Liebe Forenteilnehmer,
ich bin Mutter eines 4 jährigen Kindes, welches nicht das biologische Kind meines Nochehemannes ist, aber (von allen so gewollt) sein rechtliches.
Die eigentliche Frage , da mein Nochmann die Scheidung eingereicht hat ist, ob wir das bisher gemeisame Sorgerecht und Aufenthaltbestimmungsrecht im Scheidungsverfahren einvernehmlich auf mich übertragen lassen können? Hintergrund ist, dass er tatsächlich ausschliesslich auf dem Papier der Vater ist (der richtige Dad lebt die Vater/Tochterbeziehung mit allen Konsequenzen), und die Übertragung auch ganz in seinem Sinne wäre falls ich es denn auch möchte. Geht das also so ohne weiteres, oder wird vor Gericht gefragt warum und wieso usw?
Danke für eure Antwort,
Gruß Tohuwabohu
Hallo durcheinander,
Wenn er einer Übertragung des ASR und des ABR auf dich zustimmt wird ein Gericht das nicht anders entscheiden.
Ich hoffe du entlässt ihn im Gegenzug auch aus den Unterhaltzahlungen. Und überlegst dir, ob nicht der biologische Vater, der ja bereits eine Vater-Kind-Beziehung hat diese übernimmt.
Ich weiß nicht wie es dazu kam, aber u.U. kann ja die Vaterschaft angefochten werden und so alles in die richtigen Bahnen gelenkt werden.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hey
Rein theroretisch ist das natürlich möglich ...
Aber ich kratze mich doch grad etwas am Kopf...wieso denn aber das hier alles??..:
welches nicht das biologische Kind meines Nochehemannes ist, aber (von allen so gewollt) sein rechtliches.
der richtige Dad lebt die Vater/Tochterbeziehung mit allen Konsequenzen
Warum nicht für den richtigen Vater, nicht nur alle Konsequanzen, sondern auch alle Rechte ??!!!
Davon mal abgesehen, kann er dann ja nicht wirklich richtige "Konsequenzen" tragen..u leider auch keine Rechte..
Warum keine Vaterschaftsanerkennung, warum kein GSR mit dem richtigen Vater??
Etwas merkwürdig oder?!
U rein rechtlich wäre dein Nochehemann derenige der dien Konsequenzen zu tragen hat..u nicht der wirkliche Vater..
Sind sich überhaupt alle wirklich im klaren über DIESE Tragweite der Sache...?
Gruß
Jens
Hallo,
und danke für eure Antworten
Das hat sich damals alles so ergeben - der richtige Dad wollte damals nicht eingetragen werden- mein Nochehemann hatte kein Problem damit rechtlicher Vater zu sein. Und natürlich habe ich den "nur" rechtlichen Vater auch nicht zu Unterhaltszahlungen herangezogen, es war und ist für den richtigen Daddy ganz selbstverständlich diesen Part zu tragen, sowie auch überhaupt die Rolle des richtigen Vaters mit dem Kind zu leben. Mein Nochehemann hätte ja zur Anfechtung die 2 Jahresfrist beachten müssen wenn er denn aus der "Papiervaterrolle" rausgewollt hätte- was er aber nicht wollte. Wenn ich als Mutter richtig informiert bin, dann kann ich die bestehende Vaterschaft im Namen des Kindes jederzeit anfechten und richtig stellen lassen - und ebenso das Kind selbst sobald es 18 ist und dies wünscht.Das alles wird auch passieren - aber eben erst irgendwann nach der Scheidung.Läuft also alles problemlos und alle sind zufrieden mit dem wie es ist.
Geht also lediglich um die Frage ob es "einfach" so machbar ist im Scheidungsverfahren, ohne dass man den Hintergrund des ganzen darlegen muss.
Danke nochmals,
Gruß Tohuwabohu
