Erfahrung gesucht
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Erfahrung gesucht

Seite 3 / 4
 
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

....aber warum nimmt ein neuer Anwalt sowas dann an??? (ratlos bin)

Weil ein Anwalt von solchen Auseinandersetzungen lebt und seine Miete, seine Mitarbeiter, seien Rechnungen, seinen Lebensunterhalt und seine Hobbies bezahlen will. 
Weil Anwälte in einem Gerichtsverfahren ihr Honorar immer bekommen. Ganz gleich wie ein Verfahren ausgeht.

Viel Glück wünscht dir

Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2011 23:45
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

hat sie den Prozess dann gewonnen oder verloren?.

Das kann dir insoweit latte sein, lieber Luzien, wie es nicht dein Geld kostet.
In Familiengerichtsverfahren werden die Kosten üblicherweise gegeneinander aufgerechnet.

D.h. du zahlst deinen, sie zahlt ihren Anwalt.

Solange kein Verfahren gegen dich eingeleitet wurde, brauchst du erstmal keinen Anwalt.

Bist frisch geschieden, hast vor kurzer Zeit alles brav vorgelegt, was verlangt wurde. Damit bist du deiner Pflicht nachgekommen und kannst auf den Stichtag der Scheidung plus zwei Jahre verweisen, bevor sie sich wieder vertrauensvoll an dich wenden darf. Soweit hast du dich ja auch schon schlau gemacht.

es kann doch net sein das die hExe mich ständig verklagt womöglich noch verliert und ich dann noch die Hälfte oder Alles zahlen soll.

Falls sie VKH bekommt, kann sie dich jahrelang mit wachsender Begeisterung mit unsinnigen Verfahren überziehen. Und du kannst dir mit bösartiger Regelmäßigkeit mindestens die Gerichtskosten bzw. - falls es um Fragen mit Anwaltszwang geht - auch deine eigenen Anwaltskosten ans Bein binden. Laut § 114 FamFG hast du mittlerweile für jedes Kinkerlitzchen, über das du dich mit deiner Ex nicht außergerichtlich einigen kannst oder willst, einen eigenen RA samt Honoraranspruch am Bein.

Allein aus dem Grund wären 200 EUR freiwillig angebotener und ggf. bis zum Ende der Schulzeit eures Jüngsten befristeter Aufstockungsunterhalt eventuell gut angelegt. Ich persönlich habe äußerst schlechte Erfahrungen mit Prozess- bzw. Verfahrensgegnern gemacht, die PKH bzw. VKH beziehen und in diesem Rahmen im Einvernehmen mit ihrem Rechtsbeistand eine erschreckende Kreativität im Ersinnen von Streitanlässen an den Tag gelegt haben. Aus diesem Grund wäre mir persönlich eine außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung, die solchem Gebaren den Boden entziehen würde, ein paar Euro fuffzich wert.

Bei einer außergerichtlichen Regelung - kannst du auch mit dem Anwalt deiner Ex treffen - herrscht vollkommene Vertragsfreiheit. So dass ihr alles vereinbaren könnt, was weder sittenwidrig noch kriminell ist. So kannst du die Mutter deiner Kinder natürlich nicht vertraglich verpflichten, ihren Unterhalt mit Prostitution, Drogenhandel oder Diebstahl aufzustocken. Da endet deine Vertragsfreiheit. Alles andere kannst du außergerichtlich mit ihr und ihrer Anwältin aushandeln, solange du Zeit und Lust dazu hast. Auch die von mir und anderen hier ganz  spontan in die Runde geworfenen 200 Euro sind natürlich nicht in Stein gemeißelt, sondern nur eine Variante.

Vor Gericht werden nach Schema F entsprechend der geltenden Unterhaltsleitlinien eures zuständigen OLG im Akkord Titel produziert. Dabei kannst du nach meiner ganz persönlichen Erfahrung nur verlieren.

Viel Glück!

Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2011 00:39
(@luzien)
Zeigt sich öfters Registriert

Na super...d.h man ist der Ex auf Gedeih und Verderb ausgeliefert  :knockout: Unverständlich wie jemand der alles in allem 2000€ zur verfügung hat noch VKH bekommen kann.  :question: Naja auf jedenfall werd ich mich ne weile wehren so gut es geht, iwie hat man ja auch noch ein Rechtsempfinden und etwas Selbstehre auch wenns vielleicht falscher Stolz ist.


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.08.2011 11:14
(@taddy)
Zeigt sich öfters Registriert

Also Biggi das ist ja wirklich rein theoretisch. Auch wenn sie VKH bewilligt bekommt, so muß sie ja ihre und die anteiligen Gerichtskosten letztlich tragen. D.h. jedes Mal, wenn sie ein Verfahren anzettelt und verliert, erhöht sich das Darlehen von Vater Staat, ohne dass sich an ihrer Situation was geändert hat.

