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Modelle für Umgangsregelungen

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(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

klingt doch schon mal gut so.

Rein sollten noch die "hohen Feiertage", sprich Weihnachten, Ostern, da es aus Forenerfahrung darüber immer den meisten Streit gibt. Da kannst Du sicher noch was anbauen in Dein Konzept, das ist auch gängig Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2012 23:25
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo meine lieben Fories,

also den Termin beim Jugendamt habe ich hinter mich gebracht. Ich habe verscuht ruhig zu bleiben. Ein paar Spitzen kamen aber alles im Rahmen.

wir haben uns jetzt bis zu unserem Wieder zusammenseten am Mitte Januar 2013 auf folgende Daten geeinigt.

2 - Wochenendenregelung ( mehr kriege ich lt. Euch ja auch nicht durch sagtet Ihr )
Abholung freitags 13.30 direkt ab Kiga zurück sonntags 18.45 Uhr immer an geraden Wochen

von 02.10. 18 Uhr bis 07.10. 2012 um 18.45 Uhr bei mir ( lassen wir dieses mal so als Herbstferien laufen quasi )
von 31.12.2012 - 06.01.2013 bei mir

Schulferien gelten im letzten Jahr als Basis der Kindergartenferien.
Soll heissen obwohl keine Osterferien im Kiga sind habe ich Ihn hier zumindest 1 Woche.
Alle anderen Ferien werden an dem Termin am Mitte Januar besprochen. Wobei die Zusage hälftige Ferienzeit steht. Zumindest bis jetzt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2012 19:56
(@sharry)
Zeigt sich öfters Registriert

:thumbup:Das hört sich doch gut an!
Freu dich auf die Zeit mit deinem Kind und genieße den unbeschwerten Umgang.


AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2012 19:59
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Das klingt doch zunächst einmal ganz gut. Da gibt es hier ganz andere Fälle!
Wie es gelebt wird, wird der Praxistest zeigen!
Ich drück' Dir die Daumen!

Gruß, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2012 20:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DG,

ich finde das auch erst mal vernünftig. Es wäre schliesslich Blödsinn, jetzt wegen "es ist mein Recht" jede verfügbare Minute rauszuhandeln - und dann festzustellen, dass das finanziell, gesundheitlich und fahrtechnisch überhaupt nicht zu leisten ist. Eine Umgangsvereinbarung ist für beide Seiten bindend; es käme nicht gut, wenn Du plötzlich sagst "ach nee, ich wollte mit Junior zwar 3 von 4 Wochenenden im Monat und 3 Wochen Ferien am Stück, aber das packe ich jetzt doch nicht."

Eine Umgangsregelung ist nie in Stein gemeisselt. Wenn der Umgang gut läuft und der Brass der Eltern aufeinander mal weniger heftig ist, kann man sich immer vernünftig über Veränderungen und Verbesserungen (im Interesse des Kindes!) unterhalten.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2012 20:39
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

@Martin
stimmt svhon aber dennoch habe ich wieder über alle Maße nachgeben müssen.
Ich wollte in der Anfangszeit der Trennung gemäß Familien-Ratgeber des Landes NRW der einen Umgang von Mind. 2 Wochenenden pro Monat vorgibt 3 haben.
KEIN ENTGEGENKOMMEN. Weder von der Alten noch vom JA. Ok akzeptiert

Ich wollte dann alle 2 Monate ein 3tes WO pro Monat haben weil Kontakt unter der Woche nicht möglich ist aufgrund der Entfernung.
KEIN ENTEGENKOMMEN. wieder weder von der alten noch vom JA. Ok akzeptiert

JA schlug dann vor das man ohne feste Termin telefonierne kann. Da der Kleine aber telefonieren hasst schaue ich da wider in die Röhre.
Jetzt schauen wir mal nach Skype. Das schlug die Mitarbeiterin des JA vor. Das sei nen Erlebnis für die Kiddies heutzutage und macht denn mehr Spass als wie wenn der Papa direkt vor der Nase sitzt.

