Voweg: Dies ist kein "Ach wie ist das alles schlimm"-Topic. Hierin soll es ausschließlich um die Situation ab 01.01.2010 gehen. Wer über das Thema an sich diskutieren möchte, begebe sich >hier hin<. Daher werden Texte und/oder Textpassagen, die sich nicht um die Erörterung der individuellen Neuberechnung drehen, gelöscht.
Nachfolgende Hinweise sind ausschließlich für Kindesunterhaltsverpflichtungen maßgeblich, wenn:
1) ein Titel vorliegt und
2) dieser Titel dynamisch ist.
Treffen diese beiden Punkte nicht auf deine Situation zu, kannst du dich entspannt zurücklehnen und aufhören, dieses Topic zu lesen.
Am Freitag, den 18.12.2009, wurde das "Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz)" vom Bundesrat verabschiedet. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird es in Kraft treten. Ob dies noch zum 01.01.2010 geschieht, ist ungewiss, hingegen wahrscheinlich.
Grundsätzlich ist das Vorliegen der Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.01.2010 unerheblich. Diese ist zunächst "nur" ein Tabellenwerk, wodurch das Ablesen des Kindesunterhaltes erleichtert wird. Ferner ist bei wie oben beschriebenen Titeln die Stufe, somit der Prozentsatz, festgeschrieben.
Für den Kindesunterhalt maßgebliche Ausgangsgröße ist gem >§ 1612a Abs. 1 BGB< das sächliche Existenzminimum gem. § 32 Abs. 6 Satz 1. Dieses sächliche Existenzminimum wird von derzeit 1.932 € auf 2.184 € erhöht.
Ferner wird das Kindergeld für jedes Kind um 20 € erhöht. Die Kinderanzahlstufen bleiben wie bisher. Somit gilt ab 01.01.2010:
1) Erste und zweite Kind: 184 € Kindergeld
2) Drittes Kind: 190 € Kindergeld
3 ) Jedes weitere Kind: 215 € Kindergeld
Mit diesen Änderungen ist eine erhebliche Erhöhung des Kindesunterhaltes verbunden (durchweg 13 % und mehr). Die Kindergelderhöhung wirkt dabei nicht wirklich mildernd.
Wie errechnet sich nun der neue Kindesunterhalt?
2.184 € * 2 / 12 Monate * Prozentsatz gem. § 1612a Abs. 1 BGB * Prozentsatz gem. DT - halbes Kindergeld.
Beispiel 1:
Kind 4 Jahre, Kindesunterhalt nach Stufe 3 der DT ( = 110 % )
2.184 * 2 / 12 Monate = 364 € * 87 % = 316,68 = 317 * 110 % = 348,70 = 349 - 92 Kindergeld = 257 € Zahlbetrag
Beispiel 2:
Kind, 9 Jahre, Kindesunterhalt nach Stufe 2 der DT ( = 105 % )
2.184 * 2 / 12 Monate = 364 € * 100 % = 364 € * 105 % = 382,20 = 383 - 92 Kindergeld = 291 € Zahlbetrag
Was ist bei Unterschreiten des Selbstbehaltes?
Das wissen wir auch nicht. Eigentlich muss eine Mangelfallberechnung erfolgen. Dies bedingt das Einreichen einer Abänderungsklage, sofern die Gegenseite nicht mit sich reden lässt und einer Titeländerung zustimmt. Unklar, ist derzeit, ob die Gerichte eine Abänderungsklage wegen geänderter Rechtslage zulassen. Nur, wer es nicht versucht, wird es nicht erfahren. Auch gibt es Gerüchte, nach denen der Selbstbehalt erhöht werden soll. Da der Selbstbehalt ohnehin nur ein Blendwert ist, kann dieser Punkt vernachlässigt werden.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Zusammen,
mein Kind ist 17 Jahre und bereits seit 01.10.09 in Ausbildung. Sie verdient somit eigenes Geld.
Kürzlich wurde deshalb der Titel neu angepasst. Er ist dynamisch. Nach Abzug des hälftigen Kindergeldes zahle ich derzeit monatlich noch 102.-€. Dieser Betrag wurde erst ermittelt und dann passen dazu der Titel erstellt.
Muss ich in dieser Situation (eigenes Einkommen des Kindes) zusätzlich noch etwas beachten?
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin,
auch in deinem Fall gilt obige Formel. Der Bedarf (= sächliches Existenzminimum) ist um die Ausbildungsvergütung zu kürzen. Wenn dein Kind "erst" seit 01.10.09 in Ausbildung ist, wird es wohl eher keine Erhöhung der Ausbildungsvergütung gegeben haben, weswegen der KU sich reduzieren würde.
Es wäre demnach zu rechnen:
2.184 € * 2 / 12 Monate * 117 %(Altersstufe) * Prozentsatz gem. Titel - halbes Kindergeld - Überhang Ausbildungsvergütung
DeepThought
Edit: Habe mir erlaubt, Deine Formel etwas verständlicher zu gestalten. Gruss oldie
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
für meine 2 minderjährigen Kinder habe ich nach der angegeben Formel umgerechnet um zu schauen, was mich ab 01.01.2010 erwartet.
