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KU Höhe berechtigt? Rückwirkend geltend machen?

 
(@sleepless)
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Hallo Forumsgemeinde,
aus aktuellem Anlass suche auch ich Euren Rat - bin gerade ein wenig „geknickt“ und sehr ratlos. Zu meiner Situation (schon mal sorry im Voraus, wird länger):
Seit 2 Jahren lebe ich getrennt von meiner Frau nach 20 Jahren Ehe, das Scheidungsverfahren läuft noch. Nach ihrem Auszug aus unserem Haus im April 2008 blieben unsere beiden Kinder bei mir (damals Tochter 14, Sohn 17).
Ich habe damals keine Unterhaltsansprüche gegenüber meiner Frau geltend gemacht und wir haben im Interesse der Kinder gemeinsames Sorgerecht mündlich vereinbart. Unser Sohn hatte kein Interesse seine Mutter zu besuchen, unsere Tochter hingegen schon, demnach habe ich meiner noch-Ehefrau freiwillig pro Monat 100 Euro gezahlt als Beihilfe für die Tage, an denen unsere Tochter bei ihr war (ca. 1-2 Tage pro Woche).  Weiterhin habe ich alle Schulden, die während der Ehe angehäuft wurden, monatlich alleine abgetragen (ca. 1.070,00 pro Monat).  Bereits im Juni 2008 ist die Kindesmutter mit einem neuen Partner in eine gemeinschaftliche Wohnung zusammengezogen.
Im Oktober 2009 hat sich meine Tochter (jetzt 16) nunmehr entschieden, dass sie lieber bei der Mutter und deren neuem Partner wohnen möchte und ich habe sie gewähren lassen. Sie ist jedoch immer noch mindestens 2-3 Tage pro Woche hier bei mir. Unser Sohn (jetzt 19, noch in der Schule) lebt nach wie vor bei mir und hat immer noch so gut wie keinen Kontakt zu seiner Mutter (1 Tag alle 2-3 Monate), ich zahle immer noch alleine alle Schulden ab und werde nunmehr von dem Anwalt meiner bald Ex-Frau zur Zahlung für Kindesunterhalt für unsere Tochter verklagt. Dass ich für sie Unterhalt zahlen werde ist selbstverständlich, nur stört mich einiges: Unser volljähriger Sohn wird bei der Berechnung des Unterhalts nicht berücksichtigt. Ja, klar, er lebt ja von Luft und Liebe. Den Unterhalt für die 18 Monate, den meine minderjährige Tochter bei mir gelebt hat, kann ich angeblich rückwirkend gegenüber der Kindesmutter nicht geltend machen, da ich sie nie in Verzug gesetzt hatte, auch nicht den Unterhalt für meinen Sohn, denn ich ja auch schon vor seiner Volljährigkeit alleine versorge und dessen Lebensunterhalt ich seit nunmehr 23 Monaten auch alleine trage. Er muss wohl seine Mutter selbst auf Unterhalt verklagen, doch dazu möchte ich ihn nicht auffordern, falls er selbst nicht darauf kommt.
Ich werde die monatlich geforderten Unterhaltszahlungen für meine Tochter ( 377 Euro) finanziell einfach nicht schaffen können, nicht ohne dramatische Einsparungen zu Lasten meines Sohnes vorzunehmen.
Ist die Berechnung des Kindesunterhaltes vor diesem Hintergrund Eurer Meinung nach korrekt? Kann ich den Unterhalt für die Zeit, in denen meine Tochter bei mir gelebt hat, rückwirkend geltend machen bzw. anrechnen lassen?
Über Meinungen und Gedanken dazu freue ich mich sehr!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2010 05:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen sleepless,

erstmals "GSR mündlich vereinbart" ist quatsch. Ihr ward verheiratet und habt also auch autmotatisch das GSR, auch nach der Scheidung.

Kann ich den Unterhalt für die Zeit, in denen meine Tochter bei mir gelebt hat, rückwirkend geltend machen bzw. anrechnen lassen?

Nein. Dazu hättest du die KM in Verzug setzen müssen, was du nicht getan hast. Nachträglich geht das nicht mehr.

auch nicht den Unterhalt für meinen Sohn, denn ich ja auch schon vor seiner Volljährigkeit alleine versorge und dessen Lebensunterhalt ich seit nunmehr 23 Monaten auch alleine trage. Er muss wohl seine Mutter selbst auf Unterhalt verklagen, doch dazu möchte ich ihn nicht auffordern, falls er selbst nicht darauf kommt.

Richtig. Er ist volljährig und damit selbst verantwortlich. Ich würde ein Männergespräch mit ihm führen. Das hat nichts mir drängen oder sonstwas zu tun. Du und deine Ex seid finanziell beide im Boot. Entweder du schlzuckst und finanzierst weiterhin alleine oder du suchst das GEspräch mit deinem Sohn, erklärst ihm die rechtliche Situation und sagst ihm auch, das du nicht in der Lage bist alleine für ihn aufzukommen.

Ich werde die monatlich geforderten Unterhaltszahlungen für meine Tochter ( 377 Euro) finanziell einfach nicht schaffen können, nicht ohne dramatische Einsparungen zu Lasten meines Sohnes vorzunehmen.

Ohne dein Einkommen zu kennen kann hier niemand sagen, ob diese Berechnung korrekt ist. Bei der Unterhaltsforderung handelt es sich um Stufe 3 bei 2 Berechtigten Personen. Dieser Stufe wird ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1901 bis 2300 € zugrundegelegt.

  Weiterhin habe ich alle Schulden, die während der Ehe angehäuft wurden, monatlich alleine abgetragen (ca. 1.070,00 pro Monat)

Gibt es einen Kredit? Auf welchen Namen läuft dieser?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2010 10:00
(@sleepless)
Schon was gesagt Registriert

Hallo midnightwish,
erstmal vielen Dank, dass Du Dir die Zeit genommen hast mir zu antworten.
Ja, ich denke auch, dass ich um ein "Männergespräch" mit meinem Sohn in absehbarer Zeit nicht rumkommen werde, auch wenn ich meinem Sohn nur sehr ungern die Idee nahelegen möchte, den Unterhalt bei seiner Mutter einzufordern.
Die Annahme des bereinigten Nettoeinkommens ist definitiv zu hoch, ich werde dies beim nächsten Termin mit meinem Anwalt durchsprechen. Der Aufforderung, einen vollstreckbaren Titel vom Jugendamt vorzulegen, werde ich ohne Rücksprache nicht nachkommen.
Die Kredite haben die Kindesmutter und ich zusammen aufgenommen, wir sind beide auf den Verträgen aufgeführt und haben beide dafür unterschrieben - diese haben zum Erwerb von unserem Haus gedient, zu dem sie auch 50%-ige Eigentümerin ist.
Grüsse,
Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2010 02:05