Hallo,
vielen Dank für deine "Auswertung".
Dann kann ich mich also, erst einmal zumindest, zurücklehnen und mir keinerlei Gedanken machen!? Das mit der langsamen Ausweitung gefällt mir auch nicht sooo, aber immerhin spricht das Gutachten, so finde ich, eine deutliche Sprache für mich.
Der Familienrichter wird das wohl dann auch so gedeutet haben, da die KM und ich zusammen beim JA die Umgangsregelung für den nächsten Anhörungstermin vorbereiten sollen. Das ist die Auflage an uns vom FG. Der Termin soll am 5.1. beim JA sein. Der Anhörungstermin am 11.1. Ich bin dann mal gespannt bzgl. Ausweitung des Umgangs, was der SB vom JA dazu sagt und natürlich die KM. Denn, ab wann sollte die KM nicht mehr dabei sein und ab wann überhaupt keiner mehr? Wie lange sollten diese Treffen in welchen Abständen stattfinden? ...???
Jetzt kann ich nur hoffen, dass die KM und ihr RA, der vllt noch weniger, einsichtig sind und nichts Weiteres dagegen vornehmen werden. Ich bin mir sicher, dass ein Gegengutachten nur Zeit rausschinden könnte, aber im Tenor dasselbe Ergebnis hätte, wie das vom FG in Auftrag gegebene Gutachten.
Ein frohes Fest noch.
Sch...!?
I. R. d. Unterhaltsangelegenheit ist dem RA der KM ein Bescheid vom Versorgungsamt zugegangen, aus dem hervorgeht, dass ich einen GdB von 50 habe, u. a. wegen depressiven Störungen. Um die Schwierigkeit zu untermauern, einen (Neben-)Job zu finden. Zumal ich aufgrund meiner Behinderungen nur Bürojobs ausüben darf.
"Angesichts der Ungewissheit bezgl. der psychischen Verfassung des Antragstellers wird die KM einer Erweiterung des aktuellen Umgangs nicht zustimmen."
Weiteres habe ich weder vom FG noch vom JA diesbzgl. gehört bzw. auf dem schriftlichen Wege erhalten. Wir haben am 5.1. einen Termin beim JA, in dem wir anhand des Gutachtens bzw. der Empfehlung vom Gutachter eine Umgangsregelung lt. FG vorbereiten sollen.
Bedeutet jetzt o. g. Schreibens des RAs der KM, dass diese nicht an diesem Termin wahrnehmen wird und braucht oder müsste dies noch explizit so von deren Seite geäußert werden und dementsprechend vom FG genehmigt werden?
Was wäre, wenn die KM jetzt nicht zu dem Termin am 5.1. erscheint, ohne sich explizit abzumelden - beim JA und bei Gericht? Das, denke ich, müsste dann schon längst geschehen sein, sodass mir das JA das auch nochmal mitteilen müsste, da ein solcher Termin mit mir alleine ja überflüssig wäre. Zumal ich bereits klipp und klar geäußert habe, wie ich mir das alles vorstelle ...
Die 50 GdB beruhen auf einen Verkehrsunfall aus 2000. Konkret liegen folgende Funktionsbeeinträchtigungen vor
- Funktionsstörung der Wirbelsäule (Fraktur des 7. HWKs und eine Spinalkanalstenose um C7)
- Funktionsstörungen nach Hirnverletzung (Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn)
- depressive Störungen
- welche aus dem Verkehrsunfall bzw. diesem traumatischem Erlebnis beruhen (diese, wenn überhaupt, machen lediglich einen GdB von 10 aus)
Der vorgelegte Bescheid ist aus 09/09 gilt aber rückwirkend ab 11/08, da ich da den letzten Antrag auf Neufeststellung gestellt habe und danach erneut Widerspruch eingelegt habe. Ich habe jahrelang kämpfen müssen (zig Neuanträge und Widersprüche), bis ich diese 50 GdB erhalten habe.
Und das soll mir jetzt wohl zum Verhängnis werden, wenns um den Umgang mit meinem Sohn geht? Wobei der Gutachter in seinem Gutachten nichts dergleichen geschrieben hat und verfassen konnte. Weil ich sonst ein ganz normaler Mann bin!?
