Guten Morgen liebes Forum,
ich habe mal wieder eine Frage bzgl. des potentiellen GSR für meinen Sohn.
Situation in kurz:
- Mein Sohn ist 4 Jahre alt
- es gab seit längerem vereinzelt Kontakt mit JA, vor allem wegen Umgang. Hat sich aber mittlerweile alles gut eingespielt.
- Sachbearbeiter beim JA ist mir eher zugeneigt und hat in einem Einzelgespräch (was ich angefragt hatte) mehr oder weniger vorgeschlagen, dass Thema GSR anzugehen, da er wusste, dass dies bei mir ein Thema ist.
- Grds. läuft der Umgang inzwischen gut, momentan kein Kontakt zum JA, KM und ich können durchaus über das Kind reden. Das ist auch mehr oder weniger belegbar (Zeugen, Telefongespräche, SMS-Protokolle --> wir kommunizieren)
- Stimmung ist allerdings schlecht seit 3 Wochen, weil die KM eifersüchtig ist und irgendein Problem hat (nehme ich an - der kleine springt auf meinen Arm, läuft mir entgegen etc.)
So, in einigen Tagen steht ein Gespräch beim JA an - dabei würde ich gerne das Thema GSR ansprechen. (KM ist dabei)
Mein Plan wäre der folgende:
1) Thema "nett" ansprechen und sachlich begründen.
2) wenn erfolglos: Antrag beim Familiengericht stellen und Frist abwarten (6 Wochen Wiederspruch)
3) Notfalls klagen
Jetzt zu meiner eigentlich Frage (wenn bis dato Einwände, bitte auch aufschreien falls ich etwas falsch verstanden habe o.Ä.):
Ich würde bei 1) das JA logischerweise einbeziehen. Falls es zu 2) kommt würde ich das JA aber nur in Kenntnis setzen, damit die KM argumentieren muss und ihr nicht das JA durch eine Stellungnahme zuvor kommt und dann Mediation oder ähnliches verschrieben wird.
Seht ihr das genauso?
Ich bin mir zu 80 % sicher, dass das JA eine Empfehlung für das GSR geben würde, daher bin ich mir unsicher ob ich bei einem Antrag gemäß 2) ggbfs. doch auf das JA verweisen soll.
Ich hoffe es ist alles soweit klar, vielen vielen Dank für die super Unterstüzung im Forum hier 🙂
Moin.
1) Thema "nett" ansprechen und sachlich begründen.
Hast Du Deine Argumentation hierzu Dir bereit gelegt? Was sind Deine konkreten Argumente?
Mit den guten, sachlichen Argumenten kannst Du hier einen Grundstein legen - mindestens beim JA. Wichtig ist, dass Du nicht herausstellst, dass Du KM es alleine nicht zutraust und dazwischen funken willst. Vielmehr herausarbeiten, dass das GSR gerade im Notfall - also wenn der ASR-Inhaberin was passiert - sehr, sehr hilfreich ist!
Gruß, toto
Hallo Nico.
Ich würde da eher strategisch vorgehen, d.h. ich würde wegen dem GSR derzeit NICHT zum JA gehen.
Da euer Verhältnis offenbar ganz gut ist, würde ich die Gelegenheit nutzen, und gemeinsam mit der KM zB einen Elternabend im Kiga besuchen. Oder vielleicht zusammen einen Arzt.
Diese gemeinsamen Aktivitäten würde ich belegen.
Sofern Du dieses sowie die gute Kommunikation belegt hast, würde ich die KM noch einmal freundlich auf das GSR ansprechen. Lehnt sie ab, würde ich einen Antrag beim FamGericht stellen. Das JA würde ich max. nur noch davon in Kenntnis setzen. Denn nach der neuen Gesetzeslage muss die KM Gründe gegen das GSR nennen. Und Du musst Dich nicht beim JA mit Argumenten pro GSR zum Affen machen.