Warte erstmal das Verfahren ab. Ich drücke dir die Daumen.


Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2011 00:13
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Also Biggi das ist ja wirklich rein theoretisch.

Bezogen auf Luziens Ex, die hier niemand persönlich kennt und über deren künftiges Verhalten man nur spekulieren kann, hast du selbstverständlich recht.

Bezogen auf andere mir persönlich bekannte Menschen war das ganz genauso unsere Realität als "Zweit-Familie" mit streitlustiger und mittelloser Ex im Nacken.

Was ich hier unter der Rubrik "Meine Geschichte" gefunden habe, lässt mich vermuten, dass wir kein tragisches Einzelschicksal erlebt haben, sondern dass hinter dem Wahnsinn Methode steckt.

Warte erstmal das Verfahren ab. Ich drücke dir die Daumen.

Ja, ich auch. Es soll ja auch Menschen - sogar unter Ex-Ehefrauen - geben, die nicht jeden Knüppel am Wegesrand aufsammeln, um sie ihren Mitmenschen zwischen die Beine zu werfen.

LG Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2011 00:57
(@taddy)
Zeigt sich öfters Registriert

Da können wir ja nur hoffen, dass Luziens EX nicht zu der Sorte gehört.


Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2011 01:29
(@luzien)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke taddy...ein paar aufmunternde Worte tun immer gut. Naja es stimmt das niemand meine Ex kennt...aber ich  :knockout: und sie wird probieren auch noch jeden Euro zu bekommen. Wie zu Anfang schon beschrieben hat ihr erster Anwalt keinen Nachehelichen Unterhalt bei der Scheidung gefordert da er wohl der Meinung war das sie keinen bekommt da sie selbst arbeitet die Kids betreut werden könnten und sie seit 2 Jahren ne neue Beziehung hat. Nun hat sie sich nach der Scheidung ne neue RAtte gesucht und fängt wieder an. Aber ich sehe hier ja deutlich das ich nicht allein bin und iwie bekommt man alles hin.  :thumbup:


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2011 01:01
(@luzien)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo VS Gemeinde,

es gibt Neues von der Front. Die Exenanwältin hat nen neuen Brief geschickt. Die Auskunft will sie nun nicht mehr hat aber geschrieben das ihr Unterlagen fehlen und deswegen bei der Unterhaltsberechnung nichts berücksichtigt wurde und sie mir anheim legt meine Belastungen offenzulegen damit sie in die Unterhaltsberechnung mit einfließen können.

Desweiteren schreibt sie das die neue Beziehung der Exe die schon 2 Jahre läuft nicht verfestigt wäre. (bestimmt um die Verwirkung zu umgehen).
Sie will von mir 120€ Altersvorsorgeunterhalt und 460€ NU. Warum schreibt sie nicht. Auch schreibt sie das selbst wenn meine Exe zur Vollzeittätigkeit verpflichtet werden würde trotzdem ein Aufstockungsunterhalt fällig wäre.

Die Ehebedingten Nachteile würde sie in der Klageschrift näher erläutern.

Soweit die Neuigkeiten...was denkt ihr drüber?


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2011 13:16
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

...was denkt ihr drüber?

Die meinen es ernst.

Besorgte Grüße :yltype: Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2011 15:22
(@luzien)
Zeigt sich öfters Registriert

Die meinen es ernst.

Besorgte Grüße :yltype: Biggi

Jup das dachte ich mir auch schon. Na dann lassen wir sie mal machen und schauen was bei rumkommt.  😉


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2011 15:52




(@luzien)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Mitstreiter/innen,

Kann mir Jemand noch en paar Tips geben wie ich mit manchen Sachen vor Gericht umgehen sollte.

1.) Hab nun hintenrum angetratscht bekommen das wohl die Ex einen auf Bandscheibenvorfall machen will.
2.) Die Exe tut ja so als wäre die Beziehung zum neuen nicht verfestigt, ich habe aber dutzende von Bildern aus dem Internet (wo sie sich sehr öffentlich macht) mit ihrem Neuen, der Neue mit meinen Kids am küssen, er war auch auf dem Abschlussschulfest meines Großen dabei, viele Freizeitaktivitäten z.b dieses Jahr Vatertag (an dem meine Kids mir vorenthalten wurden)..und und und..
3.) Was für Ehebedingete Nachteile könnten von der Gegenseite kommen?...sie hat als Produktionshelferin gearbeitet war dann 6 Jahre in MamaPause und ist danach in der gleichen Firma und gleicher Stelle in Teilzeit wieder eingestiegen. Könnte problemlos auch Vollzeit gehen.
4.) Sie putzt nebenher noch schwarz was ich aber bisher noch nicht vorgebracht habe da sie es so oder so abstreiten würde.

Könnt ihr mir ein paar Tips noch geben?