Sch...!?
I. R. d. Unterhaltsangelegenheit ist dem RA der KM ein Bescheid vom Versorgungsamt zugegangen, aus dem hervorgeht, dass ich einen GdB von 50 habe, u. a. wegen depressiven Störungen. Um die Schwierigkeit zu untermauern, einen (Neben-)Job zu finden. Zumal ich aufgrund meiner Behinderungen nur Bürojobs ausüben darf.
"Angesichts der Ungewissheit bezgl. der psychischen Verfassung des Antragstellers wird die KM einer Erweiterung des aktuellen Umgangs nicht zustimmen."
Weiteres habe ich weder vom FG noch vom JA diesbzgl. gehört bzw. auf dem schriftlichen Wege erhalten. Wir haben am 5.1. einen Termin beim JA, in dem wir anhand des Gutachtens bzw. der Empfehlung vom Gutachter eine Umgangsregelung lt. FG vorbereiten sollen.
Bedeutet jetzt o. g. Schreibens des RAs der KM, dass diese nicht an diesem Termin wahrnehmen wird und braucht oder müsste dies noch explizit so von deren Seite geäußert werden und dementsprechend vom FG genehmigt werden?
Was wäre, wenn die KM jetzt nicht zu dem Termin am 5.1. erscheint, ohne sich explizit abzumelden - beim JA und bei Gericht? Das, denke ich, müsste dann schon längst geschehen sein, sodass mir das JA das auch nochmal mitteilen müsste, da ein solcher Termin mit mir alleine ja überflüssig wäre. Zumal ich bereits klipp und klar geäußert habe, wie ich mir das alles vorstelle ...
Die 50 GdB beruhen auf einen Verkehrsunfall aus 2000. Konkret liegen folgende Funktionsbeeinträchtigungen vor
- Funktionsstörung der Wirbelsäule (Fraktur des 7. HWKs und eine Spinalkanalstenose um C7)
- Funktionsstörungen nach Hirnverletzung (Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn)
- depressive Störungen
- welche aus dem Verkehrsunfall bzw. diesem traumatischem Erlebnis beruhen (diese, wenn überhaupt, machen lediglich einen GdB von 10 aus)
Der vorgelegte Bescheid ist aus 09/09 gilt aber rückwirkend ab 11/08, da ich da den letzten Antrag auf Neufeststellung gestellt habe und danach erneut Widerspruch eingelegt habe. Ich habe jahrelang kämpfen müssen (zig Neuanträge und Widersprüche), bis ich diese 50 GdB erhalten habe.
Und das soll mir jetzt wohl zum Verhängnis werden, wenns um den Umgang mit meinem Sohn geht? Wobei der Gutachter in seinem Gutachten nichts dergleichen geschrieben hat und verfassen konnte. Weil ich sonst ein ganz normaler Mann bin!?
Das macht mich zwar schon ein wenig depri, vielmehr aber aggro!
Hallo müder luke
Auch wenn deine EX zu dem Termin am 5.1. nicht erscheint,gehe du auf jedenfall hin.
Nimm deine Unterlagen mit und ich würde das JA darüber aufklären.
Kämpfe für dein Recht weiter.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Moin,
@Deep
wird dieser Angst Tribut gezollt in der Form, als die Umgangskontakte zu ihrem Wohlergehen langsam ausgeweitet werden sollen.
Das sehe ich auch so. Leider ist es halt so, dass bei drohender Gefahr usw. die JA´s und Gerichte oftmals dem Boykottierer mehr Glauben schenken und man es dadurch sehr schwer hat (gemacht bekommt).
Auch wenn deine EX zu dem Termin am 5.1. nicht erscheint,gehe du auf jedenfall hin.
Das auf jeden Fall. Nur - unterschreibe dort auf gar keinen Fall irgendetwas. Sollten (was durchaus möglich ist) die dir irgendetwas unter die Nase reiben beim JA, tu etwas verdutzt und irritiert und sage, du möchtest das Schriftstück zur
genauen Durchsicht mit nach Hause nehmen.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo Luke,
Sch...!?
