Hallo zusammen,
bei mir ergibt sich noch eine Frage wegen der Betreuungskosten während der Schulferien.
Unsere Tochter ist seit September 2012 in der ersten Klasse. Für das Schuljahr 2012/2013 haben wir die Ferienzeiten so aufgeteilt, dass sie während der Ferienzeiten entweder bei ihrer Mutter oder bei mir ist.
Nun habe ich der Mutter gestern gesagt, dass sie im nächsten Jahr auch mal in die Ferienbetreuung gehen wird, weil ich nächstes Jahr evtl. eine Reise ausserhalb der Ferienzeiten machen will, und daher es mit den Urlaubszeiten nicht klappt.
Sie hat ewig rumgenörgelt und dann gesagt, wenn das so sei, dann müsste ich die Kosten für die Ferienbetreuung übernehmen. Wir werden sicherlich eine Lösung finden, generell habe ich damit kein Problem, die Kosten auch komplett zu übernehmen. Natürlich will ich mein Kind auch so oft wie möglich sehen.
Was ich gerne wüsste, wie es rechtlich aussieht. Ich bezahle Kindesunterhalt, die Mutter leistet Betreuungsunterhalt. Daher denke ich, dass sie, wenn sie mal nicht betreuen kann, für Ersatz sorgen muss, und entstehende Kosten auch tragen muss.
So leid es mir tut das zuzugeben, geht es auch etwas um das Prinzip. Ich fahre mit der Kleinen in den Urlaub und habe nach dem Kinderreisepass gefragt, da sagt sie, ja, sie hätte einen Pass aber der müsste aktualisiert werden, weil das Bild nicht mehr aktuell ist. Da habe ich vorgeschlagen, dass ich an dem Umgangswochenende Bilder machen lasse und sie sich um die Aktualisierung kümmert. Da hat sie sofort nach der Kostenteilung gefragt, weil ich ja den Pass brauchen würde, dass sie im Sommer auch in den Urlaub fliegt, hatte sie dabei offensichtlich vergessen. Hinterher hat sich rausgestellt, dass das 6 € kostet und das Thema war gleich vom Tisch. Dennoch fühle ich mich ungerecht behandelt, ich soll zu dem was ich ohnehin schon zahle und der Kleinen kaufe und mitgebe, immer noch was dazu zahlen.
Tut mir leid, ist etwas länger geworden.
Vielen Dank für Eure Antworten
Viele Grüße
Haydar
Du hast Recht, das nützt dir aber nichts.
Du wirst dein Recht nicht durchsetzen können.
Und wenn ihr eine Vereinbarung habt, in der du für bestimmte Zeiten die Betreuung übernimmst, dann bist du auch dafür zuständig.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
vielen Dank für die Antwort. Haben wir nicht, wir haben die Schulferien für das Schuljahr 12/13 zeitlich aufgeteilt. Für das nächste Jahr gibt es keine Vereinbarung.
Ich sehe schon, ich sollte mich einfach mit der Tatsache arrangieren, dass ich werde zahlen müssen. Was auch nicht weiter schlimm ist, mich aber dennoch wurmt 🙂
Viele Grüße,
Haydar
Moin,
mit dem Begriff der Gerechtigkeit kommst Du nicht weiter. Sicher ist nicht immer gerecht, was Väter, die sich um ihre Kinder kümmern, bezahlen müssen.
Auf der anderen Seite hast Du offensichtlich mit Deiner Ex eine einvernehmliche Umgangsregelung, die Dir gestattet, Deine Tochter die Hälfte der Ferien zu sehen (ich habe gerade 800 € Vorschuß an meine Anwältin überwiesen, um genau das zu erreichen). Desweiteren überlässt Dir Deine Ex wohl auch - wenn auch nach etwas Rumgezicke - die Gestaltung Deiner Umgangszeit, was sehr viel wert ist,da Du die Freiheit hast, Deine Umgangszeit mit Deiner Tochter relativ frei zu gestalten.
Dein Problem mit dem Urlaub habe ich selbst auch. Ich möchte z.B. auf der einen Seite meinen Sohn hälftig in den Ferien haben, aber auch die Möglichkeit haben, mal außerhalb der Ferien mit meiner Partnerin wegzufahren. Das geht nur, wenn wir z.B. in den Herbstschulferien abwechselnd Urlaub nehmen, um meinen Sohn zu betreuen und auf diese Weise eine Woche Urlaub zu "sparen". Dies können wir aber rein praktisch nicht machen, weil sobald meine Ex mitbekommt, dass ich z.B. während des Umgangs arbeiten würde, stände sie auf der Matte und würde Sohni einkassieren. Auch deswegen muss ich eine gerichtliche Umgangsregelung erwirken.
Ich würde mich freuen, wenn es bei mir nur darum ginge, wer die Ferienbetreuung bezahlt.
Du siehst, alle Probleme sind relativ.
Du hast aber auch danach gefragt, wie es rechtlich aussieht.Hier ist es so, dass - solange Ihr keine gerichtliche Umgangsregelung habt - Du Deine Tochter nicht nehmen musst, wenn es Dir nicht passt. §1684 BGB regelt nur das grundsätzliche Umgangsrecht, sagt aber nichts über den Umfang aus. Damit muss dann Deine Ex für die Ferienbetreuung selbst sorgen. Ob das empfehlenswert ist - damit kündigst Du ja Eure einvernehmliche Regelung wahrscheinlich auf - ist die zweite Frage.
LG,
Mux
Hallo Mux,
vielen Dank für Deine Antwort. Du hast natürlich recht. Gott sei Dank hat sich das Thema mit der Zeit deutlich entspannt. Die Kosten sind aus meiner Sicht auch nicht nennenswert, ca. 70-90 €/Woche.
Es nervt halt dennoch, wenn über einen verfügt wird und man hat keine andere Wahl, als gute Miene (und ich schreibe hier bewusst nicht "zum Bösen Spiel") zu machen.
Viele Grüße und alles Gute!!!
Haydar
Moin haydar,
manchmal hilft ein Blick auf "ganz normale" Familien, wo ebenfalls das Problem besteht, 4 oder 5 Wochen Jahresurlaub der Eltern mit 12 Wochen Schulferien der Kinder zu harmonisieren - und wo die meisten Eltern nicht im Traum darüber nachdenken können, auch noch "kinderfreie" Urlaubsreisen zu machen. Wenn doch, müssen die Kinder in dieser Zeit sinnvoll betreut werden (Stichwort: Ferienlager, Themenfreizeiten o. ä.), was in jedem Fall zusätzliches Geld kostet. Oder man trifft entsprechende Arrangements mit Grosseltern, Verwandten oder Freunden, bei denen die Kinder in dieser Zeit sind.
Insofern hilft das Bestehen auf Prinzipien nicht wirklich weiter, sondern nur die Suche nach sachlichen Problemlösungen. Die Diskussion um 6 EUR "Passverlängerungsgebühren" ist dabei sicher nicht sonderlich zielführend.
Grüssles
Martin
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