Bei dem Sachverhalt Kindergartenferien zu Schulferien habe ich den Zuschlag erhalten. Die Dame vom JA sagte selber das sich auch die Kindergartenferien den Schulferien "symbolisch " anpassen. Das heisst selbst wenn im Kindergarten keine Osterferien sind so habe ich trotzdem die Hälfte der 2 Wochen Schulosterferien Anspruch. Das heisst der Kleine geht dann da nicht in Kindergarten sondern ist bei mir. Erster Treffer für mich.

Desweiteren wollte meine Alte das der Kleine grundsätzlich immer heilig Abend und Weihnachten bei Ihr ist. Zweiter Treffer für mich
Wird abwechselnd gehandhabt.

Wir einigten und darauf das der Kleine am 29.12.2012 wo er Geburtstag immer bei der Mutter ist. Das wollte ich auch so.
Das heisst er darf in der ersten Ferienwoche der Weihnachtsferien bis einschliesslich seinem Gebtag bei seiner Mutter bleiben.
Jetzt isses so das alle Freunde von meinem Kleinen auch alle so zwischen dem 01.-06. Januar Gebtag haben. Meine Alte bestand darauf das er diese Geburtstage bei seinen Freunden sein kann. Sprich ich hätte dann keine Möglichkeit die erste Woche mit Ihm zu verbringen wegen Weihnachten und Geburtstag vom Kleinen und die zweite Woche auch nicht wegen den Geburtstagen von Freunden vom Kleinen. Dritter Treffer für mich. Das würde lt. JA so nicht gehen. Da müsste sich die KM entscheiden entweder so oder so. Beides kann sie nicht in Anspruch nehmen.

Entweder es sei Ihr wichtiger das Ihr Kind dieses Jahr Weihnachten bei Ihr ist. Oder es sei Ihr wichtiger dass das Kind Anfang Januar bei seinen Freunden ist.

Wenigstens nen bisschen pro.

Ich habe einen detaillierten Entwurf einer Umgangsregelung meiner Alten und der Kollegin vom JA überlassen. Sowohl meine Alte als auch die Dame vom Jugendamt werden sich diese zu Gemüte führen. Und dann im Januar zwischen uns allen besprechen.

Sie sagte aber gleich das meine Nochehefrau null verpflichtet wäre dieses zu unterschreiben. Und selbst wenn sei das Ding nichts rechtsbindend.
Das ist ja das was Ihr gesagt habt.

Ich sagte das ich aber trotzdem im Sinne der Regelung und der Planbarkeit der Termine mit dem Kleinen auf eine Unterschrift im Januar 2013 bestehen würde.

Naja das ist jetzt mal durch bis dahin.
Möchte mich nochmals für Eure Tipps bedanken.

Jetzt muss ich nur noch das mit der JAU hinhriegen am 05.September
Wobei da tendiere ich zu einer dynamsichen Titulierung mit 100%

Gruss vom Gelackmeierten


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2012 21:32
(@fruchteis)
Registriert

Moin DerG,

nur kurz zur Nacht...

Eine elterliche Umgangsvereinbarung ist ein verbindlicher Vertrag mit allen Folgen, die ein solcher haben soll und bei Störungen haben kann, wenn die Eltern übereinstimmend zustimmen.

Dieser Vertrag regelt ein Tun und Unterlassen iSd Umgangsrechts iVm dem Kindeswohl.
Kommt es zu Störungen, dann kann das empfindliche Schadenersatzansprüche auslösen, wenn ein Vater etwa vergeblich anreist oder teure Flugtickets verfallen, weil die Kinder nicht herausgegeben werden, oder vom Vater verspätet zurückgebracht werden und der Mutter dadurch ein Schaden entsteht.

Vollstreckbar ist eine solcher Vertrag erst, wenn ihm ein Gericht beitritt, es den Umgang anordnet oder beschließt.

