Hallo,
ich brauche eure Hilfe bitte.
Lebe seit einem halben Jahr von meiner Frau getrennt. Wir haben ein Kind (10 Monate) und eine Eigentumswohnung zusammen. Mein Nettoeinkommen ist ca. 2300€. Für die Eigentumswohnung müssen wir 720€ monatlich zahlen. Meine Frau hat vor der Geburt 1000€ Nettoeinkommen gehabt.
Jetzt meine Frage wie viel muss ich an meine Frau zahlen und was darf ich selber behalten. Wenn es geht bitte mit Begründung.
Vielen Dank im Vor raus.
Hi Rom4ik
Herzlich Willkommen
Deine Angaben reichen nicht, um hier was abzuschätzen, was dann auch zutreffen könnte. Folgende Fragen stellen sich:
1. Wem gehört die Wohnung genau?
2. Wer wohnt in der Wohnung?
3. Welchen Wohnwert hat sie? (ortsüblich erzielbarer Kaltmietwert)
4. Wie sind Zins und Tilgung in den 720€ verteilt, wer leistet sie und wer steht im Kreditvertrag?
5. Bekommt Deine Frau Elterngeld und wenn ja, wieviel?
6. Leistest Du sonst noch Beiträge zu Versicherungen oder einer priv. Altersvorsorge? Was sind Deine berufsbedingten Aufwendungen?
Da ihr im Trennungsjahr seit werden ehebedingte Schulden/Belastungen im vollen Umfang anerkannt. Ich schätze mal, für das Kind wird der Mindest-KU von 225€ heraus kommen (vielleicht auch eine Stufe höher 241€), unter Berücksichtigung Deines SB von 1050€ ist der TU dann die Differenz zum verbleibenden bereinigten Einkommen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Servus,
wurdest Du eigentlich zu Zahlungen aufgefordert, und somit in Verzug gesetzt?
Oder handeslt Du in vorauseilendem Gehorsam?
Unterhalt für`s Kind ist Ehrensache. Unterhalt für die EX, schau`n mer mal....
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo oldie,
1. Die Wohnung gehört uns beiden.
2. Meine Frau wohnt ín der Wohnung.
3. Der Wohnwer beträgt etwa 850€ Kaltmiete.
4. In dem Kreidvertrag stehen wir beide drin, also müssen wir auch beide Zahlen oder? Über die Zins und Tilgungsverteilung bin ich mir nicht sicher aber ist es so wichtig?
5. Sie bekommt kein Elterngeld mehr.
6.Keine Versicherungen.
Das Problem mit der Wohnung ist das wir die Wohnung erst vor kurzen (2 Jahren) gekauft haben. Deswegen können wir die Wohnung nicht verkaufen da wir sonst eine Steuersrafe bezahlen müssen oder bin ich falsch informiert?
Mir geht es eigentlich darum was mir übrichbleibt meinen Rechnung nach zu folgen sind es weniger wie 900€ kann das sein?
Danke für die Hilfe.
Moin,
nein, da gibt es keine "Steuerstrafe" zu zahlen. Wenn ihr die Wohnung selbst bewohnt habt, könnt ihr sie verkaufen, ohne dass ein eventueller Gewinn daraus als privater Veräußerungsgewinn versteuert werden würde. Nur wenn ihr sie vermietet habt, müsstet ihr sie länger als 10 Jahre haben, damit ein Veräußerungsgewinn ebenfalls steuerfrei sein würde.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Lausebackesmama,
wie können wir dann am besten aus dem Kreditvertag aussteigen, hast du da erfahrung?
Hallo,
der Kreditvertrag ist ja eine ganz andere Baustelle. Wenn ihr einen Käufer habt, löst ihr den Kredit ab, meist wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, weil die Bank ja Zinsverluste hat.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
kann mir den jemand sagen wieviel ich den ungefähr bezahlen muss. Wenn ich für mich 900€ behalte und dann noch die hälfte für den Kredit der eigentumswohnung d.h. 350€ bezahle dann bleiben mir nur noch 550€ kann das sein?
