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Umzug, Kündigung, Unterhaltspflicht 3 Kinder - was muss ich tun ?

 
(@melle)
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Hallo Zusammen,

wieder mal muss ich um Rat fragen, weil ich mich in einer mir unbekannten Lage befinde.
Ich habe durch die Forensuche diesen Thread gefunden: http://www.vatersein.de/Forum-topic-29913-start-msg351765.html#msg351765 , der mir ein klein wenig weiter hilft aber noch offene Fragen hinterlässt.

Zur Situation:
ich bin auf 30.09. betriebsbedingt gekündigt worden. D. h. zum 01.10. arbeitslos. Ich habe mich umgehend arbeitssuchend gemeldet. Aktuell warte ich noch auf die letzten Unterlagen für die Agentur für Arbeit, die mein Noch-Arbeitgeber ausfüllen muss und die ich dann abgeben muss.
Einen persönlichen Termin mit einer Sachbearbeiterin vor Ort habe ich für den 06.10. genannt bekommen.

Die Kündigung fiel genau in den Zeitraum meines Umzugs und war für mich absolut überraschend. Ich bin mit meiner Freundin zusammen gezogen. Durch eine Zusatzklausel seitens des Vermieters bin ich zum 01.10. "im Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten". Mein Mietanteil liegt bei ca 450 Euro.(warm, vorher 520 )

Ich habe 3 unterhaltsberechtigte Kinder (17, 15, 6) und zahle stets pünktlich den vollen Unterhalt und den Mehrbedarf. Nach Abzug der Unterhaltszahlungen blieben mir bisher noch ca 1300 Euro.

Die Fragen, die ich habe:

Die Agentur für Arbeit teilte mir telefonisch mit, dass ich 60 % meines bisherigen Nettogehalts (ca 2.500 EUR) bekomme, es aber auch sein kann, dass ich auf Grund der 3 Kinder 67% bekomme. Auf meine Frage hin, ob das abhängig davon ist, dass die Kinder bei mir wohnen, konnte man mir keine Auskunft geben.

Für die Kinder zahle ich Unterhalt:
392,00 (17)
392,00 (15)
322,00 (6)
 67,00 (6 - Mehrbedarf)
--------------
1173,00
========

Wenn ich davon ausgehe, dass ich noch 60 % des bisherigen Netto bekomme, sind das noch 1500 Euro. Davon die Unterhaltszahlungen abgezogen, blieben noch 327 Euro übrig.
Bei 67 % sähe es nicht viel besser aus. (1675 Euro abz. KU = 502 Euro).
Dass die bisherigen Beträge weiterhin (bis zu 6 Monate) zu zahlen sind, habe ich in dem oben erwähnten Beitrag schon gelesen.
Aktuell schreibe ich auch Bewerbungen und hoffe, bald einen neuen Job zu haben.

Meine Frage ist nun, was ich machen muss, damit ich wenigstens wieder auf den Selbstbehalt komme (ca 1075 Eur / Monat , wenn ich das richtig weiss ?).
Einen Termin bei der Agentur für Arbeit vor dem 6.10. bekomme ich nicht...

Ergänzend (Änderung) dazu:
Beim zuständigen JA besteht für die 3 Kinder eine Beistandsschaft. Es bestehen ebenfalls die (dynamischen) Titel für den KU. Die zuständige Sachbearbeiterin des JA habe ich zeitgleich mit der Agentur für Arbeit informiert und um Hilfe gebeten, weil ich wissen wollte, was ich zubeachten habe. Statt sich bei mir zu melden, hat sie sich beiden Müttern der unterhaltsberechtigten Kinder gemeldet und denen mitgeteilt, dass ich ab 01.10. arbeitslos bin...

Was muss ich beachten ?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

maiemi


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2015 11:01
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Sache ist leider kompliziert.
Prinzipiell kann aus einem bestehenden Titel sofort vollstreckt/gepfändet werden, wenn nicht (genug) Unterhalt zahlst.
Im Prinzip ist Arbeitslosigkeit vorübergehend und deshalb kann der Titel erst nach 6 Monaten abgeändert werden.

Da Du natürlich nicht in der Lage bist den vollen Unterhalt zu zahlen und das JA die Mütter informiert hat, wird die Sache darauf hinauslaufen, dass das JA mit den Müttern darüber verhandelt ob und wie Du Unterhalt zahlen sollst.
Das kann darin bestehen, dass der Unterhalt gestundet wird (Du musst dann zwar weniger zahlen, es wird nicht gepfändet, es laufen aber Schulden auf!) oder weniger Unterhalt gefordert wird.

