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 FaXe
(@faxe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen

ich hätte da ein paar Fragen und hoffe hier bin ich richtig

Ich zahle Unterhalt für 2 Kinder 870 Euro im Monat und lebe in NRW Da sich aber mein Lebensmittelpunkt in nächster Zeit verändern wird und ich deswegen nach Bayern zu meiner Partnerin ziehen werde, bräuchte ich von Euch ein paar Informationen.
Da hiermit auch ein beruflicher Wechsel verbunden ist und ich dort wahrscheinlich weniger verdienen werde, wird sich das auch auf den Unterhalt auswirken.

Könnte es mir negativ ausgelegt werden, wenn ich meinen Job hier aufgebe und in Bayern eine neue Vollzeitbeschäftigung beginne mit deutlich weniger Geld ?

Ab welchen Zeitpunkt wird der Unterhalt neu berechnet, bzw. kann ich diesen neu berechnen lassen?

Was bleibt einem zum Selbsterhalt auch wenn man mit seiner Partnerin zusammenwohnt und diese auch ein Einkommen hat ?

Thx für euere Hilfe


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2013 16:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Könnte es mir negativ ausgelegt werden, wenn ich meinen Job hier aufgebe und in Bayern eine neue Vollzeitbeschäftigung beginne mit deutlich weniger Geld ?

Es wird dir nicht negativ ausgelegt, es wird wahrscheinlich erwartet, dass du weiterhin den titulierten KU zahlst.

Ab welchen Zeitpunkt wird der Unterhalt neu berechnet, bzw. kann ich diesen neu berechnen lassen?

Im Prinzip kann der Unterhaltsberechtigte alle 2 Jahre nachfragen und eine Neuberechnung anstellen. Du kannst eine Abänderungsklage einreichen, wenn sich deine Einkommensverhältnisse verändern. Allerdings erst nach etwa 6 Monaten und wenn du "selbstverschuldet" weniger verdienst könnte ein Gericht mit einem Kopfschütteln auf dein Ansinnen reagieren.

Was bleibt einem zum Selbsterhalt auch wenn man mit seiner Partnerin zusammenwohnt und diese auch ein Einkommen hat ?

Dein SB liegt bei 950 €. Unabhängigdavon, ob du mit jemandem zusammenlebst. Wenn du Mangefall wärst, dann könnte dein SB allerdings abgesenkt werden (ist beidiraber wohl eher nicht der Fall)

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2013 17:21
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Exakt!

Vorsätzliche Einkommensreduktion wirkt sich NIEMALS unterhaltsmindernd aus!

Das gilt schlichtweg als Privatvergnügen welches man sich leisten kann, oder aber eben nicht.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2013 17:23
 FaXe
(@faxe)
Schon was gesagt Registriert

Erst ma Danke für deine Informationen 🙂

Würde also für mich bedeuten, selber kündigen = selbst verschuldet ?
Gekündigt werden, die bessere Alternative ?
Obwohl sich mein Lebensmittelpunkt ändert ?

Ich denke ich werde da halt am Anfang im neuen Job weniger verdienen


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2013 17:26
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

gekündigt werden zählt auch nichts.
Das habe ich bei mir gesehen.
Ich habe jetzt nur noch 80% meines bisherigen Nettogehalts. Weil ich BETRIEBSBEDINGT gekündigt wurde.
Bin derzeit in einer Transfergesellschaft für 5 Monate.

Das hat die liebe Richterin einen Feuchten interessiert.
Und auch beim künftigen ALG 1 ( wenn ich keinen Job finde in der Zeit ) wird das nicht interessieren.

Also sprich vergiss das gekündigt werden. Bringt nichts


AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2013 17:30
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus FaXe!
Selbst Kündigung schützt nicht davor, da Arbeitslosigkeit als vorübergehendes Ereignis zählt: sprich Du müsstest erst mal 6 Monate unverändert den KU zahlen.
Ist der Betrag von 870 Oyro in irgend einer Weise tituliert?

Andere Frage in diesem Zusammenhang: wie stellst Du Dir den Umgang mit den Kids vor, wenn Du nach BY auswanderst? Die Kosten hierfür kämen zum KU dazu...

Grüssung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2013 17:32
 FaXe
(@faxe)
Schon was gesagt Registriert

Nun meine Zwerge leben in Niedersachsen, wo ich in 3h per Bahn da wäre
Da ich im Moment auch ein 3 Schichtsystem mache kann ich sie eh nur mal in der Woche sehn bzw an einem freien WE
Ich seh schon ich brauch nen Job da unten wo ich fast das gleiche verdien ...., was aber relativ schwer werden wird.....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2013 17:37
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nochmal meine Frage:
ist der Zahlbetrag tituliert oder lediglich mit KM vereinbart (gäbe es die Möglichkeit, mit ihr zu reden/verhandeln)?

Grüssung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2013 17:39
 FaXe
(@faxe)
Schon was gesagt Registriert

Ja aus der DDtabelle


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2013 17:46
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tituliert?


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2013 18:13




 FaXe
(@faxe)
Schon was gesagt Registriert

und mit der KM vereinbart


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2013 18:15
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo FaXe,

Ich zahle Unterhalt für 2 Kinder 870 Euro im Monat

Ja aus der DDtabelle

In deinem ureigensten Interesse: Melde dich bitte hier nochmal und sag' uns, wie alt die Kinder sind, und wie viel du verdienst (meinetwegen reicht eine ungefähre Angabe, siehe unten). Ich fürchte fast, da stimmt was nicht!

Es gibt nämlich keine Kombination zweier Zahlbeträge in der Düsseldorfer Tabelle, die exakt 870 Euro ergibt! Das nächstgelegene wären noch zwei Kinder in der Altergruppe von 6 bis 11 Jahren, mit einem Zahlbetrag von jeweils 433 Euro und somit in Summe 866 Euro Kindesunterhalt (dafür müsstest du netto ca. 4.000 Euro monatlich verdienen). Falls dies für dich zutrifft, okay, dann kannst du meinen Beitrag ignorieren.

Falls dein Nettoeinkommen allerdings eher in der Gegend von 2.000 Euro netto ist, und eines deiner Kinder zwischen 6 und 11 Jahren, das andere aber zwischen 12 und 17 Jahren ist - nun, dann hast du in der falschen Tabelle geschaut, um den Zahlbetrag zu ermitteln. Die Angaben auf Seite 1 der Düsseldorfer Tabelle wären dafür zwar 401 Euro und 469 Euro (und somit in Summe exakt die angegebenen 870 Euro) - aber von diesen Beträgen geht noch das halbe Kindergeld runter, wenn das Kindergeld, wie üblich, an die Mutter ausgezahlt wird.

Im Klartext: Falls meine Befürchtung stimmt, dann zahlst du derzeit, Monat für Monat, 184 Euro Unterhalt zu viel!!!

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2013 00:27