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Umzug ohne Zustimmung?

 
(@soso_70)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich lebe von meiner Frau seit Dezember 2007 getrennt.
Vor ein paar Tagen hat sie mir plötzlich eröffnet, das sie mit unseren beiden Kindern (7) und (10) über 600 km weit wegziehen will.
Die Kinder hat sie einfach um Tatsachen zu schaffen ohne mein Wissen an den neuen Schulen an  ihrem zukünftigen Wohnort angemeldet.
Einen Mietvertrag hat sie wohl auch schon, obwohl ich nicht weiß, wie der zustande gekommen ist, denn sie verfügt ja über kein eigenes Einkommen.
Es besteht GSR und gemeinsames ABR da wir ja vom Gesetz her noch verheiratet sind.
Den Schulen war das bei der Anmeldung der Kinder egal, "sie können ja nicht wissen das der Umzug mit mir nicht abgesprochen ist, aber zurücknehmen würden sie die Anmeldung ohne einen gerichtlichen Beschluss auch nicht".
Dem Jugendamt war das auch egal, es wäre eine Sache zwischen der „Kindsmutter“ und dem „Erzeuger“. Von Vater war da schon gar nicht die Rede. Ich solle mich halt mit ihr einigen. Die Mutter würde ja wohl gute Gründe für den Umzug haben.
Das der Umgang bei einer solchen Entfernung nicht möglich sei, wurde einfach als „falsch“ abgewiesen. Es gebe immer Möglichkeiten seine Kinder zu sehen, man müsse halt nur wollen. Ich sehe das anders.
Sie möchte in ein kleines Städtchen ziehen, kann dort auch keine Arbeitsstelle vorweisen. Als Grund gibt sie vor, dass sie dort „günstiger“ Leben könnte als an ihrem momentanen Wohnort.
Zudem hat sie auch schon damit begonnen den Umgang mit den Kindern zu boykottieren.  Dazu wird den Kindern immer wieder von ihrer Seite eingeredet das noch wichtige Dinge zu erledigen sein an den „Papawochenenden“, oder halt „attraktivere“ Freizeitgestaltungen in Aussicht gestellt. Das bleibt bei den Kindern ja auch nicht ohne Wirkung. Ich möchte mich aber nicht auf das gleiche Niveau herablassen und mir meine Kinder „erkaufen“.

Frage 1. kann sie einfach innerhalb des Trennungsjahres wegziehen?

Frage 2. muss ich nicht zu solch einem Umzug meine Zustimmung geben?

Frage 3. muss ich nicht für die An und Abmeldung der Kinder meine Zustimmung geben?

Frage 4. Kann ich den Umzug gerichtlich verhindern?

Frage 5. Muss sich meine Frau an den erheblichen Umgangskosten die mir durch den Umzug entstehen, nicht beteiligen?

Frage 6. Gibt es eine Möglichkeit gegen den Umgangsboykott der Mutter?

Frage 7. würde ein Gericht einer vorzeitig  eingereichten  Scheidung in solch einem Falle zustimmen, da es ja keine Chance auf eine Versöhnung geben kann.

Frage 8. Wie würde sich der Umzug auf weitere gerichtliche Verfahren auswirken. Müsste ich dann immer wieder an den Gerichtsort reisen an dem sie Klage  einreichen würde?

Es wäre schön wenn mir hier jemand ein paar Tipps geben könnte.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2008 14:36
(@jemmy)
Registriert

Hallo soso

Willkommen bei VS.de

Frage 1. kann sie einfach innerhalb des Trennungsjahres wegziehen?

Ja, kann sie. Das hat auch nichts mit dem Trennungsjahr zu tun.

Frage 2. muss ich nicht zu solch einem Umzug meine Zustimmung geben?

Nein, sie kann hinziehen, wohin sie will.

Frage 3. muss ich nicht für die An und Abmeldung der Kinder meine Zustimmung geben?

Ja, leider kümmern sich viele Meldeämter nicht darum.

