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Auskunftsersuchen über meine Tochter

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Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,
bin vorgestern vom 3-wöchigen Urlaub zurückgekommen.
Nach Sichtung von gefühlter LKW-ladung Post (98 % Reklame) einen Brief vom Gericht gefunden: darin eine Stellungnahme der KM zu meinem Antrag mit der Möglichkeit Kenntnisnahme und/ oder Stellungnahme. werde wohl eine kurze Stelungnahme schreiben
Melde mich morgen ...


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2017 00:29
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo
hier mal die wesentliche Punkte des Antwortschreibens auf meine Klageschrift:

Die KM hat meine Klageschrift zur Stellungnahme erhalten und "Stellung" bezogen:

- Sie widerspricht meinem Antrag und erklärt:
..., daß es im Frühjahr 2002 einen Termin/Gespräch beim JA gegeben hat ("auf Grund vorangegangener Ereignisse") (Anmerkung durch mich: hier wird auf den Kindesmißbrauchsvorwurf/    
    Grenzüberschreitende Handlung Bezug genommen)
und begleiteter Umgang ausgesprochen wurde.
     und ..., daß (seit dem) weiterer Kontakt Ihrerseits mit mir ausschließlich über "Ihren" Rechtsbeistand stattgefunden hat
..., daß Sie vermutet, dass mein Auskunftsbegehren ausschließlich finanzieller Natur ist "darauf ausgerichtet ist die Dauer der für Ihn zu erwartenden Unterhaltsleistungen zu erfahren")
..., unsere gemeinsame Tochter "(Name )möchte kein Zeugnis von sich preisgeben, sie sieht Ihre Persönlichkeitsrechte als gefährdet an"
..., "aus diesem Grund möchte ich (die KM) auf die Gewährung der UN-Kinderrechtskonvention vom 20.November1989  Punkt 2 hinweisen.
     Dieser sieht vor, dass das Kind aktiv an in die Gewährleistung seines Wohlergehens einzubeziehen in dem die individuellen Interessen des Kindes berücksichtigt werden
     Herr (Name) (ich) wird auch für das kommende Schuljahr eine Schulbescheinigung erhalten

... "Aus Fürsorgepflicht möchte ich für Name (Tochter) keine Konfrontation vor der Abiturphase mit Themen welche von Herrn (mein Name) seit 15 Jahren aufgeschoben wurden"...

Das Schreiben ging mit Begleitschreiben des hiesigen Amtsgerichtes am 26.06.2017 an mich. Ich habe nunmehr 1 Monat Zeit dazu Stellung zu beziehen.

Die kursiv gesetzten Stellen sind Orignalzitate des Schreiben, lediglich Realnamen wurden entfernt...

Irgendeiner eine Idee ob und was man da erwidert?
Es ist zunächst so, dass die JA- Gespräche ein Jahr später stattfanden (ebenso der diesen Zusmmentreffen zu Grunde liegende falsche Mißbrauchsvorwurf)
Die Suche nach dem im Schreiben genannten "Punkt 2" der UN-Kinderechtskonnvention war/ ist schwierig, da die Gliederung dort in Artikeln und Unterpunkten erfolgt.
Auch finde ich den Hinweis, dass die KM die schulische Entwicklung der Tochter nicht stören will (anstehendeABI-Prüfung) schräg, zumal ich diese Auskünfte ja schon seit ein paar Jahren haben will....


Gruß Kakadu59
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2017 11:17
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin kaka Du  😉 ,

..., daß Sie vermutet, dass mein Auskunftsbegehren ausschließlich finanzieller Natur ist "darauf ausgerichtet ist die Dauer der für Ihn zu erwartenden Unterhaltsleistungen zu erfahren")

Und genau darum geht es Dir doch letztlich, oder? Dass das Auskunftsbegehren hierzu evtl. zu früh kam (nämlich vor Abschluss des Schuljahres, an dem die Dir bekannte Schulausbildung endet), hatte ich schon weiter oben angemerkt.

