Ich habe den Antrag auf Erlass einer eA mit Schreiben vom 15.11.2009 zurückgenommen, da ich nach Antragsstellung doch mit dem JA Zeiten bzgl. BU vereinbaren konnte, die sich mit den Arbeitszeiten des SBs vom JA und den meinen vereinbaren lassen.
Daraufhin habe ich folgendes Schreiben vom FG datiert mit 18.11.2009 erhalten:
"Der Termin vom 14.12.2009 wird aufgehoben. Der Antrag ist zurückgenommen. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen (§ 81 II Nr. 2 FamFG). Der Vefahrenswert wird auf 1.500,00 € festgesetzt (§ 41 FamGKG).
Sie brauchen zu dem aufgehobenen Termin nicht zu erscheinen"
Das bedeutet aber wohl doch hoffentlich nicht, dass ich 1.500 € für ein Verfahren bezahlen muss, welches nicht statffindet?!
Dem o. g. Schreiben war ein Schreiben vom RA der KM vom 10.11.2009 beigefügt:
"Das von dem Antragsteller geltend gemachte Begehren ist nicht ausreichend dargelegt und in keiner Weise belegt. Für die Antragsgegnerin kommt die Einräumung eines Besuchs- oder Umgangsrechts außerhalb der üblichen Tageszeiten nicht in Betracht. Schon gar nicht kommt ein Umgangsrecht am Wochenende in Betracht. Ein Eilbedürfnis ist in keiner Weise zu erkennen.
Schon wegen der psychischen Erkrankung des Antragstellers, über deren Verlauf und Behandlung bislang keinerlei Erklärungen abgegeben wurden, hat die Antragsgegnerin Bedenken gegen jede Erweiterung des Kontakts."
Inwiefern spielt dieses ja inzwischen irrelevante Schreiben vom RA der KM (noch) eine Rolle?
Auch wenn ich den Antrag zurückgenommen habe, berücksichtigt der Richter dieses Schreiben in irgendeiner Weise?
Nehmen wir mal an, ich hätte den Antrag nicht zurückgenommen, wie müsste ich gegen dieses Schreiben in Bezug auf meinen gestellten Antrag reagieren? Ich fasse es einfach nicht, dass die KM wohl auch noch hinter dem steht, was ihr RA so alles Hirn- und Haltloses von sich gibt!!! Ich weiß nicht, was es an meinem Antrag nicht zu verstehen gibt!
Ein weiteres Treffen i. R. d. BUs ist bereits arrangiert.
Ich versteh die Welt bzw. die KM nicht (mehr)!!!
Ich versteh die Welt bzw. die KM nicht (mehr)!!!
Versuche es gar nicht erst.
Der Schrieb von RAtte hat überhaupt keine Bedeutung, nach dem der Antrag zurück gezogen ist.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Was bedeutet das jetzt? Du hast die Kosten des gesamten Verfahrens zu tragen, sprich Anwaltskosten der Gegenseite, Deine eigenen Kosten, Gerichtskosten. Manchmal ist es besser, darüber entscheiden zu lassen.
Richter war ja mit Streitwert bei 1.500 Euro normal, hab auch für eA schon 3.000 gesehen.
RTFM = Read the fucking manual
:question: ;( :question:
Ok, ich muss also 1.500 € blechen, für ein Verfahren, welches nicht gegeben hat und nicht geben wird!?
Tja, da hab ich auf den Gutachter gehört, der meinte, da ich ja meinen Sohn schnellstmöglich wiedersehen möchte und ich mir mit einem eA selbst im Wege stehen würde, da diese das nächste Treffen erst in frühestens ab dem 14.12. zulässt und kontraproduktiv wäre, besonders für meinen Sohn ... und dann werde ich noch quasi "bestraft"!? Super ... ganz toll ...!!!
Was hätte mich denn der eA gekostet, wenn über diese entschieden worden wäre?
streitwert ist nicht der betrag, den du zu zahlen hast. bei antragsrücknahme ermäßigen sich m.E. die Gerichtsgebühren sogar. Aber der gegnerische Anwalt dürfte schon was kosten. Also ca. 100 bis 200 Euros dürften es wohl werden.
RTFM = Read the fucking manual
kosten des verfahrens, heisst des gesamten verfahrens. also hab mal grad nachgerechnet, dürften dann doch so ca. 350 euro rauskommen. andere können's dir auf den cent genau ausrechnen, kommt drauf an ob die terminsgebühr bei rücknahme trotzdem anfällt.
