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Modelle für Umgangsregelungen

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(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo liebe Fories,

wisst Ihr wo ich im Internet Vordrucke für Umgangsregelungen finde.
Ich habe nächste Woche mit meiner getrennten Nochehefrau einen ersten Termin beim Jugendamt.
und weil mir die hier im Internet dargestellten Berichte über JA ziemlich Angst vor dem Termin machen, wäre es klasse ich könnte mich da ein wenig vorbereiten. Zumal die KM null komma null bereit ist mir mer als die 14 Tage Regelung und die hälftige Ferienzeit zu geben.

Gruss vom Gelackmeierten


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 19:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DG,

mal ganz ehrlich: Glaubst Du, dass Deine DEF sich von einem "Formular" aus dem Internet beeindrucken liesse, selbst wenn dort steht, dass Umgang jeden zweiten Tag stattzufinden hat?

Offenbar ist sie Dir bereits einige Schritte voraus und geht das Ganze erheblich strukturierter an als Du. Das Jugendamt wird ihr diesbezüglich keine Vorschriften machen (weil es dazu gar nicht befugt ist), und ein Anwalt wird ihr bereits erzählt haben, dass "jedes zweite Wochenende plus halbe Ferien" der von deutschen Familiengerichten meist ausgeurteilte Standardumgang ist. Mit ihrem derzeitigen Angebot behindert sie den Umgang also keineswegs. Was soll ein "Vordruck" daran ändern? Es gibt in Umgangsfragen nun mal keine eindeutigen "Vorschriften" wie im Strassenverkehr.

Wie schon im Umgangsthread kann ich auch hier nur dazu raten, nicht auf irgendwelchen fiktiven "Rechten" zu beharren, sondern einvernehmliche Lösungen zu suchen. Zumal Deine DEF jederzeit Gehör finden wird, wenn sie vorträgt, dass sie die Symptome, die Dir derzeit und bis auf Weiteres das Arbeiten verwehren und die Eure Ehe bis zur Trennung belastet haben, weitgehend von Eurem Kind fernhalten möchte.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 19:32
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Der,

auch bitte immer aufpassen: Umgang und finanzielle Themen sind immer zu trennen. Auch im Kopf. Das Exen das nicht machen ist klar, aber Du solltest es Dir auch zu Herzen nehmen. Es verbessert auch die Sichtweise auf die Dinge.

Mit dem Umgang alle 14 Tage liegst Du im Bereich des gerichtich durchsetzbaren. Das ist somit nicht zu beanstanden. Schön wäre es natürlich, wenn auch unter der Woche Umgang rausspringen würde. Das Gespräch beim JA ist doch eine gute Gelegenheit, dies sachlich anzusprechen.

Wenn Du Dir mal den Trennungs-Faq genau anguckst, findest Du ganz unten im Bereich Download einen Vordruck für die Titulierung beim Notar. Wichtig für Dich ist einfach erstmal NICHTS direkt vor Ort zu unterschreiben. Da hier jedes JA sicherlich etwas anderes agierst, kannst Du den Entwurf ja dann hier im Forum besprechen. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 19:33
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

ja das ich letztlich mit der 14 Tage Regelung und den hälftigen Ferien einverstanden sein muss ist mir schon klar.
habe ja diversen Foren entnommen das man darüber schon froh sein mus als Vater *leider*
Auch das meine psychische Verfassung zur Ansprache und wahrscheinlich auch Gehör finden wird ist mir bewusst.
Dies wurde ja bereits schon von Ihrem Anwalt "angedroht" dass das angeblich von mir während der Ehe gezeigte Desinteresse mit dem Kind was zu unternehmen Ausschlag haben wird auf die Regelung des Umgangs.

Aber dennoch werde ich versuchen mit sachlichen Argumenten auf eine 3 Wochenenden - Regelung zu kommen. Wobei ich mir das eher in den Wind schreiben kann.

