Hallo Leutz,
der Bundestag winkt das Gesetz durch. Übrigens breite Zustimmung ALLER Fraktionen.
Ich gehe ernsthaft davon aus, dass fast niemand im BT sich mit den realen Folgen auseinandergesetzt hat.
Zumindest die Richter machen klar, dass sie eigentlich nicht wissen, wie Hilfen und Beratungen nun auf sie abgewälzt werden könnte, da bei ihnen eh Land unter ist.
Wozu das führen wird, ist eigentlich klar. Jugendamt und NGOs legen nach Gutdünken vor und Richter machen einen Schnellschuss aus der Hüfte.
Bei jeder Nachricht denkt man sich immer, dass es nicht schlechter geht und wird dann einige Wochen später erneut enttäuscht.
Wollen wir mal hoffen, dass das BVerfG nachbessert. Ansonsten kann man sich nur durch Flucht retten, wenn denn mal das JA komisch wird.
Ceterum censeo Germaniam esse delenam!
Gruß,
Michael
Ceterum censeo Germaniam esse delendam!
Churchil der jüngere? :rofl2:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Forum,
da wird ein scheinheiliges Gesetz im Bundestag durchgewunken und irgendwie scheint es niemanden zu interessieren.
Ich zitiere mal aus dem Link dem BMJ:
"Nach dem noch geltenden Recht kann das Familiengericht in die elterliche Sorge nur eingreifen, wenn die Eltern durch ein Fehlverhalten – nämlich durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes oder durch unverschuldetes Versagen – das Wohl ihres Kindes gefährden und nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden (§ 1666 Abs. 1 BGB). Ein solches Fehlverhalten der Eltern – „sog. Erziehungsversagen“ – ist jedoch in der Praxis häufig schwer nachzuweisen.
Künftig kann das Familiengericht tätig werden, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist und die Eltern diese Gefahr nicht abwenden wollen oder können. Ein darüber hinausgehendes Erziehungsversagen muss nicht mehr nachgewiesen werden."
...
Aus diesem Grund führt das neue Gesetz in § 1666 Abs. 3 BGB einen beispielhaften Maßnahmenkatalog ein, der die vielfältigen Handlungsmöglichkeiten des Familiengerichts verdeutlichen soll. Hierdurch wird klargestellt, dass das Familiengericht auch Maßnahmen unterhalb eines Sorgerechtsentzugs anordnen kann. Auf diese Weise können die Jugendämter ermutigt werden, die Familiengerichte frühzeitiger anzurufen. Das Gericht kann die Eltern dann zum Beispiel verpflichten, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe – wie etwa eine Erziehungsberatung oder ein Antigewalttraining – in Anspruch zu nehmen. Es kann die Eltern aber auch konkret anweisen, für ihr Kind einen Kindergartenplatz in Anspruch zu nehmen oder für den regelmäßigen Schulbesuch des Kindes zu sorgen."
Ist euch klar, was das bedeutet? Die Gerichte kriegen nicht mehr Personal oder weniger Arbeit, sondern mehr. Ergo wird das Jugendamt zusammen mit den NGOs Eltern nach Belieben drangsalieren können.
Klar nennen die hier nur Anti-Gewalttraining etc. Das Spektrum an Maßnahmen ist aber viel größer. Bei einer Familie stapften das JA durch die Wohnung und sagten den Leuten, was sie mit welchen Möbeln und Räumen zu tun hatten.
In einigen Bundesländern haben JAs ja mittlerweile auch mehr Gewalt als die Polizei. Geht die Trachtengruppe unbegründet und ohne Beschluss in eine Wohnung, gibt es einen großen Knall danach. Die JAs können das gleiche, sich aber irgend einen Grund einfallen lassen und müssen keine Repression befürchten. Von wem auch?
Eine Kontrollinstanz für das JA gibt es nicht! Die sind auf Stadtebene organisiert.
Nun können Eltern also in Zukunft noch besser bedroht, eingeschüchtert und drangsaliert werden.
