Guten Abend zusammen,
vielen Dank für eure Beiträge. Auch wenn das GSR nicht die absolute Mitsprache sichert, finde ich es wichtig es zu beantragen. Wie oben schon beschrieben - alleine aus Prinzip. Natürlich möchte man keinen Stress, vor allem nicht wenn das Kind (ggbfs.) drunter leidet, aber es kann doch nicht sein, dass man nur kuscht. Mein Sohn ist 4 und ich werde noch mind. 14 Jahre mit der KM zu tun haben (müssen). Sehe es nicht ein, mich die nächsten 14 Jahre zurück zu halten und immer hoffen zu müssen, dass die KM keine dummen Entscheidungen wie Schulwahl o.Ä. trifft. Deshalb werde ich das mit dem GSR jetzt durchziehen.
Überlege, ob ich den Antrag beim Familiengericht noch vor dem Gespräch beim JA stellen soll. Ich habe sie ja schließlich schon zweimal gefragt, ob sie zustimmen würde. Vielleicht sollte ich den Antrag einfach schonmal stellen und das Thema beim JA nur kurz anschneiden. Bin mir unsicher.
In jedem Fall hätte ich zwei, drei Fragen zum Antrag:
- sollte ich den Antrag überhaupt selber einreichen? (sehe da eigentlich kein Problem, höchstens dass das Gericht einen Anwalt ernster nimmt)
- sollte ich beim Antrag die Situation kurz beschreiben? Würde eher nicht auf das JA verweisen und nur schreiben, dass eine einvernehmliche Einigung mit der KM nicht möglich war und ich deshalb den Weg zum Gericht gehe.
- würdet ihr Pauschalgründe aufführen? ("Ich beantrage das GSR, da mein Sohn im Zweifelsfall abgesichert sein soll und ich zu seinem Wohle wichtige Entscheidungen zusammen mit der KM besprechen und treffen möchte" - (nur ein Schnellschuss))
Fragen über Fragen... Bin etwas aufgeregt - anfangs war ich recht euphorisch aber mitlerweile packt mich auch ein bisschen die Angst, dass alles nach hinten los gehen könnte (Umgangsverweigerung etc.). Aber letztlich glaube ich wie oben beschrieben dadran, dass das Kind immer irgendwie den Weg zu mir findet und ich mich eben nicht so einschränken lasse.
Viele Grüße
Nico
Hallo nochmal,
mir kommt gerade noch eine Frage in den Sinn:
Nehmen wir an, ich versuche die KM beim JA-Gespräch vom GSR zu überzeugen und sie sagt nein.
Das bedeutet doch nicht, dass das JA automatisch involviert sein muss, wenn ich einen Antrag vor dem Familiengericht stelle oder? Ich könnte doch bei einem Antrag das JA außen vor lassen - dann würde das Gericht doch (zumindest sollte es) primär auf die KM zugehen und erst das JA einschalten, falls sie nein sagt und ein Richter entscheiden muss - oder?
Würde es in diesem Zusammenhang Sinn machen in dem Antrag vor Gericht auf die aktuelle Gesetzeslage zu verweisen? (dezent)
Viele Grüße und einen schönen Abend
Nico
Hi,
das JA kommt in einem Gerichtsverfahren normalerweise immer mit ins Boot. Und du siehst selbst wie unsicher du bist wie die richtige Vorgehensweise ist.
Darum kann ich dir nur raten: such dir einen Anwalt für Familienrecht der dir sympathisch ist und lass den die Sache mit dem Gericht regeln. Das GSR sollte eigentlich nach neuer Gesetzeslage nicht allzuschwer zu bekommen sein - allerdings zeigt die Forenerfahrung das es beileibe kein Selbstläufer ist den man mal locker angehen sollte.
Und um zu vermeiden das du jedes Fettnäpfchen erwischt das es da so gibt solltest du dir Hilfe holen. Es gibt Fachleute für das Familiengericht und genau so einen brauchst du hier: einen Anwalt.
LG
Nadda
Moin Nico.
Ich denke, für den einfachen Antrag brauchst Du noch keinen RA. Da reicht ein 2-Teiler:
Hiermit beantrage ich gemäß §1626a BGB das gemeinsame Sorgerecht für meinen Sohn xy, da das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl am besten entspricht, weil Sohn xy dadurch in dem Bewusstsein aufwächst, dass beide Eltern gleichberechtigt für die Erziehung von xy verantwortlich sind. Der Antrag ist notwendig, da die KM das GSR bisher verweigert hat, ohne kindeswohl relevante Gründe zu nennen.