Mir dreht es sich jetzt auch nicht um eine Vorlage bezgl. Zeitmodellen sondern um andere Dinge
wie z.b.
- Regelung bei Ausfall des Umgangs wenn das Kind krank ist. Darlegung der Krankheit durch ärztliches Attest.
- Regelung was die Übergabe von Krankenversichertenkarte und Reisepass (beim längeren Umgang während der Ferien betrifft )
- Regelung zwecks telefonischen Kontaktes unter der Woche

solche Dinge


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 20:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Aber dennoch werde ich versuchen mit sachlichen Argumenten auf eine 3 Wochenenden - Regelung zu kommen. Wobei ich mir das eher in den Wind schreiben kann.

vermutlich ja; auch Deine Ex möchte Freizeit und Wochenenden mit Eurer Tochter verbringen.

Mir dreht es sich jetzt auch nicht um eine Vorlage bezgl. Zeitmodellen sondern um andere Dinge
wie z.b.
- Regelung bei Ausfall des Umgangs wenn das Kind krank ist. Darlegung der Krankheit durch ärztliches Attest.
- Regelung was die Übergabe von Krankenversichertenkarte und Reisepass (beim längeren Umgang während der Ferien betrifft )
- Regelung zwecks telefonischen Kontaktes unter der Woche

das sind Dinge, die man kurz nach der Trennung noch nicht regeln muss; vor allem, wenn sie sich noch gar nicht als problematisch herausgestellt haben.

Wenn Deine Ex das genauso sieht, schenkt sie sich den Jugendamts-Termin und geht einfach nicht hin - was hast Du dann gewonnen?

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 20:39
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

Dies wurde ja bereits schon von Ihrem Anwalt "angedroht" dass das angeblich von mir während der Ehe gezeigte Desinteresse mit dem Kind was zu unternehmen Ausschlag haben wird auf die Regelung des Umgangs.

Das diese Argumentation natürlich Quatsch ist, muss man nicht betonen. Auf der anderen Seite verstärkt sich jetzt auch bei mir der Eindruck, dass Deine liebe Exe hier sehr planvoll (wie eigentlich immer bei Frauen) und schon weit im vorraus ihre Strategie festgelegt hat.

Aber dennoch werde ich versuchen mit sachlichen Argumenten auf eine 3 Wochenenden - Regelung zu kommen. Wobei ich mir das eher in den Wind schreiben kann.

Für ein Kind ist wichtig, dass der Umgang regelmäßig und planbar erfolgt. Auch wenn es schöner ist, mehr Umgang zu haben, stellt sich ein Kind auch gut darauf ein. Und wir gehen auch mal davon aus, dass es bei Deiner Exe nicht leidet. Denke bitte auch daran, dass Deiner Exe genauso ein Recht hat, die Wochenenden mit Kind zu verbringen und dann etwas zu unternehmen. Rosinen rauspicken geht leider nicht.

Mir dreht es sich jetzt auch nicht um eine Vorlage bezgl. Zeitmodellen sondern um andere Dinge
wie z.b.
- Regelung bei Ausfall des Umgangs wenn das Kind krank ist. Darlegung der Krankheit durch ärztliches Attest.
- Regelung was die Übergabe von Krankenversichertenkarte und Reisepass (beim längeren Umgang während der Ferien betrifft )
- Regelung zwecks telefonischen Kontaktes unter der Woche

Diese Punkte sind wichtig, führen aber im Regelfall nur zu unnötigem Kleinkrieg.

Natürlich ist eine Ausfallsreglung wichtig. Bedenke aber, dass das JA keine Weisungsbefugnis hat. Was ihr dort besprecht ist schön - Deine Exe muss sich aber nicht dran halten. Es gehört zum Handwerkszeug einer guten Kindsbesitzerin, Umgänge zu torpedieren. Hat Deine Exe so ein Verhalten bisher gezeigt?

Willst Du ein 6 Jähriges Kind immer gleich zum Arzt schleifen lassen, nur weil es mal Schnupfen hat? Diesen kann es auch bei Dir auskurieren. Solche Regelungen sind eher bei "hardcore-Kindsbesitzerinnen" notwendig.

Krankenkassenkarten können meistens sogar doppelt ausgestellt werden, ansonsten muss die Karte beim Übergang in der "Umgangstasche" (das ist die mit den abgetragenen und zum Wetter unpassenden Kleidungsstücken und den abgetragenen Schuhen) sein.