Statt nun dieses abstruse, weltweit einzigartige, Gebilde Jugendamt weiter abzuschwächen und ggf. einzustampfen, bekommt es von dem Bundestag eine potente Aufbauspritze.
Gruß,
Michael
Hallo Foris!
Gut, das Gesetz ist durch, der Drops ist gelutscht, ich wollte aber trotzdem noch die Antwort des Bundestagsabgeordneten Rolf Stöckel (SPD) auf meine Anfrage (Musterbrief aus dem Link in Post 1) bezüglich des § 1666 hier einstellen.
"Sehr geehrte Familie XYZ,
haben Sie vielen Dank für Ihre Mail zu der am 24. April 2008 verabschiedeten Neuregelung zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls. Dies lässt mir Gelegenheit, die Notwendigkeit dieses Schrittes noch einmal deutlich vor Augen zu führen:
Unser Ziel ist es, den staatlichen Stellen bessere Möglichkeiten an die Hand zu geben, bei einem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung rechtzeitig handeln zu können und dies auch zu tun: Gerichte, Jugendämter, Schulen und Polizei müssen besser zusammenarbeiten und präventiv auf Kindeswohlgefährdungen reagieren können, bevor es zu einer Katastrophe für das Kind kommt. Uns allen sind die schrecklichen Fälle der jüngeren Vergangenheit im Gedächtnis, die deutlich gemachthaben, dass wir den staatlichen Stellen erleichtern müssen, präventiv zu handeln. Dies ergibt sich aus dem Schutzauftrag des Staates für die Kinder, der uns aus Artikel 6 des Grundgesetzes zu einer entsprechenden Regelung verpflichtet. Hier stehen Staat und Gesellschaft in der Pflicht. Die Kinder sind die Zukunft der Gesellschaft und der Staat hat sie vor Gefährdungen zu schützen. Dies gilt vor allem dann, wenn die Eltern hierzu nicht in der Lage sind.
Natürlich wollen wir mit der Regelung nicht darüber hinwegsehen, dass die meisten Eltern sich hervorragend um das Wohlergehen der Kinder kümmern. Aber in den wenigen Ausnahmen, in denen sich die Lage für die Kinder immer mehr zuspitzt, darf der Staat diese nicht im Stich lassen.
Es geht nicht darum, in die Rechte der Eltern unzulässig einzugreifen. Im Gegenteil: Ohne sogleich mit der „Keule“ des Sorgerechtsentzuges zu drohen, haben die Familiengerichte eine Bandbreite von Möglichkeiten zur Hand, um eine Kindeswohlgefährdung frühzeitig abzuwenden. Nach der jetzigen Rechtslage sind des Gerichten aber häufig die Hände gebunden, denn ein „elterliches Erziehungsversagen“ ist in der Praxis schwer feststellbar. So bleibt den Gerichten zumeist nur noch übrig, den Eltern gleich mit dem Entzug der elterlichen Sorge zu drohen, wenn bereits eine schwerere Kindeswohlgefährdung vorliegt. Die Neuregelung soll dazu dienen, überforderten Eltern zu helfen, nicht hingegen, sich in die Erziehung der Kinder unzulässig einzumischen. Denn es muss klar sein, dass es nicht im Ermessen der Eltern steht, ob das Kind an Hunger leidet und daran sterben kann oder nicht.
Das Gesetz erleichtert es bei einer Gefährdung des Kindes den Familiengerichten die umfangreiche Palette von Maßnahmen auszuschöpfen und die Eltern so früh wie möglich anzuweisen, öffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet eine Erziehungsberatung in Anspruch zu nehmen, Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen oder soziale Trainingskurse bzw. ein Anti-Gewalttraining zu besuchen. Eine Maßnahme kann auch in dem Gebot bestehen, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen. Denn auch jedes Kind hat ein Recht auf Bildung.
Die Neuregelung geht auf eine Arbeitsgruppe von Experten des BMJ zurück, welche die Regelung bereits sorgfältig abgewogen hat und dabei auch die Interessen der Eltern berücksichtigt hat.
