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Eltern-Kind-Entfremdung

 
(@jolou1620)
Schon was gesagt Registriert

Meine KInder, jetzt 15,12. Vor 8 Jahren geschieden. Seit 4 Jahren kein Kontakt, weil die Kinder nicht wollen. Das Umgangsgerichtsverfahren ist vor 2Jahren vom Richter abgeschmettert, weil die Kinder nicht wollen. Ich weiß aber von den Eltern einer Mitschülerin und Freundin meiner Tochter, daß zumindestens meine Tochter (12) mich vvermisst. Die Eltern dieser Mitschülerin haben nach regelmäßigen Treffen den Eindruck, daß meine Tochter nur deshalb den Eindruck von Loyalität bei ihrer Mutter und Stiefvater vermittelt und nichteinmal auf Postkarten oder Briefen reagiert, weil sie Angst habe, daß die Mutter auch für sie nicht mehr da ist. Die Kindesmutter und der Stiefvater beinflussen so stark, daß ich kein richtiger Vater sei, so daß ich zermürbt bin.  Ich ertrage dies sowohl für die KInder als auch für mich nicht.
Da meine Ex-Frau und der Stiefvater trotz mehrfacher Bitten in freundlichen Briefen nicht reagieren und mich ignorieren, überlege ich eine Sorgerechtsausübungsklage, obwohl ich auch das Sorgerecht habe.
Hierzu müsste ich aber einen Rechtsanwalt finden der sich in Eltern-Kind-Entfremdung auskennt und bereit wäre mit Prozesskostenhilfe zu prozessieren.
Meine Fragen.
Wie findet ihr das?
Würdet ihr vor Gericht ziehen?
Wer weis so einen Rechtsanwalt?
LG Jolou


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2008 23:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jolou,

eine "Sorgerechtsausübungsklage" ist im deutschen Familienrecht nicht vorgesehen. Selbst, wenn es so etwas gäbe, wäre es in Deinem Fall widersinnig: Wie wolltest Du ein Sorgerecht aktiv ausüben, wenn es nicht einmal Umgang mit Deinen Kindern gibt?

Deine Geschichte hört sich allerdings etwas "krumm" an, denn eine Umgangsklage geht eigentlich immer durch, wenn keine gravierenden Gründe dagegen sprechen. Üblicherweise werden die Kinder in einem solchen Verfahren auch persönlich befragt (natürlich nicht im Beisein der Eltern). Ein geübter Familienrichter erkennt recht schnell, ob dabei echte oder vorgeschobene Gründe genannt werden; ggf. ordnet er ein entsprechendes Gutachten an. Das PAS-Syndrom ist den meisten Familienrichtern jedenfalls durchaus bekannt.

Ob Du PKH bekommst, hängt von Deinem Einkommen (und nicht vom Anwalt) ab. Aber wie gesagt: Umgang zu bekommen ist normalerweise keine schwere Übung. Zutreffend ist allerdings, dass Kinder in diesem Alter nicht unbedingt zum Umgang gezwungen werden. Es ist allerdings hilfreich, die Gründe für die Verweigerungshaltung aktenkundig zu machen und zu kennen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2008 23:51
(@andreadd)
Registriert

Hallo Jolou,

ich würde an deiner Stelle erst einmal brieflich Kontakt über die Eltern der Mitschülerin zur Tochter aufnehmen. Da hat sie dann auch die Möglichkeit, dir zu antworten. Rückporto würde ich dazu legen.

Liebe Grüße
Andrea


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Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2008 00:03
(@jemmy)
Registriert

Hallo

@Andrea

Na, ob  die Eltern der Freundin das so witzig finden, wenn ihre Tochter als Briefträgerin instrumentalisiert wird ? Ich glaube nicht.

@Jolou

Ich habe den Eindruck, da fehlt noch was. Wenn die letzte Klage zwei Jahre her ist, war das jüngste Kind 6. Da zählt das Wort des Kindes vor Gericht nahezu überhaupt nicht. Da muss es doch noch einen anderen Grund geben, dass das abgeschmettert wurde. Warum hast du davor auch schon 2 Jahre gewartet?

