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(@luzien)
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Danke Beppo so werd ichs machen, is ja net verwerflich zu fragen. Obs was bringt is en anderes Thema


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

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Themenstarter Geschrieben : 12.08.2011 14:08
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Obs was bringt is en anderes Thema

Ist aber für deine Ex ein gaaanz heißes Thema, lieber Luzien.

Guckst du hier.

Unter dem Aktenzeichen II-8 UF 14/10 urteilte das OLG Düsseldorf im vergangenen Jahr:

"Verschweigt der unterhaltsberechtigte Ehegatte eigene Einkünfte, obwohl der Unterhaltsverpflichtete gezielt nach solchen Einkünften gefragt hat, und verhandelt er so zur Sache, so liegt ein Verwirkungstatbestand vor, auch wenn die verschwiegenen Einkünfte verhältnismäßig gering waren und nur über einen begrenzten Zeitraum erzielt wurden."

Wenn du deine Verflossene während der neuerdings von ihr selbst angezettelten Verhandlung ganz unvorbereitet auf die Putzstellen ansprichst und sie lügt vor Gericht, wird diese Lüge (sofern du das Gegenteil nachweisen kannst) in NRW sehr schnell zum Bumerang. Solche Informationen kommen immer ganz nett mit einem Überraschungseffekt daher ...

Viel  :thumbup: Glück wünscht dir

🙂 Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

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Geschrieben : 12.08.2011 19:56
(@dantes_79)
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Hmm, ich würde mir mal über die Beweissicherung Gedanken machen...
Kannst Du irgendwie nachweisen oder zum Beispiel glaubwürdig machen, dass sie schwarz putzt? Ich meine, man muss sich ja fragen, wenn man sie irgendwo unentgeltich putzen sieht, wie dies mit einem Bandscheibenvorfall vereinbar ist und inwieweit es diesen fördert.
Hängen Ganztagesstellen aus in der Firma? Gab es Bemühungen oder lässt sich beweisen, dass sie Möglichkeiten nicht nutzt.
Die Beziehung zum Neuen. Bilder sind im Internet, die beide zeigen? Sie sind seit zwei Jahren im Internet? Sowas sollte man auch mal sichern, sowas kann auch ganz schnell wieder verschwinden.
Außerdem wäre es ja auch fraglich, inwieweit ein Prozess nötig ist, wenn man gar nicht vorher die Rechtsgrundlage einer Forderung nennt und ausführt, da kann man wohl schon von Mutwilligkeit sprechen.
Für 550€ ist wohl keinen Raum, da dies die 4/7 Regelung verletzen würde aber für kleinere Beträge vielleicht. Krankheit ist erstmal kein ehebedingter Nachteil, wohl aber Grund für Krankheitsunterhalt.
Jetzt, ohne Begründung etwas anzubieten, klingt wie ein Schuldeingeständnis. Und bis zum Ende der Schulzeit der jüngsten Tochter wären 10 Jahre, deutlich zu lange für eine nicht mehr zu beseitigende Einigung.


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Geschrieben : 12.08.2011 20:31
(@luzien)
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Hallo Dantes,

sie könnte arbeiten, kann das sogar beweisen da wir in der gleichen Firma arbeiten. Habe mit den Chefs gesprochen die sagten mir sie könne arbeiten wenn sie frägt, hat sie aber bisher nicht (is doch klar geschenktes Geld, nämlich meins auszugeben ist doch besser wie dafür arbeiten).

Klar sind die Bilder im Netz, hab sie Alle ausgedruckt und ihre Anwältin schreibt sogar das sie seit Ende ´09 ne Beziehung mit ihm hat die auch Heute noch besteht sie aber nicht verfestigt wäre.

Das Putzen könnte ich halt nur mit Zeugen beweisen ich stand ja nie hinter ihr und habs fotografiert.

Ja ne Rechtsgrundlage wurde nicht genannt nur das sie halt NU will mehr net. Und ne 4/7 Rechnung wurde auch nicht gemacht sondern halbiert, ne schöne Rechnung hat die RAtte der Ex gleich mitgeschickt.

Zur Krankheit kann ich soviel sagen das sie schon immer etwas Probleme mit dem Rücken hatte aber nicht mehr wie jeder 2 hier im Land. Hatte in den 90ern sogar
mal ne Kur genehmigt bekommen die sie nie angetreten hat und war auch nie in Behandlung deswegen (wobei sie das nun bestimmt geändert hat).

Ja anbieten werd ich nix. Wenn der Richter en Vergleich will und ich nicht drauf eingehe sondern ein Urteil will wird mir das negativ ausgelegt? und wenns ein Urteil gibt is das dann nur Hopp oder Top?? also bekommt sie entweder ihre 580€ oder Nix. Oder kann der Richter auch en Urteil über z.b 200€ aussprechen?

@Biggi..das ist gut  :thumbup:


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

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Themenstarter Geschrieben : 13.08.2011 12:08
(@luzien)
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Wenn der Richter en Vergleich will und ich nicht drauf eingehe sondern ein Urteil will wird mir das negativ ausgelegt? und wenns ein Urteil gibt is das dann nur Hopp oder Top?? also bekommt sie entweder ihre 580€ oder Nix. Oder kann der Richter auch en Urteil über z.b 200€ aussprechen?

Hallo VSGemeinde,

weiß das Jemand?

Grüßle de Luzie


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

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Themenstarter Geschrieben : 18.08.2011 10:42
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Luzien,

die Antwort lautet 42.

Ne im Ernst. Der Richter kann entscheiden was er will. Das kann 0 € sein, das was die KM fordert, etwas dazwischen oder auch mehr als sie gefordert hat.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 18.08.2011 11:31
(@luzien)
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O.k Danke...und denkst wenn ich auf ein Urteil bestehe das ich dann den schwarzen Peter hab? wird wohl auch auf den Richter ankommen wa.


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

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Themenstarter Geschrieben : 18.08.2011 11:36
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja wird es. Aber gegen ein Urteil kannst du zur  Not vorgehen, gegen einen Vergleich nicht


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 18.08.2011 11:37
(@luzien)
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Aha...o.k das bestätigt mich es auf jedenfall zum Urteil kommen zu lassen. Danke Dir


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2011 11:51
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