Stattdessen verweist Du auf die gute Kommunikation und gemeinsame Entscheidungen.
Denn ich fürchte, wenn Du mit der KM beim JA sitzt, wird das JA versuchen, Deine Exe und Dich in eine Mediation zu drängen. Exe willigt ein und Du lehnst ab, was schon mal wieder doof aussieht.
Daher: Sammel fleißig Belege für die gute Zusammenarbeit, aber lass das JA außen vor.
Ich bin mir zu 80 % sicher, dass das JA eine Empfehlung für das GSR geben würde, daher bin ich mir unsicher ob ich bei einem Antrag gemäß 2) ggbfs. doch auf das JA verweisen soll.
Da wäre ich, wie gesagt, vorsichtig. Es kann Dir auch schnell passieren, dass im Bericht steht, dass das JA eine Mediation empfiehlt. Und dann???
Hast Du Deine Argumentation hierzu Dir bereit gelegt? Was sind Deine konkreten Argumente?
Das ist doch mal wieder der falsche Ansatz. Nicht Nico muss begründen!! Die KM muss begründen, warum sie dagegen ist. Nico sollte sich dann darauf konzentrieren, dass deren Gründe nicht kindeswohlrelevant sind und nicht ausreichen, das GSR zu verweigern.
VG
BP
Das ist doch mal wieder der falsche Ansatz. Nicht Nico muss begründen!! Die KM muss begründen, warum sie dagegen ist. Nico sollte sich dann darauf konzentrieren, dass deren Gründe nicht kindeswohlrelevant sind und nicht ausreichen, das GSR zu verweigern.
Das ist bei einer rechtlichen Auseinandersetzung richtig! Und rein rational aufgrund der Gesetzeslage auch.
Es geht hier aber m.E. um einen Schritt vorher - nämlich die KM zu überzeugen, dem GSR aus guten Gründen und "freien Stücken" zuzustimmen. Wir können gerne darüber diskutieren, ob es sinnvoll ist, dieses Gespräch beim JA zu führen. Nur wenn es gelingt, die KM zu überzeugen, dem GSR zuzustimmen, dann ist das viel mehr Wert als der Rechtsweg. Und überzeugen wirst Du nur, wenn Du aufzeigst, welche Vorteile GSR hat und nicht welche Nachteile nicht auftreten.
Ansonsten bist Du als GSR-Antragsteller schnell auf der Schiene "ich will nur was mir zusteht"... (und das es dem KV zusteht ist außer Frage!). Das kannst Du nachher alles machen, wenn Du vor Gericht bist.
Gruß, toto
Das ist bei einer rechtlichen Auseinandersetzung richtig! Und rein rational aufgrund der Gesetzeslage auch.
Es geht hier aber m.E. um einen Schritt vorher - nämlich die KM zu überzeugen, dem GSR aus guten Gründen und "freien Stücken" zuzustimmen. Wir können gerne darüber diskutieren, ob es sinnvoll ist, dieses Gespräch beim JA zu führen. Nur wenn es gelingt, die KM zu überzeugen, dem GSR zuzustimmen, dann ist das viel mehr Wert als der Rechtsweg. Und überzeugen wirst Du nur, wenn Du aufzeigst, welche Vorteile GSR hat und nicht welche Nachteile nicht auftreten.
Das stimmt ja soweit. Aber wenn es nur darum geht, die KM zu überzeugen, ist das JA der absolut falsche Ort dazu. Wenn Nico bereits beim JA sitzt, ist er den entscheidenden Schritt schon gegangen. Also entweder er überzeugt die KM VOr dem JA Termin, oder er lässt es. Ein JA Termin kann schnell eskalieren und dann heisst es hinterher im Bericht: "Eltern sind zerstritten".
Ich kann mir kaum vorstellen, dass das JA versucht, die KM dazu zu bewegen, dem GSR zuzustimmen. Maximal kommen die wieder mit einer EB um die Ecke.