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2012 02:57
(@dergelackmeierte)
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das ist jetzt aber komisch
weil ein paar Antworten vorher wurde noch geschrieben dass das Teil praktisch das Papier nicht wert ist auf dem es steht.

Ich gehe zu 100% davon aus das meine Frau diese Umgangsregelung nicht unterschreibt. Weil dadurch bindet Sie sich zu irgendwas.
und ich gehe zu 99% davon aus dass das Jugendamt sie darin unterstützt das Teil nicht zu unterschreiben.

Jetzt ist die Frage was kann ich tun das ich zu meiner unterschriebenen Umgangsregelung komme ?
Problem ist meine Noch Ehefrau hat sich bis dato nie an irgendwelche mündlichen Absprachen ( die aber nichts mit dem Umgang sondern mit der Trennung zu tun hatten ) gehalten. Deshalb will ich in diesem Fall was die Regelung des Umgangs betrifft dem vorbeugen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2012 10:31
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Wie auch schon der Wilde Fisch schrieb: Verbindliche Rechtsfolgen hat nur in ein gerichtlicher Umgangsbeschluss und selbst der nur, wenn explizit etwas drin steht.

Natürlich könnt ihr in eure Elternvereinbarung reinschreiben, dass KM für jeden Verstoß Dich einmal chinesisch bekocht. Aber durchsetzen kannst Du das nicht.

Aber dennoch ist so eine (schriftl) Vereinbarung was Wert: sie sollte moralisch binden und hat Indizwirkung, wenn es doch zu einer gerichtl Festlegung kommen muss.

Inwieweit auch Schadensersatz geltend gemacht werden kann, wenn Du bspw Reisekosten hast und dann überraschenderweise vor einer verschlossenen Tür beim Abholen stehst, weiß ich nicht.

Aber jedwede protokollierte Vereinbarung, idealerweise unterschrieben von beiden ET ist besser als nichts. Und eigentlich müssen vernünftige Menschen auch nicht immer gleich das Gericht bemühen.

Inwieweit Vernunft bei Trennngsfolgen  relevant ist,sei mal dahin gestellt....

Gruß, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2012 11:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DG,

stell Dir das Ganze einfach anders vor: Man kann in Deiner Strasse auch alle 5 Meter ein Parkverbotsschild aufstellen - solange es keine Politesse gibt, die Tickets an Falschparker verteilt, ist dieses "Parkverbot" vollkommen wertlos.

Ähnlich ist es mit einem Papier, das Du mit Deiner Ex aufsetzt: Es gibt einfach niemanden, der Verstösse sanktioniert, Dir "Schadenersatz" zuspricht oder gegen Deine Ex auch nur einen warnenden Finger erhebt. Auch nicht, wenn Du fett "Vertrag" darüberschreibst.

Eine private Umgangsvereinbarung ist juristisch nicht mehr als eine unverbindliche Absichtserklärung, an die man sich halten kann - oder auch nicht. Wie beim Parkverbot ohne Politesse.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2012 11:54




 Mux
(@mux)
Registriert

Moin DG,

das ist jetzt aber komisch
weil ein paar Antworten vorher wurde noch geschrieben dass das Teil praktisch das Papier nicht wert ist auf dem es steht.

Das ist auch nach wie vor richtig. Du kannst bei Nichteinhaltung der Elternvereinabrung nichts, aber auch gar nichts fordern. Kein Ordnungsgeld
und auch kein Schadensersatz wie etwa von @wildlachs dargestellt. Für eine Schadensersatzforderung gibt es hohe Hürden: 1. braucht es
ein gerichtlich vollstreckbares Umgangsurteil, 2. muss in diesem die Umgangszeiten konkret geregelt sein, so dass ein Verstoß nachvollziehbar wird,
dann muss 3. der Schadensersatz beweisbar sein.     

Eine Elternvereinbarung ist "nice to have". Man kann sie im Streitfalle dem Gericht als Beleg vorlegen, dass eine Einigung prinzipiell möglich ist, wie der
Umgang bisher gelaufen ist und auch dies als Grundlage des eigenen Antrages nehmen; dies geht aber genauso ohne die Elternvereinabrung einfach durch
den gelebten Umgang.