Ein weitergehendes Interesse wird sicherlich als Vater vorhanden sein, wenn Du es aber die vergangenen Jahre nicht vorangetrieben hast, ist es natürlich nun ein Bergauflauf für Dich. Und ehrlich gesagt, hätte ich damit gewartet, bis das Kind volljährig ist (war es noch nicht, oder?)

Und wenn Du in den vergangenen Jahren die Infos boykottierenderweise nicht durch die KM erfahren hast, dann wäre m.E. genau dies kurz und knapp darzulegen.

Also nochmal: Warum willst Du wirklich die Auskünfte haben? Weil es Dein Recht ist? Weil Du wissen willst, ob und wielange Du Unterhaltspflichtig bist? Oder weil Du ein ehrliches Interesse an einer Vater-Kind-Beziehung hast? Letzteres erreichst Du im Übrigen nicht über Gericht und KM...  😡

toto


AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2017 11:58
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Moin kaka Du  😉 , [...]

Clown verschluckt?

Und genau darum geht es Dir doch letztlich, oder?
[...]
...hätte ich damit gewartet, bis das Kind volljährig ist (war es noch nicht, oder?)

Und wenn Du in den vergangenen Jahren die Infos boykottierenderweise nicht durch die KM erfahren hast, dann wäre m.E. genau dies kurz und knapp darzulegen.

Also nochmal: Warum willst Du wirklich die Auskünfte haben? Weil es Dein Recht ist? Weil Du wissen willst, ob und wielange Du Unterhaltspflichtig bist? Oder weil Du ein ehrliches Interesse an einer Vater-Kind-Beziehung hast? Letzteres erreichst Du im Übrigen nicht über Gericht und KM...  😡
toto

Eigentlich hatte ich das schon alles beantwortet...

aber ich lasse mal jemand anderen (für mich) "sprechen":

Zitat von: midnightwish am 21. April 2014, 11:30:42
aus diesem Grund weisen wir immer wieder darauf hin, dass man sich halbjährlich (oder Semestermäßig) die Schulbescheinigung bzw. fürs Studium die Immatrikulationsbescheinigung geben lassen soll.
Antwort von Brille007 am 21.April.2014 12:03.10
das sollte man mindestens tun; besser aber auch auf Info's über den Ausbildungs- oder Studienfortschritt bestehen. Die Bescheinigung "beweist" nämlich nur, dass jemand an einer Schule oder Hochschule eingeschrieben ist, aber keineswegs, dass er dort auch regelmässig hingeht und das Ausbildungsziel engagiert verfolgt.


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2017 15:12
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Clown verschluckt?

Ja  🙂
(sollte lustig sein  😉 sorry, wenn es blöd rüber kam...)

Was die mehr als drei Jahre alten Hinweise betrifft, so sind diese km Allgemeinen ja nich falsch. Allerdings hast Du das Thema ja in diesem Frühjahr offenkundig (nach längerer Pause?) wieder aufgemacht.

Und da erlaube ich mir die Frage

nochmal: Warum willst Du wirklich die Auskünfte haben? Weil es Dein Recht ist? Weil Du wissen willst, ob und wielange Du Unterhaltspflichtig bist? Oder weil Du ein ehrliches Interesse an einer Vater-Kind-Beziehung hast? Letzteres erreichst Du im Übrigen nicht über Gericht und KM...  😡

... und deren Antwort würde mir helfen, Dir einen Ratschlag zugeben...

denn entweder habe ich nicht aufgepasst, den Faden verloren od. verstehe es einfach nicht...  :erstaunt039:

toto


AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2017 21:14
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo zusammen,
ein erneutes kurzes Update...