Aber muss ja jeder selber wissen.
Vielen Dank für eure schnellen Antworten. Ich kann alles soweit nachvollziehen, allerdings habe ich ja das Thema GSR schon mal beim JA adressiert (ohne auf die Beantragung einzugehen). Außerdem habe ich in meiner Mail darauf verwiesen, dass ich unter anderen wegen gemeinsamen SR gerne sprechen würde. Da gibt es also so gesehen kein zurück mehr. Ob das raffiniert war oder nicht sei an dieser Stelle mal dahingestellt :exclam:
Nach euren Schilderungen sollte ich versuchen entweder a) zu einer Einigung beim JA zu kommen (das Thema wird jetzt so oder so angesprochen) oder wenn a) nicht klappt nicht hartnäckig sein sondern es "akzeptieren" ohne weiter darauf einzugehen und Streit zu verursachen und stattdessen den Weg zum Familiengericht gehen. Muss ich wohl so handhaben, da mir das Thema jetzt mehr oder weniger zwangsweise vorgesetzt wird.
Wie seht ihr das?
Ich würde gerne später nochmal in Ruhe meine Gedanken posten bzgl. Gründe für das GSR. Vlt komme ich allerdings auch erst morgen dazu.
Toll dass man hier so schnell Hilfe bekommt 🙂
Ich finde, ihr habt beide recht. Dennoch schließe ich mich tendenziell eher dem zweitbesten Papa an.
Ob sich ein Gespräch mit der Mutter lohnt und welche Argumente da greifen würden, kann Nico wahrscheinlich besser beurteilen als wir.
Ich würde aber auch da eben gerade nicht gr0ß argumentieren und darüber dann vielleicht vorzeitig in Diskussionen und Streit geraten wollen, sondern sie möglichst knapp und emotionslos über deine Absicht informieren.
Begründung ist dabei einfach die Tatsache, dass du der Vater bist und selbstverständlich auch als vollwertiger Elternteil am Leben eures Kindes Teil haben möchtest und du davon ausgehst, dass sie da sicher nichts dagegen hat.
Also noch ohne weitere Drohung.
Von ihrer Reaktion würde ich dann abhängig machen, ob man noch Argumente nachliefern will oder ne Klage ankündigt oder diese sofort einzureichen.
In die Rolle desjenigen, der sich rechtfertigen muss, würde ich mich weder von der Mutter, noch vom JA, noch von einem Richter abschieben lassen, sondern immer darauf beharren, dass das GSR dem Kindeswohl diemlich ist und keinerlei substantiellen Gründe dagegen vorliegen würden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
In die Rolle desjenigen, der sich rechtfertigen muss, würde ich mich weder von der Mutter, noch vom JA, noch von einem Richter abschieben lassen, sondern immer darauf beharren, dass das GSR dem Kindeswohl diemlich ist und keinerlei substantiellen Gründe dagegen vorliegen würden.
Hallo Nico,
genau, wie Beppo argumentiert.
Viel Erfolg und Freude zusammen.
LG - Life´s good, meistens! 😉
Hallo nochmal,
vielen Dank. Ich fühle mich damit schon ganz gut vorbereitet. Werde da einfach offiziell fragen und darauf verweisen, dass es nur zum besten des Kindes ist etc., ohne in eine große Diskussion einzusteigen, es sei denn, ich sehe eine realistische Chance dass sie zustimmt. Ansonsten sage ich nichts von weiteren Schritten sondern Reiche den Antrag beim Gericht ein.
Ich melde mich nochmal dazu...
Viele Grüße
Nico
Servus Nico,
da Dein Verhältnis auch zum SB des JA gut ist: vielleicht kannst Du ihn bewegen/animieren, dass er das Thema im Sinne Eures gemeinsamen Kindes auf den Tisch bringt...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi,
was hat die KM denn bisher dazu gesagt, zum GSR?
