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Modelle für Umgangsregelungen

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(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

also wenn das zu viel gefordert ist für mein Kind dann  :gunman: :
wirklich dann kann ich für nix mehr garantieren


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2012 22:47
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Gelackmeierter,

ich empfehle Dir ne Kur aus Baldrian, Sport, Abwechslung mit Freunden und ganz dringend: ERDEN *ommmmmmmmmmmmmm*

Rechne einfach mit dem Schlimmsten. Wichtig ist, Ruhe bewahren, strategisch vorgehen.  :phantom:

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 23:04
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

strategisch vorgehen heisst der KM Honig ums Maul schmieren. Oder wie oder was ?
Ich bin immer sachlich. Aber die fühlt sich immer angepinkelt, und immer nur sie hat Recht.
das war schon die letzten Jahre so.

Ich finde es halt nur frustriend,  dass wenn Sie so eine Umgangsregelung unterschreiben und somit akzeptieren sollte, dass dieses dann NULL KOMMA NULL
bindend ist und sie sich da mir nix Dir nix nicht dran halten muss.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2012 23:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DG,

Oder wie oder was ?
Ich bin immer sachlich. Aber die fühlt sich immer angepinkelt, und immer nur sie hat Recht.
das war schon die letzten Jahre so.

diese Einstellung prägt Deine Postings (und wohl auch Deine Selbstwahrnehmung) ziemlich: "Für alle Fehler ist meine Ex zuständig; ich dagegen bin nur ein armes Opfer." Eine Ehe fahren immer beide an die Wand. Und wenn einer von beiden jahrelang unter Depressionen leidet, ist das für den anderen etwa so spassig wie das Leben neben einem Alkoholiker. Da ziehen eben viele irgendwann die Reissleine.

Ich finde es halt nur frustriend,  dass wenn Sie so eine Umgangsregelung unterschreiben und somit akzeptieren sollte, dass dieses dann NULL KOMMA NULL
bindend ist und sie sich da mir nix Dir nix nicht dran halten muss.

sie muss gar nichts unterschreiben; sie kann auch sagen "ich habe mich seit Geburt schwerpunktmässig ums Kind gekümmert und Männe ist arbeiten gegangen." Damit ist Eure nacheheliche Rollenverteilung bereits eingetütet, denn im Rahmen der Betreuungskontinuität dreht das niemand um 180 Grad herum. Mit grosser Wahrscheinlichkeit kriegst Du auch bei einer gerichtlichen Klärung nicht viel mehr als den bekannten "Standardumgang", von dem Deine Ex auch vor Gericht sagen kann "das habe ich ihm doch längst angeboten."

Ich kann nur ein weiteres Mal zu respektvoller Einvernehmlichkeit und zur Suchen nach tragfähigen Kompromissen raten, um den Umgang überhaupt erst mal in Gang zu bringen, bevor Du die Sitzordnung bei der Einschulung in drei Jahren vertraglich festklopfen willst.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2012 02:53
(@nadda)
Registriert

Hi,

Brille hat da absolut Recht, du solltest gerade in deiner Situation sehr vorsichtig sein damit die Schuld auf andere zu schieben.

Es macht sich gar nicht gut auf der einen Seite zu krank zum Arbeiten zu sein und auf der anderen Seite normalen Umgang haben zu wollen. Das ist ein Zwiespalt den auch deutsche Gerichte sehr schnell erkennen.
Stell dich schon mal drauf ein, dass im Zuge von "ich bin zu krank zum arbeiten und kann deshalb nicht den Mindestunterhalt zahlen" schnell Gutachten angeordnet werden. Das kann auch Auswirkungen auf deinen Umgang haben!

Zumindest war es in unserem Fall so. Und als Ex eines ebenfalls psychisch kranken Mannes kann ich dir nur sagen, nein, es war kein Zuckerschlecken mit ihm. Und klar - er war nie an irgendwas schuld....