Wie sieht es für meine volljährige Tochter aus. Sie ist 18 Jahre alt und geht aufs Gymnasium.
Womit muss ich dann bei Einstufung in Stufe 4 (115%) der DT rechnen?
Grüße, Thomas
Hi Tom66
Auch bei Dir dürfte es zutreffen, dass sich lediglich Dein Zahlbetrag entsprechend erhöht. Allerdings wird bei Volljährigen aus dem gemeinsamen Einkommen beider Elternteile die Einstufung in die DDT (dies dürfte gleich bleiben) vorgenommen und anschliessend entsprechend der Einkommensverteilung gequotelt. Daher steigt bei Dir der Zahlbetrag anteilig. Wird nur Dein EK zur Bedarfsbemessung herangezogen, so trifft es Dich voll. Das heisst nach Deep's (für im Elternhaushalt wohnende Volljährige modifizierter) Formel:
2.184 € * 2 / 12 Monate * 134%(Altersstufe) * 115%(Prozentsatz gem. Titel) - volles Kindergeld
Der Prozentsatz gem. DDT für Volljährige, im Elternhaushalt wohnende Kinder, beträgt 134%. Allerdings habe ich die Rundungskünste der DDT nie verstanden, daher können Abweichungen von wenigen Euro zur 2010 erscheinenden Tabelle auftreten.
Die 115% wurden freilich aus Deinem Titel entnommen.
Gruss oldie
Edit: Angaben präzisiert.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo am alle,
ich hab gestern den alten Unterhalt überwiesen, ich hab bis jetzt noch keine Benachrichtung über die Änderung erhalten, muss ich jetzt etwas von mir aus unternehmen oder kann ich mich zurück lehnen und mich freuen?
5 Minuten Rittmeister - ein leben Lang Zahlmeister.
muss ich jetzt etwas von mir aus unternehmen oder kann ich mich zurück lehnen und mich freuen?
Ich empfehle, das zu lesen, was ich Eingangs schrieb,
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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Hilft mir bitte einer beim Rechnen?
Tochter ist 17 Jahre. Im Titel stehen 48,8% damit ein Zahlbetrag von 102.- € rauskommt. Von ihrer Ausbildungsvergütung wurden hierbei noch 231.- berücksichtigt zu meinen Gunsten.
Mir ist noch nicht ganz klar, ob sich jetzt die Werte auf den Mindesunterhalt für 17jährige in der DT berufen, oder auf eine andere Stufe.
Wo komme ich am Ende raus?
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Nun ist alle Hoffnung dahin - das Wirtschaftsbeschleunigungsgesetz ist per Datum heute veröffentlicht im Bundesgesetzbatt (>hier<)
@staengler
Steht in deinem Titel 48% des Mindestunterhaltes gem 1612a BGB bzw. Regelbetragsverordnung? Dann gilt die Formel auch für dich.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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Hallo, zusammen,
in meinem Vergleich steht folgendes:
Der Kläger bezahlt an die Beklagte jeweils monatlich im voraus Kindesunterhalt in Höhe von 65,424 % abzüglich hälftiges Kindergeld für ein 1. gemeinschaftliches Kind, Zahlbetrag mithin derzeit 160 Euro.
Wie funktioniert das nun bei mir mir mit dem neuen Betrag ? Muss ich auch etwas abändern ?
Ja,
du musst 65,424% von dem Betrag aus Zeile 1 bezahlen und danach das halbe KG abziehen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
:redhead: Tschuldigung. Welche Zeile 1 ?
Der düsseldorfer Tabelle
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
also jetzt blick ich gar nicht mehr durch.
Meine beiden Kinder sind in der Altersklasse 6-11. Das wären dann bisher 322 euro pro Kind gewesen, abzüglich hälftiges Kindergeld.
322/100*65,424 - 77 ( damals als der Vergleich gemacht wurde ) = 133,66 Euro.
Woher kommen dann die 160 Euro , die der Richter errechnet hat ????
Jetzt käme ich auf 146 Euro ungefähr. Da stimmt doch was nicht ?
Weiß ich auch nicht.
Von wann ist denn der Titel?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Der ist vom 01.06.2008
Kannit Verstaan!
Judis non kalkulat.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich hab jetzt mal nachgerechnet. Wenn der Richter auf 160 Euro kommt, dann müsste der von einem 100 % Satz von 362 Euro ausgegangen sein.
Kannst du mit dieser Zahl was anfangen ? Taucht die irgendwo in der Düsseldorfer Tabelle auf oder sonstwo in Unterhaltberechnungen ?
Vermutlich hat er erst die 77,- abgezogen und dann die % gezogen.
322,- minus 77,- = 245,- * 0,6524 = 160,288
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das ist aber dann falsch. Denn meine Kinder sind damals erst 8 und 10 Jahre alt gewesen.
Was würdest du mir raten jetzt zu tun ? soll ich den Unterhalt einfach abändern nach eurer Berechnung ?