Wenn die Mütter nicht einverstanden sind bzw. die Stundung Dir auch nicht hilft bleibt nur die Möglichkeit aufstockendes H4 zu beantragen (Anlage BB) und die titulierten Unterhaltsverpflichtungen dort anzugeben. Das ist zwar Dein gutes Recht aber auf keinen Fall ein Selbstläufer. Hier ist wichtig vorallem den Antrag zu stellen damit er beschieden wird. Wird der Antrag abgelehnt kannst Du dagegen nur vorgehen wenn es ein Bescheid ist. Lass Dich nicht abwimmeln!

Außerdem ändert sich die Berechnungsgrundlage für den Unterhalt, da Du nicht erwerbstätig bist, hast Du nur noch einen Selbstbehalt von 880 Euro, auch das Zusammenleben mit Deiner LG kann Dir als Haushaltsersparnis angerechnet werden.
Es ist sicher sinnvoll sich an einen Arbeitslosenverein oder eine Sozialberatung zu wenden damit Du dort unterstützt wirst.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2015 12:10
(@melle)
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Hallo Susi,
danke sehr für Deine Auskunft.
Wo finde ich eine Sozialberatung bzw. einen Arbeitslosenverein ?
Ich habe da noch nie was mit zu tun gehabt und weiss nicht, an wen ich mich da wenden kann...

Pfänden wird nicht gehen, in der gemeinsamen Wohnung ist nichts, was mir gehört, von meinen Klamotten mal abgesehen, denn als wir zusammen zogen, habe ich meinen (abgewohnten) Haushalt komplett augfelöst Wir hatten zwei komplette Single-Haushalte, nur ihre Sachen sind recht neu, sodass die Entscheidung, was "mit geht", einfach war...

Auflaufende Schulden muss ich ja auch zurück zahlen, dazu muss das Geld aber vorhanden sein... wie soll ich das machen...?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2015 12:18
(@Mrs_Mima)

hi,

klar geht pfänden, dann wird halt direkt vom Konto gepfändet respektive dein Alg1 VOR Ausszahlung.

Gruss

Mima


AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2015 12:27
(@melle)
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@Susi:
hab inzwischen was vom Diakonischen Werk hier vor Ort gefunden und telefonisch Kontakt geknüpft.

@Mima:
so weit soll es ja nicht kommen.... Ich bin nicht "dagegen" und nicht "der böse, nicht zahlen wollende", sondern ich bin meinen Verpflichtungen stets in vollem Umfang nachgekommen. Nur jetzt eben in einer Situation, in der ich mich nicht auskenne....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2015 12:31
(@Mrs_Mima)

weiss ich doch...

ich wollte dir nur den Zahn ziehen, dass nix gepfändet werden kann, nur weil in deiner Wohnung nichts ist

Mima


AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2015 12:34
(@melle)
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ich hab schon lange keine Zähne mehr... 😉


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2015 12:36
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, auch ALg 1 kann direkt gepfändet werden.
Einen Arbeitlosenverein /-verband kenne ich auch nicht, ich würde googlen ob es so etwas in der Nähe gibt. Auch Caritas bzw. Diakonie haben verschiedene Angebote in diese Richtung, die man erfragen kann. (Du warst schneller  :thumbup:)

Aus meiner Sicht ist das einzige was Dir im Moment hilft einen Antrag auf aufstockendes H4 zu stellen. Die Formulare gibt es auch im <a href="https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Formulare/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI516946>Internet</a>" und Du siehst, was Du alles brauchst für so einen Antrag. Die Unterhaltskosten sind in der Anlage BB (weitere Bedarfe) anzugeben.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2015 12:39
(@melle)
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Herzlichen Dank Susi, das hilft mir schon mal weiter !!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2015 12:52
(@Mrs_Mima)

das alleralllerallerbeste wäre, dich mit den KMs zu einigen und alles dafür zu tun, schnellstmöglich wieder in Lohn und Brot zu kommen.

Hab ich mit meinem Geschiedenen immer so gehandhabt (er hat immer einen Betrag gezahlt, auf den wir uns beide geeinigt hatten, wenn er nen Engpass hatte vorübergehend weniger, wenn ich mal was mehr brauchte (Klassenreise, Schulbücher) auch mal nen 100er extra). Das klappte immer prima.

Bei dem KV der beiden kleinen geht sowas leider gar nicht, da leite ich nächsten Monat die Gehaltspfändung ein.