Also Gründe für ein GSR, der allerwichtigste: im Notfall bist du ohne Wenn und Aber in der Lage dich sofort um euer gemeinsames Kind zu kümmern.
Also Notfall wie: KM hat einen Unfall, liegt im Krankenhaus, ist 2 Tage bewusstlos, Kind ist auch im KH es müssen Entscheidungen getroffen werden und es muss sich jemand um das Kind kümmern. Ohne GSR ist zu vermuten das der KV das Kind nicht mal besuchen darf. Also selbst wenn das Kind nur mit gebrochenem Bein im KH liegt, müsste es wohl nachts alleine da liegen weil Mama ja ausfällt. Es reicht auch wenn Mama nach dem Unfall in der Uniklinik und Kind in der Kinderklinik liegt.....
Ich habe im Freundeskreis erlebt was passiert wenn KM stirbt und KV nicht vorhanden ist. Es war ein ewiges Hin und Her bis das Kind dann beim Bruder der Mutter untergebracht wurde (KV war in diesem Fall keine Diskussion und wollte auch nicht). Die Unsicherheit wo das Kind in Zukunft leben darf war wirklich Monatelang eine absolute Belastung, vorrübergehend wurde das Kind dann bei der Oma untergebracht die laut JA aber zu alt gewesen wäre um einen Säugling aufziehen zu dürfen..... Also echt mega Ärger und Problem bis der Kleine ein neues Zuhause hatte. Der Bruder der Mutter musste dann noch schnell heiraten (mit Anfang 20 macht man das besonders gern) damit das vorm Gericht überhaupt durchging. So etwas passiert ohne GSR, mit wäre das Kind automatisch beim Vater und gut.
Du kannst gleichberechtigt Termine beim Arzt und in der Schule ausmachen, sehr praktisch wenn die KM mal verhindert ist und nicht zum Elternabend gehen kann, kein Problem schickt sie in Zukunft dich. Das gleiche gilt für nervige Kieferorthopädiebehandlungen wo das Kind alle 6 Wochen zum Doc gefahren werden muss .....
Für mich als Mutter war der Notfallfaktor ganz arg wichtig, meine Panik war z.B. das bei der Geburt was schiefläuft und der Vater sich dann nicht um das Kind kümmern kann.
LG
nadda
Hi,
auch euch vielen Dank. Die KM hat gemäßigt reagiert, mich nicht angeschrien oder ähnliches, war aber auch nicht begeistert. Ihr "eher nein"-Argument war vorallem, nicht für jede Unterschrift auf mich warten zu müssen. Sie hat halt das GSR wie viele nicht richtig verstanden.
Mir geht es vor allem darum, für meine Tochter in wichtigen Fragen da zu sein. Ich möchte dass sie abgesichert ist und das Gefühl hat, Mama UND Papa kümmern sich um mich. Und natürlich möchte ich auch dafür sorgen, dass Entscheidungen wie Schule etc. zu ihrem Besten getroffen werden.
Allerdings habe ich kapiert, dass meine Argumente erstmal nicht gefragt sind. Sie muss argumentieren.
Trotzdem vielen vielen Dank für eure Anregungen. An manche Dinge denkt man gar nicht. Deshalb würde ich mich auch freuen wenn ihr hier noch ein paar Argumente postet. Vielleicht nicht die 0815, sondern eher Sachen die man nicht im Hinterkopf hat.
VG
Nico
Hi,
dann mach dir mal klar in welchen wenigen Fällen die Unterschriften von beiden Eltern überhaupt gewünscht sind oder wirklich notwendig sind.
Kindergartenameldung, müssten beide unterschreiben, oft reicht aber ein Elternteil.
Schulanmeldung, auch hier müssten beide unterschreiben, aber das nehmen die meistens auch nicht so ernst.
Umzug und Ummeldung beim Einwohnermeldeamt: auch da ist nur vielleicht eine Unterschrift notwendig.