Ich hatte ja 11.07.2017 die Erwiderung der KM auf meine Klageschrift hier im Forum eingestellt (siehe #121).
Da Diese in wesentlichen Dingen falsch, unwahr und dazu in einem falschen zeitlichen Kontex dargestellt wurden, hatte ich hierzu eine kurze Gegendartsellung (Richtigstellung) an das zuständige Familiengericht verfasst.
Vor ein paar Tagen ( 24.08.2017) kam eine erneutes Schreiben (zur Kenntnisnahme) vom Familiengericht mit einer erneuten "Gegendarstellung" der KM.
Obwohl ich von der KM einiges gewohnt bin, war ich doch sichtlich überrascht in welche Niederungen sich Zeitgenossen begeben können.
Das aktuelle Schreiben strotzt nur so von falschen und "wahrheitsbeugenden" Darstellungen und Behauptungen.
Der angebliche "Kindesmißbrauch/ grenzüberschreitenden Handlungen" wird zum Hauptthema als Begründung, um mir die gewünschten Auskünfte vorzuenthalten.
Auf einmal gab es seinerzeit aus allen Lebensbereichen unsere Tochter deutliche Hinweise darauf, dass ein "Kindesmißbrauch/ grenzüberschreitende Handlungen" durch mich vorlgelegen habe: wie zB. (Auffälligkeiten im häuslichen Umfeld(!), im Kindergarten,  nach  sowie Äusserungen der damals von der KM konsultierenden Ärzte und Familientherapeuten...

Ein weiteres Problem ist, daß im letzten Anschreiben durch das Familiengericht aus meiner Auskunftsklage eine

In der Kindschaftssache
betreffend der elterliche Sorge
für Name und Geburtsdatum des Kindes

wurde...
Was es - so meine Auffassung - ja nicht ist.
Ich würde zumindest in der Sache eine entsprechende Zweizeiler an das Familiengericht verfassen um dies richtigzustellen.

Was meint Ihr?

PS/ Edith: Im aktuellen Schreiben an das Familiengericht wurde übrigens eine aktuelle (!) Schulbescheinigung beigelegt (ausgestellt am 08.08.17).
Demnach wird unsere Tochter das Gymnasium bis 31.07.2018 besuchen. (Klasse Q3_WEN in der Schulform / dem Bildungsgang Gymnasium / Gymnasialzweig)


Gruß Kakadu59
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2017 13:54
(@inselreif)
Moderator

betreffend der elterliche Sorge

das passt - Auskunftsbegehren betreffen doch den Bereich der elterlichen Sorge!
Und der Rest, mit zwei Sätzen bestreiten und gut sein lassen. Das Gericht weiss das schon zu würdigen.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2017 14:26
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Danke @Inselreif 🙂


Gruß Kakadu59
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2017 14:47
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo zusammen,
ein kurze (und ernüchterndes) Update...
Ich hatte am 29.08.2017 eine kurze schriftliche Erwiderung auf einen Schriftsatz der KM (siehe#125) an das Gericht formuliert.. Da es seitdem keinerlei Reaktionen seitens des zuständigen Gerichtes gab, habe ich in den zuständigen Rechtspfleger in der Sache (telefonisch) kontaktiert...
Daraus ergeben sich folgende Erkenntnisse:
Auf Grund des baldigen 18. Geb. meiner Tochter möchte man mir empfehlen von der Auskunftsklage Abstand zu nehmen (lt Rechtspfleger wäre dies dann kostenneutral für mch). Dies wollte man mir in den nächsten Tage schriftlich zukommen lassen.
Ansonsten wäre der Ablauf wohl folgender gewesen:
- es wäre so oder sozu keiner gemeinsamen Gerichtsverhandlung gekommen.
- alle betroffenen Personen (KM, Tochter und ich) wären in den nächsten Wochen zu einer Anhörung geladen worden
- danach hätte man eine Entscheidung getroffen, die man uns (der KM und mir) hätte zukommen lassen und die dann erstmal rechtswirksam werden müßte (-> Einspruchmöglichkeit)
Lt. Rechtspfleger ist aktuell davon auszugehen, das der 18. Geb. unserer Tochter mit der dem Tag der Entscheidung quasi zusammenfällt und diese Entscheidung somit für mich nicht mehr "verwertbar" ist (-> Volljährigkeit).
Um etwas Zeit zu gewinnen habe ich die Entscheidung nicht am Telefon getroffen, sondern habe um Zusendung des Schreibens gebeten. Dann müßte ich allerdings dem Gericht kurzfristig meine  Entscheidung zukommen lassen.
Theoretisch kann ich also immer noch an der Klage festhalten. Praktisch scheint es (vom zeitlichen Ablauf her) unsinnig....
Eigentlich hatte ich gehofft, dass Ganze würde wenigstens etwas schneller gehen, zumal ja das Gericht von der anstehenden Volljährigkeit wußte...