Moin,
das kommt darauf an.
Wenn Dein Nettogehalt bereinigt ist, dann würde zunächst der Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle abgezogen werden. Wenn Du den Kredit weiter allein bedienst, dann könntest Du die Zinsen einkommensmindernd berücksichtigen und die Tilgung als private Altersvorsorge (max. 4% vom Brutto). Die Differenz zwischen dem dann verbleibenden Netto und dem, was Deine Frau zur Zeit für Einkommen hat, steht für den Trennungsunterhalt zur Verfügung. Da Du nach Zahlung des Kindesunterhalts noch weit vom SB weg bist, müssen Dir gegenüber Deiner Frau mindestens 1050 Euro verbleiben.
Wieviel Elterngeld bekommt Deine Frau? Bis wann? Wann geht sie wieder arbeiten?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin.
wie können wir dann am besten aus dem Kreditvertag aussteigen,
wenn ihr die Whg. verkauft, könnt ihr in jedem Fall den Kredit zurückführen. Also keiner muss nur wg des lfden Kredits die Whg. behalten. Für das genaue Procedere einfach mal euren Bankberater fragen
meist wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, weil die Bank ja Zinsverluste hat.
Richtig. Allerdings sollte sich diese in einigermassen überschaubaren Rahmen halten, da in den verg 2 Jahren die Zinsen gestiegen sind. Die Bank also weniger "Verluste" macht, wenn sie jetzt das Geld neu verleihen muss. Auch hier kann der Bankberater unverbindlich ausrechnen, was an Vorfällikeitsentschädigung anfällt. Es gibt wohl auch Online Rechner. Achtung: die Banken haben ein wenig Spielraum bei der Festlegung der Vorfälligkeitsentschädigung, die sie auch leidlich ausnutzen. auch mal über das erlaubte Mass hinaus. Auf der anderen Seite ist die Höhe auch Verhandlungssache.
Gruß Toto
Hi,
zu der Höhe einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung:
Nach meiner Einschätzung: Am besten wirklich bei der Bank nachfragen (habe ich auch gemacht). Ob das dann letztlich genau die exakte Höhe ist sei dahin gestellt. Denn wenn sich der Verkauf verzögert oder schneller als geplant erfolgt ist die (genaue) Zahl ja Makulatur. Wichtig ist aber doch, ein Gefühl für die Höhe zu erhalten. Die Bank schreibt dann auch dazu, dass die Höhe nur für den bestimmten Zeitpunkt x gilt.
Online-Rechner haben mir da andere Ergebnisse geliefert (tendenzielle eher niedrigere Werte). Ich habe zuletzt damit http://www.irrq.com/de/vorfaelligkeitsrechner.php etwas gerechnet.
Allerdings musst Du vermutlich etwas für die Berechnung durch die Bank bezahlen. Üblicher Weise werden wohl so zwischen 15 und 30 Euro berechnet, wenn man das nicht vorher auf Null handelt. Dauert so ca. 2 Wochen bis das Ergebnis kommt.
neuezeit
So ist das Leben
Hallo,
danke für alle Infos,
ich weis aber immer noch nicht wie viel ich an meiner Frau bezahlen muss. Kann mir das jemand vorrechnen.
Hier noch mal die Zahlen.
2200 € Nettoeinkommen
760 € für den Kredit. Wir haben das so ausgemacht das jeder die Hälfte zahlt im vertag stehen wir beide drin.
349€ fürs Kind. Nach Düsseldorfer Tabelle
Vor der Geburt des Kindes hat sie 1000 € netto bekommen.
Frau bekommt kein Elterngeld und wohnt in der Eigentumswohnung.
Wir sind seit 2 Monaten getrennt.
Sie geht nach 2 Jahren arbeiten.
Ich habe das so gerechnet 2300-5%-349=1836€
Gereinigtes einkommen 1836€
Unterhalt für Frau 836€
d.h. 2300-836-349-380(für Kredit)=735€ bleiben mir übrig kann das sein.