Es ist daher sehr viel wichtiger, schnell Umgang wahrzunehmen, als durch "Vertragsverhandlungen" die Stimmung zu verderben und ggf. das Kind nicht
zu bekommen. Ziel sollte zunächst sein, möglichst viel Umgang möglichst friedlich zu verhandeln, ohne allerdings die eigene Leistungsfähigkeit zu
überschätzen.

Jeder durchgeführte Umgang ist mehr wert als irgendwelche Absichtserklärungen, die dann nicht eingehalten werden und wo Du auch keinerlei Chance hast,
diese Vereinbarungen durchzusetzen.

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2012 12:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Mux,

:thumbup: :thumbup: :thumbup:


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AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2012 12:09
 Maxo
(@maxo)
Rege dabei Registriert

Ich finde es dennoch übergriffig, wenn die JA-Tante in die offensichtlich doch kompromissorientiert laufenden Elternverhandlung in der Form eingreift, dass "die Mutti nix unterschreiben müsse".

Natürlich muss sie zwar nichts unterschreiben, aber es hätte durchaus zur Stabilität der Umgangsregelung beigetragen, wenn sie es getan hätte. Das weiß die JA-Tante auch. Ich finde das Kindeswohlschädigend.

Also ich finde: Prioritär ist der vereinbarte Umgang jetzt erstmal korekt und zuverlässsig wahrzunehmen. Ich würde dennoch versuchen, der Kimu zu sagen: "Du siehst, dass es gut läuft. Dann können wir jetzt auch die Elternvereinbarung unterschreiben".

Was spräche dagegen?

gruss
maxo


AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2012 20:38
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Problem ist die Mutter wird das nicht unterschreiben. Warum auch ?
Sie hat das erreicht was Sie wollte. Den Standardumgang jedes zweites Wochenende + hälftige Ferien. Und keinen Tag mehr
Ich habe zwar auch auf dieser Basis diese Umgangsregelung verfasst, aber das zeigt deutlich, dass das was ein Vater möchte auf dem JA defintiv nicht interessiert.
Die JA - Tante Sie findet es toll wie ich mir Gedanken machen würde um den Kleinen und bla bla bla.
Ja und ? Unterstützung habe ich trotzdem keine Erfahren. Soll doch froh sein wenn ich das möglichst reibungslos und schriftlich fixieren will.

Sie würde jetzt auch nicht im ersten Step gleich für so eine Umgangsregelung sein.
Wichtig sei jetzt in kleinen Schritten die Sache voranzutreiben. Da würden wir dann sehen das wir so eine schriftliche Vereinbarung gar nicht brauchen.

UND OB ICH DIE SCHRIFTLICHE UMGANGSREGELUNG BRAUCHE BEI DIESER MUTTER.
Mit Ihr ist keinerlei Konversation mehr möglich. Die will mich finanziell bluten sehen bis aufs Letzte. Das tut Sie auch immer wieder kund.
Ich bin schon froh wenn ich endlich meine restlichen Möbel aus der Ehewohnung habe und vorallem wenn ich den Kleinen künftig direkt vom Kindergarten abholen kann und ich die "Alte" nimmer sehen muss ( zumindest bei der Abholung )

Ich weiss jeder hält seinen Fall und sein Päckchen für am größten das er zu tragen hat. Ist mir durchaus bewusst. Aber das was hier abgeht das ist brutal. Eine Schlammschlacht ohne gleichen. Jetzt nicht ums Kind erstmal ( wird aber auch noch kommen) sondern ums Geld.

