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Kindesunterhalt / Leistungspflicht der Mutter

 
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

die letzten Jahre habe ich hier maximal mitgelesen, aber nichts mehr gepostet. Da gab es ja mal ganz andere Zeiten  😉

Nun habe ich aber eine konkrete Frage an euch: Nach vielen schlimmen Jahren für meinen Sohn zieht er nun im Sommer endlich zu mir. Mittlerweile ist er neun Jahre alt und dank seiner Mutter und diversen verantwortungslosen Ärzten bzw. Kliniken ziemlich verdreht.

Seine Mutter kommt mit ihm nicht mehr klar und deshalb lässt sie ihn nun zu mir ziehen. Ist das Kind erst in den Brunnen gefallen.... lassen wir das besser.

Auch wenn Sie mir nun gerne das Aufenthaltsbestimmungsrecht überlässt, weigert sie sich schon jetzt in Zukunft Kindesunterhalt zu zahlen. Und zwar mit dem Hintergrund, dass sie jetzt nur halbtags arbeitet, da sie ja noch alleinerziehend ist und es nicht einsieht auf Vollzeit umzusteigen, wenn unser Sohn bei mir lebt. Das Argument ist, dass ihr Mehrverdienst komplett für den Kindesunterhalt draufgehen würde und sie sich deshalb weigert mehr zu arbeiten  :knockout: Da ich aber auf ihren Beitrag zum Lebensunterhalt für unseren Sohn angewiesen bin, sehe ich das natürlich etwas anders.

Wie sollte ich da am sinnvollsten vorgehen? Was meint Ihr / was sind eure Erfahrungen?

Viele Grüße!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2013 13:49
(@okina)
Rege dabei Registriert

Hallo,

nunja schwierig. Bestehst du denn auf den vollen Mindestunterhalt oder lässt da mit dir reden? Was ist mit dem Kindergeld? Das bekommst du aber?
Einfach mal eine Summe vorschlagen.
Ansonsten die nicht so feine Art.... dein Sohn noch keine 12 und du kannst einfach Unterhaltsvorschuss beantragen, dann kann sie das dann mit dem JA klären.

Gruß,

Okina


AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2013 15:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LD,

Wie sollte ich da am sinnvollsten vorgehen? Was meint Ihr / was sind eure Erfahrungen?

der beste Rat, den man Dir im Moment geben kann, ist, das Unterhaltsthema erst einmal in der Schublade zu lassen, um den Umzug an sich nicht zu gefährden.

Wenn Sohnemann erst einmal bei Dir lebt, bei Dir gemeldet ist und Du möglicherweise sogar das ABR hast, kannst Du diesen Geist immer noch aus der Flasche lassen: Dann beantragst Du beispielsweise eine Beistandschaft, die Deiner Ex in die Tasche steigt. Das Kindergeld kriegst Du sowieso, und auch Unterhaltsvorschuss ist eine denkbare Option.

Du wirst den Umzug von Sohnemann zu Dir ja hoffentlich nicht davon abhängig machen, ob seine Mutter Unterhalt bezahlt.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2013 15:06
(@romyh)
Registriert

ich gebe brille recht. erstmal nicht drüber sprechen. alles andere lässt sich nach dem umzug machen.

gruß


AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2013 15:08
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Mahlzeit,

vorab danke für eure Antworten.

Natürlich mache ich den Einzug meines Sohnes bei mir nicht vom Unterhalt abhängig. Das sind für mich zwei paar Schuhe. Bei der Mutter habe ich das Thema auch nicht angesprochen, sondern sie hat mir ihre Entscheidung von sich aus mitgeteilt und ich habe diese bis dato noch nicht kommentiert.