Grüßle de Luzi


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2011 10:00
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der Bandscheibenvorfall müsste ja ehebedingt sein...
fahren die beiden zusammen mit den Kindern in den Urlaub, besuchen gemeinsam Familienfeste, nachweisbar?
wenn sie produktionshelferin war und ist, gibt es in der Firma Produktionshelferinnen die aufgestiegen sind und jetzt evtl. Schichtpläne erstellen und dadurch mehr Geld bekommen? Ehebedingte Nachteile sind die, wenn sie ohne die Kinderpause bzw. Teilzeitarbeit während der Ehe hätte mehr beruflich erreichen können...
die Schwarzarbeit ist nur interessant wenn du sie auch beweisen kannst

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2011 10:12
(@luzien)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo AnnaSophie,

Urlaub nicht Familienfeste Ja und nachweisbar(die ganze Schule war ja da als sie zum Abschlussfest meines Großen mit ihm auftauchte.

Nein es gibt niemand der in der Position irgendwie aufgestiegen ist, ich für mein dafürhalten sage das sie nicht weitergekommen wäre zumal sie eher in ihrem Lehrberuf Chancen gehabt hätte aber den schon 10 Jahre vor der Ehe nicht mehr ausgeführt hat.

Und die Schwarzarbeit könnte ich sehr wohl beweisen, kann ja die Leute angeben wo sie geputz hat (und vermutlich noch putzt) und die ganze Familie Freunde wussten davon.


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2011 11:03
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Schwarzarbeit beweisen heisst das jemand - bei dem sie putzt - dies bestätigt. Und das vermute ich werden sie nicht tun. Insofern würde ich das außen vor lassen.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2011 11:16
(@luzien)
Zeigt sich öfters Registriert

Meinst das wenn die Aussagen müssten dann lügen würden??...wäre aber en gewagtes Spiel oder?...wenn das rauskommen würd wär ja nicht prickelnd für die Leute. Ob die da net lieber mit der Wahrheit rausrücken würden?..


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2011 11:25
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn sie sagen würden dass sie Geld dafür bekommt würden sie sich ja strafbar machen, einfach weil sie schwarz beschäftigt haben. Unabhängig davon würde ich als Familienrichter keine solchen Zeugen laden sondern erwarten das du Beweise bringst, aktuelle, nicht dass sie das während der Ehe gemacht hat.

Alle können behaupten sie treffen sich regelmäßig zum Frühstück, Kaffee oder so...

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2011 11:32
(@luzien)
Zeigt sich öfters Registriert

Wobei wir wieder beim Thema sind, Recht haben und Recht bekommen ist en weites Feld  :knockout:


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2011 11:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Luzien,

die Schwarzarbeit wäre in diesem Kontext sowieso nur wegen der "Arbeit" von Bedeutung; nicht wegen "schwarz". Also im Zusammenhang mit der Kohle, die Deiner Ex aus eigener Erwerbstätigkeit zur Verfügung steht - und vielleicht auch ein wenig, weil sie dem behaupteten Bandscheibenvorfall widerspricht (mit einem BSV kann man üblicherweise nämlich nicht putzen gehen).

Der Versuch, hier wegen des "schwarz" zu punkten, kann dagegen leicht nach hinten losgehen; zumal Dich die Schwarzarbeit zu Ehezeiten ja auch nicht gestört hat: Du hast im Gegenteil die so verdiente Kohle ja gerne mit ausgegeben. Hier nach der Trennung plötzlich die eigene Steuerehrlichkeit entdeckt haben zu wollen, um dem anderen eins reinzuwürgen wäre recht scheinheilig.

Aber natürlich spricht nichts dagegen, Deiner Ex bei passender Gelegenheit unter 4 Augen sinngemäss zu sagen "wir wollen uns über Deine steuerfreien Putzstellen doch sicher nicht vor Gericht unterhalten" und so eine aussergerichtliche Lösung auf den Weg zu bringen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2011 12:35
(@luzien)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Brille,

bin vollkommen bei Dir. Ob schwarz oder net spielt keine Rolle nur hat sie diese Einkünfte bisher verschwiegen und das sind auch fast 200€ pro Monat und ich dachte halt es gehört bei dem Unterhaltsprozess auf den Tisch. Und Einigung geht mit der net weil sie selbst ihr Hirn ausschaltet und sich nur von ihren tollen Beraterinnen und der Anwältin lullen lässt. Schad mir wärs auch lieber man könnte es ohne Gerichte versuchen aber die Anwältin hat ja netmal Gesprächsbereitschaft gezeigt sondern sofort Klage.


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2011 13:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich würde den Nebenverdienst einfach mal in den Raum stellen.
Und wenn die Gegenseite das abstreitet, kannst du ja anbieten, die Kunden zu nennen und diese als Zeugen zu laden.

Mal sehen, wie sie dann reagiert.
Ob sie das versteuert oder nicht entzieht sich deiner Kenntnis.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2011 13:58




Seite 3 / 4