Ich denke wirklich drüber nach, vollends das zu machen was mir jeder Arzt bescheinigen würde. Nämlich krank auf unbestimmte Zeit.
Fakt ist ich habe die Depressionen. Fakt ist ich habe seit letztes Jahr Krebs. Ob das reicht um mir den Umgang mit dem Kleinen zu unterbinden weiss ich nicht. Bin ja arbeitsunfähig und nicht lebensunfähig. Aber machen wir uns doch nichts vor den Kleinen kann ich mir eh abschminken.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2012 21:21
 Maxo
(@maxo)
Rege dabei Registriert

Fakt ist ich habe die Depressionen. Fakt ist ich habe seit letztes Jahr Krebs. Ob das reicht um mir den Umgang mit dem Kleinen zu unterbinden weiss ich nicht.

Beides ist keinerlei Grund, den Umgang zu unterbinden. Wer hat solche abseitige Ideen?

Es ist allerdings ein guter Grund, dich ganz schnell um jede denkbare gute Hilfe für deine Gesundheit zu bemühen.

gruss
maxo


AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2012 22:48
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

meine Nochehefrau hat solche Ideen
Und das JA wahrscheinlich auch weil Sie sich das mit den Ddpressionen notiert hat und auch das ich deswegen einige Wochen im Krankenhaus war deswegen


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2012 22:51
(@sharry)
Zeigt sich öfters Registriert

Ganz kurz zum Thema Depressionen:
Ja, auch ich leide unter starken Depressionen, bin aus diesem Grund nun bereits seit fast einem Jahr krankgeschrieben und war 6 Wochen in einer Tagesklinik.
Ich habe einen abulanten Psychotherapeuten und gehe alle 4 Wochen zu einer Ärztin für Psychatrie.
Seit März kämpfen wir um eine Reha, die nun wohl im Oktober - November hoffentlich beginnen wird.

Wir hatten im März 2012 ein Gerichtsverfahren zum Thema Umgang. Auch hier kam das Thema mit meiner Krankheit zur Sprache. EX hat nichts ausgelassen um mir hier eins reinzuwürgen. Nachdem ich mit meiner Erkrankung aber offen umgegangen bin (vor Gericht), erklärte was ich alles getan habe und in Zukunft noch vor habe zu tun, um dies in den Griff zu bekommen, erklärte die Richterin ganz klar,
dass meine Erkrankung nicht das Kindeswohl gefährdet und aus diesem Grund eine Umgangsreduktion absolut nicht in Frage kommen wird.
Erst wenn man berechtigte Zweifel, an meiner Fürsorge und der Verantwortung für das Kind machen müsste, könnte man ein Gutachtehn erstellen lassen, in welchem meine Erziehungsfähigkeit in Zusammenhang mit der Depression, für den Moment, begutachtet wird.
Hierfür gibt es momentan aber keinen Anlass!

Also schaue, dass du offen damit umgehen kannst (ich weiß, das ist leichter gesagt als getan) und hole DIR Hilfe, damit hilft du auch deinem Kind und nimmst der KM ein gewaltiges Druckmittel.


AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2012 14:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich bitte um Beachtung >dieses< Topics und um Meinungsbildung.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2012 23:26
(@dad-2005)
Schon was gesagt Registriert

Umgang? War beim Amt mit der Ex mein Ziel 50% 50%. Sie stellt auf stur obwohl alles passen würde Entfernung
und der Wille des Kindes.
Das kind kommt nächsten Sommer zur Schule das benutzt Sie als Grund. Ich habe jedes zweite We  Fr-Mo bis dato und jeden Do zu Freitag. Ich bin sachlich sie emotional. Kind braucht ein zu hause usw.
Nun schlug sie Do zu Mo und Do-Fr vor im Wochen Wechsel. Sie will dies vom Anwalt fixieren lassen weil sie Sicherheit möchte das ich nächstes Jahr nicht wieder beim Amt sitze und mehr fordere denn das Kind möchte auch Freiraum. Was sagt Ihr dazu? Hat es mehr Hand und Fuß übern Anwalt als übers Amt?


AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2012 21:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi ad 2005,

vielleicht machst du einen eigenen Thread auf. evtl. sollten wir aber auch besser Mama2005 sagen

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2012 22:12




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