollständig aus ihrem Beutel bezahlen und Du hör auf, über jedes Stöckchen zu springen und Dich verrückt zu machen.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2013 00:56
(@nero070)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

der Schulranzen ist kein Sonder- und schon gar nicht Mehrbedarf.

Die Einschulung des Kindes ist über Jahre bekannt. Damit anfallende Kosten wären daher aus dem laufenden Unterhalt anzusparen. Somit kein Sonderbedarf. Laufenden Unterhalt zahlst Du?

LG nero


AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2013 01:05
(@l3nnox)
Rege dabei Registriert

..und Du hör auf, über jedes Stöckchen zu springen und Dich verrückt zu machen.

das ist der springende Punkt. Einfach mal nicht drauf anspringen. SIe versucht das immer wieder bei dir, weil du reagierst.


Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2013 10:02
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

spring nicht drüber. Hätte selbst wenn ich vorhätte drüber zu springen nicht mal mehr die Kraft dafür.
Aber um nen Stöckchen vielleicht zurück zu werfen könnte ich ja vorschlagen.

"OK wenn es gerade eng bei Dir sein sollte und diesen Sondernbedarf vom laufenden Unterhalt gerade nicht aufbringen kannst, dann beteilige ich mich an dem Teil weil du das Teil "JETZT" brauchst, dafür verzichtest du auf den Unterhalt in dem Monat wo die Kleine 3 Wochen bei mir in den Sommerferien ist "

Wäre doch nen Vorschlag oder ?
zeigt Kompromissbereitschaft und bringt die Hexe zum ausflippen. 😉
Die kann ruhig sehen das sich so langsam "sachlicher" Wiederstand regt.

Was meint Ihr ?  


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2013 12:32
(@Brainstormer)

Moin DG,

"OK wenn es gerade eng bei Dir sein sollte und diesen Sondernbedarf vom laufenden Unterhalt gerade nicht aufbringen kannst, dann beteilige ich mich an dem Teil weil du das Teil "JETZT" brauchst, dafür verzichtest du auf den Unterhalt in dem Monat wo die Kleine 3 Wochen bei mir in den Sommerferien ist "

Wäre doch nen Vorschlag oder ?
zeigt Kompromissbereitschaft und bringt die Hexe zum ausflippen. 😉

Was meint Ihr ? 

Schlechte Idee. Was machst du, wenn Madame in den Sommerferien einfallen sollte, dass sie doch gerne Unterhalt hätte? An eure Abmachung wird sie sich dann plötzlich nicht mehr erinnern...

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2013 12:46
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

na könnte es schriftlich machen. Aber das schafft schon wieder Misstrauen und Konfliktpotential.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2013 13:57
(@maltew)
Rege dabei Registriert

Moin,

zeigt Kompromissbereitschaft und bringt die Hexe zum ausflippen. 😉

das sinnvollste ist es sicher, die Forderung abzulehnen - ganz ruhig und sachlich. Wenn Du Dich darüber freust, wie sie ausflippt, schmeißt Du ja gerade das Stöckchen zurück und stehst selbst grinsend da, um zu schauen, ob sie dann rüber springt.

Viele Grüße

MalteW


AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2013 14:08
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

an deiner Stelle würde ich ihr antworten: Einschulung ist nicht unvorsehbar. Entsprechend ist dies weder Sonder- noch Mehrbedarf und damit vom betreuuenden Elternteil zu zahlen.

Hinweis:
Sollte ihr Einkommen so gering sein könnte ein Antrag auf Hartz 4 und der Antrag auf Leistungen aus dem Bildungspaket bestimmt Abhilfe schaffen.  😉

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2013 14:14
(@Inselreif)

wäre ihr Einkommen so gering, dann hätte sie vermutlich einen preiswerteren Ranzen gekauft.

Sorry für Spekulation  😉

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2013 14:18




(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

na ich will da ja keine unnötige Schärfe reinbringen.
Weil ich denke ich habe andere Probleme.
Werde erstmal gar nicht darauf antworten.
Und wenn Rückfrage kommt glaube ich frage ich mal an wie es mit Unterhaltsverzicht in dem Ferienmonat aussieht.
@brain
ja das ist immer das Problem mit den mündlichen Zusagen.

Aber ich sehe das die die Situation noch gar nicht erkannt hat das es knapp wird in Sachen Geld.
Der ist nicht bewusst das wenn ich als Unterhaltsschuldner ggf. Mangelfall ( arbeitslos, Krankengeld, erwerbsunfähig )werde das dann deutlich weniger kommen wird. Aber Problem ist da hat den Unterhalt gar nicht nötig weil von Haus ist genügend da.
Da geht es nur darum den Alten an den Rand der Existenz zu drängen.

Aber ich lass das emotionale Fass zu. Denke so langsam wird das auch besser bei mir.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2013 14:40
(@Brainstormer)

Aber ich sehe das die die Situation noch gar nicht erkannt hat das es knapp wird in Sachen Geld.
Der ist nicht bewusst das wenn ich als Unterhaltsschuldner ggf. Mangelfall ( arbeitslos, Krankengeld, erwerbsunfähig )werde das dann deutlich weniger kommen wird.

Zerbrich dir nicht den Kopf darüber, ob deine Ex das auf dem Zettel hat oder nicht. Das ist ihr Problem und nicht deins.

Aber ich lass das emotionale Fass zu. Denke so langsam wird das auch besser bei mir.

Sehr gut.

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2013 14:48
(@nero070)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

frage ich mal an wie es mit Unterhaltsverzicht in dem Ferienmonat aussieht.

Lass es sein. Die KM kann rechtskräftig nicht auf den KU verzichten. Da kannst Du Dir noch so viele schriftliche Vereinbarungen überlegen. Wenn der KM dann einfällt, dass sie den Unterhalt für den Monat doch haben will, dann bekommt sie den auch.

LG nero


AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2013 15:02