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URLAUB

 
(@daddyohneplan)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

mal eine frage was den Urlaub mit meiner kleinen betrifft.
Sie ist nun 3 Jahre und soweit das ich denke mit ihr in Urlaub fahren zu können,da Sie vorher sich ja nicht so äußern konnte bzw ich ein wenig "angst" hatte wenn was wäre..

Ok nun meine frage:"Ich würde gerne mit ihr und meiner neuen Partnerin wegfahren.Meine "Ex" Frau meint nun sie müsse sich das erstmal überlegen,da  der mittelpunkt ja bei ihr wäre."

Ich sagte ihr ich informiere sie ja nun frühzeitig und ich habe ja die gleichen Rechte(beide haben das Sorgerecht) wie sie auch und könnte mit ihr ja auch wegfahren(vorallem hat Sie mir ja vor 1-2 Jahren noch gesagt ich würde mit ihr nicht wegfahren..naja)

Sie meint für die Kleine wäre das sehr schwierig blabla....

Wie ist da nun die Sachlage?

Danke für Infos


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2010 20:18
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich sagte ihr ich informiere sie ja nun frühzeitig und ich habe ja die gleichen Rechte

Damit hast Du Dir die Antwort eigentlich schon selbst gegeben.
Und außerdem denke ich, dass Dein Urlaubsziel ja nicht am Stadtrand von Kundus liegt, oder?

Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2010 10:51
(@daddyohneplan)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke!

Ich dachte mir das aber ich gebe meiner Ex gerne dinge die RECHTSKRÄFTIG SIND,d.h sie will sowas ja immer..Frauen...

Wenn ich ihr das so sage meint sie ja immer ich "erzähl" ihr einen.Aber trotzdem danke!

Werde heute nochmal meine AW anrufen und fragen ob es da irgentwo was drüber gibt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2010 10:57
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ja dop,

Frauen....
Da braucht man schon Nervern, was!?

Es ist aber auch Dein Kind, und niergendwo steht, dass Du Dich schlechter darum kümmerst als die Mutter.
Sie betrachtet Euer gemeinsames Kind wohl auch als ihr Eigentum, dass sie Wohl oder Übel an manchen Tagen an Dich ausleihen muss....

Ich hoffe, die Reise klappt und ihr habt viel 'Spaß zusammen.

Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2010 11:13
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

also.... bei GSR kannst du mit der kleinen ohne Probleme in den Urlaub fahren. Solange du dich innerhalb der
EU bewegst, musst du Exchen auch nicht informieren. Du musst nur (solltest) erreichbar sein.

Wenn Du in den Urlaub außerhalb der EU fahren würdest, musst du sie um Erlaubnis fragen.

Urlaub ist wie Umgang. Hier obliegt es dir alleine, was du machen möchtest, bzw. wohin du möchtest (der Wille
der kleinen sollte natürlich mit berücksichtigt werden)  🙂

Gruß
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2010 11:15
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

sind in den Umgangsregelungen eigentlich Feriern- bzw. Urlaubsregelungen bei Euch fixiert? Ich weiß nicht, ob dass sein muss und ob es ohne diesbezügliche Aussagen Probleme geben kann? Würde ich hier mal als Frage an die Experten in die Runde schmeißen wollen.

Wie sieht es bei der Kleinen mit Heimweh wärend der Umgänge aus? Als "Testurlaub" könnte da ein näheres und nicht so kostenintensives Urlaubsziel vielleicht ´ne gute Idee sein.

Gruß Holger


AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2010 11:39
(@cornelius123)
Schon was gesagt Registriert

Solange du dich innerhalb der
EU bewegst, musst du Exchen auch nicht informieren. Du musst nur (solltest) erreichbar sein.

Wenn Du in den Urlaub außerhalb der EU fahren würdest, musst du sie um Erlaubnis fragen.

Hallo Agent Zero,

da ich EU-Bürger (kein Deutscher) bin, hat mich sehr erfreut, dass ich nur mit diesem "informieren" mit meinen Kinder in meine Heimat fahren darf. Allerdings rechne ich immer noch mit Probleme seitens meiner (noch) Ehe-Frau. Hast Du vielleicht eine belastbare Quelle für diese Regelung? Und die Tatsache, dass mann ausserhalb (z.B. USA) um Erlaubnis bitten muss.

Vielen Dank im Voraus
Cornelius


AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2010 12:02
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

@cornelius123

hier z.b.:

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-770.html

oder hier:

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/strategie/umgang-mit-kindern-verweigert-mutter-schadenersatzpflichtig;1007356

Gruß
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2010 12:24
(@cornelius123)
Schon was gesagt Registriert

Danke Agent,

dies hat mir an besten gefallen  😉

Es wäre die Pflicht der Mutter gewesen, entsprechend auf sie einzuwirken, urteilten die Richter.

Gruß
Agent


AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2010 12:32
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hi @all,

dieser thread ist gold wert, danke an den opener 🙂 (natürlich ohne jeden anderen abwerten zu wollen :redhead:)

viele fragen beantwortet und das auch noch mit diesen quellangaben.

freu mich voll da ich nächste woche genau diese diskussion vor gericht führen muss.

DANKE !!!

minna


Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2010 12:52