Neuer Pass, sollten beide, aber da reicht auch oft nur einer.
Arzt, hier braucht es nur bei größeren Entscheidungen Unterschriften beider Eltern, ganz ehrlich ich habe 4 Kinder und in meinen 10 Jahren als Mutter war es genau 1x notwendig das beide Eltern unterschreiben - da ging es um eine OP.
Klar, medizinische Entscheidungen sollte man bei GSR immer gemeinsam besprechen und gemeinsam treffen, aber von Unterschriftenproblemen kann man hier sicher nicht sprechen.
Anmeldung zur Taufe? Auch hier reicht laut unserer Erfahrung eine Unterschrift, der KV wurde auch in unserem Fall nicht mal gefragt, Anmeldung zur Kommunion und Firmung ist das gleiche.
Wir reden bei GSR von maximal 1 Unterschrift in einem Jahr die wirklich notwendig ist - meiner Meinung nach eher von 1 Unterschrift in 2 Jahren und das kann niemals eine Belastng sein. Aber wir reden natürlich von einer gemeinsamen Entscheidungsfindung und die ist oft auch mit einem kurzen Telefonat erledigt.
Vor allem ist GSR eines: eine Absicherung des Kindes! Das Kind hat mit GSR zwei Erwachsene die sich Gedanken machen was der richtige Weg ist, und wenn zwei sich über den richtigen Weg unterhalten kommt oft eine bessere Entscheidung heraus als wenn einer immer allein entscheiden muss.
Für mich ist GSR auch eine Entlastung. Als ich alleinerziehend war mit einem KV der nicht wirklich mitentscheiden wollte, sondern nur stören wollte, da war es für mich oft total belastend die Entscheidungen für meine Kinder zu finden. Immer musste ich alleine überlegen was richtig ist, und ich hatte oft Angst mich nicht richtig zu entscheiden.
Das Beste an der Adoption meiner Jungs durch meinen zweiten Mann ist für mich im Alltagsleben das ich eben nicht mehr alleine verantwortlich bin, ich habe jemanden der mitentscheiden kann. Und wenn unsere Großer mal wieder gewaltigen Mist erzählt dann muss ich nicht allein überlegen wie ich damit umgehen muss. Ich musste mir auch nicht allein die Elternabende der infrage kommenden Schulen anhören und ich musste auch nicht allein mit ihm entscheiden welche er dann auswählt - sehr sehr angenehm.
Vielleicht reicht es mit ihr darüber zu sprechen warum du das möchtest und wovor sie da Angst hat.
Der einfachste Weg zum GSR wäre wenn zwei Erwachsene sich darauf einigen.
LG
Nadda
Hallo,
Die KM hat gemäßigt reagiert, mich nicht angeschrien oder ähnliches, war aber auch nicht begeistert. Ihr "eher nein"-Argument war vorallem,
Nicht besonders konkret - das soll offenbar heissen, dass sie dagegen ist und keine gSR-Erklärung unterschreiben wird.
Nun könntest Du versuchen, sie mit Argumenten zu überzeugen - aber nicht beim JA, sondern in einem Gespräch unter Euch.
Solche Gespräche führt mann grundsätzlich nicht in Anwesenheit eines JA-SB, auch wenn Du gefühlt der Meinung bist, vom SB wahrscheinlich unterstützt zu werden.
Solche Gepräche werden immer in den Akten des Kindes dauerhaft festgehalten.
Das Risiko, direkt beim JA als strittige Eltern dokumentiert zu werden, steht in keinem ! Verhältnis einer möglichen Überzeugung der KM vor Ort.
Ich kann nach 7 Jahren Erfahrung mit Trennungsvätern nur dringend davon abraten, solche Grundsatzgespräche mit der KM beim JA zu führen !
Kläre das persönlich mit ihr und falls sie weiterhin ablehnt, stellst Du den Antrag bei Gericht.
