Moin Luke!
Vergiss die Sache mit der Beschwerde. Das ist völlig vergebene Liebesmüh, weil da kein Hahn nach krähen wird.
Ich rege nochmals an, darüber nachzudenken, ob hier ein Boykott des BU Deinerseits nicht zielführender sein könnte!?
Greetz,
Milan
Hmmm ... das mit der Beschwerde leuchtet mir ein ...
Aber ... kann mir das nicht negativ ausgelegt werden, wenn ich den BU boykottiere, obwohl ich ja von mir aus die Umgangsregelung vom FG beantragt habe - von wegen, der will seinen Sohn dann doch nicht sehen, auch wenn die KM dabei ist, was ja weiterhin nicht störend sein sollte ...!?
Eine Art Boykott, zumindest den Spieß rumdrehen, insofern, dass ich den SB vom JA vor die Wahl stelle. Entweder ohne KM oder eben seine Rechtfertigung vorm FG wieso, weshalb, warum ...!?
Hi,
also meine (H)exe ist mit ihrer Totalverweigerungs-Haltung ohne Probleme durchgekommen.
Die Richterin hat auch nicht großartig danach gefragt warum.
Mit dem Ergebnis, dass mir nun wieder 9 Monate BU aufgebrummt wurden. Diesmal "darf" die
(H)exe aber nicht dabei sein. Das steht diesmal schon im Beschluss.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Der Boykott des BU kann Dir natürlich negativ ausgelegt werden. Es kommt allerdings darauf an, wie man das "verkauft".
Ich persönlich habe auch einmal den BU abgesagt, da die Umgangspflegerin eigenmächtig einen Tag vorher die Übernachtung gestrichen hatte und mir damit meine Umgangszeit verkürzt hatte (BU nur in Form der Übergabe). Die Begründung war, der Junge hätte nach dem letzten Umgang Verhaltensauffälligkeiten gezeigt. Welche das genau waren, wollte mir die UP aber nicht mitteilen. Beim nächsten Anhörungstermin hat man mir das auch anlasten wollen. Also habe ich den Spieß umgedreht und gesagt, wenn die UP mitteilt, dass der Junge nach dem Umgang verhaltensauffällig war und sie mir nicht sagen will, was genau passiert ist, sehe ich mich nicht in der Lage den Umgang wahrzunehmen, da ja diese "Verhaltensauffälligkeit" wieder auftreten kann. Und das wäre ja wider dem Kindeswohl. Also musste die Umgangspflegerin nun mit der Sprache rausrücken.
Das heisst, Du musst Du Dir Sachen "einfallen" lassen, die Du mit dem Kindeswohl begründen kannst.
z.B.
Wenn Ihr Euch also beim BU streiten solltet, kannst Du BU nicht wahrnehmen, da dieser Streit vor dem Kind ausgetragen wird und dies dem Kindeswohl widerspricht. Dementsprechend hat sie beim BU nicht dabei zu sein.
RTFM = Read the fucking manual
So, jetzt hab ichs endlich geschafft, den Beschluss in seinem O-Ton hier reinzukopieren:
"Die Kindeseltern .... vereinbaren einen begleiteten Umgang beim Kreisjugendamt in Begleitung mit dem Jugendsamtmitarbeiter ... Herr ... lädt die Eltern zu diesem Umgang ein. Er soll im vierwöchigen Abstand jeweils für eine Stunde stattfinden."
Hmmm ... den kann manN ja so und so verstehen! Aber wie ist er nun wirklich gemeint?
Es steht zwar nicht drin, dass NUR der KV einen BU mit dem Kreisjugendamt vereinbart, aber es bedeutet doch nicht im Umkehrschluss, dass KM automatisch mit dabei ist!?
Fühl mich ein wenig verarscht!
Mir wurde der Ersttermin genannt und dem habe ich zugesagt. Bei Zusage habe ich aber nichts von dem hier gewusst und entsprechend einen solchen BU auch nicht zugestimmt:
"Vor dem ersten Besuchskontakt hatte sich der Rechtsanwalt von KM hier gemeldet und um die Zusicherung gebeten, dass KM für die Dauer des Umgangs anwesend sein kann, sonst würde der Umgang nicht stattfinden. Für mich gab es da nichts hinter Ihrem Rücken zu verhandeln."