Ich hoffe, dass Sie diese Anmerkungen überzeugt haben, dass wir die Neuregelung im Interesse der Kinder sowie damit im gesellschaftlichen Interesse dringend brauchen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Rolf Stöckel"
BlaBlaBla
Ohne Worte, mir ist die Lust vergangen, das zu kommentieren.
Gruß
Frank
* Erfolge: *
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"Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten!"
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Guten morgen,
wie bei allem, kann dieses neue Gesetz von zwei Seiten betrachtet werden.Dazu ein paar Anmerkungen aus meiner beruflichen Praxis:
Es gibt bei uns immer wieder Fälle, bei denen alle Beteiligten der festen Überzeugung sind, das es zum Wohle des KIndes wäre, wenn es nicht mehr in der Familie verbleiben würde. Nach den derzeitigen Kriterien, ist aber kein Sorgerechtseingriff möglich.
Auf der anderen Seite erlebe ich auch immer wieder Fälle von Inobhutnahmen oder Sorgerechtsentzug bei denen es einem die Haare aufstellt - da wird durch vorschnellen Aktionismus einzelner JA-Mitarbeiter richtiger Schaden angerichtet.
Letztendlich kommt es auf das verantwortliche Handeln des Einzelnen an.
Letzter Aspekt: Es wäre auch ein Trugschluss, der Meinung zu sein, dass das Kindswohl außerhalb einer "belasteten" Familie immer besser verwirklicht werden könne - was Kids mitunter von "Kinderheimen" berichten, ist auch nicht immer schön, wobei es aber auch sehr positive Rückmeldungen gibt.
Ich finde ein äußerst schwieriges Thema mit vielen Facetten
Letztendlich kommt es auf das verantwortliche Handeln des Einzelnen an.
Genau das ist das Problem!
Die beteiligten Institutionen haben sich da leider überhaupt keinen Vertrauensvorschuss erworben.
Jeder weiß, dass es immer wieder Einzelfälle gibt, in denen die Behörden eingreifen müssen um Schaden von den Kindern abzuwenden.
Dass es dabei nicht immer leicht ist, Probleme zu erkennen und zu beweisen ist sicher richtig, nur sich dieser "Mühe" durch Abbau der Beweislast entledigen zu wollen und damit jegliche Kontrollmöglichkeit zu eliminieren macht mir Angst.
Gerade die Jugendämter sind ein guter Beleg, wie schnell fehlende Kontrolle zu Schlamperei und Missbrauch führt.
Der Gewaltschutzparagraph ist ein weiterer Beleg dafür, wie verheerend sich der Verzicht auf die Beweislast des "Klägers" auswirkt.
"In dubio pro Reo" ist nicht ohne Grund einer der ältesten und wichtigsten Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Er darf nicht aufgegeben werden, nur weil er der Politik lästig geworden ist.
Macht korrumpiert! Fast immer.
Auch wenn Eltern, denen die Kinder entzogen und, vor Allem, Kinder, denen die Eltern entzogen werden sollen, keine Verbrecher sind, ist das kein Grund ihnen dieses Grundrecht vorzuenthalten. Haben Kinder und Eltern weniger Rechte als ein Angeklagter?
Vielleicht gibt es ja Details die man bei der Problemerkennung verbessern und verfeinern kann aber in den meisten Fällen dürfte es genügen, die bestehenden Möglichkeiten auch auszunutzen.
Das Eingreifen in die Familie muss im Einzelfall sicher möglich sein, es darf aber niemals leicht sein!
Hier spielen sich mit Sicherheit die Falschen als allwissende Segensbringer auf.
Dass sie selbst von ihren guten Absichten und Fähigkeiten überzeugt sind, kann man den Aussagen der Politiker deutlich entnehmen.
Beruhigen kann mich diese Selbstverliebtheit nicht.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das Eingreifen in die Familie muss im Einzelfall sicher möglich sein, es darf aber niemals leicht sein!
Und es ist mitunter erschreckend, wie leicht es schon jetzt im Falle einer Inobhutnahme in Einzelfällen ist.
galaxy
Hallo!