LG Thomas


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2008 15:06
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Na, ob  die Eltern der Freundin das so witzig finden, wenn ihre Tochter als Briefträgerin instrumentalisiert wird ? Ich glaube nicht.

alternativ könnte man die Eltern aber fragen, ob sie oder die Tochter eine Email-Adresse von Jalous Tochter haben. Hat ja heute fast jede 12jährige. Dann könnte er dort eine kurze und knackige Email schreiben, die auf den Punkt bringt, worum es ihm geht.

LG LBM

Quoting korrigiert


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2008 17:27
(@jolou1620)
Schon was gesagt Registriert

Ich hatte vor unserer Trennung 1998 die Ausgaben des erziehenden Hausmannes übernommen. Meine Ex-Frau war Haupternährerin.
Ein Jahr später wurde mir ein von ihr gefertigter Gütertrennungsvertag vorgehalten. Ich wollte ihn niiiiicht unterschreiben, weil sie sich vom Familienleben auch von den Kindern verabschieden wollte. Ich wollte unseren Kindern die Kindesmutter erhalten. (Ich hätte unterschreiben sollen, weil er sonst für mich positiv formuliert war.)
Plötzlich ???? lernt sie ihren Chef kennen und heiratet ihn direkt nach unserer Scheidung 2001. Dies ist mir erst 3 Monate nach Februar 2000, indem mir die Kinder 3 Tage entzogen wurden. Das Jugendamt sagte nur, daß wir uns selbst einigen müüsen, weil wir beide erziehungsfähig seien.
Doch nach 3,5 Stunden Diskussion mit vielen Komprissangeboten meinerseits beim Jugendamt sagte eine Sachbearbeiterin vom Jugendamt "Herr und Frau xxxxx: wenn sie sich nicht einig werden kommen die Kinder in ein Heim." Danach stimmte ich zu. Hintergrund hierbei: Ich weiss zwar, daß es nicht so schnell passiert, doch ich war Heimkind und hatte nie Eltern. Ausserdem wollte ich ja sowieso die Kindesmutter nicht ausgrenzen.
Jahrelang wurde ich im Umgang mit den Kindern reglementiert und auch boykottiert und vor allem instrumentalisiert.  (Den Kindern wurde gesagt, was sie bei mir dürfen oder nicht dürfen). 

Ich wurde krank. Die Art von Kommunikation wie Kindesmissbrauchsvorwurf und der Kindesentzug war für mich Anlass immer wieder Angst zu haben, Ich selbst habe den Kontakt abgebrochen. Ich wollte nicht mehr den Druck für die Kinder, die ständig instrumentalisiert wurden. Ich brauchte allerdings auch Ruhe, um mich in ärztliche Behandlung (Depression, soziale Phobie) zu begeben. Ich hatte jedoch nach 2 Monaten gemerkt, daß es ein Fehler war.
Da meine Ex-Frau nicht wollte, entschied ich mich nach 4 Monaten Kontaktabbruch für einen Umganggerichtsverfahren.

Hier wurden nur die Kinder befragt. Mein Sohn war 13 und meine Tochter war 10. Meine Tochter hatte Dinge vor Gericht formuliert, die für sie im Alter von 3 Jahren passiert waren, also schon nicht mehr Erinnerungswürdig. Alles vor Gericht ausgesagte wurde von Ihnen einstudiert.

Übrigens: Der Richter kannte nicht einmal die englische Abkürung für Eltern-Kind-Entfremdung (PAS-Eltern).
Er war aber auch gerade erst Richter am Amtsgericht ernannt worden.

Meine Rechtsanwätlin damals kannte sich damit aus. Sie enpfahl mir ein Jahr vergehen zu lassen, um dann das Sorgerecht zu beantragen. (Obwohl ich es schon habe ???)

VG Jolou


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2008 21:32