Gruß Kakadu59
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2017 16:32
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo zusammen,
bis heute ihabe ich (leider) nichts vom Gericht bzw.Rechtspfleger gehört, und das trotz telef. Zusage des Rechtspflegers, mir das vereinbarte Schreiben zeitnah (die Rede war von: "...in den nächsten Tagen") zukommen zu lassen. Da ja der letzte Schriftsatz am 29.08.2017 von mir an das Gericht rausging wäre meine Frage an der Stelle:

Wieviel Zeit darf sich ein Gericht eigentlich nehmen, bis hier in der Sache entsprechend reagiert wird? Sprich welches Zeitfenster ist hier so die Regel?

Ich gehe mal davon aus, das meine kurze Erwiderung (vom 29.08.) auf das Schreiben der KM vermutlich auch der KM zur Kenntnis gegeben wurde und hier eine "Reaktionszeit" abgewartet wird.
Wenn hier keine Reaktion durch die KM erfolgt(e) hätte es ja im weiteren Verlauf zu Anhörungen kommen müssen...(bzw. im Vorfeld zu derAufforderung zu Terminabsprachen wegen Anhörung...-wie auch immer)
An wen wendet man sich bei Gerichtfür den Fall, dass man das Gefühl hat, dass Gericht (bzw. die damit betrauten Personen) würde die Sache mit Sicht auf die baldige Volljährigkeit der Tochter aussitzen (also das Gefühl habe ich aktuell)?


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2017 15:38




(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi. Die sitzen das aus. Und du bitte auch! Ruf da nicht an, schreib da nicht hin.

Konzentriere dich jetzt auf die Unterhaltssache, lass da nichts anbrennen. An deiner Stelle würde ich mir den "Luxus" gönnen und den richtigen Anwalt losschicken, d.h. ein Schreiben (mit allem, was da reingehört) an die Mutter zustellen, solange das Kind noch nicht volljährig ist.


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2017 16:13
(@inselreif)
Moderator

Eben - nichts tun. Eine Rücknahme ist die beste Möglichkeit, Dir die Kosten aufzubrummen. Auch die der Tochter.
Nach Erledigung (weil Kind dann 18 ist) ist Deine Position diesbezüglich deutlich besser.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2017 16:43
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @Inselreif...
das Gespräch mit dem zuständigen Rechtspfleger klang da "etwas" anders (hatte ja leider schon angerufen... ;( )
Der hatte mir den in dem Gespräch 2 Optionen  angeboten (die er im weiteren Verlauf schriftlich fixieren wollte):
1. wenn ich auf meinen Auskunftsanspruch bestehen würde, würde er "im Eilverfahren" die Anhörung noch diese Jahr auf den Weg bringen/ durchpeitschen und ich würde noch vor dem 18. Geb. der Tochter einen Beschluß in den Händen halten .. (gegen den aber noch Einspruch einlegt  werden könnte...)
2. er bietet mir in dem gleichen Schreiben (auf das ich ja warte!) an, die Auskunftsklage zurückzuziehen und dies wäre für mich ohne Kosten verbunden.
Jetzt bin ich tatsächlich verwirrt (wie so oft)

Wie auch immer werde ich jetzt schön die Füsse still halten... 😉
Danke @egalo und @inselreif...
@egalo bist Du eigentlich noch irgendwie anders erreichbar 😉


Gruß Kakadu59
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2017 17:59
(@inselreif)
Moderator

wenn er das mit den Kosten schriftlich macht...