Reisepass: Auch hier kannst Du herrlich Klagen vor Gericht führen, ist ein beliebtes Streitthema. Gut auch "Sag mir wo Du hinfährst, sonst kriegst Du den Pass nicht" oder "Wenn Du dort hinfährst, kriegst Du den Pass nicht..."Aus meiner Sicht auch nicht so wichtig - Geld für weite Urlaubsreisen wirst Du in nächster Zeit eh nicht haben, trust me.

Das liebe Telefonieren: Im Regelfall haben Kinder überhaupt keine Lust dazu und trotzdem wird dieses Thema von den Vätern immer wieder thematisiert. Dazu steht Deine Ex dann 2 m neben dem Telefon, brüllt Kommentare im Hintergrund oder fordert Dein Kind auf, endlich aufzulegen. Klasse Stimmung für ein schönes Gespräch.
Für alle Beteiligten also kein Spaß. Dazu dringst Du mit der Telfoniererei in das Privatleben Deiner Ex ein, worin man im Regelfall auch nicht mehr viel zu suchen hat. Wenn Kinder alt genug sind, ein Handy bedienen zu können, mag das etwas anderes sein. Hier mit Zwang zu arbeiten (wie es manche KM und auch KV versucht) ist nicht zu empfehlen. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 20:40
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

ja genau das ist Ihr Argument das Sie "offiziell" vorbringt. Das sie auch Wochenenden mit dem Kind verbringen will. Soll Sie ja auch gar kein Thema. Klar ist das Leben am Wochenende ein anderes als wie unter der Woche. Selbst wenn der Kleine noch nicht in die Schule sondern "nur" in Kindergarten geht. Und klar Sie geht nicht arbeiten aber muss trotzdem das Wochenend-Leben mit dem Kleinen haben können.

Aber es gibt auch z.b. EMPFEHLUNGEN des Landes NRW das der Umgang mit Kindern im Vorschul- und Grundschulalter an MINDESTENS 2 Wochendenen pro Monat stattfinden sollte. Aber klar wen interessiert das schon wenn man dem Vater der gemeinsamen Kinder fertig machen will.

Im Grunde kann ich meinen Sohn bereits jetzt emotional abschreiben und für mich als verloren ansehen.
Ich werde nur noch die Melkkuh sein und sonst nichts.

Ein guter Grund sich schon mal den nächsten Betonpfeiler auszusuchen


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 21:02
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Der,

Im Grunde kann ich meinen Sohn bereits jetzt emotional abschreiben und für mich als verloren ansehen.
Ich werde nur noch die Melkkuh sein und sonst nichts

Das ist totaler Bullshit. Du bist in einer aktuellen Krisenphase und fühlst Dich eingengt. Dem ist aber nicht so. Es gibt viele Möglichkeiten, den Umgang zu gestalten und das pendelt sich alles ein.

Ein guter Grund sich schon mal den nächsten Betonpfeiler auszusuchen

Auch diese Gedanken sind falsch und zeigen nur, dass Du drigend psychologische Hilfe in Anspruch nehmen solltest, wenn Du es bisher nicht getan hast. Hilfe kannst Du in dringenden Fällen auch über die Telefonseelsorge bekommen. http://www.telefonseelsorge.de/ Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 21:06
(@fruchteis)
Registriert

Hi DerG,

zum Unterhalt wie auch hier zur Umgangsregelung fehlen mir Überlegungen zu dem, was höchste Priorität haben sollte: Die eigene Gesundheit.

Auch für voll Leistungsfähige bedeutet eine Trennung höchste Belastung.
Da Du nun schon angeschlagen bist, solltest Du hier besonders sorgfältig mit Dir umgehen.

Ich kann Dir daher nur dringend nahelegen, zunächst Deine berufliche Leistungsfähigkeit zu bestimmen, die dann Unterhalt und Art und Umfang des Umgangs bestimmt.

VG W.


AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2012 02:33
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich kann Dir daher nur dringend nahelegen, zunächst Deine berufliche Leistungsfähigkeit zu bestimmen, die dann Unterhalt und Art und Umfang des Umgangs bestimmt.

es ist leider Fakt das ich trotz meiner Probleme wohl defintiv über kurz oder lang wieder Vollzeit arbeiten zu gehen. Kann ja gar nicht anders. Brauche ja Geld.

Meine Frau schlägt vor Vesuchsrecht alle 14 Tage
von Freitag 16 Uhr bis Sonntag 17 Uhr
hälftige Ferien

Ist vom Prinzip aus ok. Aber meiner Meinung nach nur :
a) wenn der Kleine in der Schule wäre. Ist er aber noch nicht 5 JAhre alt. Und die KiGa Ferien sind ja ein Bruchteil der Schulferien. Insofern geutliche Benachteiligung für mich
b) wenn Die KU arbeiten würde. Tut Sie aber nicht. Wäre sie ja blöde wenn Sie das täte solange Sie Unterhalt kassieren kann, Selbst wenn es nur der Unterhalt vom Krankengeld ist. Aber Fakt ist Sie hat dadurch ja mehr Tagesfreizeit. Dadurch wird die ohnehin schon "mutterlastige" Betreuung noch mutterlastiger.
c) kein sheen des Kleinen unter der Woche möglich da Entfernung zu weit
d) keine telefonischen Kontakte möglich weil der Kleine so ungern telefoniert und das doof findet

Desweiteren habe ich verschiedene Ratgeber gelesen die schreiben besonders zu Beginn der Trennung wird geraten mind. 2 Wochenenden ( z.b. Familien-Ratgeber des Landes NRW )

Ich würde die 3 Wochenenden von mir aus  ja sogar auf die Kindergartenzeit beschränken.
Denke aber nicht das ich da mit den Argumenten gegenüber dem JA und Ihr durchkomme. Und vor nem Richter schon gleich 2x nicht. Sie lehnt das kategorisch ab. Von daher muss ich wohl mit den 2 Wochenenden begnügen.

Wie ist denn eigentlich mit Feiertagen. Damit meine ich jetzt Feiertage wie hl. 3 Könige, Fronleichnam, Tag der dt. Einheit, etc.
gibt es da auch ne generelle Regelung ?

Ich habe mir für den Ersttermin beim JA einige Ar


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2012 12:58




(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Natürlich ist eine Ausfallsreglung wichtig. Bedenke aber, dass das JA keine Weisungsbefugnis hat. Was ihr dort besprecht ist schön - Deine Exe muss sich aber nicht dran halten. Es gehört zum Handwerkszeug einer guten Kindsbesitzerin, Umgänge zu torpedieren.

wenn aber von dem JA, meiner Person und der KM das so ausgehandelt fixiert und unterschrieben wird dann hat Sie sich doch saran zu halten oder ?

Weil sonst brauch man ja gar nicht hin zum JA und kann sich das sparen.
Gut ich glaube eh nicht das wir da eine einvernehmliche Lösung hinkriegen. Es sei denn ich stecke halt ganz gewaltig zurück mit meinen Überlegungen.

Was wäre denn eine gängige Regelung für Ausfall des Umgangs
am darauffolgenden Wochenende wo er wieder bei der Mutter wäre ?
oder spät. am übernaächsten Wochendene ?

Soll man vom Jugenamd schreiben lassen der Umgang mit dem Vater findet
a) immer in den geraden  oder ungeraden Wochen statt

oder besser
b) alle 2 Wochen

Welche Formulierung ist da für mich als der ohnehin "GELACKMEIERTE" am besten ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2012 13:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DG,

die einvernehmliche Lösung musst Du mit Deiner DEF schon selbst hinbekommen; nicht das Jugendamt für Euch. Die können nur danebensitzen und Euch beraten; zu entscheiden haben sie nichts. Und ob Ihr Euch hinterher an etwas halten wollt, das Ihr dort oder sonstwo vereinbart habt, müsst Ihr schon selbst entscheiden. Rechtskraft hat eine Umgangsvereinbarung nicht; dafür bräuchte es ein Gerichtsurteil. (Hint: "Einvernehmlich" ist nicht, wenn das Jugendamt sich vorbehaltlos Deinen Forderungen anschliesst; das wird nicht passieren).