Sicherlich wäre ich auch bereit, mich auf einen Mittelweg einzulassen, aber darf ich das überhaupt? Unser Sohn hat ja ein gesetzlich geregeltes Recht auf Kindesunterhalt und ich kann das doch nicht einfach ausklammern, oder? Meine Ex gehört eher zu den Niedrigverdienern und wenn ich Unterhaltsvorschuß beantragen würde, müßte sie diesen ja irgendwann zurückzahlen. Das könnte für sie dann ein wirkliches Problem werden. Oder gelten hier für Mütter - mal wieder - andere Regeln?

Viele Grüße!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2013 15:34
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Daddy,

stimme den anderen auch zu. Wir sehen es hier schon öfter, dass gerade KMs oftmals kein wirkliches Interesse haben Zahlungen für irgendetwas zu leisten. Deshalb würde ich hier sorgfältig abwägen und den Sohn erstmal da raus hohlen. Dann kannst Du schon mal Kindergeld umschreiben und nachher übers JA gehen.

Denk daran, dass Du "einer armen KM ja schon ihr Kind weg genommen hast". Das Du dann auch noch Unterhalt forderst, ist natürlich für die (falls Du auf diese triffst) mütterfreundlichen JAs schon ein "Skandal". Gruß Ingo

P.S. Natürlich gelten für "arme KMs" oftmals andere Regeln. Da werden z.T. Umgangskosten angerechnet etc. - was bei KVs niemals der Fall sein würde.


AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2013 15:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sicherlich wäre ich auch bereit, mich auf einen Mittelweg einzulassen, aber darf ich das überhaupt? Unser Sohn hat ja ein gesetzlich geregeltes Recht auf Kindesunterhalt und ich kann das doch nicht einfach ausklammern, oder? Meine Ex gehört eher zu den Niedrigverdienern und wenn ich Unterhaltsvorschuß beantragen würde, müßte sie diesen ja irgendwann zurückzahlen. Das könnte für sie dann ein wirkliches Problem werden. Oder gelten hier für Mütter - mal wieder - andere Regeln?

Nein.
Das mit dem "nicht verzichten können" ist juristisches Geschwurbel.
Solange euer Kind nicht verhungert und du den Unterhalt nicht forderst, wird die Polizei nicht bei dir klingeln.
Und Schulden laufen bei deiner Ex auch nicht zwangsläufig auf.
Sie wird lediglich aufgefordert, ihr Einkommen offen zu legen, und ihre Erwerbstätigkeit auszuweiten.
Wenn sie dann noch nicht in der Lage ist, den vollen Unterhalt zu bezahlen, laufen auch keine Schulden auf.
Ob das JA bei einer armen Mutter den gleichen Jagdinstinkt aufbringen wird, wie gegen einen Vater bleibt abzuwarten aber wenn sie sich als Mutterkreuzamt erweisen, kannst du immer noch selbst das Heft in die Hand nehmen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2013 15:44
(@Inselreif)

Unser Sohn hat ja ein gesetzlich geregeltes Recht auf Kindesunterhalt und ich kann das doch nicht einfach ausklammern, oder?

Für die Vergangenheit kannst Du namens des Kindes problemlos auf rückständigen KU verzichten, nur nicht für die Zukunft. Und wenn Du bei der Mutter nichts einforderst, entsteht erst überhaupt keine Forderung.
Ansonsten kannst Du auch problemlos den Bar-KU für die Mutter übernehmen (was Du sowieso musst, wenn sie Mangelfall sein sollte). Dem Kind ist das egal, wer ihn zahlt.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2013 10:53
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin zusammen,

mit der Mutter hatte ich heute noch einmal ein Gespräch und siehe da, sie wurde nicht einmal laut  :thumbup:
Ganz im Gegenteil, denn sie hat problemlos ihren Otto unter die Beurkundung der Übertragung des ABR auf mich gesetzt und auch sonst irgendwie gegen nichts irgendwas. Wenn ich dabei an die Vergangenheit denke, wähne ich mich im falschen Film. Aber besser so, als anders.