Moin
Dein SB gegenüber deiner Ex ist nicht 1.000,- sondern 1.050,-. Theoretisch.
Von dem KU in Höhe von 349,- musst du noch das halbe KG abziehen macht 257,-€.
Unter Berücksichtigung der EU-Forderungen der Mutter aber nur 225,-
Zahlst du bisher 349,-?
Deiner Ex wird im ersten Trennungsjahr nicht der volle Wohnwert angerechnet, sondern nur das, was eine angemessene Wohnung für sie und Kind kosten würde. Was immer der Richter da für angemessen halten mag.
Und ob und in welcher Höhe er den Kredit anrechnet liegt in seiner Allmachtsphantasie.
Wenn du Pech hast, gar nicht. Ist aber nicht vorhersehbar.
Ich würde schon mal die Zahlung der Raten auf deinen Anteil halbieren und ihr die andere Hälfte auferlegen.
Dann könnte zwar die Bank recht schnell zur Versteigerung kommen, nur ist das Haus aus meiner Sicht sowieso nicht zu halten.
Dein Geld reicht nun mal nicht um 225,- + 1.050,- + 770,- + 760,- zu bezahlen.
Erst recht nicht bei Stkl. 1.
Von der Arge wird sie als halbe Hausbesitzerin nichts bekommen und dass der Richter den Erhalt eures Hauses für wichtiger erachtet, als den Unterhalt für Ex ist auch nicht zu erwarten.
By the way, hast du schon eure Steuerklasse geändert? Stkl. 3 ist jetzt gefährlich für dich.
Ernüchternde Grüsse
Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hoppler, so schnell schiessen die Peußen nicht!
Die Bank wird sich die Ratenzahlungen von Rom4ik holen, da er und seine EX gemeinschaftlich haften. Ob er sie dazu bekommt, die Hälfte zu zahlen muß die Bank nicht interessieren.
Da beide erst 2 Monate getrennt sind, ist die Steuerklassenwahl jetzt auch nicht so dringlich, da erst ab dem nächsten 1.1. die Pflicht besteht die StKl. 1 (oder evtl. andere) zu wählen. Da die EX noch kein eigenes Einkommen hat, wird es wohl auf eine gemeinsamt Erklärung in diesem Jahr führen und damit sollte das Thema nicht so kritisch sein, solltest du dennoch mal bei deinem Anwalt ansprechen. Evtl. Änderungen machen dir nur mehr unnötige Arbeit.
Wie schon oldie geschrieben hat, werden die Belastungn im Trennungsjahr voll anerkannt. Die Frage ist auch, wer die Nebenkosten trägt. Da es alles sehr eng ist bei dem Einkommen, kann man hier sicher nichts berechnen. Aus meinem Verständnis heraus ist mind. zu zahlen: KU = 225 (evtl. 241) + TU = 288 Euro.
Übrigens, wie viel sie früher verdient hat, ist irrelevant, da sie bis zum 3. Geb. von eurem Kind nicht arbeiten muß. Selbst wenn sie es täte, muß das nicht angerechnet werden, da sie das ja nicht müßte.
Die Frage ist dann, ob Mutter und Kind vom Unth. allein leben können...
Grüße
taddy
Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)
Die Bank wird sich die Ratenzahlungen von Rom4ik holen, da er und seine EX gemeinschaftlich haften. Ob er sie dazu bekommt, die Hälfte zu zahlen muß die Bank nicht interessieren.
Ja. Aber nur wenn noch was da ist.
Wenn er erstmal zu vollem Unterhalt verknackt ist, wird das aber nicht mehr der Fall sein.
Da beide erst 2 Monate getrennt sind, ist die Steuerklassenwahl jetzt auch nicht so dringlich, da erst ab dem nächsten 1.1. die Pflicht besteht die StKl. 1 (oder evtl. andere) zu wählen. Da die EX noch kein eigenes Einkommen hat, wird es wohl auf eine gemeinsamt Erklärung in diesem Jahr führen und damit sollte das Thema nicht so kritisch sein, solltest du dennoch mal bei deinem Anwalt ansprechen. Evtl. Änderungen machen dir nur mehr unnötige Arbeit.