I. R. d. Unterhaltsangelegenheit ist dem RA der KM ein Bescheid vom Versorgungsamt zugegangen, aus dem hervorgeht, dass ich einen GdB von 50 habe, u. a. wegen depressiven Störungen. Um die Schwierigkeit zu untermauern, einen (Neben-)Job zu finden. Zumal ich aufgrund meiner Behinderungen nur Bürojobs ausüben darf.
Was machst Dur Dir Gedanken darüber??!! Es ist ein Fakt, das Gericht muss es berücksichtigen. Gut für Dich. Ende.
"Angesichts der Ungewissheit bezgl. der psychischen Verfassung des Antragstellers wird die KM einer Erweiterung des aktuellen Umgangs nicht zustimmen."
Schön. Damit wird nur untermauert, was wohl auch schon im GA stand. Sie zeigt damit Ihre völlige Inkompetenz. Auch gut für dich.
Und das soll mir jetzt wohl zum Verhängnis werden, wenns um den Umgang mit meinem Sohn geht? Wobei der Gutachter in seinem Gutachten nichts dergleichen geschrieben hat und verfassen konnte. Weil ich sonst ein ganz normaler Mann bin!?
Warum schreibst Du den letzten Satz mit einem ? Das Ausrufezeichen reicht völlig.
Du gehst am 5.1. zum JA und machst eine Umgangsregelung mit denen. Du zeigst einfach das Du um dein Kind bemüht bist und das beste für ihn möchtest.
Was die depressiven Störungen angeht, so zeigst Du das du dir darüber bewusst bist und es auch proaktiv angehst (Hoffe ich zumindest, Therapie?).
Wenn jemand meint, dich wegen deiner Behinderungen auszugrenzen, so soll er doch. Spätestens bei Gericht könnte sowas als Diskriminierung gedeutet werden.
Müder Luke, schau nach vorn, geniese das Leben, das Hier und Jetzt. Du hast im Moment eine Aufgabe, du hast ein Ziel, sei nicht mehr müde, sondern sei der muntere Luke!
Ich wünsche Dir alles Gute
KK

Hallo zusammen,
ich habe heute von dem SB vom JA folgende E-Mail erhalten:
"... KM hat gerade angerufen und den Termin abgesagt. Wir sehen uns somit erst am Donnerstag, 07.01.10, 15.30 Uhr (Anm.: das ist der letzte BU-Termin)."
Daraufhin habe ich erwidert:
"... Da ich keine weiteren Schriftsätze vom Amtsgericht bzw. Familiengericht bzgl. der Auflage betr. Vorbereitung einer Umgangsregelung erhalten habe, gehe ich weiterhin davon aus, dass KM und ich diese Umgangsregelung auf jeden Fall vorzubereiten haben.
Ich teile Ihnen hiermit mit, dass ich auch sehr gerne alleine mit Ihnen zum morgigen Termin eine solche Umgangsregelung vorbereiten möchte.
Dabei richte ich mich an die Empfehlungen des Gutachters, die er auf den Seiten 27 und 28 in seinem Gutachten niedergeschrieben hat. D. h., bis zum dritten Geburtstag von meinem Sohn am 24.06.2010, möchte ich ihn von Januar 2010 an, jeden Monat zwei Mal á eine Stunde sehen. Nach den ersten sechs Treffen in diesem Umfang, möchte ich meinen Sohn dann alle zwei Wochen á zwei Stunden - ohne Begleitung - sehen. Ab Vollendung des dritten Lebensjahres von meinem Sohn verweise ich auf meinen konkret geäußerten Umgangswunsch, den ich dem Familiengericht bei Antragsstellung und weiterer Ausführung, Erweiterung und Konkretisierung angegeben habe."
Eine erneute Antwort vom SB:
"... die Grundlage unserer Arbeit ist noch die letzte Entscheidung des Familiengerichtes auf der wir die jetzige Umgangsregelung durchführen. Diese gilt solange bis das Gericht eine andere Entscheidung trifft.
Die Anregung des Gerichtes kann man annehmen oder nicht. KM möchte zunächst den Termin abwarten, bevor sie weitergehende Verabredungen trifft. Somit macht es keinen Sinn das Gespräch zu führen, wir sehen uns beim Umgang und im Gericht."
