Kein Umgang trotz A...
 
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Kein Umgang trotz Antrag auf einstweilige Anordnung

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(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja der Termin am 01.04. ist ja nun bald. Allerdings kann man auch ein Umgangsverfahren ohne mit ein wenig Aufwand alleine und ohne Anwalt durchziehen. Tatsache ist, dass man das Gericht beim ersten Verschleppen einmal erinnern sollte, bei weiterem Ignorieren würde ich sofort Untätigkeitsbeschwerde einreichen.

Ein erster Termin soll innerhalb von vier Wochen stattfinden (§ 50e FGG) Wenn das JA mal wieder nicht reagieren sollte, ist das kein Grund, keinen Termin anzusetzen. Einfach das Gericht darauf hinweisen, dass sich das JA auch im Termin dazu äußern kann.

Höflichkeiten gegenüber dem Amtsgericht habe ich mir aufgrund diverser Verfahrensverschleppungen im Übrigen abgewöhnt. Macht die Sache zwar nicht unbedingt einfacher, aber Untätigkeit auf Kosten des Umgangs sollte man nicht hinnehmen.

Mal sehn ob das JA sich auch so vor Gericht äußert. Das JA ist immer beim Gerichtstermin dabei.

Wenn die Situation mit der KM schon sehr angespannt ist, auf keinen Fall eine "Vereinbarung" schließen, da diese hinterher recht einfach zu torpedieren ist. Sofern ein Beschluss beantragt wird, den Antrag dahingehend ergänzen, dass die Parteien über die Möglichkeit der Verhängung von Ordnungsgeld bei Verstößen gegen den Beschluss belehrt werden.


RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2010 10:11
(@jetzt-erst-recht)
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Hallo comet,

wie läuft das mit dem Beschluss, muß ich das im Vorfeld beantragen oder während der Verhandlung?
Ich bin mir sehr sicher, das die KM alles tun wird um sich aus dem Ergebnis der Gerichtsverhandlung wieder raus zu winden.
Wenn ich dann nur nen Blatt Papier mit viel BlaBla habe, bin ich keinen Schritt weiter.

Somit brauche ich einen Beschluß.

Laut meinem Anwalt kann man die Untätigkeitsbeschwerde erst nach einer Frist von 6 Monaten einreichen. Aus diesem Grund habe ich damals darauf verzichtet. Der Hauptgrund für den Antrag auf einstweilige Anordnung war Weihnachten, ich habe auch gedacht, das bin dahin alles geregelt ist.

Wieder etwas dazu gelernt.

Gruß
Dirk


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Themenstarter Geschrieben : 25.03.2010 14:52
(@staengler)
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Servus Dirk,

Du gehst am 01.04 in die Verhandlung und lässt Dich nicht auf irgendeinen Vergleich ein. Somit muss das Gericht einen Beschluss fassen.
Du solltest das vorher auch mit Deinem RA entsprechend bereden.
Wenn irgend möglich, auch gleich Zwangsmittel mit eintragen lassen. Dann ist das Blatt Papier auch nicht nur ein blabla

Hast Du eigentlich in der Zwischenzeit was von Deiner Tochter gehört?

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 25.03.2010 15:04
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

wenn das verfahren nach dem neuen FamFG läuft, einfach beantragen, dass die Parteien gemäß §89 FamFG belehrt werden. das reicht völlig aus,.


RTFM = Read the fucking manual

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Geschrieben : 25.03.2010 15:44
(@jetzt-erst-recht)
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Vielen Dank,

es wäre ärgerlich wenn man seine einzige Chance aus Unwissenheit vertut. Es wird also definitiv keinen Vergleich geben.
Meine Tochter habe ich das letzte Mal im Sep. 2009 gesehen.
Der Inhalt der Smsen, was man noch als Kontakt bewerten könnte, ist bestimmt nicht dem Kopf einer 12 Jährigen entsprungen.
Somit möchte ich das nicht als Kontakt bezeichnen.