Das einzig Gute an diesem Gesetz sind eigentlich nur das Beschleunigungsgebot und die periodische Überprüfung durch die Gerichte.
Alle Maßnahmen, die jetzt explizit auch ohne Verschulden der Eltern angeordnet werden können, konnten auch schon früher angeordnet werden. Oder kann mir jemand erklären, was an diesem Gesetz neu ist?
Die zur Zeit geltende Fassung:
§ 1666
Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten gefährdet, so hat das Familiengericht, wenn die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Die Argumentation: Es kann dahinstehen, ob die Eltern ein Verschulden trifft, da eine Kindeswohlgefährdung festgestgellt werden kann und die Eltern diese entweder selbst zu verantworten oder eben keine Maßnahmen gegen die Gefährdung eingeleitet haben, ist schon heute möglich. Wird leider viel zu selten genutzt. Und bspw. die Verpflichtung, ein Kind ganztags in die KiTa zu geben, ist auch schon heute möglich, wenn nämlich ansonsten das Sorgerecht, oder Teile davon, entzogen werden müsste.
Und wenn Frau Zypries sagt, mit der Nennung einiger beispielhafter Maßnahmen solle der Richterschaft klar gemacht werden, dass es nicht immer ein Sorgerecht-Entzug sein muss/soll, dann spricht das für sich. Cochem ist da wohl eine rühmliche Ausnahme.
Das meiste ist also aus meiner Sicht reiner Aktionismus. Bleibt zu hoffen, dass Gerichte - und vor allem Jugendämter - nicht in einen Aktionswahn verfallen. Im schlimmsten Fall seiner Anwendung könnte das Gesetz so massiv missbraucht werden, dass Eltern, die bislang zu Recht völlig unbehelligt blieben, nur noch hoffen können, dass sie wegen der Unterbesetzung der Jugendämter nicht in deren Fokus fallen.
Grüße
Krishna
Gruß
Krishna
Hallo Leute,
mich kotzt euer Positivismus an.
Warum muss man Eltern bedrohen oder bestrafen statt Hilfe zu organisieren? Ich bin der festen Überzeugung, dass alle Eltern das Beste für ihre Kinder wollen, ihnen nur Barrieren den Weg versperren. Statt eines echten Wurfes begnügt sich die Politik nur damit Symptome auszumerzen.
Ja, ein echter Wurf würde bedeuten, dass man mehr Aufwand treiben muss. Das wir uns das nicht leisten können, kann ich wirklich nicht mehr hören!
Wenn die Politik will, dass Kinder in Kindergärten gehen, warum stellt man diese dann nicht beitragsfrei?
Wenn man Kinder von der Straße holen will, warum setzt man dann nicht auf entsprechende Einrichtungen? Warum sollen statt dessen Richter Sozialarbeit im Schnellverfahren erledigen?
Pisa und das Ausland haben bewiesen, dass das Schulsystem unnötige Barrieren aufbaut. Warum verwehrt man trotzdem unteren Bildungsschichten den Zugang zur höheren Bildung? Warum gibt es kein Recht/Pflicht auf Berufsausbildung? Bei der Schulausbildung klappt das ohne Probleme, aber dort gibt es auch mehr als eine freiwillige Selbstverpflichtung.
Warum kann man Erziehungshilfe nicht professionell organisieren? Also mit Aufsichtsbehörde und klaren bundesweiten Standards!
Die Gesetzänderung greift in Grundrechte ein (Art 6 GG). Niemand kann besser für Kinder entscheiden, als seine Eltern! Statt dessen werden auch hier die Vor- und Nachteile diskutiert. Der Weg ist falsch, daher ist diese Diskussion absoluter Blödsinn.
Gruß,
Míchael
P.S.:
Das einzig Gute an diesem Gesetz sind eigentlich nur das Beschleunigungsgebot und die periodische Überprüfung durch die Gerichte.
Wo steht denn das im Entwurf? Ja, die Zypresse sagt, dass hier der große Vorteil liegt. Es ist aber weder in ein Gesetz gegossen worden noch praktisch möglich. Geht mir doch weg damit. Bei manchen ist Meinungsbildung leider Volksverdummung.
