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(@luzien)
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Hallo Mitstreiter

Die Fakten:
ich bin seit 8 Wochen rechtskräftig geschieden. Der Anwalt meiner Frau war wohl der Meinung das sie keinen Unterhalt für sich bekommt und hat dieses im Scheidungstermin auch nicht gefordert. Nun hat Sie den Anwalt gewechselt und der fordert von mir 550€ Unterhalt. Meine Ex geht halbtags arbeiten und könnte auch den ganzen Tag arbeiten wenn sie wollte(ich weiß das weil wir in der gleichen Firma arbeiten  :knockout: ). Sie verdient 900€ netto und ich abzüglich KU 1700€. Wir waren 10 Jahre verheiratet haben 2 Kinder 11 u. 8 wobei der Große in der Ganztagsschule ist und der kleine mittags auch in der Schule betreut werden könnte und sie hat seit 2 Jahren en Neuen der aber offiziell nicht bei ihr wohnt. Sie hat aber im Scheidungstermin zugegeben eine Beziehung mit ihm zu haben. Hat Jemand was ähnliches erlebt und kann mir sagen ob sie unterhalt bekommt???

Danke für jeden Rat,Tip oder Hilfe...


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2011 15:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke, damit hast du alle nötigen Karten in der Hand für ein leichtes Spiel.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2011 15:25
(@luzien)
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Ich denke, damit hast du alle nötigen Karten in der Hand für ein leichtes Spiel.

Du meinst also das sie keine großen Chancen hat?....aber warum nimmt ein neuer Anwalt sowas dann an??? (ratlos bin)


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2011 15:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Luzien,

grundsätzlich kann nachehelicher Unterhalt auch nach der Scheidung verlangt werden; es kommt allerdings auf die Begründung an. Insofern kann man Deine Frage nicht einfach mit "ja" oder "nein" beantworten. Sicher ist allerdings: Eine Begründung wie "andere Frauen kriegen das auch" wird nicht ausreichen. Welche Begründung nennt denn der Anwalt für sein Unterhaltsbegehren?

Nachdem Du in derselben Firma arbeitest wie Deine Ex, gehe ich auch von einer räumlichen Nähe Eurer Wohnorte aus. Könntest Du Dich denn stärker in die Betreuung Eurer Kinder einbringen, wenn Du schon einen Fulltime-Job von Deiner Ex erwartest? Schulzeiten und Arbeitszeiten korrelieren bekanntlich nicht unbedingt; allein die Diskrepanz zwischen 4 Wochen Jahresurlaub und 12 Wochen Schulferien will durchaus gemanagt werden.

Auf den neuen Partner Deiner Ex solltest Du Dich nicht zu sehr kaprizieren - es sei denn, Du wärest der Ansicht, dass Männer grundsätzlich finanziell für die Frauen aufzukommen haben, mit denen sie das Bett teilen. Aber diese Ansicht willst Du ja eigentlich gar nicht haben...

Ich persönlich würde dem Anwalt im Moment lediglich mitteilen, dass Du für nachehelichen Unterhalt keinen Anlass siehst - und abwarten. Entweder er lässt es dabei bewenden oder er reicht eine Klage ein. Dann kannst Du - in Kenntnis der Klagebegründung, die Du dann hier einstellen kannst - immer noch reagieren.

Du meinst also das sie keine großen Chancen hat?....aber warum nimmt ein neuer Anwalt sowas dann an???

zum Beispiel, weil irgendeine Kaffeekränzchen-Freundin Deine Ex gefragt hat "bist Du denn blöd, Dich ohne Unterhalt scheiden zu lassen?" Und weil sie und/oder der Anwalt vielleicht davon ausgehen, dass Luzien vielleicht freiwillig das Portemonnaie öffnet, wenn man ihn mit einer Unterhaltsforderung droht. Merke: Ein Anwalt tut nicht, was "Recht" ist, sondern was Kohle bringt.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2011 15:33
(@luzien)
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Hallo Martin,

die Begründung hab ich noch nicht gesehen, da mir meine Anwältin angerufen hat weil die ne Abschrift bekommen hat und mir nur kurz gesagt hat das meine Ex keine Ruhe lässt. Ich sollte sie aber heute im Briefkasten haben.

Zu den Schulzeiten muss ich nochmals sagen das der Große so oder so in die Ganztagsschule geht und der Kleine auch betreut werden könnte mit Hausis und Essen. Die Ferien teilen wir uns so oder so schon und da selbst das nicht langt (13 Wochen ferien mit beweglichen Ferientagen) werden sie den Rest eh betreut.

Ich dachte halt das jeder für sich selbst verantwortlich ist sein Lebensunterhalt zu bestreiten.


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2011 15:52
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Luzien,

Ich dachte halt das jeder für sich selbst verantwortlich ist sein Lebensunterhalt zu bestreiten.