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2017 20:26
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

bist Du eigentlich noch irgendwie anders erreichbar

Ja klar. Vorhin keine Nachricht erhalten?


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2017 22:54
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo zusammen,

wenn er das mit den Kosten schriftlich macht...

sodele...
ca. 2 Wochen nachdem (von mir gesuchtem) Gespräch mit dem Rechtspfleger kam ein Schreiben des hiesigen Jugendamtes mit der Bitte um Rücksprache.
Habe dann mit der MAin telef. Kontakt aufgenommen. Irgendwie wurde aber - zumindest in dem Telefonat -nicht so richtig deutlich, warum die eigentlich mit mir reden wollten...
Unterschwellig hatte ich das Gefühl das die in der "alten Sache" (--> Vorwurf der Grenzüberschreitenden Handlung) herumbohren wollten. Angeblich(?) gäbe es dazu keine Akten mehr (Aufbewahrungsfrist sei abgelaufen, daher alle Daten/ Akten vernichtet).

jetzt habe ich seit ein paar Tagen ein neues Schreiben des Rechtspflegers in der Hand (seit 03.12.2017):

Sehr geehrter Hr. XXX  (28.11.2017)
In der Kindschaftssache

Nachdem nunmehr alle Beteiligten - wie auch das JA der Stadt XXX - schriftlich angehört wurden, ist zur abschließenden Beurteilung der Situation eine eine persönliche Anhörung vorzunehmen.

Dazu wären zwei getrennte Anhörungstermine festzusetzen.

Das betroffene Kind XXXX wird am XX.01.2018 volljährig. Mit Erreichen der Volljährigkeit erlischt der Anspruch nach § 1686BGB. Es wird Ihnen mitgeteilt, dass nach den einzelnen Anhörungen die in den Terminen zu fertigenden Anhörungsvermerke  den Beteiligten noch vor der Entscheidungsfindung zur Wahrung des rechtlichen Gehörs bekannt zu geben sind.

Eine Endentscheidung vor Eintritt der Volljährigkeit des Kindes ist daher nicht absehbar.
Insofern wird angeregt, den Antrag vom 05.05.2017 - binnen 2 Wochen - zurückzunehmen. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird in diesem Fall abgesehen.
MFG
XXXX
Rechtspfleger

Beglaubigt XXX
Habe da ein paar Fragen Fragen:
1. hätte mir nicht eigentlich die Stellungnahme des JA zugänglich gemacht werden müssen?
2. Kosten: gibt es da noch irgendwo anders (versteckte) Kosten - außer den Gerichtskosten, die auf mich zukommen (könnten)
3. ab wann laufen die 2 Wochen (vermutlich ab Kenntnisnahme des Schreibens durch mich)?


Gruß Kakadu59
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.12.2017 11:58
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

[...]
Es wird Ihnen mitgeteilt, dass nach den einzelnen Anhörungen die in den Terminen zu fertigenden Anhörungsvermerke  den Beteiligten noch vor der Entscheidungsfindung zur Wahrung des rechtlichen Gehörs bekannt zu geben sind.
[...]
MFG
XXXX
Rechtspfleger
Beglaubigt XXX
[/color

Der herausgelöste zitierten Absatz (... insbesondere fett markiert) klingt für mich unverständlich.
Könnte mir das mal jemand aus dem "Amtsdeutschen" übersetzen?
Edith: Zitat korrigiert


Gruß Kakadu59
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.12.2017 12:07
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Kakadu59,

Der herausgelöste zitierten Absatz (... insbesondere fett markiert) klingt für mich unverständlich.
Könnte mir das mal jemand aus dem "Amtsdeutschen" übersetzen?

