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Fragen zu Privatinsolvenz und KU

 
(@Der muede Luke)

Hallo,

bzgl. o. g. habe ich ein paar Fragen, da ich in die Privatinsolvenz gehen muss, wenn ich KU, in der Höhe zahlen muss, die zzt. der RA der KM von mir verlangt. Dieser hat nichts, aber auch nichts von dem, was ich monatlich zahlen muss, berücksichtigt. Wenn der Familienrichter ähnlich wenig oder gar nichts von dem berücksichtigt, was ich monatlich an Schulden tilgen muss, dann s. o.!

Ich komme grad so über die Runden und wenn ich dann noch KU zahlen muss, dann siehts düster aus.

Stimmt es, dass KU Vorrang hat und man zur Insovelnz gerichtlich gezwungen werden kann, damit man zumindest diesen KU zahlen kann?

In welcher Höhe muss ich denn dann KU bezahlen, wenn ich ja offiziell pleite bin?

Was ist sonst noch so bei diesem Thema zu beachten?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank.

DmL


Zitat
Geschrieben : 14.03.2010 19:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, du kannst inj die PI gezwungen werden, wenn damit erreicht werden kann das du den Mindestunterhalt zahlen kannst.

Der Unterhalt geht dann vor allen anderen Verpflichtungen. Sehś mal so: Mit der PI hast du einen Pfändungsfreibetrag, der Mindestunterhalt wird auf diesen draufgeschlagen (muß natürlich auch gezahlt werden, sonst würde es dir bei der Restschuldbefreiung das Genick brechen.). Du wärst nach 7 jahren schuldenfrei und wieviel die Schuldner bekommen bemisst sich nach dem was zwischen Einkommen und Pfändungsfreigrenze + KU noch übrigbleibt.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2010 19:39
(@Der muede Luke)

D. h., ich könnte mich damit besser stehen, als bisher?!

Da bei mir ein Freibetrag i. H. v. 985,15 € + 370,76 € zustandekommen würde!?

Damit würde ich über meinem jetzigen Netto liegen und in absehbarer Zeit werde ich nicht (viel) mehr (darüber) verdienen.

Ich hätte dann also mehr von meinem Netto und muss meine Schulden und "nur" den Mindestunterhalt zahlen?!

Aber was passiert mit meinen Schulden bzw. was können die Gläubiger gegen mich unternehmen? Schulden verjähren doch erst nach 30 Jahren!? Ruhen die so lange + Zins und Zinsessinz ...!? Oder verfallen die irgendwie, wenn ich die eh nicht zahlen kann?


AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2010 20:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Soweit ich weiß werden von einem PI-Verwalter alle Gläubiger angeschrieben (man darf auch keinen vergessen).
Wie das Verfahren genau ist, kann ich dir nicht sagen. sicher weiß wikipedia da mehr darüber.

Du mußt 6 Jahre, das was über dem Pfändungsfreibetrag liegt an die Gläubiger abführen (wie und in welcher Höhe macht der Verwalter). Nach 7 Jahren werden die restlichen, noch bestehenden Schulden gelöscht. D.h. du bist schuldenfrei, die Gläubiger haben aber meist dennoch nicht alles bekommen.

Allerdings gibt es da auch gewissen Auflagen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2010 20:59
(@Der muede Luke)

Vielleicht kennt sich jemand anders hier ganz genau mit PI i. V. m. Mindestunterhalt aus?

I. V. damit wäre es für mich sehr interessant zu wissen, was mit einem Gläubiger ist, bei dem man einen Bürgen hat. Dieser wird wohl einer PI bzw. einem Schuldenbereinigungsplan nicht zustimmen?!


AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2010 21:51
(@Der muede Luke)

So, aus begründetem Anlass, muss ich nochmal diesen etwas älteren thread aufleben lassen!

KM hat mir mir ja einen Kredit zusammen aufgenommen. Also eine Kreditsumme über einen Kreditvertrag mit unseren Unterschriften.

Da die letzten Monate nur immer ich jeweils die Hälfte der monatlichen Raten gezahlt habe, wurde uns die Geschäftsverbindung gekündigt.