... soweit hast Du die Theorie korrekt erkannt.

Je länger Deine Ex in der Praxis bewiesen hat, dass es auch klappt, umso schlechter ihre Karten.

Trennungsunterhalt hast Du gezahlt, oder ?

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2011 16:24
(@luzien)
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Hallo United,

ne Trennungsunterhalt gabs keinen weil sie noch 2 Jahre in meiner Immobilie kostenlos gewohnt hat auch kein KU....und vor Gericht wurde beschlossen das keinerlei rückwirkende Forderungen gestellt werden. Sie hat also 2 Jahre nix bekommen und erst seit auszug aus meiner Immobilie KU. Der Auszug war im Mai.


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2011 16:31
(@luzien)
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Moin Luzien,

grundsätzlich kann nachehelicher Unterhalt auch nach der Scheidung verlangt werden; es kommt allerdings auf die Begründung an. Insofern kann man Deine Frage nicht einfach mit "ja" oder "nein" beantworten. Sicher ist allerdings: Eine Begründung wie "andere Frauen kriegen das auch" wird nicht ausreichen. Welche Begründung nennt denn der Anwalt für sein Unterhaltsbegehren?

So hab den Brief der Anwältin bekommen. Da steht keine Begründung nur ihr gesetzliches Recht auf nachehelichen Unterhalt.


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2011 16:46
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

dann kannst Du zunächst mal mit dem gesetzlichen Recht auf Selbstversorgung antworten ...

Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2011 16:51
(@luzien)
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Moin,

dann kannst Du zunächst mal mit dem gesetzlichen Recht auf Selbstversorgung antworten ...

Gruß
United

Also wenn ichs recht verstehe is es net soooo einfach wie es sich meine Ex denkt und da es ja nach der Scheidung zu eventuellem Rechtsstreit kommt wird auch die Prozessbeihilfe der Scheidung nicht mehr zählen nehm ich an. Also überlegt sie vielleicht auch ob sies drauf ankommen lässt.


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2011 17:03




(@taddy)
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Hallo Luzien,

da du ja bereits KU zahlst muß dem RA bekannt sein, wie deine Einkommenssituation ist. Hat er einen konkreten Betrag gefordert?

Grüße
taddy


Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2011 17:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

So hab den Brief der Anwältin bekommen. Da steht keine Begründung nur ihr gesetzliches Recht auf nachehelichen Unterhalt.

dieses "gesetzliche Recht" gibt es nicht. Der Grundsatz des Unterhaltsrechts ganz allgemein ist, dass der Unterhaltsbedürftige ausserstande ist, sich selbst zu versorgen. Das dürfte bei einem erwachsenen, mehr oder minder gesunden Menschen schon mal nicht in Frage kommen. Auch 8 und 11 Jahre alte Kinder sind kein Erwerbshindernis. Und den früher praktizierten "Erhalt des ehelichen Lebensstandards" gibt es auch nicht mehr: Der müsste dann ja analog auch für Dich gelten. Bleiben noch ein paar Goodies, wie Aufstockungs-, Krankenvorsorge und Altersunterhalt - aber da würde ich jetzt erstmal abwarten, wie die Forderung überhaupt begründet wird. Einen eigenen Anwalt musst Du jetzt jedenfalls noch nicht in Gang setzen; der kostet nur (Dein) Geld.

Die einzige "Gefahr" besteht in einer möglichen Unterhaltsklage, falls Du nicht gleich freiwillig bezahlst. Aber das kannst Du jetzt erst mal ganz gelassen auf Dich zukommen lassen. Die Klagebegründung wird jedenfalls erheblich bessere Gründe beinhalten müssen als ein "gesetzliches Recht auf Unterhalt".

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2011 18:27
(@luzien)
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Hallo Luzien,

da du ja bereits KU zahlst muß dem RA bekannt sein, wie deine Einkommenssituation ist. Hat er einen konkreten Betrag gefordert?

Grüße
taddy

Ja sie will 550€


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2011 18:47
(@luzien)
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Bleiben noch ein paar Goodies, wie Aufstockungs-, Krankenvorsorge und Altersunterhalt - aber da würde ich jetzt erstmal abwarten, wie die Forderung überhaupt begründet wird. Einen eigenen Anwalt musst Du jetzt jedenfalls noch nicht in Gang setzen; der kostet nur (Dein) Geld.

Die einzige "Gefahr" besteht in einer möglichen Unterhaltsklage, falls Du nicht gleich freiwillig bezahlst. Aber das kannst Du jetzt erst mal ganz gelassen auf Dich zukommen lassen. Die Klagebegründung wird jedenfalls erheblich bessere Gründe beinhalten müssen als ein "gesetzliches Recht auf Unterhalt".

Grüssles
Martin

Altersunterhalt??? was es alles gibt...sie ist erst 45....