Ich verstehe dieses Beamten-Kauderwelsch dahingehend, dass er mit alledem sagen will:

  • Vor der Gerichtsverhandlung sind noch zwei persönliche Anhörungstermine nötig.
  • Zu diesen Anhörungsterminen wird jeweils ein Protokoll geschrieben; diese Protokolle sollen dann offenbar auch der Gegenseite vorgelegt werden.
  • Letzteres begründet er mit dem Rechtsgrundsatz des Rechtlichen Gehörs - mutmaßlich will er damit auf die gerichtliche Hinweispflicht hinaus.
  • Das alles braucht seine Zeit, und das Kind wird bereits im Januar volljährig.

Aus alledem hat er dann die folgende Schlussfolgerung gezogen:

Eine Endentscheidung vor Eintritt der Volljährigkeit des Kindes ist daher nicht absehbar.

Insofern ist der von dir zitierte Abschnitt also m.E. "nur" die ausführliche, wenn auch etwas umständliche Begründung für seinen Vorschlag, dass du den Antrag umgehend zurückziehen mögest.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2017 22:22
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

@Kakadu59

Nachdem nunmehr alle Beteiligten - wie auch das JA der Stadt XXX - schriftlich angehört wurden, ist zur abschließenden Beurteilung der Situation eine eine persönliche Anhörung vorzunehmen.

Dazu wären zwei getrennte Anhörungstermine festzusetzen.

Auf solche miesen Mitteilungen hin erst recht die Sache selbst aussitzen. Vielleicht noch unangemeldet zur Akteneinsicht erscheinen, mehr aber nicht.  😉

Statt irgendeiner schriftlichen Antwort sofort mit Vollgas ins Unterhaltsabänderungsverfahren starten. Der Mutter eine schöne Weihnachtsbescherung machen, damit ihr über die Feiertage unmissverständlich klar wird, dass das Herumgeeiere bald für immer ein Ende haben wird. Für die Tochter wird das Unterhaltsabänderungsverfahren die wohl erste und gleichzeitig letzte Erziehungsmaßnahme von dir sein. Kinder müssen lernen, dass sie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben.

Im Oktober würde ich die Unterhaltsabänderung aufgrund bevorstehender Volljährigkeit anleiern (Zustellung an die Mutter), also auch mit Auskünften von der Mutter und dem ganzen anderen Gedöns (Kontoverbindung des Kindes wird auch erfragt). Wohlwissend, dass ich das zu dem Zeitpunkt noch nicht durchsetzen kann. Im Januar nochmals die 530 Euro zahlen. Wenn sich bis zum 18. Geburtstag nichts in Sachen Abänderung getan hat, bekäme das Kind von mir kurz darauf mein Abänderungsbegehren zugestellt (Kontoverbindung wird nochmals erfragt). Es muss dann seine Unterhaltsbedürftigkeit nachweisen (mit allem, was dazugehört). In dem Schreiben wird auch angekündigt, dass die Zahlungen ab Februar und bis zur endgültigen Klärung als Darlehen (siehe BGH-Darlehenslösung) erfolgen, allerdings nur noch in titulierter Höhe. Das dürften gem. OLG Celle 337 Euro (529-192) sein, nach aktuellem Stand der DT. Wird dann wieder nicht reagiert, kommt der gerichtliche Abänderungsantrag, geschrieben von meinem netten Anwalt, mit dem ich sehr gute Erfahrungen gemacht habe.  @Inselreif: Ich wette eine Kiste BECK´S, dass ich durch 243 FamFG max. 10% der Kosten aufgebrummt bekomme, egal wie das Unterhaltsabänderungsverfahren endet.  😉

Demnach bist du damit schon überfällig. Ins allererste Schreiben muss schon alles rein was juristisch reingehört, damit absolut nichts anbrennen kann.

