Gesetz zur Erleicht...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kind

Seite 3 / 3
 
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Michael,

ich denke, dass zumindest die Änderungen bzw. Erweiterungen in § 1996 und 50e dazu führen werden, dass die Verfahren verkürzt und nicht bei jeder vor Gericht geäußerten, einlenkenden Aussage des/der Verursacher(in) im Sande verlaufen werden.
Nehmen wir mal folgenden Fall: Ein ET misshandelt das Kind. Aussage im Gericht: Bin jetzt in Therapie und nehme Medikamente. Arzt bestätigt: ET soweit stabil. Gericht lässt alles beim alten. Nach drei Monaten geht es wieder los.

So, wie ich es verstehe, würde ein Hinweis ans Gericht ausreichen und das Verfahren läuft wieder. Nicht wieder ganz von vorne, mit neuen Schriftsätzen etc. 
Noch eine Überlegung: Wie sieht es mit Anwaltskosten aus? Wenn das Verfahren eigentlich nur "ruht", dann kann ein Anwalt wohl kaum wieder eine neue Verfahrens- oder Terminsgebühr abrechnen, nur weil ein paar weitere Vorfälle in derselben Geschichte nachträglich hinzukommen, oder sehe ich das falsch?

Ich denke, ich habe deutlich gemacht, dass dieses Gesetz im Grunde nur Augenwischerei ist. Es doktert tatsächlich nur an Symptomen herum. Und ich stimme Dir zu, dass bspw. die von Dir genannten Erleichterungen und Hilfestellungen für Eltern weitaus sinnvoller wären.

Wenn Du sagst, dass Du dein Kind jetzt seit vier Monaten nicht gesehen hast, dann sollte Dir doch zumindest das Beschleunigungsgebot entgegen kommen? Klar wird es eine Zeit dauern, bis sich die Gerichte auf die Änderungen eingestellt haben. Aber sie müssen über kurz oder lang darauf reagieren, weil die Realität auch sie einholen wird.  Was geschieht, wenn ein Gericht bereits eingeschaltet ist, und ein Kind kommt danach zu Schaden, weil das Gericht  zu lange geschludert hat? Bislang hacken wir ja öffentlich alle immer nur auf den JÄ rum. Auch die Politik: JÄ sind erst viel zu spät bei Gericht vorstellig. Und diese sollen auch früher die Gerichte anrufen. Und ich höre um mich herum praktisch in allen Orten, dass in den JÄ neue Stellen ausgeschrieben sind... Es ist Bewegung drin. Wie ich schon sagte: Ich hoffe, ohne behördlichen Wahnsinn.

Grüße

Krishna


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2008 11:24
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Krishna,
Du sagst nun, was Du dir erhoffst.
Eine Gesetzesänderung sollte man aber nicht danach beurteilen, was draufsteht, sondern was drin ist.

'Drin' sind halt reichlich neue Wege zur Entmündigung natürlicher Eltern.

Das von dir erwünschte Beschleunigungsgebot ist auch einfach zu erreichen. Bei einem Unterhaltstitel käme z.B. niemand auf die Idee, eine "vorrangige" Zahlung von KU zu fordern. Da schreibt man einfach: Jeden Monat bis zum Monatsersten x €. Wenn nicht, gibt es Sanktionen.
Warum kann man nicht in ein Gesetz hineinschreiben, dass es nicht länger als x Wochen dauern darf? Dann könnten nämlich auch Gerichte eine entsprechende Ausstattung fordern.

Dass Jugendämter besser ausgestattet werden, macht mir eigentlich eher Angst. Komme einmal vorbei und ich gehe mit Dir zusammen zu meinem JA. Denen ist die Rechtslage egal, was zählt ist ihr common sense. Das Dumme daran ist, dass ich so gar nichts dagegen machen kann. Legal? Illegal? Schei$$egal!

Es bleibt dabei, dass das Pferd von hinten aufgezäumt wird. Will man ernsthaft Kindern oder Familien helfen, so muss man Hilfe bereitstellen und nicht mit Zwängen drohen oder diese anwenden. Das Menschenbild dahinter lässt tief blicken.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2008 11:53
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Michael,

also ich denke, eigentlich sind wir uns einig. Hatte ja schon in meiner ersten Antwort gesagt, dass ich das Gesetz im Grunde für überflüssig halte, weil das, was dadurch abgeblich erst ermöglicht werden soll, nämlich ein Einschreiten bei fehlendem Verschulden der Eltern, ohnehin schon heute möglich ist. Das Ganze ist überflüssig.