Weiterhin heißt es im letzten Schriftsatzes des JAs:
"Nun zu möglichen Terminen des Umgangs, diese können nur während meiner Arbeitszeit von Montag bis Freitag erfolgen. Am besten Sie rufen mal an, damit wir Termine absprechen können.
Es ist Aufgabe der Eltern sich über eine Umgangsregelung zu verständigen. Gelingt dies auch mit Unterstützung des Jugendamtes nicht, können sich Vater oder Mutter an das Familiengericht wenden und um eine Festlegung des Umgangs bitten. Dies haben Sie getan und im Termin vor dem Familiengericht wurde alles besprochen. Richter ... hat entschieden, dass zur Frage des Umgangs ein Gutachten eingeholt werden soll. Nach Erstellung des Gutachtens wird er eine Entscheidung über Ihre weiteren Kontakte zu ...treffen. Somit bin ich, wie in der letzten E-Mail ausgeführt, in dieser Frage nicht zuständig."
Ich habe glücklicherweise wieder seit gestern eine Anstellung. Daher ist eine Terminwahrnehmung des BUs zu den vorher abgesprochenen Uhrzeiten definitiv nicht möglich. Stimmt es, dass der BU nur während der Arbeitszeiten vom SB des JAs stattfinden können?
Den Schwachsinn hat das JA bei mir auch durchdrücken wollen, von wegen nur BU während der Arbeitszeiten des JA. Dem Gericht habe ich dann klipp und klar seine Grenzen aufgezeigt.
Das Gericht soll sein Hintern bewegen und einen VP/UP einsetzen, der BU's auch am Wochenende ermöglicht.
Der Beschluss Deines Richters lässt zuviel Interpretationsspielraum zu, so dass hinsichtlich der KM keine Aussage getroffen werden kann. Im Sinne einer flexiblen Regelung ist es immer von Vorteil, dass sich die Eltern untereinander verständigen. Kommt keine einvernehmliche Terminabsprache zustande, so ist das Gericht verpflichtet (auf Antrag) verbindliche Termine festzulegen.
RTFM = Read the fucking manual
D. h., es muss ein weiterer, neben dem bereits vorhandenen VP, VP/UP bestellt werden.
Dann frage ich mich, wofür der VP, der bereits bestellt wurde, überhaupt da ist! Nur zur weiteren Begutachtung? So hat der VP mir das ja mitgeteilt und alle anderen Fragen halt ans JA oder ans Gericht.
Dann diesen Antrag? beim FG einfach mit den Arbeitszeiten begründen? Wie lange wird und darf dann das dauern? Gibts dazu Gesetzesgrundlage und, oder Urteile, die ich anführen kann, damit ein VP/UP eingesetzt wird, der auch am WE BUs ermöglicht?
wieso die Aufgaben des VP können auf den BU ausgeweitet werden. Ansonsten § 50e Abs. 2 FGG, Terminsanberaumung soll innerhalb von vier Wochen stattfinden, am besten mitteilen, dass aufgrund der geänderten Umstände kein BU werktags stattfinden kann (Arbeitgeber) und deswegen neu beschlossen werden muss, natürlich Hinweis auf JA Öffnungszeiten hinweisen
RTFM = Read the fucking manual
du kannst gerne auf ihn zugehen und es im Vorfeld abklopfen, ob er Zeit hat, aber regelmäßig ist für die Aufgabenerweiterung der Beschluss des FG nötig, andernfalls würde er das nämlich nicht gegenüber dem Gericht abrechnen können.
RTFM = Read the fucking manual
Hmmm ... der VP schien zwar am Telefon zuletzt sehr nett, doch bezweifle ich, dass er das tun würde/könnte!?
Nehmen wir mal an, er würde das machen, das müsste er dann auch erst dem JA und dem FG mitteilen?! Das dauert dann bestimmt auch Wochen ... Vielleicht ists dann günstiger, gleich einen Antrag beim FG zu stellen!?
