Erweiterung des Umg...
 
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Erweiterung des Umgangs bei Kleinkind

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(@jeanswilli)
Registriert

Hallo!
Ich habe im Februar einen Gerichtstermin wegen der Erweiterung des Umgangsrechts. Im Moment sehe ich meinen Sohn (1 1/2 Jahre) 3 Stunden in der Woche. Beim letzten Gerichtstermin wurde vereinbart, dass die Erweiterung mit dem JA geklärt wird, das klappt natürlich nicht. Eine gütliche Einigung mit RA hat die KM abgelehnt, also bleibt wieder nur der Weg zum Gericht. Meine Frage hierzu: Können in der Verhandlung auch die zukünftigen Zeiten gleich mit vereinbart werden? Ich habe jetzt eine Umgangszeit von 9.30Uhr- 17.00Uhr jeden Sonntag beantragt. Ich möchte meinen Sohn auch an Feiertagen sehen und wenn ich Urlaub habe würde ich natürlich auch gern Zeit mit ihm verbringen. Mein Ziel ist so bald wie möglich zu erreichen, dass mein Süßer auch mal bei mir übernachten darf.

Vielen Dank für die Antworten!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2010 14:10
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin JW,

Beim letzten Gerichtstermin wurde vereinbart, dass die Erweiterung mit dem JA geklärt wird, das klappt natürlich nicht.

Kannst du hierzu kurz ein paar Stichpunkte geben? Warum, bzw. woran scheiterte es?

Können in der Verhandlung auch die zukünftigen Zeiten gleich mit vereinbart werden?

Nachdem es ja um die Umgangserweiterung gehen soll, sollte das oberste Ziel natürlich auch sein, die neuen Umgangszeiten
mit zu vereinbaren. Das Gericht kann über Anträge entscheiden, sich jedoch aber auch eine eigene Meinung bilden oder Vor-
schläge des JA berücksichtigen.

Ich habe jetzt eine Umgangszeit von 9.30Uhr- 17.00Uhr jeden Sonntag beantragt.

Eine durchaus normale Umgangszeit. Die Frage richtet sich nach dem Alter des Kindes und nach der Abhängigkeit zur Mutter.

Mein Ziel ist so bald wie möglich zu erreichen, dass mein Süßer auch mal bei mir übernachten darf.

siehe vorherige Frage...

Vor Gericht ist alles offen. Ruhig die Anträge großzügig vom Zeitfenster her beantragen. Streichen tun die u.U. eh noch.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2010 14:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde auf jeden Fall gleich den Regelumgang mit Übernachtung fordern.
Mehr als ablehnen können sie es nicht.
Und wer nicht viel fordert, bekommt auch nicht viel.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2010 14:44
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Danke erst mal für die Antworten. Also das Scheitern lag eindeutig an der KM, es kam kein Gespräch beim JA zustande. Beim Anwalt hat sie nur geäußert ich würde mich nicht ordentlich kümmern, dann hat sie sich bei ihrem Anwalt gar nicht mehr gemeldet. Ihr Anwalt hat im Dezember auch dem Gericht mitgeteilt, dass er seine Mandantin nicht erreichen und damit auch nicht vertreten kann.

Ich muss noch dazu sagen dass der Kleine in den letzten Wochen häufig länger bei mir war, wenn die KM was vor hatte. Dann kann ich doch nicht so ein schlechter Vater sein? Es ist sogar 1x vorgekommen, dass KM nicht zu Hause war als ich den Kleinen abgeben wollte.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2010 14:54
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Willi,

wehret den Anfängen. Das deutet schon ziemlich auf Boykott hin. Hier "muss" eine gerichtliche Regelung her.

Ich würde auf jeden Fall gleich den Regelumgang mit Übernachtung fordern.
Mehr als ablehnen können sie es nicht.

Absolut richtig. Lieber etwas dicker auftragen, streichen tun die eh.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2010 15:26
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Ich hatte eigentlich vor erst einmal die Regelung mit dem Sonntag festlegen zu lassen und dann ab Herbst die Übernachtung zu beantragen. Der Antrag meines Anwalts für die Umgangszeiten liegt schon seit November beim Gericht, ich weiß nicht ob man jetzt einfach was anderes beantragen kann.

Gruß Willi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2010 15:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du einen konkreten Anlass findest, der die Änderung begründen kann, mach das.

