Ich habe meine These von der 3. Spalte inzwischen zurück gezogen und durch obige Formel ersetzt.
Deine KG-Hälfte wurde damit auch auf 65% gekürzt.
Das sollte man auch mal ansetzen, wenn man mehr als 100% zu bezahlen hat!
Betrügerpack!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
unsere Antworten haben sich überschnitten !!! ich rechne das jetzt mal durch.
Als ehrlicher Mensch ändere ich dann jetzt mal meine Unterhaltszahlungen nach dem Vergleich ab.
Das wäre dann 364/100*65,424 - 92 = 146,15 Euro.
Denkt ihr, ich kann das einfach so machen ? Die Berechnung wäre ja eigentlich richtig.
Was mir auch noch aufgefallen ist in meinem Vergleich : Mir wird immer nur erlaubt, das hälftige Kindergeld für das 1. Kind abzuziehen. Das ist aber eigentlich nicht richtig, da meine Ex Kindergeld für das 2. und 3. Kind bekommt , da das älteste Kind bei mir lebt und bei ihr als Zählkind gerechnet wird. Das bedeutet dass sie 184 Euro für ein Kind bekommt und für das andere dann bereits 190 Euro.
Da im Titel 1. Kind steht, musst du es auch so bezahlen.
Nur beim nächsten Mal dran denken.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Aber sonst kann ich den neuen Betrag überweisen ? Die 146 Euro ?
Ja, sehe ich so.
Irgendjemand ne andere Meinung?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke. dann werd ich das mal ab Februar schön brav tun. Man soll sich ja als zahlender Vater treu und brav an die Düsseldorfer Tabelle halten. Hätte ich ja auch getan, wenn ich jetzt mehr hätte zahlen müssen.
:question: :puzz: :question:
Hallo an alle Zahler und Empfänger,
ich habe mir jetzt diverse Beiträge zu der neuen DDT und den Auswirkungen durchgelesen, leider kann ich mir selbst nicht helfen, da ich trotz der ganzen Infos nicht durchblicke und dringend eure Hilfe benötige.
Zur Zeit zahle ich 333€ für meine beiden Kids (Junge wird 13 und Mädchen wird 16 Jahre alt im Februar)
Mein zur grunde gelegtes Nettoeinkommen beläuft sich auf 2300,- €.
Die KM bekommt zur Zeit kein Unterhalt, da ich eine Abänderungsklage am laufen habe, wobei am 27. Januar der nächste Termin ist.
Laut damaligem Gerichtsprogrokoll soll ich für beide Kinder 114% des jeweiligen Regelbedarfs bezahlen. Das waren am 30 November 2006 für meinen Sohn damals 257 € (9 Jahre) und für meine Tochter 316 € (12 Jahre).
Ab Februar 2009 zahle ich für beide Kinder 333 € da ich den Unterhalt zu meiner Ex eingestellt habe und meine Anwältin mir geraten hat bei "nur noch" zwei Unterhaltsberechtigten Kindern diese Summe zu bezahlen.
Jedoch musste ich anschließend für meine Ex den Unterhalt von 627 € bis einschl. Oktober nachzahlen.
Nun meine Frage:
1. Ist es richtig, dass ich nun ab Januar 2010 für beide Kinder 377 € bezalen muss (DDT) oder wie berechnet man die 114 % des Regelbetrages ???
(Ich komme mit der Berechnung von Deep in dem anderen Forum nicht ganz klar,....da komme ich auf einen Betrag von über 400 €)
2. Wird ein Einkommen der KM in irgendeiner Weise auf den Kindesunterhalt angerechnet, oder spielt das "nur" für ihre Bedürftigkeit eine eventuelle Rolle?
Es wäre sehr nett, wenn ihr mir helfen könntet.
Vielen Dank
Flieder
Kurzer Nachtrag zu meinem vorherigen Beitrag: (Mein Junge ist zur Zeit 12, wird im Februar 13, meine Tochter wird im Februar 16 Jahre alt)
Kann es sein, dass die Berechnung richtig ist?
2184 € x 2 : 12= 364€ x 117 % = 426 € x 110% (DDT Altersstufe 3) = 468.60 € - 92€ (Kgeld) = 377 € pro Kind.
Oder gelten in meinem Fall laut Gerichtsurteil die 114 des Regelbedarfs indem ich rechne:
2184 € x 2 : 12 = 364€ x 114 % = 415 € x 110 % (DDT Altersstufe 3 ) = 456,50 € - 92€ (Kgeld) = 364,50 € Pro Kind
Ich habe hier das Rechenbeispiel von Deep aus dem anderen Forum angenommen. Richtig oder falsch ?
LG flieder
Moin,
konkrete Fragen sind in diesem Topic richtig 😉
Der Regelbetrag aus deinen Titeln wird durch die Bestimmungen des $ 1612a BGB ersetzt.
Die anzuwendende Formel hast du etwas durcheinandergewürelt. Sie lautet:
2.184 € * 2 / 12 Monate * Prozentsatz gem. § 1612a Abs. 1 BGB * Prozentsatz gem. DT - halbes Kindergeld.
