Moin,
Wo hakt es?
Da fällt mir mindestens ein Grundsatz des Unterhaltsrechts ein:
Z.B. dass Betreuungsbedarf per Definition dem Barbedarf entspricht (dass das Kindergeld lediglich hälftig auf den Barbedarf angerechnet wird und somit die Betreuung automatisch mehr wert ist als der Barbedarf betrachte ich mal als Versehen).
Heisst im Umkehrschluss:
- Je älter das Kind, umso wertvoller die Betreuung (was insbesondere bei Auslandaufenthalten 17-Jähriger extrem logisch ist)
- Je besser der UH-Pflichtige verdient, umso wertvoller die Betreuung (wenn Sozialleistungen ins Spiel kommen, ist die Betreuung das aber nicht mehr wert)
- Der Wert der Betreuungsleistung steigt proportional zur Anzahl der Kinder (kleine Ungenauigkeiten im Hinblick auf mögliche Herabstufung mal außen vor gelassen)
- Kindesbedarf beim umgangsberechtigten Elternteil ist nicht existent (weder Betreuung noch Barbedarf)
Kindergärtnerinnen wären nach diesen Maßstäben für Betreuungsleistung jedenfalls leicht unterbezahlt.
Da dieses gesetzlich und gesellschaftlich so gewollt ist und jede Abweichung hiervon als mütterfeindlich angesehen würde, kann man sich jegliches Jammern hierüber sparen - es ist halt so.
Besten Gruß
United