D. h., die Restkreditsumme wird eigentlich in einer Summe fällig.

Aber ... ich habe mit der Bank mündlich vereinbaren können, dass ich weiterhin, die monatliche Ratenhälfte bezahle, weil ich auch nicht mehr bezahlen kann. Die schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung erhalte ich im Laufe der nächsten Woche.

Aber ... die KM hat der Bank ein Vergleichsangebot unterbreitet. 0 € i. R. d. Insolvenzordnung. Die Bank war damit natürlich nicht einverstanden und über die habe ich erfahren, dass die KM in die Privatinsolvenz gehen möchte, welches ihr auch relativ leicht gelingen wird - als alleinerziehende AlG II-Empfängerin mit zwei Kindern und nur dem einen Gläubiger, nämlich der Bank.

D. h., wenn KM die PI durch hat, ist spätestens dann nicht mehr bei ihr zu holen! Und ... ihre Hälfte, d. h., die komplette Restsumme müsste ich i. R. d. Gesamtschuldnerschaft bezahlen, da die Bank uns bzgl. des gemeinsamen Kreditvertrages nicht trennen möchte. Die einzige Chance wäre evtl., was dann von der Bank geprüft würde, wenn ich genau die Hälfte in einer Summe zahlen könnte, dann würden die mich evtl. aus dem Kredtivertrag streichen. Ich wär dann also raus und hätte nichts mehr damit zu tun! Nur ... woher einen weiteren Kredit - ohne Schufa - bekommen? Für einen bei der Hausbank, müsste ich unbefristet angestellt sein, was ich leider noch nicht bin. Und von privat kann und würde ich auch nicht 5600 € leihen wollen!

Welche Konsequenzen könnte das für mich haben?

Zum einen steht der Anhörungstermin bzgl. Kindesunterhaltsverfahren noch aus, weiß also nicht, was ich rückwirkend monatlich ab November 2009 bezahlen muss und ich kann natürlich noch nicht wissen, ob KM die PI letztlich will und bekommt. Nur wenn, dann bin ich noch mehr am .rsch! Spätestens dann, vllt sogar schon, wenn abschließend feststeht, was ich monatlich an KU zahlen muss, muss ich auch in die PI gehen. Bis dahin hoffe ich dann aber, dass die Wohlverhaltensphase von sechs auf drei Jahre verkürzt wurde!

Was würdet ihr tun, mir raten ...?

Vllt habt ihr Adressen aus meiner Nähe (34... Kassel) für mich, die mir weiterhelfen können?!

Vielen Dank.

Gruß

DmL


AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2010 15:27
(@romyh)
Registriert

Hallo,

bin kein Experte, aber guck ganz gern Peter Zwegat. Und der sagt doch immer, ohne Arbeit keine PI. Also warum sollte deine Ex die dann durchbekommen?

MfG


AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2010 18:15
(@Der muede Luke)

Ich guck mir sowas nicht an!

Keine Ahnung, warum er das sagt?!

Aber ne PI ist doch vorrangig für Bedürftige (AlG II-Empfänger), die verschuldet sind.

Natürlich ist man i. R. der PI vermehrt angehalten, sich nach Arbeit umzuschauen (Bewerbungen, Vorstellungen ...). Aber als Alleinerziehende!

Ihr wurde das wohl so empfohlen!? Vllt auch von dem, der sich umgangsrechtlich vertreten hat!?  :rofl2:


AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2010 18:25
(@romyh)
Registriert

wie gesagt: das sagt Peter Zwegat.  🙂

Es gibt hier bestimmt genug User die davon Ahnung haben.

Gruß


AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2010 19:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

nach meiner Einschätzung kann sich die Ex eine PI schenken, wenn die Bank der einzige Gläubiger ist: Bei einem Verbraucherdarlehen dürfte jeden der beiden Darlehensnehmer die >>>gesamtschuldnerische Haftung<<< treffen - und solange einer der beiden das Darlehen irgendwie bedient und/oder durch regelmässige Einkünfte zu vermuten ist, es wäre dort auch weiterhin etwas zu holen, kann die Bank sich ausschliesslich an diesen einen Schuldner halten. Die Ex kriegt dann nicht einmal einen Schufa-Eintrag.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2010 19:58