Auf Unterhaltszahlungen von ihrer Seite werde ich wohl erstmal verzichten und beim JA den Vorschuss beantragen müssen. Wird auf diesen eigentlich das Kindergeld angerechnet?

Momentan freue ich mich erstmal darauf, dass mein Sohn bei mir leben wird. Zwischenzeitlich hatte ich die Hoffnung schon aufgegeben, aber ihr hattet schon damals Recht, denn die Zeit hat ganz offensichtlich für mich gearbeitet. Und man glaubt es kaum, aber mal abgesehen vom JA erfahre ich hier von den Behörden wirklich gute Unterstützung. Schulplatz ist sowieso kein Problem, aber selbst einen der sehr begehrten Plätze in der Nachmittagsbetreuung werden wir bekommen. Und die Är...e vom JA können mich zukünftig dann sowieso mal  :knockout:

Soweit also alles supi und ich freue mich auf mein zukünftiges wirkliches Vatersein!

Viele Grüße!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2013 19:54
(@eckchen1)
Rege dabei Registriert

Meine Ex gehört eher zu den Niedrigverdienern und wenn ich Unterhaltsvorschuß beantragen würde, müßte sie diesen ja irgendwann zurückzahlen. Das könnte für sie dann ein wirkliches Problem werden. Oder gelten hier für Mütter - mal wieder - andere Regeln?

Unterhaltsvorschuss muss m.W. nur bei entsprechender Leistungsfähigkeit zurückgezahlt werden. Eine Ausnahme bildet bereits titulierter Unterhalt.

Das gilt für Mütter genauso wie für Väter.


AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2013 20:11




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Schön, dass es offensichtlich in die richtige Richtung geht. Und das sogar scheinbar ohne emotionale Ausbrüche der KM  :thumbup:

Folgender Hinweis:

Auf Unterhaltszahlungen von ihrer Seite werde ich wohl erstmal verzichten und beim JA den Vorschuss beantragen müssen.

Verzichten kannst Du nur im Innenverhältnis zur KM - dh wenn Du in Deiner Großzügigkeit und aufgrund anderer durchaus akzeptabler Gründe das Thema lieber geschlossen halten willst und Dich über den Aufenthalt des Kindes bei Dir freust, dann kannst Du KM natürlich von KU Zahlungen freistellen.

Sobald aber offizielle Stellen zur Kasse gebeten werden sollen (zB KU-Vorschuss), dann kannst Du nicht verzichten, dann wird eben mit allem Aufwand geprüft ob KM leistungsfähig ist und zahlen kann. Und wenn sie nicht will, kann natürlich schnell der Gedanke bei ihr aufkommen, den Spieß umzudrehen. Its up2you...

Gruss, toto


AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2013 12:24
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Toto,

ja, die Richtung stimmt. Einfach wird es aber wohl nicht werden. Mit seinen 9 Jahren ist mein "Kleiner" in fast allen Bereichen extrem auffällig. Seiner Mutter gegenüber hat er einen Ton am Leib...... würde mir wahrscheinlich keiner von euch glauben. Aber gut, ein bißchen mehr Papa und weniger Mama wird sicherlich helfen  😉

Seine Mutter muss im übrigen wirklich keinen Unterhalt zahlen, da sie unter 1.000 € verdient. Laut JA muss sie zwar eigentlich Vollzeit arbeiten, aber man kann sie ja schlecht zwingen. Ihre Chefin ist auch ihre Freundin und die wird dann einfach sagen, dass sie keine Vollzeitstelle hat und der Käs ist gegessen. Schon lustig, denn zu Beginn meiner Selbständigkeit lag ich monatelang knapp über dem Selbstbehalt und das JA hat kräftig gepfändet...

Um den Unterhaltsvorschuß werde ich wohl nicht herumkommen, denn alleine die Nachmittagsbetreuung für Sohnemann kostet mich fast 400,- € im Monat. Da wird es alles bißchen knapp.

Grüße!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2013 21:26