Dann meine letzte Antwort:
"... ich habe wohl den Wortlaut der Vorladung des Familiengerichts vom 09.12.2009 missverstanden!?
Ich freue mich, wenn ich diesen Donnerstag meinen Sohn wiedersehen darf."
Das dürfte, müsste doch erneut gegen KM und für mich sprechen!?
Ich vergaß ganz, meine Frage(n) bzgl. meines letzten Beitrags zu stellen:
1) Hat der SB Recht mit seinen Ausführungen?
1a) Wenn ja, warum erhalte ich diesbzgl. keine Infos vom FG? Oder waren die Ausführungen des RA der KM nicht eindeutig genug bzw. hätte dieser für die KM einen entsprechenden "Antrag" stellen müssen, dass diese nicht an der Aufgabenerledigung interessiert ist?
1b) Wenn nein, hätte ich mit Sicherheit entsprechende Infos vom FG erhalten, aus denen ein solches Nichtinteresse der KM hervorgeht?
2) Kann und wird der KM ihr Verhalten negativ vom FG ausgelegt i. V. m. dem Gutachten pro KV (meine Person!)?
3) Muss oder sollte ich evtl. meine 50 GdB dem FG begründen? Ich denke, es spielt schon eine große Rolle, auf was diese "depressiven Störungen" beruhen? Es ist schon ein Unterschied, wenn jemand z. B. ständig unter Selbstmordgedanken leidet oder "nur" mit der Verarbeitung eines schweren Autounfalls zu kämpfen hat! Oder ist denen das egal, zumal der Gutachter, besonders der KM, in seinem Gutachten widersprochen hat?!
4) Wie läuft eigentlich ein solcher weiterer Anhörungstermin ab, nachdem das Gutachten erstellt wurde?
Hallo zusammen,
heute den letzten Anhörungstermin beim FG nach dem Gutachten gehabt.
Nach einigem Hin und Her von der KM und ihrem RA, die beide vom Richter, vom JA-SB, vom Gutachter und vom Verfahrenspfleger deutlich in ihre Schranken verwiesen wurden, habe ich mich mit ihr einvernehmlich darauf geeinigt, dass ich die Patientenakte bzw. den Entlassungsbericht meines letzten Aufenthalts in einer psychosomatischen Klinik anfordere und dem Gutachter zukommen lasse, damit er sein Gutachten ergänzen kann und evtl. ändern kann.
Diese Unterlagenanforderungen hatte ich bereits vorher dem Gutachter angeboten, welcher aber darauf verzichtet hat. Aber da ich nichts zu verlieren habe und dieser Entlassungsbericht den Gutachter nur bestätigt, habe ich der KM den Wind aus den Segeln genommen und es erneut angeboten, da der KM und ihrem RA das Gutachten insofern nicht ausreichend war, weil der Gutachter diese Unterlagen nicht berücksichtigt hat und ihm unterstellt wurde, dass es für einen fachlich kompetenten Psychotherapeuten nicht möglich ist, einen zu Begutachtenden innerhalb von drei Treffen und drei Gesprächen und darüber hinaus anhand vom telefonischen und E-Mail-Kontakts diesen abschließend einzuschätzen.
Darüber hinaus sollen weitere BUs über eine Vätergruppe nach einem Erstgespräch arrangiert werden. Nach diesen BUs i. V. m. dem Ergänzungsgutachten soll eine verbindliche Umgangsregelung getroffen werden.
Der Richter fragte die KM, was sie wolle. Entweder oder!? Bei entweder hätte bereits heute eine Umgangsregelung verhangen, gegen die die KM allerdings hätte Beschwerde einreichen können!? Da das Umgangsverfahren mit dieser einvernehmlichen Regelung abgeschlossen wurde, welche Möglichkeiten hätte die KM dennoch gegen diese BUs und gegen die vorerst gültige Umgangsregelung vorzugehen? Doch keine, oder? Da es ja so lt. dem heutigen letzten Anhörungstermin beschlossen wurde!
Wie sieht denn die einvernehmliche Regelung nun aus? So ganz schlau werde ich aus deinem Post nicht, denn da sind mir zu viele Ungereimtheiten. Wenn das Verfahren mit einer Einigung abgeschlossen wurde, ist keine Beschwerde möglich. Macht aber nix, da man ja als KM die "einvernehmliche" Regelung auch weiterhin boykottieren kann.