Bzgl. der Antragsstellung beim FG möchte ich gerne wissen, ob man einen solchen auch per E-Mail oder schriftlich oder per Telefon stellen kann, also nicht nur zur Niederschrift? Die Öffnungszeiten sind auch immer nur von 9 - 12. Das kollidiert auch mit den Arbeitszeiten meines neuen AGs.
@ DML,
Könnte ich, ohne FG, auf den VP zugehen, und ihn darum bitten (oder ihn auffordern), dass er den BU am Wochenende übernimmt? Oder geht das nur über Antragsstellung beim FG?
solche (und andere) Fragen zeigen, dass Du die Problematik nicht stringent angehst. Deine Postings lesen sich so, als wäre es Dir am liebsten, wenn andere für Dich die Probleme lösen und Dir die Lösungen anschliessend mundgerecht servieren. So wird das in 100 Jahren nix. Und "ja, aber..." ist kein Argument.
Woher soll jemand hier wissen, wie der VP reagiert, wenn Du ihn nach BU am Wochenende fragst? Keiner kennt ihn und mithin auch keine möglichen Antworten. Dass Du unter der Woche keine Zeit für BU hast, ist ja nicht sein Problem; warum sollte er deswegen am Wochenende ins Büro gehen? Frag Dich auch selbst: Aus welchem Anlass würdest Du selbst am Wochenende arbeiten?
Keiner der User hier kann Dir die Antwort sagen. Du findest sie heraus, indem Du mal vom PC weggehst und den Knaben im real life fragst. Versuch macht kluch.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hmmm ... ich will nicht mit "ja, aber ..." ankommen.
Es hätte sein können, dass dies so ist und jemand hier weiß!? Mal davon ab ist Herr VP auch nur sehr telefonisch erreichbar. Die Festnetznummer habe ich nur über Umwege herausbekommen, denn diese wurde mir erst gar nicht mitgeteilt. Ist aber vielleicht auch üblich!?
bevor das Thema einfach langatmig wird, kann ich dir nur sagen, rumfaseln bringt hier nix, wenn du dem VP wochenlang hinterher rennen willst, um seine Meinung zu erkunden, kannst Du das gerne machen, verlierst aber nur unnötig Zeit. An Deiner Stelle würde ich mich nach Lesen dieses Beitrags sofort hinsetzen, einen Schriftsatz aufsetzen und noch am selben Tag ans Gericht schicken. E-Mails und Telefon bringen Dich nicht weiter. Wenn ich wegen jedem Antrag bei der Geschäftsstelle vorbeigegangen wäre, würde ich heute bestimmt Hartz IV Empfänger sein, weil ich dann mein Job/Auftrag los wär.
Also schreib einen Antrag auf Erlass einer eA und gut ist.
RTFM = Read the fucking manual
Das werde ich tun.
Dem JA werde ich darüber nichts mitteilen und einfach im Unklaren lassen. Wobei ich denke, dass es vielleicht besser aussehen würde, wenn ich dem JA mitteilen würde, dass ich eine EA beantragt habe und auf den BU übers JA verzichten möchte, da diese für mich nicht zeitgerecht einen BU anbieten können.
So, auf mein Schreiben vom 31.10.2009:
"hiermit stelle ich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung i. R. d. Hauptverfahrens ... ./. ...bzgl. Umgangsregelung zwischen ... und mir (s. o. g. Aktenzeichen).
Lt. ... vom Kreisjugendamt ist ein begleiteter Umgang nur zu seinen Arbeitszeiten möglich (s. E-Mail von ... vom 20.10.2009, 11:36:03 Uhr).
Ich arbeite seit dem 19.10.2009 wieder und die Arbeitszeiten von ... und den meinen kollidieren miteinander. Somit kann ich nicht an Terminen bzgl. begleiteten Umgangs während dieser Arbeitszeiten teilnehmen.
Daher bitte ich um Bestellung, Abordnung eines neuen Umgangspflegers, der einen begleiteten Umgang auch am Wochenende und über die Arbeitszeiten des ... hinaus ermöglicht.