@Weisnich :thumbup:
Der geneigte Leser möge sich die Lobhudelei und Entschuldigungsarie für deutsche Jugendämter im aktuellen Stern antun.
Deep Thought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Vielen Dank für den konstruktiven Beitrag. :amen:
Niemand kann besser für Kinder entscheiden, als seine Eltern
Elternschaft alleine ist kein wirksamer Schutz gegen Dummheit und Fehler bis hin zu Mord und Totschlag. Dafür gibt es hier schon genug Belege.
Beamtentum, inkl. JA ist auch noch nicht per se eine ansteckende Krankheit, die einen zwingend zum Verbrecher und Volltrottel macht.
Dass es wünschenswert wäre, eine "gute" Instanz zu haben, die es schaffen würde Kinder aus Familien raus zu holen, bevor sie vom Balkon geworfen werden darf ich wohl als Konsens annehmen.
Dass eine solche Instanz wohl abgewogene Befugnisse und Grenzen haben muss dürfte hier auch ne Mehrheit finden.
Dass dieses Gesetz sch* ist, hat keiner bestritten, aber vielleicht kann man ja mal darüber sprechen, wie es besser ginge.
Was hast du dagegen, dass sowas hier diskutiert wird?
Ist dir das nicht destruktiv genug? :imsmilin:
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
ich denke nicht, dass sich unsere Meinungen sehr unterscheiden.
Ziel des Gesetzes ist es, Kinder vom Trinken, Klauen wegzubringen und in die Schulen hinein. So heißt es zumindest.
Und das nicht konstruktiv mit Hilfe, sondern destruktiv mit irgendwelchen Zwängen auch gegen natürliche Rechte.
Aber warum gehen Kids nicht in die Schule, fangen an zu saufen oder klauen?
Stell Dir mal vor, Du wärst Hauptschüler in Klasse 5. Du kannst Dir ziemlich sicher sein, dass dein Abschluss die Hauptschule ist und danach wirst Du, wie die meisten Hartz4 oder einen Hilfsjob bekommen, weil du keine Ausbildungsstelle kriegst.
Alle Dinge, die dich voranbringen können (Kiga/Kita, Musikschule, Sport, Nachhilfeunterricht...) kosten richtiges Geld und wahrscheinlich haben deine Eltern das nicht, weil ihr freies Geld, so es denn noch vorhanden ist, jeden Monat weniger wird.
Würdest Du Angst vor einer Jugendstrafe haben? Hättest Du Angst, dass du abstürzt? Oder würdest Du versuchen 'dabei' zu sein?
Ich muss ganz ehrlich sein. Ich kann verstehen, warum diesen Jugendlichen der Mut fehlt und sie auf zweifelhaften Spaß mit allen Mitteln fokussiert sind.
Und was ist mit deinen Eltern? Gut, sie wissen, dass ihre Perspektiven beschränkt sind. Aber haben sie Hoffnung für ihre Kinder?
Du meinst, ich zeichne hier ein krasses Bild. Dem ist aber leider nicht so. Hauptschüler bekommen wirklich selten eine Ausbildungsstelle, sind aber nicht gerade dünn besetzt. Stell dich mal um viertel nach eins vor die Hauptschule in deinem Stadtteil.
12% dt. Kinder leben in Armut nach den Regeln der UN, also mit 40% des Durchschnittseinkommens. Statt aber konsequent Familien mit Kindern zu unterstützen und Jungen Menschen Chancen zu geben, werden Symptome bekämpft.