Die KM wird dann angeschrieben und ihr eine Frist für eine Stellungnahme gesetzt. Nennt sie keine kindeswohl relevanten Gründe, muss Dir das Gericht ohne Gerichtsverfahren das GSR übertragen.
Ansonsten wird das Gerichtsverfahren eröffnet. Und dann solltest Du, da stimme ich Nadda zu, einen RA parat haben.
Die Forenerfahrung hat gezeigt, dass fast immer ein Verfahren eröffnet wurde. Ich kenne keinen Fall, wo das GSR durchgewunken wurde.
Also mach Dich daher auf den Weg, einen guten FamRechtler zu finden.
VG
BP
Moin Nico,
Du hast scheinbar noch nicht so recht verstanden, wie das System funktioniert.
Ich versuche es noch einmal:
In Deinem 1. Beitrag unterscheidest Du zwischen dem Antrag beim Familiengericht und einer Klage.
Das ist aber das selbe.
Bei bereits manifestierten unterschiedlichen Meinungen beider Elternteile bezüglich des gemeinsamen Sorgerechts ist ein gemeinsames JA-Gespräch das letzte, was zu einer einvernehmlichen Lösung führen könnte.
Das JA könnte bei Euch vielleicht (!) positiv auf die KM einwirken, das Risiko einer für immer in der JA-Akte vermerkten Tatsache von einem "hochstrittigem" Elternverhältnis (welches eben nicht dem Kindeswohl dienlich wäre) ist aber viel zu hoch. (Hatte ich Dir schon beschrieben)
Das JA könnte Euch z.B. zu einer allseits beliebten Mediation schicken, die kaum dazu führen dürfte, die KM doch noch umzustimmen - sondern im Gegenteil die Fronten nur noch mehr verhärten wird.
Es macht also überhaupt keinen Sinn, freiwillig ein Gespräch gemeinsam mit der KM beim JA zu führen. Das ist schlicht überflüssig und birgt zu viele Gefahren. Warum glaubst Du so naiv an eine positive Funktion eines JA ?
Ich kann Dir bei Bedarf gern ganz konkret schildern, wie das Verfahren in sehr, sehr vielen Fällen abgelaufen ist und damit endete, das der Vater für die nächsten Jahre außerhalb jeglicher Entscheidungen bezüglich des Kindes gelandet ist.
Überlege, ob ich den Antrag beim Familiengericht noch vor dem Gespräch beim JA stellen soll. Ich habe sie ja schließlich schon zweimal gefragt, ob sie zustimmen würde.
Das ist eine sehr gute Idee. Wie oft willst Du denn die KM noch fragen ? Je öfter Du sie damit konfrontierst, desto mehr wird sie sich selbst mit dem Thema beschäftigen und (u.a. im Netz auf feministischen Seiten landen) alle möglichen Argumente herbeizaubern, die gegen das gSR sprechen könnten.
- sollte ich den Antrag überhaupt selber einreichen? (sehe da eigentlich kein Problem, höchstens dass das Gericht einen Anwalt ernster nimmt)
Bei dem Eindruck (u.a. der Rechtsunsicherheit), den Du hier hinterlässt, rate ich Dir zu einem Anwalt.
- sollte ich beim Antrag die Situation kurz beschreiben? Würde eher nicht auf das JA verweisen und nur schreiben, dass eine einvernehmliche Einigung mit der KM nicht möglich war und ich deshalb den Weg zum Gericht gehe.
Nein, auf keinen Fall irgendwelche Situationsbeschreibungen oder Begründungen in dem Antrag formulieren. (Das Du zum Gericht gehst, weil einvernehmliche Einigung mit der KM nicht möglich war, ist logischerweise in sich selbst erklärend ...)
- würdet ihr Pauschalgründe aufführen? ("Ich beantrage das GSR, da mein Sohn im Zweifelsfall abgesichert sein soll und ich zu seinem Wohle wichtige Entscheidungen zusammen mit der KM besprechen und treffen möchte" - (nur ein Schnellschuss))
Eine Begründung ist überflüssig, weil Väter nicht mehr nachweisen müssen, dass das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl zugutekommt.
Dem Antrag auf gemeinsame Sorge wird stattgegeben, wenn die Übertragung dem Kindeswohl „nicht widerspricht“ (negative Kindeswohlprüfung).
