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(@luzien)
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Hallo taddy,

ne hab ich net es wundert mich nur was mein Vermögen mit Unterhalt zu tun hat. Was wenn mir meine Eltern 10t€ gegeben haben nach der Scheidung??...kann doch net sein das sowas in die Unterhaltsberechnung einfließt. Die letzte Auskunft hatte sie bis Mai da war die Scheidung und nun soll ich im Juli nur weil sie den Anwalt wechselt das Prozedere nochmals machen boaaaa Deutsches Recht  :gunman:


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

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Themenstarter Geschrieben : 22.07.2011 14:16
(@taddy)
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Hallo Luzien,

hätte vielleicht noch ergängen sollen, §1605 BGB. Damit du ach weißt, wo du nachschauen kannst.

Naja, bei der Schenkung deiner Eltern kommt es darauf an, ob sie (die Eltern) wollen, dass diese Zuwendung als Einkommen zu sehen sind, damit du den Unterhalt finanzieren kannst. Du solltest in den Leitlinin deines OLG nachschauen. Bei meinem steht drin:

"...
Freiwillige Zuwendungen Dritter
Freiwillige Leistungen Dritter (z.B. Geldleistungen, mietfreies Wohnen) sind kein Einkommen, es sei denn, dass die Anrechnung dem Willen des Dritten entspricht.
..."

Also solltest du mal mit deinen eltern reden 🙂 Auf jeden Fall wirst du allerdings die Zinsen dir anrechnen lassen müsen!

Im Übrigen würde ich dem Anwalt schreiben, dass aus deiner Sicht kein keine Änderung in der Einkommenssituation ergeben hat - daher auch keine Auskunft zu erteilen ist.


Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

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Geschrieben : 22.07.2011 15:10
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Luzien,

nur nochmal zur Erinnerung:

Auf ein Anwaltsschreiben muss man generell nicht eingehen; es besteht keine Antwortverpflichtung.

Wenn RAtte Dir eine Frist gesetzt hat, könntest Du als freundlicher Mensch kurz vor Ablauf eben dieser eine Antwort schicken, dass Auskunft im Rahmen der Scheidung erteilt wurde.

Ein Recht auf Auskunft einen Monat vor und zwei Monate nach der Scheidung gibt es jedenfalls nicht ...

Momentan besteht noch absolut kein Grund zur Beunruhigung.

Besten Gruß
United
(der ab jetzt drei Wochen Ferien mit seinen Kiddies geniesst)


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Geschrieben : 22.07.2011 15:32
(@minna289)
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off topic

Besten Gruß
United
(der ab jetzt drei Wochen Ferien mit seinen Kiddies geniesst)

:thumbup:

Geniess die Zeit...wow- 3 Wochen !!!

minna


Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

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Geschrieben : 22.07.2011 15:55
(@luzien)
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Hallo Leutz, ich mal wieder

eine Frage, wenn hExe nun den Klageweg beschreitet und ich einfach davon ausgehe das sie VKH bekommt. Wie sieht das dann aus wenn sie 550€ NU fordert ich 0€ zahlen will und sie (als arme Frau) vom Richter 200€ zugesprochen bekommt? hat sie den Prozess dann gewonnen oder verloren?.

Danke für eure Antworten


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

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Themenstarter Geschrieben : 02.08.2011 13:37
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Pure Ansichtssache. Was soll diese philosophische Frage? Worauf willst Du hinaus?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 02.08.2011 13:51
(@schwarzwaldmaedel)
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Wahrscheinlich wegen den Gerichtskosten. Bekommst du selbst kein VKH?


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Geschrieben : 02.08.2011 13:55
(@luzien)
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Ich will drauf hinaus da sie nach der Scheidung die ja im Verbund behandelt wurde, bei einer Niederlage mein Anwalt bezahlen müsste und sich somit vielleicht überlegt ob sie klagen soll. Nur wann ist ein Prozess verloren?..wenn man seine Forderungen nur teilweise durchkriegt? oder zählt das als Gewinn und bei ihr würde die VKH greifen?

@Schwarzwaldmädel...ne bekomme ich nicht, besser gesagt hab noch keine beantragt. Noch klagt sie ja nicht


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

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Themenstarter Geschrieben : 02.08.2011 14:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Luzien,

ich fürchte du unterliegst da einem Irrtum. In Familienngelegenheiten zahlt jeder seinen Anwalt selbst. Die Gerichtskosten werden geteilt. Die können evtl. je nach "Erfolg" nicht 50/50 aufgeteilt werden sondern gequotelt.

Allenfalls wenn ein Prozeß mutwillig geführt wird, kann dem unterliegendem die alle Kosten aufgebürdet werden. Aber eine Scheidung mit angehängter EU-Forderung ist nicht mutwillig.

gruß TIna


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 02.08.2011 14:14
(@luzien)
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Hmmm..komisch....mir hat ein Anwalt gesagt das dies nur für den Scheidungsprozess gilt da im Verbund verhandelt und da jeder seinen Anwalt bezahlt. Aber klagen die nach der Scheidung geführt werden genauso behandelt werden wies Zivilrecht und der Verlierer zahlt. O.k also heißt es abwarten bis ichs erlebt hab dann kann ich berichten wies wirklich ist.