Also würde ich dir raten deine Wünsche sachlich und sehr konkret vorzutragen. Es gibt nur hälftige Schulferien und Schluss. Auch ein Kindergartenkind hält sich an die Schulferien. Wenn du jetzt das Wort "Kindergartenferien" überhaupt erwähnst wäre das schon das Ende deiner Ferienregelung.

- auf Umgang jedes 2tes Wochenende an geraden Wochen von Freitag 15.00Uhr bis Sonntag 18.00Uhr ( du hast konkrete Vorschläge dabei und eierst hier nicht rum! Kannst du diese Abholzeiten bei der von dir genannten größeren Entfernung einhalten?)

- Schulferien abwechselnd Ostern / Pfingsten/ Herbstferien

- hälftige Sommerferien und Weihnachtsferien (festlegen müsst ihr dann nur noch die Ferienhälfte, und Achtung es gilt das Bundesland des Kindes)

- Verlängerte Wochenenden durch Feiertag an Freitag oder Montag werden bevorzugt (aufgrund der Entfernung) zu Umgangszwecken verwendet, dafür werden Umgangswochenenden im fraglichen Monat getauscht.

- im Gegenzug dazu kein Anspruch auf Feiertage wenn die Die, Mit und Don

- Umgang tel. oder per Internet 2 x die Woche (überleg dir das gut, das klappt so gut wie nie und erzeugt nur STress und Loyalitätskonflikt beim Kind)

- Umgang am Gebtag des Kindes, (oft schwierig, mach doch lieber das Wochenende nach dem Geburtstag des Kindes. Das Kind wünscht sich Mama, Papa und Freunde was logischerweise nicht mehr klappt. Also nimm hier den Stress fürs Kind raus.)

- Umgang an meinem Gebtag von 14 - 20 Uhr  wenn unter der Woche

- wenn mein Gebtag am Wochendene dann wird das Umgangwochenende getauscht. Andersrum natürlich genauso.

- Abholung zum Umgang jeweils bei der Mutter

- Ausfall von Umgang wird am darauffolgenden Wochenende nachgeholt, das gilt aber auch für dich. Keine Extrawürste für den "ach so kranken Vater" bitte

- Fallen Umgangstermin aus so haben diese frühstmöglich angezeigt zu werden ( egal von welcher Seite ), kannst du vergessen, Krankheit ist kurzfristig

- das Recht von mir bei kirchlichen Feiern des Kindes beizuwohnen

- das Recht bei kirchlichen Feiern väterlicherseits das Kind bei mir zu haben

- das Recht bei der Kindergartenentlassung dabei zu sein

- das Recht bei der Einschulung des Kindes dabei zu sein

So, und jetzt überleg dir bitte nochmal ganz genau, ob du 3 Wochen Kinderbetreuung am Stück in den Sommerferien schaffen kannst.

LG
Nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2012 09:36
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Mit grosser Wahrscheinlichkeit kriegst Du auch bei einer gerichtlichen Klärung nicht viel mehr als den bekannten "Standardumgang", von dem Deine Ex auch vor Gericht sagen kann "das habe ich ihm doch längst angeboten."

jedes 2te Wochenende und hälftige Schulferien ist ja wohl Standard oder ?

von den zu Beginn der Trennung 3 Wochenenden pro Monat bin ich ja laut Euren Ausführungen schon abgekommen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2012 09:47
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Es macht sich gar nicht gut auf der einen Seite zu krank zum Arbeiten zu sein und auf der anderen Seite normalen Umgang haben zu wollen. Das ist ein Zwiespalt den auch deutsche Gerichte sehr schnell erkennen.
Stell dich schon mal drauf ein, dass im Zuge von "ich bin zu krank zum arbeiten und kann deshalb nicht den Mindestunterhalt zahlen" schnell Gutachten angeordnet werden. Das kann auch Auswirkungen auf deinen Umgang haben!

Der Mindestunterhalt für das Kind wurde seit der Trennung IMMER seit dem ersten Tag bezahlt. Sogar noch mehr als die € 225.-
Der Mindestunterhalt wird selbstverständlich auch weiter von mir bezahlt werden. Egal wie !
sorry jetzt vermischen sich gerade die beiden Threads ein wenig.