Realistische Wege wären:
- Ehegattensplitting abschaffen
- Kindereinrichtungen aufbauen und freistellen
- Jugendämter an BMF angliedern mit Länder- und Kreisorganisationen, KVP starten
- 4-gliedriges Schulsystem abschaffen (die meisten vergessen die Sonderschulen), Gemeinschaftsschule errichten
- Recht auf eine Lehrstelle einführen
- 100% statt 60% Hartz4 für Kinder
- Duisburger Modell einführen
- Alkopops, die nur Kinder als Zielgruppe haben, verbieten
- Alkoholabgabe an Jugendlichen ähnlich wie Drogenhandel verfolgen und ahnden
Mir ist klar, dass man nicht immer alle Menschen einfangen kann. In der Vergangenheit werden aber grundsätzliche Rechte geopfert und als Begründung dienen Extremfälle. Diese Extremfälle werden dann aber, dummerweise, auch nicht ausgemerzt. (Beispiel: Wie viele Terroristen wurden seid dem größten Lauschangriff gefangen? Die letzten wahren die Sauerländer, die aber ohne Lauscherei, sondern wegen ihres Geschrei aufgefallen sind. Ich fühle mich seit der Änderung unsicherer.)
Gruß,
Michael
Hallo Deep,
Der geneigte Leser möge sich die Lobhudelei und Entschuldigungsarie für deutsche Jugendämter im aktuellen Stern antun.
Wieso kannst Du dir den Stern leisten? Und warum den Stern?
Gruß,
Michael
Hallo Michael,
Das hast du super ausgedrückt und ich gebe dir in vollem Umfang recht.
Jede einzelne Maßnahme ist völlig richtig und notwendig.
Nur ist das, denke ich, kein Grund die obige Diskussion so abzuwürgen.
Watt solls, :prost:
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
ich habe doch geschrieben, dass sich unsere Meinungen nicht sehr unterscheiden.
Allerdings kann man nicht darüber streiten, was an dem Gesetz gut oder schlecht ist, weil es das falsche Ende anpackt und natürliche Rechte beschneidet.
Es ist schlichtweg falsch und es gibt nichts Richtiges im Falschen.
"Die fast unlösbare Aufgabe besteht darin, weder von der Macht der anderen, noch von der eigenen Ohnmacht sich dumm machen zu lassen."
Theodor W. Adorno: Minimal Moralia #34: "Hans-Guck-in-die-Luft" (1955)
Gruß,
Michael
Moin,
Wieso kannst Du dir den Stern leisten?
Nö. Ich habe meine Quellen...
Und warum den Stern?
Weil der halt drüber geschrieben hat.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@ Weisnich
War ein paar Tage im Urlaub. Drum erst jetzt eine Reaktion.
Die periodische Kontrolle, wenn das Gericht also keine Maßnahmen angeordnet hat, wird in § 1996 Abs. 3 geregelt. Überprüfung in der Regel alle drei Monate.
Das Beschleunigungsgebot wird sich aus § 50e Abs. 1 u. 2 FGG ergeben: Termin in der Regel innerhalb eines Monats.
Das ist der Sachstand nach:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/089/1608914.pdf
Es fehlt noch die Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Hallo Krishna,
der butterweiche §50 bleibt aber doch im Groben und Ganzen gleich. In ihm wird einfach nur gefordert, dass Verfahren zum ABR, Umgang, Herausgabe und Kindeswohl vorrangig und beschleunigt durchzuführen sind.
Du weißt schon, was passiert, wenn der Paragraph auf die Realität trifft, oder? Also ich sehe mein Kind seid 4 Monaten nicht und habe zügig einen Antrag gestellt, der nächsten Monat "durchgeführt" wird. Ich habe 3x gebettelt, Gas zu geben und eigentlich ging es recht schnell.
Die Änderungen sind:
- das Jugendamt muss nun mit zum Gericht
- ein Elternteil kann ausgeladen werden, wenn das Kind zu schützen ist (wen die damit wohl meinen? Ich befürchte, es sind die 94,6% der Väter, die fälschlicherweise dem Kindesmissbrauch angeklagt werden.)
- Das Gericht kann Umgang nicht nur regeln, sondern ausschließen
Ist schon super, die Änderung. Echt. Totaaal suuuuuper, ne. :knockout: :knockout: :knockout:
Manchmal komme ich mir vor wie ein verwirrter Geisterfahrer. Ich frage mich, ob ich jetzt falsch herum fahre, oder die ganzen anderen.
Kopfschüttelnde Grüße,
Michael
