Hallo zusammen,
ich habe mich mit KM geeinigt, ihr einen gewissen Betrag an KU zu zahlen.
Dieser Betrag bezieht sich auf einen Zeitraum, in der sie UVG erhalten hat.
Lt. Beschluss muss ich diesen Betrag an sie überweisen.
Muss ich diese Überweisung dem JA mitteilen?
Muss sie diesen Zahlungseingang dem JA mitteilen?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank.
Grüße
DmL
Hi
Laufen für Dich bei der UHVK Schulden auf? Nach meinem Rechtsverständnis muss dies der UHVK mitgeteilt werden und eigentlich wäre auch die UHVK Zahlungsempfänger für den Zeitraum, wo UHV geleistet wurde, da während dieses Zeitraums das Land UH-anspruchsberechtigt war (Forderungsübergang). Sieht der gerichtl. Vergleich hier etwas anderes vor so ist er nach meiner Auffassung ein Vergleich zu Lasten Dritter und verstößt gegen geltendes Recht.
Kannst Du etwas mehr zu dem Zustandekommen dieses Vergleiches sagen und auch zu seinem Inhalt? Klingt für mich eigenartig.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
http://vatersein.de/Forum-topic-18626-start-msg206282.html#msg206282
Inhalt des Beschlusses:
"wird folgender Vergleich festgestellt (§§.278 VI ZPO, 113 I 2 FamFG):
1. Der Antragsgegner zahlt an den Antragsteller zur Abgeltung der streitgegenständlichen
Ansprüche 150,00' EUR."
Das JA wusste nichts davon, dass KM schon seit Längerem einen RA mit ihren bzw. mit den Interessen des Kindes beauftragt hat und hat auf diese Info seine Tätigkeit bzgl. KU ab sofort (18.5.10) beendet.
Im gleichen Schreiben des JAs heißts weiterhin:
"Sollte von Ihnen Unterhalt zu zahlen sein, so ist dieser mit den gewährten Unterhaltsvorschussleistungen zu verrechnen. Diese betrugen 117 € bis 12/09 und 133 € ab 01/10.
Die Verrechnung klären Sie bitte mit der zuständigen SB ..."
Hi
Danke für den Link (und Themen zusammengeführt) - jetzt weiss ich wieder, um was es geht. Und ich gehe jetzt mal anders heran. Kannst Du inzwischen sagen, ob bei Dir Schulden bei der UHVK auflaufen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
"Sollte von Ihnen Unterhalt zu zahlen sein, so ist dieser mit den gewährten Unterhaltsvorschussleistungen zu verrechnen. Diese betrugen 117 € bis 12/09 und 133 € ab 01/10.
Die Verrechnung klären Sie bitte mit der zuständigen SB ..."
Das sagt doch alles!
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Kannst Du inzwischen sagen, ob bei Dir Schulden bei der UHVK auflaufen?
Ähm ... nein. Wenn ich immer von der Unterhaltszahlung befreit war, können ja keine Schulden auflaufen?!
Die 150 € beziehen sich auf 11 + 12/09.
Das sagt doch alles!
Ja, hab ich auch gedacht. Nur, das Schreiben vom JA widerspricht irgendwie dem Beschluss vom FG. "Streitgegenständliche Gegenstände" sind doch Unterhaltszahlungen?! D. h., ich und, oder die KM muss/müssen dem JA diese Zahlung mitteilen? Bedeutet doch aber auch, wenn ich an KM lt. Beschluss bezahlen muss, dass i. V. m. dem Schreiben des JAs die KM dann die 150 € an das JA weiterleiten muss?!
Hi
Wenn ich immer von der Unterhaltszahlung befreit war, können ja keine Schulden auflaufen?!
Wer sagt, dass Du vom KU befreit bist? Nur weil jemand anderes für Dich den KU leistet heisst das nicht automatisch, dass Dir bei ihm keine Schulden auflaufen. Auch meine Bank sagt nichts, wenn ich mehr Geld ausgebe wie auf dem Konto ist. Doch die wollen es wieder haben, und Strafe (Zinsen) darf ich auch zahlen. Ich schwöre.
Mal im Ernst. Rufe die UHVK (JA) an und frage nach. Und die 150€, auf die ihr euch geeinigt habet, sind ja lediglich die Summe, welche den UHV übersteigen. Richtig? Ist in meinen Augen ein krummes Ding (erst mal gegen Dich, dann ggü. der UHVK) und ändert garnichts an der Situation zw. Dir und der UHVK, da es wohl zusätzlich ist. KU wird nun mal auch nach Leistungsfähigkeit bemessen. Wenn Du Dich da auf einen faulen Vergleich einlässt weiss ich auch keinen Rat. Doch, einen: Niemals einen Vergleich in KU-Angelegenheiten. Da gibt es ausreichend gesetzl. Regelungen, z.B. Titel.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Wenn manN nicht unterhaltsfähig ist, dann ist manN doch für die Zeit, auf die sich dieser Zustand bezieht, nicht nachträglich doch leistungsfähig und manN muss somit keine Schulden bezahlen!?
"Die Anspruchshöhe ergibt sich aus einem Bedarf von 310,00 € aus der Einkommensgruppe 3 der DT des Jahres 2009. In dieser Gruppe ist der Beklagte fiktiv einzuordnen, da er nur gegenüber einem Unterhaltsberechtigten Leistungen zu erbringen hat. In Abzug zu bringen ist hälftiges KG i. H. v. 82,00 € monatlich, sodass sich bei 310,00 € Bedarf abzgl. 133,00 € zugunsten der Unterhaltsvorschusskasse des Landkreises ..., abzgl. 82,00 € hälftigem KG noch restliche 95,00 € monatlich als Unterhaltsanspruch für den Kläger ergeben."
"im Hinblick auf die PKH-Bewiiligung schlage ich vor, die Auseinandersetzung wirtschaftlich sinnvoll in der Weise zu beenden, dass Sie zur Abgeltung der streitgegenständlichen Ansprüche 150,00 € an den Kläger zahlen. Bzgl. der Verfahrenskosten sollte Kostenaufhebung vereinbart werden."
Auf jeden werde ich beim JA anrufen und denen das mitteilen (müssen). Mal sehn, was die mir sagen? Vllt wolln die ja auch noch was von mir? ;(
Hallo Luke,
Wenn manN nicht unterhaltsfähig ist, dann ist manN doch für die Zeit, auf die sich dieser Zustand bezieht, nicht nachträglich doch leistungsfähig und manN muss somit keine Schulden bezahlen!?
Und aus genau diesem Grund solltest du es schriftlich haben, dass du nicht leistungsfähig bist ... ich denke, um genau diese Frage geht es hier:
Ähm ... nein. Wenn ich immer von der Unterhaltszahlung befreit war, können ja keine Schulden auflaufen?!
Bist du von der Unterhaltszahlung befreit, weil du offiziell als "nicht leistungsfähig" einsortiert bist - oder verzichten die Sportsfreunde von der UHVK nur "freundlicherweise" und stillschweigend auf die Eintreibung der Schulden (weil sie wissen, dass bei dir im Moment eh' nichts zu holen ist, aber die Hoffnung hegen, dass sie sich dafür zu einem späteren Zeitpunkt an dir schadlos halten können)?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ich habe vom JA immer die schriftlichen Bestätigungen erhalten, dass ich aufgrund meines Einkommens nicht unterhaltspflichtig bin.