@nadda
wie könnte man das mit dem telefonischen Umgang dann umformulieren. Klar will ich auf der einen Seite mit dem Kind einmal bzw. 2x die Woche telefonieren. Aber auch klar dass dieses ein Eingriff in das Leben der EXE ist. Wo der Kleine letztens die Hälfte der Kiga-Ferien bei mir war habeich Ihn ja auch angehalten in den 1,5 Wochen mal bei der Mama anzurufen.

Wenn das Kind Gebtag hat habe ICH eigentlich auch gar keine Lust diesen in der Wohnung meiner EXE zu verbringen. Dennoch möchte ich, dass das Kind das Recht zugesprochen bekommt mich dabei haben zu können wenn es möchte. Nicht das die EXE das im Vorfeld schon blockieren kann ( weiss gar nicht wie ich meine Gedankengänge hier gerade zu Wort bringen kann )

 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2012 11:13
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

wie könnte man das mit dem telefonischen Umgang dann umformulieren. Klar will ich auf der einen Seite mit dem Kind einmal bzw. 2x die Woche telefonieren. Aber auch klar dass dieses ein Eingriff in das Leben der EXE ist. Wo der Kleine letztens die Hälfte der Kiga-Ferien bei mir war habeich Ihn ja auch angehalten in den 1,5 Wochen mal bei der Mama anzurufen.

Machen wenn Kind bei Dir. Als Idee KM mitgeben, wenn Kind bei ihr, Ich finde, dass hat in der Umgangsvereinbarung nichts zu suchen, weil es eh nicht durchsetzbar/ sinnvoll  ist, wenn eine Partei oder Kind nicht will! Und letztes wird oft genug vorkommen, auch ohne Beeinflussung durch ein ET.

- Ausfall von Umgang wird am darauffolgenden Wochenende nachgeholt, das gilt aber auch für dich. Keine Extrawürste für den "ach so kranken Vater" bitte

Ganz ehrlich: auch  Kankheitsbedingte Ausfälle der ETs sollten in der Umgangsvereinbarung nichts zu suchen haben. Eigentlich wäre es selbstverständlich, dass die ETs sich gegenseitig vertreten/ unterstützen in solchen Fällen. Ok, ist es meist nicht. Aber solltest Du krank sein und den Umgang leider nicht selbst wahrnehmen koennen, dann würde ich versuchen, es durch Oma/ Opa zu realisieren. Klappt das nicht, muss KM halt weiter betreuen (müsste sie auch, wenn sie AE ist). und nachgeholt wird da nichts. ganz ehrlich dein Pech! es sei denn, KM ist  flexibel...

So, und jetzt überleg dir bitte nochmal ganz genau, ob du 3 Wochen Kinderbetreuung am Stück in den Sommerferien schaffen kannst.

Ganz wichtig!! Ebenso die Summe aller hälftigen Ferien: 6 Wochen!

Wenn das Kind Gebtag hat habe ICH eigentlich auch gar keine Lust diesen in der Wohnung meiner EXE zu verbringen. Dennoch möchte ich, dass das Kind das Recht zugesprochen bekommt mich dabei haben zu können wenn es möchte. Nicht das die EXE das im Vorfeld schon blockieren kann ( weiss gar nicht wie ich meine Gedankengänge hier gerade zu Wort bringen kann )

Auch das würde ich rauslassen aus der Umgangsvereinbarung. KM wird es immer blockieren können, auch wenn es drin steht. Entweder ihr Eltern kriegt es gemeinsam hin. Oder Kind schafft es KM zu überzeugen. Als max. würde ich rein schreiben, fuer Geb gibt es keine Abweichung vom normalen Umgang. Aber bedenke, das Thema ist sehr emotional und lohnt mE nicht, die ganze Vereinbarung aufs Spiel zu setzen. Deshalb würde ich dazu nichts regeln, einen vorsichtigen Versuch starten, wenn der erste Geb auf Deinen Umgang fällt, aber mich daran nicht aufhängen,

Gruss, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2012 11:40
(@nadda)
Registriert

Hi,

telefonischer Umgang funktioniert nicht, das kann auch kaum klappen.