Wenn nicht, mache es vielleicht während der Verhandlung.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2010 15:51
(@jeanswilli)
Registriert

Okay ich rede erst noch mal mit meinem Anwalt. Ob sich das Verhalten der KM dem Anwalt gegenüber positiv für mich auswirken könnte? Sie hat sich beim letzten Gerichtstermin schon voll assi verhalten.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2010 16:05
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Da ich weiss wie lange eine Mutter die erste Übernachtung hinaus zögern kann, würde ich an deiner stelle jetzt schon den Antrag mit Übernachtung machen.
Darf ich fragen warum du erst eine Übernachtung ab Herbst möchtest?

lg


AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2010 18:34
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

@Jeanswilli

Sie hat sich beim letzten Gerichtstermin schon voll assi verhalten.

Das beeindruckt den Richter normalerweise weder positiv, noch negativ. Er wird ihr höchstens
nahe legen, dass er auf derartige Kindereien keine Lust hat.

Dein Focus sollte sich auf dein von dir verfolgtes Ziel richten. Das Verhalten der Ex
solltest du gar nicht weiter beachten.

@Furbie

würde ich an deiner stelle jetzt schon den Antrag mit Übernachtung machen.

Kann er. Wenn die KM mauert, muss er eh warten. Zu verlieren hat er ja momentan nichts. Also volle Fahrt.....!

Gruss
Agent


Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2010 19:27




(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Ich denke, dass im Moment der Besuchsabstand von 2 Wochen für den Kleinen noch zu lange währe, außerdem würde ich vor Sehnsucht sterben. Die Vorgehensweise hat mein Anwalt auch so vorgeschlagen und ich denke, dass er die Richter hier am Familiengericht ganz gut kennt.

zu Zero: Ich meinte auch das Verhalten der KM im Vorfeld der anstehenden Verhandlung, dass sie sich einfach nicht meldet. Es ging hierbei ja um ihren Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe und das Schreiben des Anwalts ans Gericht klang für mich schon sehr nach Verärgerung.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2010 19:33
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
eigentlich dachte ich nicht an die 14 Tägige Regelung, sondern eher Jede woche eine Übernachtung.
Zb Freitags auf Samstags und die kommende woche von Samstags auf Sonntag, so kann sich der kleine schon mal daran gewöhnen und ab herbst die normale Umgangsregelung von Freitag bis Sonntag.
Oder man versucht es mit einer Übernachtung im Monat.

lg


AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2010 21:24
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

jede Woche eine Übernachtung wird er nicht bekommen, weil in der Regel immer die 14-Tage Regelung greift.

Das wäre abnorm und halte ich eher für unwahrscheinlich.

Jedoch würden jetzige Übernachtungen das Procedere erleichtern und es wäre dann schon fast Gewohnheit.

Gruß
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2010 21:32
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

warum nicht alle 14 Tage am WE mit einer (zwei) Übernachtungen und in den Wochen dazwischen jeden Donnerstag auf Freitag? Zur Kita bringen (sofern er geht) kann auch Papa. Dann sind etwa wöchentliche Abstände drin und das mit 1 Übernachtung in der Woche. Da kann man wunderbar mit Kontinuität fürs Kind argumentieren. Finde ich.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2010 22:50
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Danke noch mal für die Antworten, die Idee mit 1 Übernachtung wöchentlich ist wirklich gut, da gibt es nur ein Problem mit meiner Arbeit. Ich befinde mich noch in der Ausbildung zum Koch und habe dadurch sehr unregelmäßige Arbeitszeiten. Der Richter hat beim letzten Termin schon verlangt, einen festen Umgangstag pro Woche festzulegen. Im Moment ist mein Küchenchef so lieb mir den Sonntag vormittag immer frei zu geben. Die KM ist nicht bereit sich auf eine flexible Lösung einzulassen, obwohl sie noch zur Schule geht. Aber dann müßte man sich ja absprechen, dass heißt miteinander reden. Ich darf meinen Sohn auch nicht von der Kita abholen, dass hat sie extra dort gesagt. Wenn ich im Sommer die Lehre beende und arbeiten gehe wird mit Sicherheit das nächste Problem auftauchen. 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2010 11:26
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hi jw,

Ich darf meinen Sohn auch nicht von der Kita abholen, dass hat sie extra dort gesagt

richtig, das hat SIE gesagt.

aber was sagt die realität?

ich hab nix über euren status gefunden, habt ihr gsr also bist du sorgeberechtigt?

dann kann sie dir das nicht untersagen, du machst dich auf in den kita sprichst dort vor, lässt dir alles zeigen und machst den netten leuten dort klar das du genauso wie die km berechtigt bist alles über euren gemeinsamen sohn zu erfahren, zu erfragen und auch berechtigt dazu bist euren sohn dort abzuholen.