Mima


AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2015 12:58




(@melle)
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ich bin dran, aber muss erst mal für mich selbst einen Überblick bekommen.
Das JA hat sich ja schon mit den beiden Exfrauen in Verbindung gesetzt...
ich muss mich jetzt darum kümmern, die Informationen für mich zu bekommen, damit ich nichts falsch mache und vor allem, (das ist meine größte Sorge) dann plötzlich zahlungsunfähig zu sein, sowohl die Miete als auch den Unterhalt betreffend....
Bin da fast schon ein wenig panisch....
Auf der anderen Seite haben das andere auch schon durchgestanden, ich werde das auch. Muss nur wissen, was ich machen muss...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2015 13:01
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus maiemi!
Falls Du den KU direkt an die KM´s überweist, solltest Du mit ihnen reden und die Situation schildern; im Fall von Zahlungen ans JA müsstest Du beim JA vorsprechen, wie Susi bereits geschrieben hatte.

Wie schätzt Du Deine Chancen, bald einen neuen Job zu kriegen, ein?

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2015 13:42
(@melle)
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Hallo Marco,

die Zahlungen laufen auf Grund der bestehenden Beistandschaften direkt ans JA.

Ich bin in der IT Branche tätig. Aktuell laufen schon Bewerbungen allerdings kann ich nicht einschätzen, bis wann ich einen Job habe. Offiziell bin ich diesen Monat noch Arbeitnehmer, ab 01.10. arbeitslos.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2015 14:08
(@melle)
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Hallo Zusammen,

ich wollte nur kurz berichten, dass ich inzwischen ein Telefonat mit dem Jugendamt hatte. Die Sachbearbeiterin war sehr freundlich und wollte "gemeinsam eine Lösung finden" .
Unter anderem  teilte sie jedoch auch mit, dass sie stichprobenartig bei den Firmen anrufen wird, bei denen ich mich beworben habe.  Ich bin da nicht ganz froh drüber, weil ich mir vorstellen kann, dass das für mich nachteilige Folgen haben könnte, wenn sich ein Amt über einen frischen Bewerber erkundigt.

Meine Frage nun: 

Dem Arbeitsamt gegenüber muss ich die Bewerbungen nachweisen, um Arbeitslosengeld zu erhalten, dem Jugendamt gegenüber (laut Auskunft der Sachbearbeiterin)  wegen der Unterhaltsforderungen.

Ist das JA berechtigt, bei den Firmen anzurufen, bei denen ich mich beworben habe?

Eine weitere Frage habe ich noch:

Meine (berufstätige) Freundin und ich wollen heiraten. Würde sich das negativ hinsichtlich der Unterhaltsforderungen auswirken?
Auf Grund meiner Arbeitslosigkeit wurde mir der Selbstbehalt schon auf 880 Euro und weil ich mit meiner Freundin  zusammen wohne, u  weitere 10 Prozent gekürzt.

Für Eure Hilfe danke ich sehr!

LG, maiemi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2015 18:57
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

stundet das JA den Unterhalt oder wird er Dir tatsächlich (teilweise) erlassen?

Aus meiner Sicht gibt es keinen Grund für das JA bei potentiellen Arbeitgebern anzurufen. Frage die Bearbeiterin doch nach der gestzlichen Grundlage für ihre Anrufe. Aus meiner Sicht werden durch diese Anrufe Deine Persönlichkeitsrechte verletzt und es darf nur nachgefragt werden, wenn Du der Nachfrage zustimmst.

Aus meiner Sicht solltest Du ein Bewerbungstagebuch führen, wo Du alle Deine Aktivitäten dokumentierst, also z.B. auch Anrufe. Da solltest Du auch Posteingang von Bewerbungen und ggf. Einladungen zu Vorstellungsgesprächen abheften.
Das kannst Du dann doppelt verwenden.

Hinischtlich Unterhalt sollte es bei einer heirat nicht schlimmer werden als bisher. Besser wird es nur, wenn Du kein Mangelfall mehr bist.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2015 19:33
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo maiemi,

Hinischtlich Unterhalt sollte es bei einer heirat nicht schlimmer werden als bisher.

Man beachte allerdings, dass der Steuervorteil aus der neu geschlossenen Ehe das unterhaltsrelevante Einkommen, und damit ggf. auch die Zahlungen an die bisherigen Unterhaltsempfänger erhöht.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2015 00:25
(@melle)
Zeigt sich öfters Registriert

@Susi64:
Danke für Deine Antwort. Was sich das JA genau unter einer "gemeinsamen Lösung" vorstellt, wird sich noch zeigen. Aktuell sind wir "im Gespräch".

@Malachit:
das ist klar, mir ging es in erster Linie um den Selbstbehalt, der ja nun schon auf Grund meiner Arbeitslosigkeit auf 880 Euro reduziert wurde.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2015 12:36