Das ist gefährlicher Unsinn!
Natürlich ist er nicht verpflichtet seine Steuerklasse zu ändern.
Es steht ihm selbstverständlich frei, soviel Geld zu verbrennen wie er möchte.
Das beibehalten der Steuerklasse führt zu einem überhöhten Scheineinkommen, damit zu überhöhten Unterhaltsforderungen und zu Steuernachzahlungen, die er dann alleine tragen darf.
Wie schon oldie geschrieben hat, werden die Belastungn im Trennungsjahr voll anerkannt. Die Frage ist auch, wer die Nebenkosten trägt. Da es alles sehr eng ist bei dem Einkommen, kann man hier sicher nichts berechnen. Aus meinem Verständnis heraus ist mind. zu zahlen: KU = 225 (evtl. 241) + TU = 288 Euro.
Auch falsch. Für mehr als 225,- KU ist angesichts der EU-Forderung kein Raum.
Und dass ein Richter im Mangelfall irgendetwas anrechnen muss ist auch ein gefährlicher Irrglaube.
Wie kommst du auf 63,-€ TU?
Und selbst wenn, ist es spätestens wenn ein Jahr rum ist damit vorbei.
Übrigens, wie viel sie früher verdient hat, ist irrelevant, da sie bis zum 3. Geb. von eurem Kind nicht arbeiten muß. Selbst wenn sie es täte, muß das nicht angerechnet werden, da sie das ja nicht müßte.
Nach BGH-Meinung kann eine Ehefrau mittelfristig auf ihr früheres Einkommen + Karrierenachteile zurück geschnitten werden.
Spielt hier allerdings, mangels Masse, keine Rolle.
Die Frage ist dann, ob Mutter und Kind vom Unth. allein leben können...
Eben. Und deswegen wird ein deutscher Durchschnittsrichter alles tun, damit mehr Unterhalt fließt und sich davon ganz sicher nicht durch Wohneigentum abhalten lassen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also ich finde es gefährlich jemandem etwas zu raten, was auch nachteilig für ihn werden kann.
Es ist so, dass die Steuerklasse erst ab dem 1.1. des der Trennung folgenden Jahres geändert werden muß. Ich weiß auch, was du meinst, Beppo. Er soll später keine Steuerrückzahlung haben müssen wegen der besseren StKl 3. Aber dem ist ja nicht so. Genauso kannst du nicht wissen, ob der Richter ihm mutwillige Nettolohnverkürzung vorwirft und sein Netto -wie gehabt- als Rechenbasis heranzieht. Die EX muß einer gemeinsamen Veranlagung im Trenungsjahr zustimmen und da sie keinen Nachteil hat (da sie nicht arbeitet und eine schlechtere StKl. besitzt) ist das ja nur zu ihrem Vorteil.
Du fragst dich sicher, woher ich wissen will, dass die EX zustimmen muß? - Hier stehts: BGH, Urteil vom 3. November 2004 – XII ZR 128/02
Ich gebe dir recht, wenn der Fall anders gelagert wäre. Hier aber ist das bloßer Aktionismus.
Natürlich muß Rom4ik darauf achten, dass der Unterhalt ab Januar 2012 entsprechend der neuerlichen Situation entspricht!
Das war etwas verwirrend, gebe ich zu. Ich meinte, dass das TU 288 Euro beträgt. Aber das reicht natürlich trotzdem nicht wirklich zu Leben.
Grüße
taddy
Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)
Hallo Taddy,
Genauso kannst du nicht wissen, ob der Richter ihm mutwillige Nettolohnverkürzung vorwirft und sein Netto -wie gehabt- als Rechenbasis heranzieht.
Ehrlich gesagt, ich würde lieber dieses Risiko eingehen, als dass sich im Kopf der KM von Beginn an ein zu hohes Netto als Berechnungsgrundlage festfrisst.