RTFM = Read the fucking manual
Also hab mal gesucht und gefunden. Terminsebühr fällt auch bei Rücknahme in voller Höhe an. Der RA wird Kostenfestsetzung bei Gericht beantragen und dann darfst Du zahlen. Möglich, dass er sogar vollstrecken kann bis hin zur eV.
RTFM = Read the fucking manual
Wie lange dauert so etwas?
Hmmm ... als wenn ich nicht schon wenig geld genug hätte! Aber Ratenzahlung müsste doch möglich sein?!
Dann bin ich ja mal gespannt, wie lange das alles dauern kann.
Besteht eigentlich die Möglichkeit nachträglich einen Antrag auf VKH zu stellen bzw. könnte es bei der Kostenfestsetzung und Beitreibung eine Rolle spielen, wie wenig ich verdiene und wie hoch meine monatlichen Fixkosten sind?
Inwieweit darf das Gericht eigentlich vollstrecken? Ich habe z. B. gehört, dass bei einer Kontopfändung diese "erst" ab dem 7. Tag des Monats greift. Das würde bedeuten, ich könnte in den ersten sieben Tagen des Monats mein Geld in Sicherheit bringen!?
Wenn ich jetzt über ein Konto verfüge, über welches ich nur eine Vollmacht besitze, damit ich vollen Zugriff darauf habe, aber und somit nicht selbst der Kontoinhaber bin, inwieweit darf dann ein solches Konto gepfändet werden? Wann und in welchem Rahmen würde eine evtl. Lohnpfändung greifen und aussehen?
So, ich habe die Durchschrift des Gutachtens erhalten i. V. m. einer Vorladung zum nächsten diesbzgl. Anhörungstermin:
"... Den Parteien wird aufgegeben, im Hinblick auf das Ergebnis des Gutachtens im Vorfeld des Termins mit Hilfe des Jugendamts eine Umgangsregelung vorzubereiten. Dazu sollten sie ein Gespräch beim Jugendamt führen."
Die Empfehlung des Gutachtens:
"Die Ergebnisse der gutachterlichen Untersuchung führen zu der Einschätzung, dass ein geregelter Umgang des Vaters mit ... das Wohl des Kindes nicht gefährdet. Der Vater zeigte im Umgang mit dem Sohn Feinfühligkeit. Er unterstützte das Explorationsverhalten des Sohnes. Er erfasste negative Emotionen des Sohnes, konnte damit aktiv umgehen und mit dem Kind auch kleine Frustrationen bewältigen. Der Vater zeigte Spielfeinfühligkeit, ermöglichte und unterstützte den Sohn in seinen Explorationsstratgien, die allgemein angesehen werden als Grundlage der Ermöglichung von Selbstvertrauen. Insofern ist, auf der Grundlage dieser Beobachtung, der Umgang von ... mit dem Vater eine günstige Entwicklungsvoraussetzung.
Aus gutachterlicher Sicht wäre die Fortführung des begleiteten Umgangs mit ... zunächst eine gute Situation für beide Eltern, Vertrauen in diesen Rahmen zu entwickeln. Denkbar wäre zunächst ein Umgangsraster, dass der Vater alle zwei Wochen den Sohn in Begleitung sieht, dass z. B. nach sechs weiteren Umgangsterminen, die Zeiten auch ausgedehnt werden, z. B. verlängert um eine Zeit von zwei Stunden, ohne Begleitung durch eine dritte Person, auch ohne die Mutter. Aus Sicht des Untersuchers wäre es für beide Eltern hilfreich, wenn sie etwaige Fragen, die die Erziehung und die Versorgung des Sohnes betreffenim Gespräch mit einem Dritten, vielleicht mit dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes, besprechen würden, weil die Vermittlung durch einen Dritten einen gelingenden Gesprächsverlauf begünstigt. Aus Sicht des Gutachters ist langfristig denkbar, ausgehend von der im Rahmen der gutachterlichen Untersuchung vorgefundenen Situation, dass, wenn ... im Kindergartenalter ist, d. h., wenn er das dritte Lebensjahr vollendet hat, auch länger mit dem Vater Umgang pflegt. Übernachtungen von ... bei dem Vater sind mit dem Kindeswohl dann durchaus vereinbar. Die unter den genannten Voraussetzungen zu erwartende Perspektive, dass sich der Kontakt von ... mit dem Vater als eine günstige Entwicklungsvoraussetzung auswirken dürfte, wird es den Beteiligten vermutlich erleichtern, diese Regelung zu bejahen - bezogen auf die Mutter - und - bezogen auf den Vater - hier sich in einer für die Mutter erkennbaren, verantwortungsbewussten und vertrauenerweckenden Haltung gegenüber dem Sohn zu zeigen."