Andererseits: Deine DEF bietet Dir ganze Wochenenden von Freitag bis Sonntag plus halbe Ferien an. Das ist doch schon mal was; echte Boykottmütter bieten nämlich überhaupt nichts an. Darauf kann man aufbauen, ohne das man jetzt bereits Weihnachten 2017 oder die Sitzordnung bei der Abitur-Party regeln muss. Und was Tage wie Fronleichnam oder den 3. Oktober angeht: Wolltest Du da mit Junior an der Fronleichnamsprozession teilnehmen oder den Tag der deutschen Einheit feiern? Häng Dich jetzt doch nicht an solchen Kinkerlitzchen auf, sondern bring den Umgang überhaupt erst mal zum Laufen. Änderungen, Erweiterungen und Ergänzungen kann man später immer noch einbringen, wenn sich Eure Situation mal entspannt hat. Auch Deine DEF wird nichts dagegen haben, mal auszuschlafen oder wegfahren zu können; vor alle, wenn sie irgendwann demnächst mal einen neuen Partner hat.

Du kannst für den JA-Termin beispielsweise eine Excel-Tabelle mit einem Umgangskalender als Vorschlag und Diskussionsgrundlage mitbringen. Da schreibst Du zum Beispiel die geraden oder ungeraden Wochenenden als Umgangszeit rein, die halben Ferien und ein paar Extra-Wünsche (beispielsweise Deinen Geburtstag, eine faire Regelung für Weihnachten und Ostern etc.) Vor allem aber: Krieg vorher dieses "meine Ex ist meine Feindin und will nur mein Geld" aus dem Kopf: Ihr beide habt Eure Ehe an die Wand gefahren und müsst für Junior jetzt das Beste daraus machen, damit er ein entspanntes Verhältnis zu Euch beiden kriegen kann. Da sind irgendwelche bockigen "es ist aber mein Recht!"-Forderungen ziemlich unangebracht, denn sie haben zwangsläufig ein "das wollen wir doch mal sehen" zur Folge. Respektiere Deine DEF als Mutter Eures gemeinsamen Kindes; unterstelle ihr nicht fortlaufend, alles falsch zu machen und nur auf ihren eigenen Vorteil und Deinen persönlichen Schaden bedacht zu sein.

Das JA wird den Vorschlag Deiner DEF als angemessen und grosszügig betrachten und sie dafür loben; es wird ihr NICHT auf den Kopf hauen und sagen "Sie müssen drei von vier Wochenenden im Monat rausrücken!" Wie blöd Du dann aussiehst, wenn Du anfängst, haarklein über den Unterschied zwischen Kindergarten- und Schulferien zu diskutieren, darfst Du Dir ausmalen.

Ihr seid getrennt und müsst Euch nicht mehr jeden Tag sehen; damit ist bereits ein grosser Teil der Probleme vom Tisch. Für den Rest kann man erwachsene Lösungen finden - wenn man es will und nicht anfängt, sich wie Kleinkinder in der Sandkiste um jedes Förmchen zu kloppen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 13:35
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Meine Frau schlägt vor Vesuchsrecht alle 14 Tage
von Freitag 16 Uhr bis Sonntag 17 Uhr
hälftige Ferien

Sofort nehmen!
Klarstellen, dass sich hälftige Ferien auf die Schulferien im Bundesland des Wohnorts des Kindes beziehen. Weil nur diese sind verbindlich, lfr. planbar und veröffentlicht festgeschrieben. Außerdem ist es ja eh nächstes oder übernächstes Jahr soweit! Du musst allerdings dafür Sorge tragen, dass Du die Betreuung sicherstellen kannst (hälftige Schulferien = 6 Wochen!)

Als Regelung würde ich mich auf gerade bzw. ungerade Wochennummern beziehen, mit einem Startpunkt, sodass man weiß, dass das WE xx.9.2012 eben in einer ungeraden Woche war.