Mach es nicht allein, mach es nicht mit einem 08/15 Anwalt, gönn dir den richtigen, der von dieser Sache wirklich etwas versteht. Dafür würde ich an deiner Stelle auch ein paar hundert Kilometer fahren, wenn es denn notwendig ist. Einmal nur fahren, gut vorbereitet sein und Kopien aller erforderlichen Unterlagen dabei, das wars dann. Aber lass dich nicht auf Honorar-/Stundenbasis ein.

Und bestehe darauf, dass schon mit dem allerersten Schriftsatz Zeugnisse verlangt werden (Beispiel). Und dass Zeugnisse bzw. andere geeignete Leistungsnachweise zukünftig regelmäßig und unaufgefordert vorzulegen sind.

Alles Gute!


AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2017 00:10
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo zusammen,

Servus Kakadu59!
[...]
Davon ab würde ich Tochter zu einem Gespräch bei einem Abendessen oder dergl. einladen und erst mal darüber sprechen, wie sie sich ihren zukünftigen Weg vorstellt und welche Rolle Du darin spielen sollst...je nach Aussage kannst dann erklärend Deinen Senf gemäß Deiner Aufzählung hinzugeben.
Grüßung Marco

Die Schreiben an die Tochter und an die KM in Bezug auf "Aufklärung" in Sachen Änderung der Unterhaltsproblematik bei Volljährigkeit sind ja schon vor geraumer Zeit geschrieben und verschickt worden.. (incl. Einladung der Tochter ...)
Zunächst erstmal ohne anwaltliche Inanspruchnahme. Dabei hat jeder sein eigenes Brieflein bekommen.
Bis jetzt noch ohne Reaktion...

Ich war ich heute beim Rechtspfleger (der selbe, mit dem ich das letzte Telefonat hatte) wegen der Akteneinsicht.
In der Akte steht im Grunde genommen nichts weiter drin, als das, was ich nicht ohnehin schon wußte.
Das Gespräch mit dem Rechtspfleger selber war aber dann doch in einigen Details nicht ganz informationsfrei...
Das JA wurde bereits am 17.10.2017 vom FG zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die haben sich aber erst mit Schreiben vom 20.11.2017 bei mir gemeldet (#135).

In Sachen aktueller Auskunftsklage gegen die KM habe ich im Moment noch so ein gedankliches Problem @egalo.
Ich habe ja vom Gericht die Zusage, dass die Angelegenheit für mich Kostenfrei bleibt, wenn ich die Klage zurückziehe...
Ich sehe derzeit keinen Vorteil darin, wenn ich die Klage weiterlaufen lasse, vor allem unter der Prämisse, dass das hiesige Gericht zu keinem abschließenden Urteil vor(!) Volljährigkeit kommt.
Aber vielleicht kann mir ja jemand erklären, was es mir (vorteilhafter Weise) bringt (bringen würde,) die Sache weiterlaufen zu lassen...
Nachdem Telefonat mit der MAin des JA haben die dann dem Gericht eine Info zukommen lassen, dass Sie keine Stellungnahme für notwendig erachten.

Auf die Nachfrage, warum ich mit absenden meines letzten Schreibens vom 29.08.2017 bis zu meinem Telefonat Mitte November nichts in der Sache mehr gehört habe, konnte er mir keine schlüssige Antwort geben.
Er meinte, dass der jeweiligen Seite (Kläger-/ Angeklagtenseite) jeweils ca 3-4 Wochen Zeit gelassen wird, um auf die Einlassungen der jeweils anderen Seite zu reagiern
Tatsächlich finden sich in der Akte aber dann Vermerke von 6 Wochen für "Wiedervorlage". Dieses Frist geben sich die Rechtspfleger selbst als "ultimatives" Zeitfenster...


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2017 18:24




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