Was lernen wir daraus. Keine einvernehmlichen Regelungen mit umgangsboykottierenden Eltern treffen.
Für qualifiziertere Antworten wäre das Sitzunsprotokoll sehr interessant.
RTFM = Read the fucking manual
Moin!
Ich werde leider auch nicht so recht schlau, was denn jetzt genau Stand der Dinge ist.
Wenn über der schriftlich vereinbarten Umgangsregelung "Beschluss" steht, dann kann sie dagegen in die Beschwerde gehen. Sprich zum OLG. Allerdings muss sie sich dann bis zu einer etwa anders lautenden Entscheidung (vom OLG) an den Beschluss halten.
Wenn da drüber steht "Vergleich" dann braucht sie nicht in die Beschwerde. Sie kann es einfach ignorieren und weiter boykottieren. Wenn man Rechtssicherheit (hüstel...) haben will, dann schliesst man keine Vergleiche.
Greetz,
Milan
Das Sitzungsprotokoll bzw. den Beschluss werde ich erst im Laufe dieser oder nächste Woche erhalten.
Hmmm ... der Verfahrenspfleger, der sich während des gestrigen Anhörungstermins das erste Mal dazu geäußert hat, hat mir gesagt, dass diese Regelung der bessere Weg ist.
Jetzt frag ich mich natürlich, nachdem ich eure Posts gelesen habe, ob das denn auch wirklich so ist!? Wohl leider nicht!?
Ich habe mich inzwischen mit der "Iniative Begleiteter Umgang" in Verbindung gesetzt und denen von dem Verfahren ... erzählt. Diese werden die KM und mich zu einem Erstgespräch einladen und dann sehen, ab wann die fünf BUs unter deren Aufsicht möglich sind.
Darüber hinaus soll, will und werde ich den Entlassungsbericht bzgl. Aufenthalt in einem psychosomatischen Krankenhaus in 2008 dem Gutachter vorlegen, damit dieser aufgrunddessen sein bestehendes Gutachten ergänzt und die Empfehlung evtl. entsprechend ändert.
Dies soll parallel zu diesen BUs geschehen und nach den fünf BUs soll dann anhand des (Ergänzungs-)Gutachten eine verbindliche Umgangsregelung getroffen werden.
Der KM und ihrem RA waren die Einschätzungen, das Gutachten, die Empfehlung ... des Gutachters nach, in deren Augen, "nur" drei Treffen nicht abschließend möglich, da es dazu doch zu mehr Treffen gehört und man (der Gutachter) hätte auch solche Berichte aus meiner Vergangenheit berücksichtigen müssen, um ein vollumfängliches Gutachten über mich erstellen zu können. Ich hatte damals dem Gutachter angeboten, diese Unterlagen ihm vorzulegen. Er wollte und brauchte das nicht. Dafür ist er ausreichend fachlich kompetent und schon seit Jahren auf dem Gebiet tätig.
Die Herangehensweise eines "Profis" und die eines Laien (meine KM, ihr RA) sei eben eine andere, um etwas einschätzen zu können. Das unterstrich ja auch der Richter. Richter kennt Gutachter, hat nach seinen Gutachten bereits mehrere Entscheidungen getroffen und ist damit nie auf die Nase gefallen. Sogar Entscheidungen in Sorgerechtsprozessen! Hierbei handelt es sich "lediglich" um ein Umgangsverfahren. Und selbst bei Sorgerechtsverfahren werden "nur" drei Gesprächstermine vom Gutachter mit dem Probanden geführt.
Vielleicht hätte ich mich gestern mit dieser einvernehmlichen Regelung oder wie auch immer das dann im nächsten Schriftsatz bezeichnet wird, nicht zufrieden geben dürfen, sollen gar müssen?
Was einvernehmliche Regelungen, richterliche Umgangsentscheidungen, verbindliche (außergerichtliche) Umgangsregelungen ... und umgangsboykottierende KMs betrifft: sitzt die KM nicht LEIDER immer am längeren Hebe?! Entweder könnte der Kleine krank sein, sie sind kurzfristig irgendwo eingeladen, haben Besuch von Verwandtschaft, Urlaub, ...