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2011 18:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Luzien,

Altersunterhalt??? was es alles gibt...sie ist erst 45....

sorry, Schreibfehler von mir, das Ding heisst korrekt "Altersvorsorgeunterhalt". Schliesslich hast Du Deine Frau mit Schwangerschaften davon abgehalten, eine zweite Jennifer Aniston zu werden und mit ihren Millionengagen selbst für ihr Alter vorzusorgen; deshalb müsstest Du das möglicherweise jetzt mit diesem Unterhalt nachholen.

Aber wie gesagt: Das sind Feinheiten des Unterhaltsrechts, auf die Du Dich jetzt noch nicht einstellen musst. Sei geduldig, mach Dich nicht verrückt und warte ab, ob und was den Herrschaften als Klagebegründung einfällt (falls ihnen überhaupt etwas einfällt). Jeder kann jederzeit jeden verklagen; möglicherweise bekommst Du morgen eine Klage Deines Nachbarn, dass Du nicht mehr vor seinem Zaun parken darfst oder den Apfelbaum in Deinem Garten fällen sollst, dessen Äpfel seinen Garten verunreinigen. Auch diese theoretische Möglichkeit bringt Dich ja nicht um den Schlaf.

Grüssles
Martin


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Geschrieben : 21.07.2011 19:13
(@taddy)
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Hallo Luzien,

das klingt nach Willkür. Wenn sie 550 Euro bekäme, hätte sie ja mehr Netto als du (1.700 - 550 = 1.150 zu 900 + 550 = 1450).
Es sieht mir danach aus, als hätte der Anwalt einfach gemeint, du könntest bis auf den Eigenbedarf den Rest an sie zu zahlen. Jedenfalls ist das mein Eindruck.

Sollten keine weiteren Günde dafür sprechen, warum sie tatsächlich Nachehelichen Unterhalt verlangen darf, mußt du darauf nicht eingehem. Wie brille schon gesagt hat.


Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2011 19:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Sollten keine weiteren Günde dafür sprechen, warum sie tatsächlich Nachehelichen Unterhalt verlangen darf, mußt du darauf nicht eingehem.

um Missverständnisse zu vermeiden: Auf ein Anwaltsschreiben muss man generell nicht eingehen; es besteht keine Antwortverpflichtung. Ein Anwalt ist nichts anderes als ein bezahlter Schläger; er hat einem nicht mehr zu sagen oder gar zu befehlen als die Nachbarin, der ortsansässige Metzger oder der Postbote: Auch bei diesen Personen könnte man sich wortlos wegdrehen und gehen.

Nichtsdestotrotz KANN es sinnvoll sein, den Anwalt in einem formlosen Zweizeiler nach der Rechtsgrundlage seines Ansinnens zu fragen; einfach um ihm klarzumachen, dass er es nicht mit einem Idioten zu tun hat. Mehr ist in diesem Stadium aber nicht erforderlich; insbesondere nicht die Einschaltung eines eigenen Anwalts (was eher Unsicherheit als Souveränität suggerieren würde).

Erst wenn die Gegenseite tatsächlich eine Klage auf den Weg bringt (was keinesfalls sicher ist) und man vom zuständigen Gericht angeschrieben wird, muss man reagieren und Fristen einhalten (und ggf. einen eigenen Anwalt beauftragen). Alles andere kann man sich schenken; es kostet nur Zeit, Geld und Nerven.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 21.07.2011 20:10
(@luzien)
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Danke erstmal an Alle. Ich werd sehen was noch kommt und euch auf dem Laufenden halten.

Als Mann bist echt der Aff.  :puzz: :knockout: :thumbdown:


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

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Themenstarter Geschrieben : 22.07.2011 08:54
(@luzien)
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Hallo Leutz,

nochmals ne kurze Frage zu dem Thema. Hab mir den Brief der Anwältin meiner Ex nun richtig durchgelesen. Sie fordert Auskünfte über sämtliches Vermögen und Einkünfte das ich hab. Das musste ich aber schon vor der Scheidung machen. Sie will sogar einzelne Punkte 3 Jahre zurück haben. Ich dachte für nachehelichen Unterhalt ist nur mein Gehalt und Einkünfte aus z.b Zinsen ausschlaggebend und das andere für den Zugewinn????....WAS geht die mein Vermögen an??..Was ist mit Sachen die ich mir nach dem Trennungsjahr/Scheidung angeschafft habe??...ICH bin geschieden kann die ständig alle paar Monate auskunft fordern??

hat jemand Antworten....Danke


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2011 12:57
(@taddy)
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Hallo Luzien,

ja im §1605 heißt es
"...auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist..."

Allerdings ist im 2.Absatz geregelt, dass du nur alle 2 Jahre Auskunft erteilen muß (es sei denn, du hast wesentlich mehr Einkünfte und/oder Vermögen).

Hast du vielleicht im Lotto gewonnen? 😉


Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2011 14:08




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