Der erste Termin i. R. d. begleiteten Umgangs in Anwesenheit von ... und KM verlief ohne jegliche Probleme zwischen ... und mir.
Daher beantrage ich weiterhin die Änderung des Beschlusses unter Punkt I vom 07.09.2009, da dieser zu viel Interpretationsfreiraum lässt und die Anwesenheit von KM bei den Terminen des begleiteten Umgangs nicht notwendig ist, zumal KM „keinerlei Kontakt mit mir aufnehmen möchte“ (s. Schreiben von ihrem Anwalt vom 30.09.2009). Darüber hinaus besteht seitens KM die Gefahr (s. hierzu ihre Vorwürfe und Unterstellungen i. R. d. Haupt- bzw. Anhörungsverfahrens), dass sie mit mir in Anwesenheit von ... einen Streit entfachen könnte, der dem Wohle ... widerspricht.
Besonders möchte ich betonen, dass weder der RA von KM noch KM alleine ohne meine Absprache, hinter meinen Rücken den begleiteten Umgang gestalten (s. hierzu weiteren E-Mail-Verkehr zwischen ... und mir).
Bitte um schnellstmögliche Bearbeitung unter Berücksichtigung § 50e Abs. 2 FGG."
habe ich heute eine Ladung zum Anhörungstermin (14.12.2009) erhalten:
"Das Verfahren ist ein selbstständiges vom Verfahren ... unabhängiges Verfahren (§ 51 III FamFG). Dem Antragsteller wird aufgegeben, seinen tatsächlichen Vortrag glaubhaft zu machen (§ 51 I 2 FamFG).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Sach- und Rechtslage nicht so schwierig ist, dass die Vertretung durch einen RA erforderlich erscheint. Die Beiordnung eines Rechtsanwalts scheidet daher aus (§ 78 II FamFG)."
Meinen tatsächlichen Vortrag habe ich doch mit o. g. Schreiben glaubhaft gemacht!
Wozu ist jetzt noch ein gesonderter Anhörungstermin? Ich kann in der mündlichen Anhörung doch nur das wiedergeben, was ich schon schriftlich mitgeteilt habe.
Ich meine, was gibts an dem Schreiben misszuverstehen?
In der Regel erfolgt die Glaubhaftmachung im eA Verfahren durch Vorlage einer schriftlichen eidesstattlichen Versicherung. Dort schreibst Du den Sachverhalt nieder, so wie er sich zugetragen hat und versicherst dies an Eides statt.
Bei der Abgabe dieser Versicherung sollte man auch tunlichst die Wahrheit niederschreiben, da die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung strafbar ist.
RTFM = Read the fucking manual
Dann würde das hier greifen:
Des Weiteren spielt die eidesstattliche Versicherung eine Rolle bei der Glaubhaftmachung (§ 294 Abs. 1 ZPO). Wenn eine tatsächliche Behauptung glaubhaft zu machen ist, kann der Beweisführer sich auch auf eine eidesstattliche Versicherung (sogar seine eigene) stützen. Die Versicherung bedarf keiner besonderen Form.
?
D. h., es würde genügen, dass ich meinen o. g. Schriftsatz erneut aufsetze und mit dem Zusatz " ich versichere dies an Eides statt."?!
nicht ganz, am besten ist, du suchst mal nach einer Vorlage für eine EV.
RTFM = Read the fucking manual
Das Gurgeln danach hat bis jetzt noch keine Ergebnisse gebracht. Nur kostenpflichtige downloads. Ich werde weiteruchen!
Ist das eigentlich normal, dass dem FG der beantragte Erlass auf eA nicht genügt und ein solcher Anhörungstermin anberaumt wird?
Wenn ich diese eV abgebe, wird es dennoch einen mündlichen Anhörungstermin geben oder kann ich durch diese das Verfahren beschleunigen? Der Termin ist ja erst am 14.12. Wenn ich jetzt diese Woche eine eV abgebe, könnte doch das FG daraufhin einen neuen UV bestellen, sodass der BU möglichst schnell wieder aufgenommen werden kann?