Nehmen wir einfach mal positiverweise an, dass das Ergänzungsgutachten und die "neue" Empfehlung nicht anders ausfällt wie bisher, wovon ich ausgehe, die BUs klappen, wie die letzten auch wunderbar, es kommt zu dieser verbindlichen Umgangsregelung.
1.) Hat eigentlich der RA der KM noch irgendwas damit zu tun oder ist die KM jetzt auf sich alleine gestellt?
2.) Könnte also die KM weiterhin "Nein" sagen?
3.) Wenn sie sich weiterhin weigern würde, was hätte ich denn dann für Möglichkeiten? Wieder vors FG?! Das würde dann aber schneller bearbeitet werden und nicht wieder von vorne aufgerollt?!
4.) Was wäre, wenn die KM sich dann nicht an die Regelung hält?
Also nach dem was Du schreibst, ist das Verfahren in der Hauptsache noch nicht abgeschlossen (immer vorausgesetzt, Deine Schilderungen und Wortwahl sind richtig). Ob es ein EA Verfahren gegeben hat, ist für mich nicht erkennbar.
Nach meiner Einschätzung handelt es sich bei der getroffenen Vereinbarung lediglich um eine vorläufige Regelung, gegen die zumindestens beim OLG keine Beschwerde möglich ist. Vorläufig deshalb, weil offensichtlich der Gutachter noch nicht mit seiner Arbeit fertig ist und eine endgültige Umgangsregelung noch nicht existiert. Heisst auf deutsch, beim nächsten Termin auf Beschluss bestehen.
zu 1.)
der RA vertritt die KM während der gesamten Dauer des Verfahrens
zu 2.)
ja
zu 3.)
man kann immer zum Familiengericht, ob das dann schneller bearbeitet wird, hängt vom zuständigen Dezernenten ab
zu 4.)
an welche Regelung? Was wäre wenn? Ja ich wäre Millionär und hätte Umgang, würde keinen Cent Unterhalt zahlen usw. und sofort. 🙂
RTFM = Read the fucking manual
Hi!
Ich denke wie Comet. Das wird höchstens ein s.g. Zwischenbeschluss ein. Das Hauptsacheverfahren wird wohl erst beendet werden, wenn alle GAs vorliegen und so. Somit hast Du nix falsch gemacht.
Greetz,
Milan
Da bin ich ja mal gespannt ...
Der Gutachter wird heute den Entlassungsbericht erhalten.
Bei dem (vorerst) letzten Anhörungstermin wurde soviel von der Gegenseite geredet ... Ich habe teilweise nur mit dem Kopf geschüttelt und gegrinst, weil ich nichts anderes habe tun können.
Der Verfahrenspfleger hat mich gelobt, dass ich eben nicht auf alles eingegangen bin, was die KM oder ihr RA mir unterstellt haben. Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Er meinte, dass man gemerkt hat, dass zu viel Reden eher kontraproduktiv ist.
Wer das Gutachten kennt, wird dem Richter mit seinem Lob mir gegenüber bzgl. des Gutachtens nur beistehen können. Das Gutachten hätte nämlich nicht so ausfallen können. Konkretisiert heißt das, wenn ich wirklich so wäre, wie die Gegenseite es mir vorwirft, unterstellt ..., wäre ich beim Gutachter, im Gutachten nicht so gut weggekommen!
Trotzdem können wir nicht vorhersagen, inwieweit den Richter das Gutachten interessiert. Vielleicht hast Du ja Glück.
Nur ein kleines Beispiel:
Mein Verfahrenspfleger fordert im Sorgerechtsprozeß die alleinige Sorge für die KM. Richter begründet dies u.a. auch mit der Empfehlung des VP's.
Im Umgangsverfahren fordert der VP eine besonders strikte Umgangsregelung. Hat den Richter keine Bohne interessiert.
RTFM = Read the fucking manual
Ich hoffe und denke, dass ich Glück insofern haben werde, dass der Richter sich an den Empfehlungen des Gutachters richten wird.