Du musst Dich auch nicht verpflichtet fühlen, den bereits anberaumten Termin beim JA wahrzunehmen.
Übrigens wäre Deine KM nicht die Erste, die nach offizieller Antragstellung doch noch zustimmt - vor einer richterlichen Entscheidung.
so wie du es schreibst, würde ich es aber dann doch mit überzeugenden Argumenten versuchen. Und zwar weitgehend auf die Absicherung beschränken - die beispielhafte Argumentation findest du bereits in diesem Thread.
Das Argument, dass sich KV UND KM kümmern, vermag mich nicht zu überzeugen - dieses Gefühl für Tochter hat mit GSR nichts zu tun, das kannst Und musst Du beim Umgang immer wieder herstellen
naja, und das Argument, dass Du bei den wichtigen Entscheidungen die richtigen beeinflussen willst, ist vermutlich das, was die KM nicht hören will bzw vor dem sie gewarnt wird...
Also, appelliere an ihr Veranwortungsbewusstsein, dass Du es als Absicherung fürs Kind verstehst und sie bei schwierigen Entscheidungen unterstützen möchtest. wobei letzteres schon wieder ein schwaches Argument ist, denn das ginge auch ohne GSR...
Gruß, Toto
Hallo Nico,
ich gebe Dir mal meine ganz persönliche und subjektive Meinung zum GSR:
1. Hinsichtlich der objektiv und subjektiv gefühlten Gleichberechtigung beider Elternteile ein klares Muss.
2. Hinsichtlich der wesentlichen Entscheidungen (Name, ggf. Schulwahl) unverzichtbar, WENN beide Elternteile sich kümmern.
3. Hinsichtlich des ABR dann wertvoll, wenn es vor Gericht ernst genommen wird (würde).
4. Bei allem anderen im Alltag: Überflüssig.
Ich will es auch erklären:
Ich bin selbst seit 8 Jahren vom sorgeberechtigten Vater meines Sohnes getrennt, dieser übt aus eigener Motivation weder Umgangs- noch Sorgerecht aus. Er musste lediglich 1x Unterschriften leisten, nämlich für die Betreuungs"erlaubnis" für Kita/Hort beim Jugendamt.
Alles andere, sprich, Betreuungsvertrag, Schulanmeldung, ärztliche Untersuchungen inkl. Impfungen und psychologischer Untersuchung, Klassenreisen, Ausweisbeantragung, Anmeldung an der weiterführenden Schule.... es hat sich wirklich kein Schw.ein dafür interessiert, ob ich das ASR, GSR oder gar kein SR habe.
Darüber kann man jetzt geteilte Meinungen haben: Einerseits halte ich es für völlig gesund, dass Dritte keinen Aufriss machen, wenn ein Elternteil sich um die Belange eines Kindes kümmert und dies nicht in Frage stellt. Andererseits wird ganz klar das (mögliche) Mitbestimmungsrecht des anderen Elternteils ignoriert.
Fakt ist: im Alltag kann man sich wunderbar ohne Sorgerechtsdiskussionen bewegen. Die Mutter muss sich also keine Sorgen machen, dass sie wegen jedem Pups Deine Unterschrift braucht. Umgekehrt wird es aber von ihrem Verhalten abhängen, inwieweit Du eingebunden wirst und nicht davon, ob Du sorgeberechtigt bist oder nicht.
Ich habe übrigens aus dem gleichen Grund kein ASR beantragt: Weil ich es nicht brauche. Möglicherweise wird es mal schwierig ein Konto für den jungen Mann zu eröffnen. Entweder schreibe ich meinen Ex dann an, ersetze die Unterschrift oder aber finde eine andere Lösung, bis er 18 ist.
Ob Du um das GSR kämpfen willst/sollst, kann ich Dir nicht sagen. Aber selbst wenn Du es HAST, würde ich mir nicht all zu viel davon versprechen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Morgen.