Frage 4. Kann ich den Umzug gerichtlich verhindern?

Nein, aber du kannst eventuell verhindern, dass sie die Kinder mitnimmt.

Frage 5. Muss sich meine Frau an den erheblichen Umgangskosten die mir durch den Umzug entstehen, nicht beteiligen?

So weit ist es ja noch nicht.

Frage 6. Gibt es eine Möglichkeit gegen den Umgangsboykott der Mutter?

Ja, eine Klage auf Umgang

Frage 7. würde ein Gericht einer vorzeitig  eingereichten  Scheidung in solch einem Falle zustimmen, da es ja keine Chance auf eine Versöhnung geben kann.

Nein.

Frage 8. Wie würde sich der Umzug auf weitere gerichtliche Verfahren auswirken. Müsste ich dann immer wieder an den Gerichtsort reisen an dem sie Klage   einreichen würde?

Ja, genau das müsstest du.

Such dir einen fähigen Anwalt und reiche Klage auf Übertragung des ABR ein, sowie auf eine EA, auf Übertragung des ABR auf dich, bis zur Hauptverhandlung.

LG Thomas


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2008 15:08
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi, SoSo

vielleicht hift dir die Lektüre folgenden Threads weiter:

http://vatersein.de/Forum-topic-13054-start-msg135580.html#new

Gruß

Haddock


AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2008 15:18
(@soso_70)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten.

Es scheint ja ein „Sport“ von „Müttern“ zu sein die Kinder per Umzug  vor dem „Erzeuger“ fernzuhalten, wenn man sich die Beiträge hier im Forum so durchliest. Man wird so einfach vom „Vater“ zum „Erzeuger“ degradiert und „Kindsmutter“ kann dann noch am neuen Wohnort kundtun das sich der „Vater“ ja überhaupt nicht um die Kinder kümmern würde und sich als arme „Alleinerziehende“ feiern lassen.
Grotesk das unser Rechtsstaat so etwas ermöglicht und solche „Mütter“ auch noch Prozesskostenhilfe bekommen.
Wo bleiben da eigentlich die Kinder? Werden sie zur „Sache“ degradiert, müssen sie wenn sie nicht alt genug sind alleine entscheiden zu können als „Faustpfand“ und „Druckmittel“ der Mutter herhalten. Wer fragt die Kinder danach was sie wollen? Gibt es das Kindswohl überhaupt.?

Ich muss also Klagen, das kostet bekanntlich Geld und birgt ein hohes Prozessrisiko anschließend auf den gesamten Kosten sitzen zu bleiben und die Kinder sind am Ende trotzdem weg.

Nun stellt sich mir bei diesen Aussichten die Frage wie sich ein Umgangsrecht über eine solche Entfernung überhaupt realisieren ließe. Denn ich bin Vater und möchte auch meinen Teil dazu beitragen, außer monatlich Geld an eine Kontonummer zu überweisen.
Die Fahrkosten für eine Tour (1200 km) wären schon erheblich, mal von der Unterbringung und Verpflegung abgesehen. Zudem versucht die „Mutter“ ja eh schon den Umgang zu behindern wo sie nur kann. Es kommt ja scheinbar öfter vor, dass Väter dann vor verschlossenen Türen stehen und sie die Tour umsonst gefahren sind.

Frage 1.
Was wäre eine sinnvolle und vor allem machbare Lösung für einen Umgang bei einer solch großen Entfernung und bei sehr beschränkten Finanzmitteln? Ich werde wohl nicht darauf hoffen können, dass die „Kindsmutter“ in irgendeiner Form überhaupt wohlwollend zum Umgang beiträgt.

Frage 2.
Was würde eine solche Klage des ABR etc. ungefähr kosten? Denn bekanntlich kostet ja jeder Anruf beim Anwalt schon mal Geld. Geld das ich leider nicht habe.