Er war relativ forsch, energisch ..., als die KM rumgedruckst hat und mit einer Antwort auf die Frage des Richters, was sie denn jetzt wolle, sich Zeit gelassen hat und immer wieder sich wiederholt hat.
"Wenn Sie sich nicht entscheiden können, dann werde ich jetzt hier und heute eine Umgangsentscheidung fällen"!
Aber ... ich habe gestern einen Anruf von der Vätergruppe bzw. von IBU erhalten. Das Gutachten haben sie erhalten und mit dem SB vom JA haben sie auch Kontakt gehabt.
Leider sind die zzt. ausgelastet und somit ist ein BU über die erst nach Ostern, also erst in 2,5 Monaten möglich!!! 🙁
Welche Möglichkeiten habe ich denn jetzt (i. V. m. dem letzten Anhörungstermin), um meinen Sohnemann bereits vor diesen BUs zu sehen? Denn 2,5 Monate ist, besonders in einem solchen jungen Alter meines Sohnes, für das Kindeswohl nicht wirklich vereinbar, da viel zu lange. Dies wurde mich auch seitens IBU bestätigt, aber die können vorher leider auch nichts tun.
Gibts evtl. in Kassel andere Initiativen, die BUs, zumindest zwischenzeitlich, ermöglichen?
Wäre, auch hier sofern Zeit und Platz besteht, ein überbrückender BU, wie bisher, über das JA möglich oder gar gerichtlich wiederum anzuordnen? Von der Notwendigkeit muss man ja nicht sprechen! Oder doch?
Könnte die KM sich jetzt erneut querstellen und in diesen 2,5 Monaten keinen BU wünschen, da dies so nicht vereinbart wurde?
Könnte, müsste ich diesbzgl. erneut einen Antrag beim FG stellen?
...
PS: Das Protokoll liegt mir leider noch nicht vor.
Hi ML,
Leider sind die zzt. ausgelastet und somit ist ein BU über die erst nach Ostern, also erst in 2,5 Monaten möglich!!! 🙁
Hmm.... die können ja viel sagen, wenn der Tag lang ist. Das ist deren Problem, wie sie den BU hinbekommen und nicht
deines. Ich würde den Beschluss abwarten (keinen Tag länger) und würde dem JA ziemlich heftig auf die Füße treten. Mehr als denen
lieb ist.
Es geht hier nicht um deren Interessen, sondern um Deine und des Kindes. Wir sind hier schließlich nicht auf einem Basar.
Umgangstermine sind erst nach Ostern wieder im Angebot. Momentan ist leider nicht die Saison.
Welche Möglichkeiten habe ich denn jetzt (i. V. m. dem letzten Anhörungstermin), um meinen Sohnemann bereits vor diesen BUs zu sehen?
Meines erarchtens nach keine. Dafür wurde der BU ja angeordnet. Gehe vor, wie beschrieben. Urteil und dann dem JA Beine machen.
Wäre, auch hier sofern Zeit und Platz besteht, ein überbrückender BU, wie bisher, über das JA möglich oder gar gerichtlich wiederum anzuordnen? Von der Notwendigkeit muss man ja nicht sprechen!
Theoretisch....wenn man den Faktor Zeit außer acht lässt.... Wenn, dann müsstest du dich erneut ans FamG wenden, da es ja jetzt einen Beschluß
gab. Du kannst aber nix neues anfagen, da du ja den BU jetzt gerichtlich bekommen hast.
Könnte die KM sich jetzt erneut querstellen und in diesen 2,5 Monaten keinen BU wünschen, da dies so nicht vereinbart wurde?
Generell ja. Ihr passiert ja nichts. Solange kein Zwangsgeld oder ähnliches als Rechtsfolfen im Urteil mit aufgenommen wurde, kann die KM wieder
mauern, wie es ihr beliebt.
Sei wachsam.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Ich warte täglich auf das Urteil ...
Hmmm ... bzgl. der Rechtsfolgen wie z. B. Zwangsgeld. Das hat der Richter nicht mit ins Protokoll diktiert. Wird das automatisch eingefügt? Oder hätte ich darauf bestehen müssen (hätte mir vielleicht in dem Moment negativ ausgelegt werden können?!)?