Vergiss diese Feiertage. Ggf. sowas reinschreiben, wie: Ein "langes Wochenende pro Jahr verlängert das UmgangsWE." Das sollte dann lfr., d.h. zu Beginn des Kalenderjahres abgesprochen werden, damit alle wissen, welches WE das ist. Zudem ggf. noch ergänzen, dass der Pfngstmontag das UmgangsWE verlängert, sollte Pfingsten auf Umgang fallen.

Ostern und Weihnachten bedürfen idR gesonderte Absprachen und setzen den 2-Wochen-Umgang sowie die Ferienregelung außer Kraft.

Nachgeholt wird üblicherweise am direkt folgenden WE. Sonst kummuliert es sich...

Gruß, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 13:50
(@fruchteis)
Registriert

Moin DerG.

Es gibt bewährte 'generische' Umgangsregelungen.

Mit 'generisch' ist gemeint, daß diese Regelungen nicht konkrete Tage vorschreiben, sondern Formulierungen enthät wie 'jedes Wochenende einer geraden Woche' oder 'die erste Hälfte der großen Schulferien' usw. Solche Formulierungen gelten unbeschränkt, müssen dann nicht immer wieder angepaßt werden.

Mein zu individualisierender Vorschlag zur Diskussion:

Umgangsregelung gem. § 1684 BGB
für
Kind: Lisa M.
Mutter: Ute M.
Vater: Max M.

1. Umgang
1.1. Wochenendumgang

An jedem Wochenende einer Woche mit gerader Zahl findet außerhalb der Schulferien Wochenendumgang statt. Er beginnt Freitag um 15 Uhr und endet Sonntag um 19 Uhr.

1.2. Umgang unter der Woche
An jedem Dienstag einer Woche mit gerader Zahl findet außerhalb der Schulferien Umgang statt. Er beginnt um 12:30 Uhr an der Schule des Kindes und endet dort am nächsten Morgen pünktlich zum Unterrichtsbeginn. Der Kindesvater holt unf bringt das Kind.

1.3. Umgang in Schulferien und an hohen Feiertagen
Die großen Ferien (Frühjahr, Sommer, Herbst) verbringt das Kind in der ersten Hälfte beim Vater, in der zweiten Hälfte bei der Mutter.
Die erste Hälfte der Winter-Schulferien einschl. der Weihnachtsfeiertage verbringt das Kind im jährlichen Wechsel bei der Mutter bzw. beim Vater, sodass das Kind Silvester und dann in der Folge auch Ostern und Pfingsten im Wechsel beim jeweiligen Elternteil verbringen.
Der Umgang beginnt am letzten Schultag um 15 Uhr und endet um 19 Uhr.

1.4. Anderer Umgang
Kontakte über Telefon und Internet werden aktiv unterstützt. Es wird ein fester Termin einmal die Woche für 19 Uhr vereinbart.

2. Anreise, Übergaben
Das Kind reist in Begleitung. Mit Ausnahme des Umgangs unter der Woche (1.2.) beginnt der Umgang an der mütterlichen Wohnung und endet dort

3. Ausfall von Umgang
Fallen Umgangstermine aus, sind diese umgehend nachzuholen. Umgangsunterbrechungen von mehr als einem Monat sind streng zu vermeiden.

4. Ausweise, Dokumente, Sicherheit
Das Kind führt Ausweis und Krankenversicherungskarte stets mit sich, zudem soll es zu seiner Sicherheit über ein eigenes Handy verfügen können.

5. Änderungen und Abweichungen
Änderungen und Abweichungen von dieser Regelung sind nur im elterlichen Einvernehmen und unter Einbeziehung des Kind zulässig.  

August 2012


Wer die Distanz verursacht hat, sollte sich an den Reisen persönlich und finanziell beteiligen. Wird gemäß Rechtsprechung aber schwierig.

W.  


AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 14:28
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Und ob Ihr Euch hinterher an etwas halten wollt, das Ihr dort oder sonstwo vereinbart habt, müsst Ihr schon selbst entscheiden. Rechtskraft hat eine Umgangsvereinbarung nicht; dafür bräuchte es ein Gerichtsurteil.

wenn wir ein Schriftstück aufsetzen und das wird von beiden Elternteilen unterschrieben dann ist das doch bindend ? oder ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2012 19:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

nein, das entfaltet keine Rechtskraft und ist nichts anderes als eine Willensbekundung ohne jegliche Bindungspflicht.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 19:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DG,

wenn wir ein Schriftstück aufsetzen und das wird von beiden Elternteilen unterschrieben dann ist das doch bindend ? oder ?

nö, das ist es nicht. Zumindest nicht "bindender" als wenn Du unterschrieben hättest, Dir ab sofort täglich eine Glatze zu rasieren oder nie wieder Fleisch zu essen - auch diese Zusagen kannst Du jederzeit folgenlos canceln.

Eine Elternvereinbarung hat bestenfalls eine gewisse Indizwirkung, falls es zu einem Umgangsprozess kommt: Sie zeigt, was zu einem bestimmten Datum mal beabsichtigt war. Aber selbst dort kann Deine Ex mit treuherzigem Augenaufschlag sagen "ich wollte das ja auch, aber das Kind war nach dem Umgang mit dem Vater immer vollkommen durch den Wind; da musste ich handeln und den Umgang im Interesse des Kindes einschränken." Und dann bist Du so nass wie ohne Schriftstück.

Deshalb ja mein Rat, Deiner Ex auf Augenhöhe und respektvoll zu begegnen und nicht als Feindin, gegen die Du um "Deine Rechte" kämpfen musst. Du wirst noch viele Jahre mit ihr zu tun haben - also tu das besser in Frieden als im Krieg.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 19:42
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

na spitze ! warum dann überhaupt was schriftlich fixieren und unterschreiben lassen wenn die sich eh an nix halten muss.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2012 21:39
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

ich habe jetzt mal ein Modell ausgearbeitet welches sich :
- auf Umgang jedes 2tes Wochenende an geraden Wochen von Freitag .... bis Sonntag .... ( Uhrzeit muss noch vereinbart werden werde versuchen Fr. 15 Uhr - So. 18 Uhr )
- Umgang unter der Woche wird verzichtet da ich zu weit weg bin
- Schulferien abwechselnd Ostern / Pfingsten
- hälftige Sommerferien
- Herbstferien abwechselnd
- Weihnachtsferien müssen noch besprochen werden
- 2 verlängerte Wochenenden wenn Feiertag auf Montag oder Freitag ( sollte dies ohnehin ein Wochenende von mir sein dann wird das trotzdem abgezogen )
- kein Anspruch auf Feiertage wenn die Die, Mit und Don ( sprich da keine Möglichkeit für mich zu verlängern )
- Umgang tel. oder per Internet 2 x die Woche
- Umgang am Gebtag des Kindes wenn dieses das wünscht ansonsten Anruf möglich
- Umgang an meinem Gebtag von 14 - 20 Uhr  wenn unter der Woche
- wenn mein Gebtag am Wochendene dann wird das Umgangwochenende getauscht. Andersrum natürlich genauso.
- Abholung zum Umgang jeweils bei der Mutter
- Ausfall von Umgang seitens Kind muss umgehend nachgeholt werden
- Ausfall von krankheitsbedingtem Umgang meinerseits max. 2 mal p.a. Der ausgefallene Umgang kann binnen 3 Monaten nachgeholt werden. Aber nur max 3 Wochenenden pro Monat nicht am Stück
- Fallen Umgangstermin aus so haben diese frühstmöglich angezeigt zu werden ( egal von welcher Seite )
- hälftige Kindergartenferien ( verzichte ich halt auf die 3 Wochenenden Regelung wenn jeder sagt das sei utopisch
- das Recht von mir bei kirchlichen Feiern des Kindes beizuwohnen
- das Recht bei kirchlichen Feiern väterlicherseits das Kind bei mir zu haben
- das Recht bei der Kindergartenentlassung dabei zu sein
- das Recht bei der Einschulung des Kindes dabei zu sein

Ich meine Leute das ist ja immerhin noch zu 50% mein Kind. Ich habe die Hälfte des Sorgerechtes.
Da sollte das ja wohl machbar sein.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2012 22:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du wirst zwar nicht alles durch kriegen aber es spricht nichts dagegen, viel zu fordern, damit nach der Kompromissfindung noch genug übrig bleibt.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 22:07




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