Frage 3.
Ist ein Umgangsbeschluss / Urteil überhaupt durchsetzbar, wenn die „Kindsmutter“ blockiert? Oder ist das auch nur rausgeschmissenes Geld und man kann sich später nur an einer Urteilsurkunde erfreuen?

Frage 4.
Bleibt der Gerichtsort trotz Umzug in dem Ort, wo die Klage eingereicht wurde, oder wandert das Klageverfahren mit dem Umzug automatisch zum neuen Wohnort mit?

Frage 5.
Wenn ich die Scheidung einreichen würde, würde dann das Scheidungsverfahren an meinem Wohnort stattfinden, oder würde es zum neuen Wohnort meiner Frau wandern?

Frage 6.
Was ist wenn die Kindsmutter am neuen Wohnort keine Arbeit findet? Sie müsste ab Dezember halbtags arbeiten, das weiß sie auch schon.

Wieder viele Fragen aber ich denke das liegt in der Komplexheit der Sache.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2008 17:11
(@jemmy)
Registriert

Hallo soso

Gleich mal vorweg: Du scheinst etwas durch den Wind zu sein, was nur allzu verständlich ist. Dewegen antworte ich in Kurzform um nicht noch mehr Verwirrung rein zu bringen.

Frage 1.
Was wäre eine sinnvolle und vor allem machbare Lösung für einen Umgang bei einer solch großen Entfernung und bei sehr beschränkten Finanzmitteln? Ich werde wohl nicht darauf hoffen können, dass die „Kindsmutter“ in irgendeiner Form überhaupt wohlwollend zum Umgang beiträgt.

Mit dieser Frage solltest du dich beschäftigen, wenn es notwendig wird. Konzentriere deine Kraft auf den jeweils nächsten Schritt und nicht auf etwas, was noch in weiter Ferne ist.

Frage 2.
Was würde eine solche Klage des ABR etc. ungefähr kosten? Denn bekanntlich kostet ja jeder Anruf beim Anwalt schon mal Geld. Geld das ich leider nicht habe.

Zuerst stellt sich die Frage, ob du PKH bekommen kannst. Dann hat sich die Kostenfrage erledigt. PKH kann auch auf Ratenbasis gewährt werden. Darum kümmert sich der Anwalt. Ansonsten wird der Streitwert meistens auf 3000 Euro festgesetzt, somit kostet dich der Spaß etwas über 800 Euro , wenn keine PKH gewährt wird.

Frage 3.
Ist ein Umgangsbeschluss / Urteil überhaupt durchsetzbar, wenn die „Kindsmutter“ blockiert? Oder ist das auch nur rausgeschmissenes Geld und man kann sich später nur an einer Urteilsurkunde erfreuen?

An sich schon. Nicht jede EX ist eine Hardcore Boykottöse. Mal davon abgesehen, wenn du kein Urteil hast, kannst du auch nichts durchsetzen. In jedem Fall fährst du mit einem Urteil besser. Ein permanentes verstoßen gegen einen Umgangsbeschluss kann ernste Folgen bis hin zur Entziehung des SR haben. Eine EX setzt also bei permanentem Boykott einiges aufs Spiel.

Frage 4.
Bleibt der Gerichtsort trotz Umzug in dem Ort, wo die Klage eingereicht wurde, oder wandert das Klageverfahren mit dem Umzug automatisch zum neuen Wohnort mit?

Wenn sie noch bei dir am Ort gemeldet ist, läuft das Verfahren auch dort. In jedem Fall solltest du so schnell wie möglich eine EA ( Einstweilige Anordnung ) beantragen, damit sie die Kinder nicht mitnehmen kann. Da stellen sich noch ein paar Fragen. Kannst du die Betreuung der Kinder sicher stellen? Wie steht der 10 jährige zu dem Umzug? usw... Gib hierzu bitte ein paar Infos.

Frage 5.
Wenn ich die Scheidung einreichen würde, würde dann das Scheidungsverfahren an meinem Wohnort stattfinden, oder würde es zum neuen Wohnort meiner Frau wandern?

