Neuer Unterhaltstit...
 
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Neuer Unterhaltstitel für KU fällig?

 
 sky1
(@sky1)
Rege dabei Registriert

Hallo,

bald sind zwei Jahre seit der ersten Berechnung abgelaufen und ein Unterhaltstitel wurde damals erstellt.
Die Wahrscheinlichkeit besteht, dass ich nach der nächsten Berechnung eine Zahlstufe höher einsortiert werde.

Frage: Bin ich verpflichtet einen neuen Unterhaltstitel erstellen zu lassen?

Gruß Sky1


Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.

Gruß Sky

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2011 23:04
(@nero070)
Schon was gesagt Registriert

Hallo sky,

wenn sich der Unterhaltsbetrag erhöht, wäre dieser neue Unterhaltsanspruch entsprechend zu titulieren, in Abänderung des bestehenden Titels. Bei einer Verringerung natürlich auch, aber da sträubt sich die Gegenseite ja gerne.  😡

Hast Du eine Befristung der Unterhaltsverpflichtung bis zur Volljährigkeit im Titel? Wenn nicht, könntest Du jetzt versuchen diese einzubringen. Ist nicht immer einfach, geht aber.

LG nero


AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2011 00:58
 sky1
(@sky1)
Rege dabei Registriert

Hallo Nero,

ja ist bereits auf das 18. LJ begrenzt. Das hatte für eine Menge Unruhe gesorgt incl. schriftlicher juristischer Polemik und Drohgebährden. Passiert ist jedoch nicht, also wer es noch vor sich hat, vergesst diese begrenzung nicht. Ansonsten
ist es ein "blanko" Zahlschein.

Gruß Sky


Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.

Gruß Sky

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2011 17:30