Wir haben das versucht, die Kinder telefonieren wenn sie möchten mit ihrem Vater. Alleine, in ihrem Zimmer. Trotzdem klappt es nicht, Kinder in dem Alter tun sich allein mit dem telefonieren noch schwer.

Wenn du dann auf der anderen Seite einen Elternteil hast, der der Meinung ist mitsprechen zu müssen, dann artet dieses Telefonat in eine seelische Folter des Kindes aus. Im Besten Fall traut sich das Kind nichts sagen, im schlimmsten Fall werden Aussagen des Kindes (die es nur macht weil KM zuhört) später gegen dich verwendet.

Lass es einfach, telefonieren klappt nur wenn die Eltern absolut gut und normal miteinander umgehen können, sonst nicht.

Frag dich doch mal anders herum, wenn eure Ehe noch Bestand hätte und Kind mit Oma und Opa im Urlaub wäre, würde Kind da ständig anrufen? Gäbe es da sinnvolle Gespräche?
Glaub  mir es gibt sie nicht. Meine Großen Jungs sind grad im Urlaub, da hat mich seit Sonntag früh noch keiner angerufen, ich bin gerade nicht wichtig, die sind glücklich und beschäftigt. Und genau so soll es auch sein.

Die Kinder kommen am Besten klar wenn sie deutlich trennen können zwischen Mama- und Papazeit. Vor allem wenn ihr streitet müssen die Kinder aus Selbstschutz trennen. Und genau da macht das Telefonieren alles kaputt. Lass es einfach.

Bei euch sind noch sehr viele Emotionen mit im Spiel, und das ist Gift für eine funktionierende Elternebene.
Manche Dinge klappen erst mit der Zeit.

Ich hatte damals kurz nach der Trennung auch geglaubt das Telefonieren eine gute Idee war, heute, 5 Jahre später weis ich das war es nicht.

LG
Nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2012 11:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DG,

Du solltest langsam wirklich mal anfangen, zwischen den Dingen zu unterscheiden, über die Du Dich mit Deiner Ex einvernehmlich verständigen und einigen willst - und denen, die Dir "zugesprochen" werden sollen. Denn Letzteres kann überhaupt nur ein Gericht - und wenn Du diesen Schritt zur Umgangsregelung gehen willst, kannst Du ziemlich sicher sein, dass zwei Drittel Deiner Auflistung aus #18 ersatzlos weggestrichen werden, bevor irgendwas "zugesprochen" wird.

Ich kann nach wie vor nur davon abraten, den kriegerischen Weg zu gehen; das Ergebnis wird Dir nicht gefallen. Und auch nicht, dass Deine Ex danach nicht mehr mit Dir über irgendwas diskutieren muss: Sie kann dann einfach auf die gerichtliche (und rechtlich bindende) Umgangsregelung zeigen und sagen "Du wolltest es ja so - und da steht's!"

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2012 11:49




(@fruchteis)
Registriert

Moin DerG,

Dir zur Anregung ein Link hier, der sich mit der Wirkung Elterlicher Vereinbarungen befaßt.

Eine Elternvereinarung ist so unverbindlich und folgenlos nicht, wie hier einige meinen.

VG W.


AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2012 12:18
(@fruchteis)
Registriert

Ich möchte mich im Übrigen Naddas Hinweisen anschließen und nochmals auf die Bedeutung Deiner gesundheitlichen Situaton und der möglichen Entwicklung als Grundlage für Alles hinweisen.

Die Umgangsregelung bindet auch Dich!
Umgang ist keine leichte und ganz billige Sache.