Hmmm, bin ich gerade etwas überfragt  :knockout:

LG Thomas


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AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2008 17:34
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus soso!
Zu Frage 5 und Ergänzung zu Jemmy:
Zuständig wird das AG des Antragstellers sein, sprich, reichst Du vor deiner Frau den Antrag ein, wird bei "Deinem" Amtgsgericht der Scheidungsantrag bearbeitet und ein Urteil gefällt werden.

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2008 17:40
(@soso_70)
Schon was gesagt Registriert

Mensch das geht ja schnell hier.

Ja durch den Wind bin ich auch ein wenig. Ist ja auch kein schönes Gefühl wenn jemand die Kinder weggenommen werden und man weiß, das die Kinder darunter leiden werden.
Denn im Endeffekt werde sie ja aus ihrem Lebensraum gerissen und müssen sich in einer vollkommen fremden Umgebung neu zurechtfinden. Denn dort gibt es weder Bekannte noch Verwandte.

Zu 2.
Die Gerichtskosten würden sich demnach auf 800 Euro belaufen, dazu würden dann noch die jeweiligen Anwälte kommen denke ich.
PKH bekomme ich nicht, dazu habe ich ein paar Euro zu viel, wenn man den Selbstbehalt von 1000 Euro als viel bezeichnen kann.

Zu 3.
Hardcore Boykottöse ist sie denke ich schon, zumindest hat sie eines meiner Kinder schon so weit, das es nicht mehr mit mir redet. Dafür gibt es dann als Geschenk einen Hundewelpen. Ist ja eine faire Sache so. Eine Telefonanlage lässt sich auch leicht so einstellen, das bestimmte eingehende Anrufe ignoriert werden und die Kinder dürfen eh nicht alleine ans Telefon gehen.
Ob die Kinder in einem solchen Fall überhaupt befragt werden würden, oder vielleicht schon längst weg sind, wenn das Gericht einen solchen Termin festsetzt ist ja eh fraglich. Denn ich denke, das wenn sie nun hals über Kopf wegzieht, kein Gericht in unserem Land die Kinder wieder zurückbringen würde. Bisher hat sie sich an keinen Beschluss (Jugendamt) bez. des Umgangs gehalten, hat sogar Gespräche abgebrochen und eine Gesprächsvereinbarung zum Umgang widerrufen.
Ich denke das Jugendamt ist froh wenn sie den Fall los sind.

Zu 4.
Die Kinderbetreuung würde sicherlich klappen. Hier gibt es ja entsprechende Betreuungseinrichtungen in den Schulen und beruflich würde ich dann auch etwas kürzer treten können, so das eine Versorgung der Kinder in ihrem gewohnten Umfeld gewährleistet wäre.

Zu 5.
Da ja erst nach dem Trennungsjahr die Scheidung eingereicht werden kann, würde das ja Dezember bedeuten. Ist also noch lange hin, bis dahin wird es bestimmt ein Urteil zum Umzug geben und sie wird schätzungsweise weg sein.
Wie ich dann zu den Terminen vor Gericht kommen soll ist mir noch sehr schleierhaft, denn zu den Reisekosten kommt ja auch der Umstand, dass ich jedes Mal mindestens 3 Tage Urlaub brauche. Von Anwaltskosten mal gar nicht zu sprechen. Das würde dann darauf hinauslaufen, dass sie mich mit der Zeit „mürbe“ klagen, wenn ich auf ihre Forderungen nicht erfülle.