das abholen  aber natürlich in absprache mit km, die führst du dann theoretisch übers JA herbei.

klappt das dort nicht ( das wäre dann die praxis weil km sich weigern wird) wirst du es halt wieder in die umgangsregelung mit einfliessen und vom richter beschliessen lassen.(wenn er dir beipflichtet und ja deinen vorschlag unterstützt und gutheißt)

in kürze, was km sagt ist nicht gesetz :note:

mut und kraft wünscht
minna


Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2010 12:06
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Ich habe kein Sorgerecht, wir waren nicht verheiratet und sie wollte es nicht. Ich habe also weder das Recht mich bei ihrem Arzt über die Gesundheit noch in der Kita über seine Entwicklung zu erkundigen. Und das neue Urteil (europ. GH) wird ja wohl in nächster Zukunft keinen Anlass zur Hoffnung geben, dass sich da irgendwas ändert mit dem Sorgerecht. Ich kann das alles nur über das Gericht klären. Mit meinem Anwalt habe ich jetzt folgendes besprochen:
März+April: jeden Sonntag von 9.30-17.00Uhr
Mai-Juli jeden Sonntag+1x im Monat Samstag 15.00-Sonntag 17.00
ab August 14-Tages-Regelung+1x in der Woche wo er nicht am WE bei mir ist nach Absprache den ganzen Tag oder nach der Kita. Ich glaube aber nicht, dass ich das durchsetzen kann.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2010 12:47
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

...hmm, jetzt müssen sich die "alten hasen" und  "experten" zuschalten.

zahlst du unterhalt? wenn ja,wieviel?

warst du beim JA?

wenn ja,was haben die dort gesagt?

schreibe viel und versuch transparent (soweit es magst)  zu werden dann kann man besser helfen

minna


Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2010 12:53
(@jeanswilli)
Registriert

Okay, also ich zahle keinen Unterhalt, weil ich ja mit 19 Jahren noch in der Ausbildung bin. Ich hatte vom JA ein Schreiben bekommen gleich nach der Geburt, in dem ich auch darauf hingewiesen wurde dass der Unterhaltsvorschuß zurück gezahlt werden muss. Ich habe dann darauf hingewiesen, dass ich im Sinne des §1603/1 BGB leistungsunfähig bin und der Unterhalt nicht rückzahlungspflichtig ist.

Beim JA war ich mehrfach, der 1. Gerichtstermin wurde mir dort sogar empfohlen. Die KM hat sich auf nichts eingelassen und nur immer wieder gesagt, ich würde mich nicht um mein Kind kümmern. (Wie denn wenn sie mich nicht lässt?????????????) Der 1. Gang zum JA nach dem Gerichtstermin war im Juli 2009. Hier wurde mir gesagt, ich solle der KM Zeit lassen ihre Trauer zu überwinden. Welche Trauer? Sie hat sich von mir getrennt. Nachdem bis Ende August kein Termin zu einem Gespräch mit der KM zustande kam, bin ich zum Anwalt gegangen. Der hat dann versucht eine gütliche Einigung mit dem Anwalt der KM auszuhandeln, es kam wieder nur das Argument ich kümmere mich nicht. Dazu muß ich sagen, ich habe keinen einzigen Besuchstermin versäumt, ihn weder zu spät abgeholt oder gebracht und sie bekommt fast jede Woche materielle Unterstützung von meiner gesamten Familie in Form von Bekleidung, Essen, Windeln, Waschmittel usw, obwohl die Großeltern und Urgroßeltern den Kleinen auch nicht sehen dürfen.
Mein Anwalt hat dann noch einmal versucht sie mit vernünftigen Argumenten zu überzeugen aber sie hat es nicht einmal für nötig gehalten sich noch mal bei ihrem Anwalt zu melden.

Ist das ausreichend?
Gruß Willi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2010 13:20
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Jeanswilli,

so wie ich die Sache sehen würde, bleibt Dir nur der Weg zum Gericht. Termin hierfür hast Du ja bereits im Februar. Die Kunst wird es hierbei sein, Deine ernsthaften Bemühungen um das Kind in eine dafür angemessene oder gar gerechte Umgangsregelung umzuwandeln.
Dafür kann ich mich aber nur beppo`s Rat anschliessen:

Ich würde auf jeden Fall gleich den Regelumgang mit Übernachtung fordern.
Mehr als ablehnen können sie es nicht.
Und wer nicht viel fordert, bekommt auch nicht viel.

Viel Erfolg,

Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2010 13:27




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