Hallo, habe da mal Fragen zum Sorgerecht und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Mein Sohn ist 4 Monate alt und seine Mutter hat bei seiner Geburt die alleinige Sorge für sich eingeholt. Ich wurde nicht gefragt und auf Nachfragen sagte sie, dass sie das so will. Die Beziehung ist nun beendet und Madame stellt sich quer sowohl beim Umgangsrecht als auch neim Sorgerecht. Sie bestimmt wann ich den Kurzen sehen kann und darf und was mit ihm geschieht. Das Ungangsrecht wird nun bald vom Jugendamt geregelt. Nun meine wichtigtste Frage, kann ich an ein 50/50 Sorgerecht gelangen? Muss ich es einklagen ? Wie stehen die chancen da für mich ? Habt ihr selber Erfahrungen gemacht ? Bin für jede Hilfe dankbar.
Hallo Mr. Earlywood,
die alleinige Sorge hat eine unverheiratete Mutter kraft Gesetzes. An das Sorgerecht kommst Du nur, indem sie zustimmt, auch gerichtlich wirst Du es nicht bekommen.
Das Umgangsrecht hingegen steht Dir und dem Kind zu, dieses kannst Du einklagen. In der Regel sagt man, um so jünger das Kind ist, desto öfter und dafür in der zeitlichen Dauer kürzer sollten die Termine sein, zB 3-4 Mal die Woche für 3-4 Stunden. Eine vor dem JA getroffene Regelung ist nicht rechtsverbindlich, das heißt, hält die Mutter diese nicht ein, musst Du vor Gericht ziehen und eine Regelung erklagen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Na herrlich ;(
Das heisst ich muss wirklich komplett alles schlucken was sie mit dem Kleinen macht. Ist schon traurig. Hoffe wenigstens das das mit dem Umgang funktioniert. Habe keine Lust nen Krieg mit ihr auf dem Rücken des Kleinen auszutragen.