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

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Themenstarter Geschrieben : 02.08.2011 14:34




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja theoretisch müsste sie dann 350/550 Anteile zahlen und du 200/550 aber praktisch kann der Richter nach Belieben was anderes entscheiden.
Z.B. dass jeder seinen Kram selbst zahlt.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 02.08.2011 16:30
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Einseitige Kostenentscheidungen beruhen oftmals darauf, ob der Prozess mutwillig herbei geführt wurde oder er keine Aussicht auf Ergfolg hatte. Wenn VKH gewährt wird, entfallen diese Aussagen, da bereits bei der VKH-Beantragung genau das geprüft werden muss. Wenn sie also Klage mit VKH-Bewilligung stellt, so werden die Kosten i.d.R. max. geteilt. Im schlimmsten Fall trägst Du sie allein. Schau Dir mal die OLG-Entscheidungen in der Datenbank an. Dort wird anfangs immer die Kostenentscheidung aufgeführt. Du wirst feststellen, dass pauschale Aussagen nur schwer zu treffen sind.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 02.08.2011 16:48
(@luzien)
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Ja ich verstehe schon was Du meinst, aber ich lese auch immer von getrennt lebenden Eheleuten. Ich bin ja schon geschieden und es kann doch net sein das die hExe mich ständig verklagt womöglich noch verliert und ich dann noch die Hälfte oder Alles zahlen soll. Aber ich werds ja noch erleben  😉


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

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Themenstarter Geschrieben : 02.08.2011 17:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du musst deinen Standpunkt eben dem Richter plausibel machen.
So wie alle anderen Umstände, von denen du ihn überzeugen willst, auch.

Es ist seine Entscheidung.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 02.08.2011 17:11
(@luzien)
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Du musst deinen Standpunkt eben dem Richter plausibel machen.
So wie alle anderen Umstände, von denen du ihn überzeugen willst, auch.

Es ist seine Entscheidung.

Das werd ich mir merken.....Danke erstmal an Alle.

Bericht wies weitergeht folgt.

Hab der RAtte der hExe geschrieben das der Vorferteidiger ihrer Mandantin über Alles Auskunft bekommen hat, sich bei mir nix geändert hat und da die 2 Jahresfrist noch nicht rum ist ich keine Auskunft erteile. Hab dann noch geschrieben das ihre Mandantin den Klagweg beschreiten soll. Nun mal schauen was kommt  :gunman:


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

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Themenstarter Geschrieben : 02.08.2011 17:22
(@luzien)
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Hallo VS Mitsreiter/-innen,

habe Gestern ein Urteil vom OLG Hamm aus 98 gelesen in der einer Frau VKH abgelehnt wurde weil sie nach der Scheidung einen Zugewinnprozess angestrebt hat. Das Gericht hat es verwehrt weil sie das auch schon während der Scheidung im Verbund hätte ansprechen müssen da sie verpflichtet ist so kostengünstig wie möglich zu prozessieren.

Nun meine Frage: Ich kann doch den Antrag der Ex auf VKH ablehnen oder?. Was denkt ihr, verhält es sich bei NU genauso wie bei oben beschriebenem Fall oder kann man den NU so oder so erst nach der Scheidung einklagen und nicht währendem im Verbund??..

Grüßle de Luzi  :phantom:


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Themenstarter Geschrieben : 04.08.2011 11:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Luzien,

Nun meine Frage: Ich kann doch den Antrag der Ex auf VKH ablehnen oder?. Was denkt ihr, verhält es sich bei NU genauso wie bei oben beschriebenem Fall oder kann man den NU so oder so erst nach der Scheidung einklagen und nicht währendem im Verbund??..

nein, ganz so funktioniert das nicht. Du wirst als potenzieller Prozessgegner bei einem VKH-Antrag zwar zur Stellungnahme aufgefordert. Dabei geht es aber nur um rein sachliche Gründe, die einer Unterhaltspflicht Deinerseits entgegenstehen könnten (zum Beispiel, weil Eure Einkommen identisch sind, Du nicht leistungsfähig bist, Deine Ex keine ehebedingten Nachteile erlitten hat etc.). Es ist jedenfalls NICHT Deine Aufgabe, das Gericht über irgendwelche Uralt-Urteile irgendwelcher OLG's zu belehren, nur weil Dir deren Inhalte gerade gut passen würden.

Scheidungsfolgesachen können üblicherweise bis drei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung eingeklagt werden. Es könnte ein Eigentor werden, sich hier auf die falschen Argumente zu kaprizieren, zumal das Gericht auch bei der VKH sowieso entscheiden kann, wie es möchte.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 04.08.2011 12:05
(@luzien)
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Oki. Danke für die Antwort d.h ich lass es und hoffe das dass Gericht "richtig" abwägt  😉


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Themenstarter Geschrieben : 04.08.2011 12:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Oki. Danke für die Antwort d.h ich lass es und hoffe das dass Gericht "richtig" abwägt  😉

nee, lassen musst Du die Stellungnahme nicht - nur eben: Beschränke sie auf die Fakten und verkneife Dir Belehrungen des Gerichts über die Prozessordnung.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 04.08.2011 12:11
(@luzien)
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O.k...Danke  :thumbup:


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

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Themenstarter Geschrieben : 04.08.2011 12:15




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