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß
Dirk


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Themenstarter Geschrieben : 25.03.2010 16:47
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Dirk,

wir drücken Dir die Daumen und warten auf Deinen Bericht.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 09:39
(@jetzt-erst-recht)
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:thumbup: :thumbup: :thumbup:
Hallo Mitstreiter,
nun der Bericht der heutigen Verhandlung.
das JA war wegen Überlastung nicht persönlich vertreten, hat aber wenigstens einen Bericht zukommen lassen.
Alles in allem, ist die Nummer kurz erklärt,
Der Richter hat sich auf ein Urteil eines OLG`s berufen, indem das Kind ein Recht auf einen Vater hat.
Somit habe ich heute laut Gerichtsbeschluß !!!!!! alle 14 Tage eine Tochter, zumindest für einen Tag.
Ich finds sooooooo geil !!!!!

Natürlich wird es noch Probleme geben, zumal die KM selbst vor Gericht ohne Ende gegen mich gek...t hat, es war dem Richter egal. Ein Kind hat auch einen Vater und gut ist.

Vielen Dank für eure Hilfe und aufmunternden Worte, ist schon eine geile Truppe hier versammelt.
Ich bin ab Ostermontagnachmittag wieder Vater !!!

Danke an alle, die geschrieben haben !!!!!

Dirk


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Themenstarter Geschrieben : 01.04.2010 23:40
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jetzt erst Recht,

Glückwunsch zum positiven Verlauf.  🙂 Hürden kann es immer geben, jedoch solltest du daran erst mal
nicht denken und dich auf den bevorstehenden Umgang konzentrieren.

Interessant wäre noch, ob die Regelung mit irgendeiner Strafe bei Nichteinhaltung versehen ist (Ordnungsgeld
oder ähnliches).

War es ein Vergleich oder ein Urteil?

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2010 01:11
(@jetzt-erst-recht)
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Hallo Mitstreiter,
sorry wenn ich mich jetzt erst melde.
Der Richter hat am 1.4 ein Urteil gefällt und zwar das ich meine Tochter ab heute und dann jeden 2. Samstag sehen darf.
Es ist keine Strafe festgelegt worden, die wird nach Aussage meines Anwalt bei Zuwiderhandlung bestimmt.

Das erste Treffen heute, auf anraten des Richters am Wohnort meiner Tochter, war ein mittelschweres Fiasko.

Ich habe mich tierisch auf meine Tochter gefreut und kriege dann gesagt " ich habe kein Interesse daran gehabt dich zu sehen"

Muß mich nun erstmal sammeln und sehen, wie ich weiter damit umgehe, lange gekämpft und dann so ein Schuß vor den Bug.

Gruß
Dirk


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Themenstarter Geschrieben : 06.04.2010 01:41
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

da wird sicherlich noch der eine oder andere Schuß vor den Bug kommen, weshalb es ganz sinnvoll wäre, den Beschluss des Familiengerichts hier anonymisiert reinzustellen. Dann kann man Dir schon mal Tipps geben, was für Unannehmlichkeiten noch auf Dich zukommen könnten.


RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2010 09:18




(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Dirk,

Du hast für die Umgänge mit Deiner Tochter gekämpft und gewonnen. Dazu meinen Glückwunsch!

Wenn Du nun zu hören bekommst:

" ich habe kein Interesse daran gehabt dich zu sehen"

solltest Du dies nicht überbewerten.

Denk darüber nach, was KM im Vorfeld wohl über Dich erzählt hat usw.
Die Sache braucht Zeit. Und Du wirst maßgeblich daran mitwirken können, solche Aussagen in Zukunft ins Gegenteil zu verändern.
Nutze Deine Chance!!

Alles Gute,

Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 06.04.2010 09:52
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

du kannst mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass im Umfeld der KM nicht unbedingt positiv über dich gesprochen wird.

Aussagen der Tochter, spiegeln mitunter die Haltung der KM gegen dich wieder. Nicht die Tochter möchte dich nicht sehen, sondern
eigentlich die KM.