Das Risiko ist übrigens sehr überschaubar, denn sogar wenn es so kommt, dass der Richter die bessere Lohnsteuerklasse als Berechnungsgrundlage hernimmt - dann ist nicht wirklich Geld verloren, denn die zuviel gezahlte Steuer gibt's mit dem Einkommenssteuerbescheid zurück.
Natürlich muß Rom4ik darauf achten, dass der Unterhalt ab Januar 2012 entsprechend der neuerlichen Situation entspricht!
Was m.E. wesentlich einfacher geht, indem man durch Steuerklasse IV von der "Stunde Null" an klare Verhältnisse schafft. Unterhalt kürzen, egal aus einem wie guten Grund auch immer, hinterlässt bei vielen Exen den Beigeschmack von "verdammt nochmal, der Mistkerl nimmt mir etwas weg, worauf ich doch einen Anspruch habe!"
Hier aber ist das bloßer Aktionismus.
Du nennst es Aktionismus; ich nenne es psychologische Kriegsführung: Wer durch sein Geschlecht vom Unrechtsstaat als Beute vorgesehen ist, der sollte sich als Beute wenigstens unattraktiv machen. Dass darauf, wie du richtigerweise bemerkt hast, nicht jeder Richter anspringt, steht auf einem anderen Blatt; aber auch das ist kein Grund, in vorauseilendem Gehorsam mehr Geld abzuliefern als unbedingt nötig.
Aber gut, das mag jetzt Rom4ik selbst entscheiden, welchen Weg er gehen möchte.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Kriegsführung hin oder her. Irre ich mich, oder muß Rom4ik nicht auch die Seuererstattung sich auf sein Gehalt von 2012 anrechnen lassen?
Ganz ehrlich und ohne Spielchen: Das bring garnix. Denn er wird ohnehin der EX irgendwann sagen: Ab jetzt wirds weniger. Ob im Januar 2012 oder 2013.
Aber du hast es auf den Punkt gebracht und ich sehe das genau so. Rom4ik muß sich entscheiden, wie er's macht. Nun, da er beide Alternativen kennt!
Grüße
taddy
Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)
Hi
Um mal die zwei Aspekte der Steuerklassenwahl aus meiner Sicht zu beleuchten, hier auch mein Senf dazu.
1. Solange die KM nicht arbeitet, entsteht ein echter Steuervorteil. Dieser ist laut URL auch zu nutzen.
2. Geht die KM selber arbeiten und schöpft ihren Steuerfreibetrag voll aus, so sollte schleunigst die Steuerklasse geändert werden.
Problematisch ist, dass wenn jetzt der Unterhalt per Titel festgelegt wird, es zu einem zu hohen Zahlbetrag kommt, welcher später schwer abzuändern ist. Ggf. könnte eine Befristung eingebaut werden, doch ist diese noch schwieriger durchzusetzen.
Geht die KM noch in diesem Jahr plötzlich arbeiten, kann es zu einer heftigen Steuernachzahlung und zum Nachteilsausgleich kommen. Es besteht die Möglichkeit, dass doppelt gezahlt wird. Nicht nur Unterhalt auf der einen Seite, sondern auch Steuernachzahlung und Nachteilsausgleich auf der anderen. Und da Rom4ik diesen Vorteil bekommen hat, zahlt er auch alleine. Nix mit ehelicher Solidarität.
Es ist also abzuwägen, inwieweit überhaupt ein Steuervorteil vorhanden ist, und dies im Vergleich zu den finanziellen Nachteilen zu stellen, welche entstehen, wenn KM sich anders verhält als versprochen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Taddy,
wenn man alles richtig macht, kriegt man dieses Problem auch auf deine Weise gelöst.
Man muss es nur tun und durchsetzen.
Wichtig ist dass man dieses Problem kennt und etwas dagegen unternimmt.
Und ich halte meinen Weg immer noch für besser, da nicht mehr auf jedem Lohnzettel ein zu hoher Betrag aufleuchtet, der allen Unterhaltsgeiern nur den Geifer im Schnabel zusammen laufen lässt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