Ich wollte mit meinen Hinweisen nur auf die in Deutschland leider nötige Belehrung der Richterschaft aufmerksam machen, nach der die Schwarzkittel in Zukunft nicht mehr in jedem Fall sagen können, da habe man viel wichtigere Sachen zu tun gehabt, oder sie einfach mit lauwarmen Sprüchen Verfahren erst mal ohne Konsequenzen beenden können, weil es so schön viel Arbeit spart.

Bis zum Umdenken wird es noch dauern. Aber diese Augenwischerei in meinen, deinen Augen ist nichts Anderes als in Gesetz gepackter Wille des Gesetzgebers, den Gerichten die Notwendigkeit klar zu machen. Daran müssen sie sich "in aller Regel" halten. Natürlich haben WIR in erster Linie UNSERE Kinder vor Augen - Politiker nur Image. So viel zum Menschenbild. Was soll´s? Hauptsache, es tut sich auch nur ein bisschen. Würde man eine bindende Frist hineinschreiben, dann würde "man" in sehr vorhersehbarer Zukunft Schadensersatz -Klagen wegen Untätigkeit haben, deren Kausalitäts-Zusammenhang per Gesetz bestätigt wäre...

Und jetzt mal ehrlich: Glaubst Du, dass, wenn das NEUE Gesetz in Kraft tritt, die Fälle getöteter oder schwer misshandelter Kinder zurückgehen? Natürlich nicht. Und das wäre dann der Aufhänger um Frau und Bundesregierung Zypries in aller Öffentlichkeit zu brandmarken. Ein Schritt zur Demontage dieser Frau wäre zum Beispiel, die seit Jahren immer gleichlautenden Floskeln zum Nichtehelichen-Recht chronologisch zu beleuchten. Ein schlechter Witz, wenn es wegen des Hintergrundes leider überhaupt nicht witzig ist...

Aktuellstes:

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-650-5639--f107002.html#frage107002

Dann sollte man sie vor die Kamera zerren (und auch nicht früher Ruhe geben) und fragen: Warum musste auch dieses Kind sterben, Frau Zypries?

Es ist eine traurige Angelegenheit, und es wundert mich sehr, dass so viel darüber geschrieben wird, es sich aber in der Öffentlichkeit ÜBERHAUPT NICHTS tut.

Ich komme auch aus dem Münsterland (hab das in einem Deiner Beiträge gelesen), von daher lassen wir´s mal mit dem gemeinsamen JA-Besuch. Hier kommt ja nun Keines wirklich gut weg. Aber ich sehe auch keinerlei öffentlichen Protest.

Ich sag´s mal gleich, damit ich nicht sofort nieder gemacht werde: Ich hätte große Lust, etwas hier in der Gegend zu tun. ABER: ICH BIN KEIN ORGANISATOR. Das liegt mir (bislang) nicht. Da bräuchte ich Anleitung.

Warum nicht mal eine Aktion >Warum sehe ich mein Kind nicht mehr< vor dem Rathaus, statt irgendeinen bescheuerten 30sten Geburtstag? 

Grüße

Krishna


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2008 23:28
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der geneigte Leser möge sich die Lobhudelei und Entschuldigungsarie für deutsche Jugendämter im aktuellen Stern antun.

Jetzt >online< verfügbar.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2008 12:17
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Jetzt >online< verfügbar.

Ich habe es versucht, musste es aber abbrechen, weil ich mich mittendrin fragen musst, in wieweit Magensäure der Tastatur schadet.

LG Thomas ( der jetzt erstmal was gegen Sodbrennen nimmt ).


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2008 13:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

In diesem Zusammenhang auch interessant (und erschütternd):

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,554354,00.html

Merksatz: Für den "Missbrauch mit dem Missbrauch" findet man bei vielen Jugendämtern jede Menge offener Ohren; er muss nur behauptet werden, um "wahr" zu sein. In erwiesenen und beweisbaren Fällen sieht es jedoch ganz anders aus; da macht im vorliegenden Fall kein Mensch einen Finger krumm.

Fassungslos
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2008 19:58
Seite 3 / 3