Auf den ersten Absatz, habe ich an das Jugendamt wie folgt reagiert:
"... ich habe das Gutachten von ... vom Familiengericht gelesen und möchte sehr gerne wissen, wann es Ihrerseits und von Seiten KM die Möglichkeit besteht, die Umgangsregelung für den Termin am 11.01.2009, zusammen vorzubereiten?"
Daraufhin habe ich folgende Antwort vom SB vom JA erhalten:
"... das Gutachten liegt mir nicht vor, ich werde es üblicher weise erst mit der Ladung zum Termin erhalten. Ich denke auch nicht, dass KM bereit ist vor dem Termin andere Vereinbarungen oder Absprachen zu treffen.
Der Termin beim FG dürfte auch bald stattfinden, so dass der Umgang am Donnerstag, den 07. 01. 2010, 15.30 Uhr wohl der letzte unter meiner Leitung war.
Bitte überprüfen Sie den Termin, ich habe das Spielzimmer für den 07. Januar gebucht."
Entweder der SB hat wirklich noch nicht das Gutachten erhalten und, oder er hat meine E-Mail evtl. missverstanden?!
Ich finde das Ergebnis bzw. die Empfehlung des Gutachtens spricht für mich und dürfte wohl keinerlei Anlass mehr für die KM bzw. deren Anwalt geben, dagegen vorzugehen! Oder? Das ist doch so eindeutig! Ich glaube nicht, dass ein evtl. Gegengutachten genau das Gegenteil aussagen würde, weil auch nicht kann! Wie wäre das eigentlich mit der Finanzierung des Gegengutachtens? Die KM ist zurzeit noch AlG II-Empfängerin. Wie teuer ist ein solches Gutachten? Müsste sie das selbst bezahlen oder auch die Allgemeinheit, weil sie in dem Verfahren PKH bewilligt bekommen hat?
Inwiefern könnte der restliche Inhalt des Gutachtens (insgesamt 28 Seiten - von daher erspar ich mir das Abtippen dieser Seiten!) noch in irgendeiner Weise schlecht für mich sein?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Hi dml.
Inwiefern könnte der restliche Inhalt des Gutachtens (insgesamt 28 Seiten - von daher erspar ich mir das Abtippen dieser Seiten!) noch in irgendeiner Weise schlecht für mich sein?
Wie sollen wir das beurteilen ,wenn wir nicht wissen was da noch drinsteht?!
Nein, du brauchst nicht alles abzutippen. Evtl. kann dir ja Deep bei der beurteilung des Gutachtens helfen,
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Tina,
ja, verstehe ...
Reicht für eine solche Einschätzung ... nicht die Empfehlung des Gutachters aus? Im dem restlichen Gutachten gehts um den Sohnemann, um die KM und zumeist um mich.
Nun gut, wenn sich Deep dazu bereit erklären würde, dann würde ich das Gutachten komplett scannen und per Mail verschicken können. Allerdings müsste ich dann überall die Namen unkenntlich machen!? Wobei es mit Sicherheit zig Mal diese unsere Namen gibt ...
Moin,
mach 'ne Kopie, schwärze meinetwegen mit 'nem Edding und schicke es an die im Impressum genannte Adresse.
[toEx]Diesen "Dienst" erbringe ich Rahmen meiner ehrenamtlichen Tätigkeit auf vatersein.de kostenlos.[/toEx]
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Da ist ja super ... TOLL! Danke schonmal im Voraus.
Wäre es evtl. auch möglich, dir das per Mail zuzusenden? Wäre noch einfacher, praktischer!
So, endlich hat das JA auch das Gutachten ... erhalten. Somit habe ich auch einen Termin zusammen mit der KM am 05.01. für die Vorbereitung einer Umgangsregelung für den nächsten Anhörungstermin beim JA erhalten.
Diese Vorbereitung der Umgangsregelung wurde uns, also der KM und mir, vom FG auferlegt.