Nur wenn es gelingt, die KM zu überzeugen, dem GSR zuzustimmen, dann ist das viel mehr Wert als der Rechtsweg.
Es ist nicht nachvollziehbar, erscheint auch nicht gerecht, aber darauf gründet im Moment (und nach wie vor) die Rechtsprechung: Auf der Zustimmung der Mutter.
Argumentationen pro/contra hin-und her. Wenn du Mutter nicht will, ist es nach wie vor und trotz Gesetzesänderung für einen Vater nicht möglich, das GSR auf rechtlichem Wege zu bekommen, wenn Jugendamt, Verfahrensbeistand und Richter sich von dem Argument der fehlenden Kommunikation einlullen lassen. Denn das gibt den Ausschlag, was dem Kindeswohl entspricht und was nicht. Und dann, bei gestelltem Antrag ist es sehr vom OLG-Bezirk abhängig, ob deinem Anliegen entsprochen wird oder eben nicht.
Daher ist im Moment dein einziger Lichtblick, dich mit der Mutter außergerichtlich zu einigen. Alles andere ist wie Flaschen drehen.
Und wenn der Umgang gut läuft, wenn du engagiert bist, dann wird auf die tragfähige, soziale Bindung zwischen dir und der Ex verwiesen und ihr werdet zur Mediation geschickt. Denn euch wird zugetraut, euch dem Grundsatz der einvernehmlichen Einigung §156 FamFG folgend, außergerichtlich zu einigen. Andere nennen es Spiel auf Zeit.
Lange Rede kurzer Sinn: Konzentriere dich darauf, die Mutter mit Hilfe aller dir zur Verfügung stehenden Ressourcen zu überzeugen. Der Rechtsweg ist sehr unbefriedigend.
Gruß
Moin Chancero.
Im Ergebnis folge ich Dir weitgehend:
Konzentriere dich darauf, die Mutter mit Hilfe aller dir zur Verfügung stehenden Ressourcen zu überzeugen. Der Rechtsweg ist sehr unbefriedigend.
Zumindestens kann der Rechtsweg unbefriedigend sein.
Allerdings ist die Begründung, die Du für eine friedliche Einigung mit der KM lieferst m.E. naiv. Denn wenn die Gefahr besteht, dass KM & Co. sich beim gerichtlichen Weg mit den bekannten und leider auch iT fruchtbaren Argumenten wehren wird, dann wird sie erst recht nicht freiwillig und friedlich dem GSR zu stimmen. Deswegen bleibt, mit den bekannten Risiken eines unbefriedigenden Ausgangs, bei Weigerung der KM nur der Gerichtsweg. Und den würde ich dann auch bestreiten, i.W aus prinzipiellen Überlegungen, davon aber nicht mein persönliches Wohlbefinden abhängig machen. Denn dazu ist der praktische Nutzen des GSR viel zu gering (s. die Ausführungen von LBM).
Aber: Gerade angesichts der hier vorliegenden Gemengelage scheint mir eine Überzeugung der KM mit den richtigen Argumenten und diese richtig vorgebracht nicht unerrreichbar. Also einen Versuch wert! Und wenn es im ersten Anlauf nicht klappt, dann mag nachher alleine der beginn der Umsetzung des gerichtli. Wegs die KM "überzeugen" und zum Nachgeben bewegen...
Aber letztendlich sehr, sehr schade, dass all diese Überlegungen immer noch angestellt werden müssen...
Gruß, toto
Hey toto.
Ich weiß, ich weiß. Ich sehe das ein Bischen romantisch verklärt wenn ich auf die Vernunft der Mütter hoffe. Oder besser, mir geht es gegen den Strich, dass die betroffenen Kinder ab einem vom Gericht angemessen empfundenen Alter aussagen müssen und so leiden.
Vielleicht ist es gut, wenn die Familiengerichte mit Anträgen zugepflaster werden. Spiegelt ja auch irgendwie eine gesellschaftliche Realität wider.
Gruß
