Frage zu Kitakosten
 
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Frage zu Kitakosten

 
(@klaus79)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Kitakosten müssen ja anteilig auch vom Unterhaltspflichtigen geleistet werden. Dazu mal eine Frage: bezieht sich das auf die gesamten Kitakosten, sprich Verpflegung und Zusatzleistungen und die Gebühren an die Stadt?
Oder werden ausschließlich die Beiträge der Stadt herangezogen? Kosten für Verpflegung sind ja eigentlich schon im "normalen" Kindsunterhalt inkludiert, oder?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2013 11:10
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Essenkosten werden über den normalen KU gedeckt.

Was sind Zusatzleistungen?

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2013 11:16
(@klaus79)
Nicht wegzudenken Registriert

So Dinge wie zweisprachige Erziehung, die kosten dann extra. Also das montliche Essensgeld kann da schon mal abgezogen werden, richtig?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2013 11:23
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das monatliche Essensgeld kann abgezogen werden.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2013 11:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Solche Extras wie zweisprachige Erziehung zahlt der, der es bestellt hat.
Auch wenn es schon mal vorkommt, das ein Gericht das anders sehen möchte, ist das kein Grund schon vorher einzuknicken.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2013 11:52
(@klaus79)
Nicht wegzudenken Registriert

Wir haben den Kleinen als wir noch zuammen waren gemeinsam angemeldet. Das war auch so ziemlich der einzige Platz den wir hätten bekommen können und haben dann natürlich zugeschlagen. Sonst käme er diesen Sommer überhauot erst in den Kindergarten. Sollte ich erstmal versuchen, vom Anwalt nur die städtischen Kosten berechnen zu lassen oder hänge ich so automatisch im Rest mit drin?

Werde mir auf jeden Fall nochmal den Kitavertrag geben lassen, wo alles genau an Kosten aufgeschlüselt ist, bevor ich das dem Anwalt zur Berechnung gebe.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2013 14:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, wenn du dem Vertag damals zugestimmt hast, wird es natürlich sehr schwammig ob das nun im Unterhalt enthalten ist oder nicht aber ich denke trotzdem noch, dass das kein Mehrbedarf ist.
Bliebe auch noch die Frage, ob die Mutter die Zusatzleistungen kündigen könnte, wenn es ihr zu teuer wird und natürlich, ob es dir auch was wert ist.
Von wieviel sprechen wir denn da?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2013 14:54
(@klaus79)
Nicht wegzudenken Registriert

Also die gesamten Kosten für die Kita liegen bei 115€ / Monat inkl. Essen. Muss da mir da nochmal den Vertrag schnappen und gucken, wie diese aufgeteilt sind.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2013 16:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

By the way, das Schöne an der Mehrbedarfsforderung ist ja, dass der Fordernde damit auch gezwungen ist, genauso schön Auskunft über sein Einkommen zu geben, wie der Pflichtige.

Manchmal wirkt das alleine schon abschreckend.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2013 14:04