Bewerte diese Aussagen einfach nicht und versuche ein bestmögliches Verhältnis zu eurer Tochter aufzubauen. Sie wird schnell merken,
dass es bei Papa toll ist und die KM Müll erzählt.

Bleib dran.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2010 10:12
(@jetzt-erst-recht)
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Hallo,

nachdem der erste Schock überwunden ist, stimme ich euch in den Aussagen zu.
Es gibt nur den Weg, der Lütten zu zeigen, das ich nicht so bin, wie von der Mutter dargestellt.
Habe ihr angeboten, eine Freundinn mit zu bringen, um ihr den Besuch so angenehm wie möglich zu machen.

Das Urteil bekomme ich ja nun erst die nächsten Tage in schriftform, ob meine PC Kentnisse reichen um das hier rein zu stellen wage ich mal zu bezweifeln, werde es aber versuchen.

Ich nehme mir eure Beiträge zu Herzen und werde versuchen diesen Weg zu gehen, war gestern nur ein total bescheuertes Gefühl mit der Lütten im Kurpark spazieren zu gehen, wo einem nur Leute ab 65+ entgegen kommen.( War Vorschlag der Mutter, um eine Annäherung zu erreichen)
Eis essen oder Kako trinken wollte die Lütte nicht, da sie gerade vorher Mittag gegessen hatte 😉

Werde sie beim nächsten Mal wieder mit zu unserer Ranch nehmen, da ich denke über die Tiere bekomme ich einen besseren Draht zu ihr.

Vielen Dank für eure Unterstützung

Gruß
Dirk


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2010 13:55
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

lass es einfach auf dich zukommen und sei normal, so wie du immer bist. Die Lütte wird schnell merken, dass das was
Mama u.U. erzählt, so nicht stimmt.

Das Urteil bekomme ich ja nun erst die nächsten Tage in schriftform, ob meine PC Kentnisse reichen um das hier rein zu stellen wage ich mal zu bezweifeln, werde es aber versuchen.

Da hilft nur eines. Abtippen  😉  :laffepc:

Gruss
Agent


Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2010 14:26
(@jetzt-erst-recht)
Zeigt sich öfters Registriert

Ok,

für euch mache ich alles, hoffe nur der Richter hat sich kurz gefasst 🙂

Gruß
Dirk


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2010 14:42
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hoffe für Dich, dass er es nicht gemacht hat.


RTFM = Read the fucking manual

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Geschrieben : 06.04.2010 14:47
(@jetzt-erst-recht)
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Hallo comet,

warum, kann man nicht auch in ein paar Sätzen viel aussagen?

Gruß
Dirk


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2010 16:29
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Erfahrung zeigt, dass viele Richter (nicht alle) die Beschlüsse meist sehr schlampig formulieren, weshalb sie keinen Wert haben. Aber ich will an dieser Stelle nicht spekulieren, also warten wir's einfach ab, was Deiner beschlossen hat.


RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2010 16:34
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

schlampig formulieren und oftmals fehlen die Rechtsfolgen, womit ein Beschluss nicht unbedingt viel anders wiegt, als ein Vergleich.

Das spart den Richter Zeit. Für einen selbst geht der Zirkus dann meistens von vorne los.

Gruss
Agent


Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2010 16:58
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hier ist so ein kurzer "knackiger" Beschluss, der übrigens in eigener Sache "erstritten" wurde:

1. Es soll ein familienpsychologisches Gutachten zur Frage der zukünftigen Gestaltung und Regelung der Umgangssituation eingeholt werden.
2. Bis zur Erstattung des Gutachtens erhält der Antragsteller Gelegenheit mit xxx Umgang zu haben an jedem 2. Samstag in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr. Eine Begleitung des Umgangs ist in diesem Zusammenhang nicht erforderlich.

Mit den daraus resultierenden Folgen befasst sich derzeit das Bundesverfassungsgericht.


RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2010 17:30




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