Wenn das Kind nicht gerade um die Ecke wohnt, dann kann der Aufwand in jeder Hinsicht beträchtlich sein. Das beginnt bei den Fahrten, geht über die Versorgung des Kindes bis hin zu angemessenem Wohnraum, Aufmerksamkeit und Zuwendung benötigt das Einzelkind auch.

Das will alles gestemmt sein.

Bei größeren Entfernungen und/oder bei Mangel und Bedürftigkeit infolge Krankheit  kann es erforderlich sein, erhebliche Abstiche beim Umgang vorzusehen. 

Burnout und Depression deuten darauf hin, daß Du noch sehr viel sorgfältiger auf Dich achten solltest - auch und gerade was die zuverlässige und gefahrlose Organisation des Umgang mit dem Kind betrifft. Du scheinst Dich wieder zu überfahren.

Der zu vereinbarende Umgang sollte sich unbedingt an Deinen Ressourcen orientieren, NICHT an Maximal-Forderungen, die Deiner gekränkten Seele entspringen.

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2012 12:41
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich möchte auch noch ergänzen, dass die Ex Dich nicht in ihren vier Wänden dulden muss, auch nicht zum Geburtstag des Kindes, wenn sie das nicht will. Daher macht das keinen Sinn, sich ein Einladungsrecht in einer Vereinbarung zu sichern. Auch beim Telefonieren würde ich abraten eine Regelung zu fixieren. Mein Sohn ist mittlerweile 8 Jahre alt und hat das Telefonieren auch nicht für sich gepachtet. Wenn er große Lust hat, ja, dann klappt das mal.

Wenn ein Kind aber keine Lust hat zum Telefonieren, dann wird schnell den Betreuungselternteilen unterstellt, dass da rummanipuliert wird. Das ist ein Konfliktherd ohne Ende, den man sich wirklich sparen kann.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2012 17:33
(@fruchteis)
Registriert

Meine Erfahrungen mit einem Telefontermin sind dagegen sehr gut.

Das hat über viele Jahre gut funktioniert, nicht als Zwang, sondern als Angebot von beiden Seiten in dem Wissen, zu dieser Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit die jeweils andere Seite erreichen zu können.
Es war lange eine Fixpunkt in meinem und in den Kalendern meiner Kinder.

Wie der tägliche 5-Uhr-Tee, an dem die Familie einmal am Tag zusammen kommen kann.
Diesen Ritus schätzen meine Kinder, wenn sie zeitweilig bei mir leben. Dies auch und gerade als familiärer Halt, als Anker in der Pubertät, wenn alles zu eigene Wegen neigt...

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2012 21:20
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Meine Erfahrungen mit einem Telefontermin sind dagegen sehr gut.

Ja, dem kann ich mich auch nur anschließen.
Aber wie bei Dir, wird das Telefonieren von beiden Seiten gefördert, ist ein Angebot und ab & an passt es nicht oder Kind will nicht, dann ist es kurz oder fällt einfach aus (SMS ist selbstverständlich zur Benachrichtigung).

Sobald eine Seite (hier im Forum leider meist die KM) es nicht will,kann es nicht funktionieren. Und dazu braucht es noch nicht einmal ein unterbrochene oder nicht zustandene gekommene Verbindung. Bei kleinen Kindern ist alleine eine Passivität der KM oder ggf. auch nur das Gefühl für das Kind, dass das Telefonat nicht gewollt ist, und schon ist telefonieren weitgehend sinnfrei.

Also: Kein Verteufeln des Telefonieren per se. Aber sobald es eh strittig ist, vergiss es.

gruß, toto


AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2012 22:35
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, kein Verteufeln per se. Aber das funktioniert nur, wenn die Eltern nicht hochzerstritten sind und der Umgangselternteil dem Betreuungselternteil vorwirft, das Telefonieren bzw. das Kind in Bezug aufs Nichttelefonierenwollen zu manipulieren.