Jetzt bin ich mal gespannt, ob ich nicht just am 24.12. nochn Schreiben vom RA der KM erhalte, in dem dann irgendwas in Richtung "Beschwerde" oder "Gegengutachten", eben irgendetwas Negatives steht. Ob sich die KM in irgendeiner Weise weigert oder irgendetwas dazwischen gekommen ist oder kommen wird.
Just am 24.12., denn die letzten beiden "schlimmeren" Schreiben des RAs der KM habe ich einmal zu meinem Geburtstag und dann einmal an dem Tag der Hochzeit meines Bruders erhalten.
Ich möchte da ja nichts unterstellen, aber eine gewisse Absicht ist da sehr sehr naheliegend.
Ich hatte mal nen Chef, der das genauso getan hat. (Ab-)Mahnungen oder sonstige negative Dinge zum Wochenende, zu Feiertagen oder zum Beginn des Urlaubs des jeweiligen Mitarbeiters rausgeschickt. Aber das nur so am Rande ...
Ich hoffe, dass das FG auf eigene Intention hin gegen die KM weiteres veranlasst und ihr auferlegt, wenn Weigerungen ihrerseits bestehen oder Dinge nicht rechtzeitig erfüllt werden ...
Moin,
dann geh einfach vom 23.-28.12. nicht mehr an den Briefkasten. Da kann nichts drin liegen, was nicht Zeit hätte, erst nach den Feiertagen gelesen zu werden.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi Luke,
ich schließe mich LBM an. Lass eventuelle Post zu oder im Briefkasten. Eine eilige Sache wird es nicht sein.
So, nun zu deinem Hauptanliegen. Den Druck kann dir keiner nehmen. Nur, du machst dich damit selbst kaputt.
in dem dann irgendwas in Richtung "Beschwerde" oder "Gegengutachten"
Eine Beschwerde wird
denke ich Minimum sein, was dich von der Gegenseite her erwartet. Ich will dir keine Angst machen, nur die
Realität beweist es jedesmal. Nur lass dich davon nicht verunsichern.
ich einmal zu meinem Geburtstag und dann einmal an dem Tag der Hochzeit meines Bruders erhalten.
Das macht die (H)exe natürlich für "Sie" psychologisch, damit du nicht vergisst, dass du der böse bist.
Ich möchte da ja nichts unterstellen, aber eine gewisse Absicht ist da sehr sehr naheliegend.
Es liegt nicht nahe. Es ist Absicht. Das machen die, um dich mürbe zu machen (zumindest es zu versuchen).
Ich hoffe, dass das FG auf eigene Intention hin gegen die KM weiteres veranlasst
Das wäre ein Wunder. Auf eigene Intention veranlasst das FG normalerweise gar nichts. Ein Gericht kann nur
über Anträge entscheiden. Von selbst werden die nichts tun.
Ein Tipp:
Erfahrungsgemäß befindest du dich momentan in einer Lage der Anspannung. Du fürchtest, was da wohl kommen
mag und was dann passiert. Das ist normal.
Geb nichts auf das dumme Palaber der (H)exe und der RAtte. Das ist reine provokation. Wenn du es schaffst, dich
emotional zu trennen. Das geschwätz meiner Ex und deren RAtte prallt mittlerweile an mir ab. Aber auch ich musste
das lernen. Und es funktioniert prima.
Auch ich weiss noch nicht, was nach BU auf mich zukommt. Und stand heute machen ich mir auch keine Gedanken
darüber.
Das Leben ist zu kurz um es in Ärger zu verbringen.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin,
dass du so bist, wie du bist, kann ich nach dem Lesen des Gutachtens verstehen. Aber: Das ist kein Freibrief!
Die Empfehlung zum Schluss des Gutachtens spricht sich vorbehaltlos für dich aus. Noch mehr: Es wird klar und deutlich formuliert, wem dieser ganze Schlamassel zu verdanken ist, nämlich der hyperängstlichen Ex. Allerdings, und das gefällt mir nicht - wird dieser Angst Tribut gezollt in der Form, als die Umgangskontakte zu ihrem Wohlergehen langsam ausgeweitet werden sollen. Das ist natürlich völliger Quatsch und entspricht leider der gängigen Rechtsprechung mit dem Tenor Medikation Kind. Zumindest diesen Punkt muss dein RA herausarbeiten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