Für deine Kinder ändert sich der KU nur wegen der gesetzlichen Änderungen, weil sie sich bereits in Altersstufe 3 befinden und berechnet sich wie folgt:
2.184 € * 2 / 12 Monate * 117 % gem. $ 1612a BGB * 114 % gem. Titel - 92 € = 394 €
Der Gesamt-KU-Zahlbetrag beträgt somit 2 * 394 € = 788 €.
Diese Erhöhung ist in der EU-Verhandlung zu berücksichtigen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Flieder,
oder wie berechnet man die 114 % des Regelbetrages ???
Nach meiner Ansicht muss gem. > Düsseldorfer Tabelle 2010 < Anmerkung E. erst eine Umrechnung vorgenommen werden der 114% gem. Regelbeitragsverordnung:
(316 € (Zahlbetrag f. Kind 12 - 17 Jahre) + 77 € (hälftiges Kindergeld)) / 365 € (Tabellenbetrag Stufe 1 Altersstufe 12 - 17 Jahre DDT 01.01.2008)
ergibt einen Prozentsatz von
107,7%.
Der Faktor müsste gem. Titel daher nicht 114%, sondern 107,7% betragen.
Ich komme bei meiner Berechnung auf (426 € (Mindestunterhalt DDT 01.01.2010) * 107,7%) - 92 € hälftiges Kindergeld = 366,80 € Zahlbetrag je Kind ab 01.01.2010.
Gruß
Martin
Hallo!
Mich drückt jetzt auch mal eine Unterhaltsfrage.
Ich habe mich letztes Jahr Scheiden lassen. Meine Kleinen sind noch 2 und 5 Jahre. Die Dame beim Jugendamt hat mir aber den
Titel nicht auf 100%, sondern auf den zu zahlenden Betrag von 199 € je Kind geschrieben.
Meine Ex will jetzt die 225 € von Stufe 1. Muß ich da zahlen, oder braucht sie erst eine Änderungsklage? Ich bin eh schon unter meinem
Selbstbehalt mit rund 1200 € netto und zweimal 199€. Da noch Miete und Auto und so weg, da is nicht mehr viel.
Sollte ich vielleicht auf eine Änderungsklage warten, und schaun, das mir auch mein Selbstbehalt bleibt? Dann würde sie wohl noch weniger bekommen. Mir reicht schon, das sie nach der Scheidung über 300 km weggezogen ist und ich jetzt 6-7 Stunden fahr, wenn ich die Kinder hole. Von den Spritkosten gar nicht zu reden.... Ich liebe meine Kinder, will aber auch leben.
Moin,
da kannst getrost auf die Klage warten.
Du musst nur das zahlen, was im Titel steht.
Der Erfolg einer Klage hängt davon ab, ob es bei dir noch Ansätze für fiktives Einkommen gibt, z.B. durch Streichung von abzugsfähigen Kosten oder Auflage von Zusatzjobs aber so musst du vermutlich nicht viel befürchten.
Da du vermutlich VKH bekommst, kostet dich ne Klage auch nix.
Also relax.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich habe mich letztes Jahr Scheiden lassen. Meine Kleinen sind noch 2 und 5 Jahre. Die Dame beim Jugendamt hat mir aber den
Titel nicht auf 100%, sondern auf den zu zahlenden Betrag von 199 € je Kind geschrieben.
Hallo,
wie lautet der Titel *genau*, steht da vielleicht was von 'derzeit'?
/elwu
Es heißt genau:
Ich verpflichte mich
x ab 01.04.09 Unterhalt als feststehenden Betrag in Höhe von 199 € mtl zu zahlen.
Mehr ist nicht angekreuzt.
Muß eh mal schaun, gibts da nicht was, wenn die Frau weiter weg zieht, das sie sich an den Fahrkosten beteiligen muß? Entgegekommen zur Hälfte
will sie nicht. Wobei so die Kinder schneller bei mir wären.
Ach ja, schon mal vielen, lieben Dank für die Antworten! :thumbup:
Muß eh mal schaun, gibts da nicht was, wenn die Frau weiter weg zieht, das sie sich an den Fahrkosten beteiligen muß? Entgegekommen zur Hälfte
Ja, gibt es!
Gibt nur keine Rechtsgrundlage dafür und die Gerichte fassen das nur mit ganz spitzen Fingern an und nur wenn du völlig pleite und sie gut bei Kasse ist.
Aber das solltest du wohl nur vorbringen, wenn sie dich verklagt.
Für eine eigene Klage ist das zu dünn.
Obwohl, mit VKH...
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich verpflichte mich
x ab 01.04.09 Unterhalt als feststehenden Betrag in Höhe von 199 € mtl zu zahlen.
Hallo,
das ist ein statischer Titel. Du brauchst solange keinen Cent darüber hinaus zu zahlen, bis der von dir freiwillig odre von einem Gericht per Urteil abgeändert wird. Einer Klage der KM würde ich übrigens an deiner Stelle sehr gelassen entgegensehen.
/elwu
Hallo,
unsere Anwältin sagt, es sei nicht richtig das hälftige Kindergeld vom Prozentbetrag abzuziehen. Man müsse vom Tabellenbetrag das halbe Kindergeld abziehen und davon dann die Prozent berechnen.
Das wäre dann bei uns 364-92= 272/100*64,424 = 177,95 Euro.
Was ist nun richtig ????
Und steht das irgendwo in der DT oder im Gesetz ?