Sagt eine, die eine Zeit lang das Kind auch bekniet hat, mal fünf Minuten zu telefonieren, das Kind krähte "Papa ich hab keine Lust, ich spiel gerade!" und die den Papa dann strunzbeleidigt am anderen Ende der Leitung hängen hatte.  :phantom:

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2012 22:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LBM,

Nein, kein Verteufeln per se. Aber das funktioniert nur, wenn die Eltern nicht hochzerstritten sind und der Umgangselternteil dem Betreuungselternteil vorwirft, das Telefonieren bzw. das Kind in Bezug aufs Nichttelefonierenwollen zu manipulieren.

Zusammengefasst:

- Dort, wo eine Banalität namens Telefonieren vertraglich verpflichtend geregelt werden soll, wird sie kaum funktionieren.

- Und dort, wo sie funktioniert, braucht man keine schriftlichen Absprachen darüber.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2012 23:14
(@fruchteis)
Registriert

Telefon-Umgang.

Das ist nicht nur Sache der Eltern, wie die sich einigen können.
Das Kind kann lernen, sich gegen Manipulationsversuche durchzusetzen und zu behaupten.

Die Telefonate mit meinen Kids waren keinesfalls immer easy., anfangs hat die Mutter dazwischen gefunkt, kommentiert usw. Eindrucktsvoll, wie sich die Kids genommen haben, was vorgesehen und im Angebot war.

Meine Kinder reisen seit Jahren selbständig durch ganz Deutschland zu mir. Kids on rail, Vielfahrer, gekonnt und routiniert wie Manager, neuerdings sogar Europa weit selbständig unterwegs, finden sich in fremden Großstädten und Metros zurecht ...
'Behütete' Kinder sind in dem Alter nicht so weit.  

Kinder können von Trennungssituationen auch profitieren, müssen Position und Stand finden, sich gegen übergriffige Mütter durchsetzen, zu ihren - im doppelten Sinne - entfernten Vätern durcharbeiten...  Solche Kinder entwickeln Muskel, tragen aber auch Verletzungen davon - zugegeben.

Gute Umgangsregelungen bieten Möglichkeiten ohne Erfolgsgarantien.

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2012 12:23
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Kinder können von Trennungssituationen auch profitieren, müssen Position und Stand finden, sich gegen übergriffige Mütter durchsetzen, zu ihren - im doppelten Sinne - entfernten Vätern durcharbeiten...  Solche Kinder entwickeln Muskel, tragen aber auch Verletzungen davon - zugegeben.

Gute Umgangsregelungen bieten Möglichkeiten ohne Erfolgsgarantien.

Alles richtig!

Aber Voraussetzung sind - Du schreibst es doch selbst:

Gute Umgangsregelungen

Und ein Kind, das wie hier im vorliegenden Fall jünger als 5 Jahre ist, wird diese nicht verlangen noch durchsetzen können! Das müssen die Eltern miteinander auskaspern! Und wenn telefonieren eben vom Grundsatz her nicht gewollt ist, dann kann es so einfach und fast unbemerkt manipuliert werden, sodass es keinen Sinn macht.

Gruß, toto


AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2012 14:16
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

so meine lieben Fories
morgen nachmittag ist der erste Termin beim Jugendamt. Habe einen Entwurf einer Umgangsregelung ausgearbeitet der auf dem 2 Wochenenden pro Monat Modell basiert. Diesen werde ich vorlegen.
Inhalt :
Freitag nachmittag bis Sonntag abend.
Desweiteren hältige Ferienzeit.
zusätzlich das wenn Freitags oder Montags nen Feiertag ist das dieses Wochenende dann zu Umgangszwecken genutzt wird.

Mehr wird auf "gutem" Weg nicht machbar sein denke ich.
Werde in paar Sachen noch ansprechen aber alles schön sachlich und ruhig.
Wenn ich sehe ich kann nichts bewegen. Ok dann soll es halt so sein.

Ich danke Euch für Eure Tipps !!!

Und ich werde RUHIG bleiben !!!! ganz bestimmt !!!
Habe es begriffen das mehr als oben wahrscheinlich nicht zu holen sein wird.

Viele Grüße vom Gelackmeierten


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2012 23:08




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