Schöne Aussichten


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2008 18:13
(@jemmy)
Registriert

Hallo soso

Jetzt bleib mal locker!  :thumbup:

Wenn dir nur der SB bleibt ( warum eigentlich ? ) bekommst du auch PKH. Du kannst auch einen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen. Der Besuch zur Beratung kostet dich dann 10 Euro.
Jetzt noch einmal: Du musst eine EA beantragen. Das geht recht fix. Wenn du die bekommst, kann deine EX die Kinder nicht mitnehmen. Das sollte jetzt das vorrangige Ziel sein. Selbst wenn sie vorher umzieht, heißt das nicht das alles verloren ist. Ein Gericht kann auch eine Rückführung anordnen.
Ein 10 jähriges Kind wird vor Gericht mit großer Warscheinlichkeit angehört. Wenn sich dann herauskristallisiert, dass da massive Bestechungen laufen, bekommen die meisten Robenträger einen dicken Hals.
Zu den Feinheiten später mehr. Geh zum Anwalt und zwar zügig! Wo kein Schnee liegt, darf gelaufen werden ! Komm in die Socken, dein größter Feind ist im Moment die Zeit!

LG Thomas


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Geschrieben : 19.05.2008 18:32
(@soso_70)
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Hallo Thomas,

EA ist in der Mache.  Ich hoffe das war noch schnell genug. Bekomme ich darüber Bescheid ob der Antrag angenommen ist? Wie lange dauert so etwas?

Bei „kann“ auch eine Rückführung anordnen, „sträuben“ sich mir die Nackenhaare, hat es so etwas schon mal in der deutschen Rechtsgeschichte gegeben? In anderen EU Ländern ist das wohl schon seit langen usus, bei einem „stillen“ Umzug ohne Einwilligung des anderen EZB die Kinder zurückzuführen. Aber hier in Deutschland? Gibt es da Urteile zu?

Warum mir nur der SB bleibt. Zwei Kinder und arbeitsscheue Frau, die es über die Jahre immer wieder geschafft hat der Arbeit aus dem Weg zu gehen. Somit verbleibt vom Einkommen nur der SB.

Frau hat ja am neuen Wohnort auch keine Stelle in Aussicht, sprich Sie will vom Unterhalt leben so lange es geht. Dort lebt es sich halt günstiger als hier, das ist bisher der einzige Grund für den Umzug. Das Stellenangebot dort ist so dürftig das sie wohl über Jahre keine Stelle dort finden wird.

Ich weiß, dass bei den Kindern für den neuen Wohnort mächtig geworben wird. Wie toll das da Alles sei und wie schön es da ist. Aber Kinder sind ja auch immer schnell von etwas zu begeistern.

Gibt es noch etwas was ich beachten muss, oder sollte?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2008 21:59
(@jemmy)
Registriert

Hallo

EA ist in der Mache.  Ich hoffe das war noch schnell genug. Bekomme ich darüber Bescheid ob der Antrag angenommen ist? Wie lange dauert so etwas?

Wie lange es dauert, kann man nicht sagen. Das kommt auf das zuständige Gericht und deren Auslastung an. Es kann 7 bis 10 Tage oder auch 3 Wochen dauern. Wie gesagt, eine verlässliche Angabe ist da nicht möglich.
Es wird mit Sicherheit eine mündliche Anhörung geben, zu der du, die KM und die Kinder geladen werden. Erscheinen der Parteien wird dann angeordnet und die Kinder sind zum Termin mitzubringen.

Dein Anwalt wird dich dann schon coachen. Vor dem Termin kannst du dir hier aber auch noch Tips holen. Kannst du hier sagen, in welchem Bundesland die ganze Nummer abläuft?

LG Thomas


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AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2008 22:10




(@soso_70)
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Hallo Thomas,

was passiert, wenn sie während die EA unterwegs ist (bei Gericht in Bearbeitung), einfach wegzieht, ohne sich neu Anzumelden. Dann ist ja faktisch die EA nicht zustellbar. Wie würde das dann gehandhabt. Bekannt ist ja nur der ungefähre Ort, wo es hingehen soll.

Wird die Mutter nicht erstmal nach den Gründen gefragt, warum sie denn umziehen will? Das würde ja vielleicht schon das Ganze zu Fall bringen, wenn sie keine guten Argumente hat.

Das Bundesland ist das Bevölkerungsreichste. Wenn das weiterhilft. 😉


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2008 22:27