Stattdessen muss die KM nachweisen, dass „konkrete Anhaltspunkte dafür dargetan werden, dass eine gemeinsame Sorge sich nachteilig auf das Kind auswirken würde.“ - das ist die aktuelle Rechtslage.
KM und ich können durchaus über das Kind reden. Das ist auch mehr oder weniger belegbar (Zeugen, Telefongespräche, SMS-Protokolle --> wir kommunizieren)
Diese "Beweise" sind vor dem Familiengericht wertlos und finden in der Regel keine Berücksichtigung.
Wichtiger wäre Dein tatsächliches Engagement darzulegen, wie z.B. Deine Mitwirkung an Elternabenden und gemeinsamen Terminen beim Kinderarzt.
Einige Infos findest Du u.a. hier (z.B. auch ein Musterantrag auf gSR):
http://www.trennungsfaq.com/nachtrennung.html#familiengericht
Hallo zusammen,
auch euch vielen dank. Sorry dass ich mich erst jetzt melde - hatte meinen kleinen bis eben.
Ich kann die ganzen Argumentationen gut nachvollziehen und habe begriffen worum es geht. Mein Problem ist aber, dass ich wie eingangs beschrieben bereits beim JA um einen Termin gebeten habe und dabei dann darauf hingewiesen habe, dass ich gerne das Thema GSR ansprechen wollte und es außerdem bisschen Unstimmigkeiten mit dem Umgang gibt (hätte den kleinen gerne Anfang der Sommerferien genommen, KM "muss" auf einmal ausgerechnet da mit ihm weg und ich kann nur dann mit ihm in Urlaub).
Das alles habe ich VOR der Eröffnung dieses Threads gemacht. Habe aber noch keinen Termin erhalten, es könnte jedoch sein, dass mich das JA nach meiner Aufforderung bspw. diese Woche bestellt. Mein kurzfristiges Problem ist also: wie verhalte ich mich? Darum bitten, doch keinen Termin zu geben und Antrag beim Familiengericht einreichen? Das würde komisch rüber kommen...
Meine Idee: Termin wahrnehmen, deutlich darauf hinweisen dass er Umgang normalerweise ja gut klappt, wir nur die Ferien regeln sollten und ansprechen, dass ich gerne das GSR ausüben würde. Bei geringster Gegenwehr abbrechen und ohne Streit das Thema beenden sowie direkt Antrag beim Familiengericht einreichen?
Sorry, wenn ich mich mehr oder weniger wiederhole aber es bleibt mir kaum was anderes übrig oder? Ich habe verstanden, dass dies bei weitem nicht die optimallösung ist, aber vielleicht die beste für meine Situation?
VG und vielen lieben Dank
Nico
Moin.
Ich würde, weil zeitlich vordringlich zunächst das Thema Umgang/ Ferienumgang lösen. Und zwar konkret für die kommenden SoFe und dann auch fest vereinbaren für die weitere Zukunft. Und das ganze zunächst - wie immér - versuchen bilateral mit KM, sollte dies nicht zu einer Einigung führen, dann unter Vermittlung des JA, bleibt auch dies ohne Erfolg dann gerichtliche Lösung. Ob das alles zeitlich noch vor den SoFe klappt?
Naja, und wenn Du dem JA gleich morgen, wenn du eh fragst, was mit dem Termin sei, dann sagst, es ginge nur um Umgang nicht um GsR,dann wird es sich auch daran halten...
Wann Du dann in der weiteren Folge das GSR beantragst und in welchen Schritten, ist dann völlig losgelöst davon...
Sonnige Sonntagsgrüße. Toto
Guten Morgen,
den Termin auf Besprechung des Umgangs lenken und das GSR nur ganz am Rande anzusprechen, wäre mein Plan. Allerdings bringt mich ein Vermerk "streiten sich über Umgang, Umgang beim JA geregelt" in den JA Akten bei einem folgenden Gerichtsgang auch nicht weiter...
Deshalb würde ich versuchen zu betonen, dass es die Unstimmigkeiten in Bezug auf den Umgang erst wieder gibt, seit ich das GSR angesprochen habe bei der KM. So kann ich bei Gericht ggbfs. argumentieren, dass eine "nicht-Einigungsfähigkeit" und eine "mangelnde Kommunikation" nur vorgeschoben sind, seitdem es um das GSR geht und die KM und ich vorher Umgang etc. gut alleine regeln konnten.
Ich denke, dass ist mein Plan. Natürlich male ich hier gerade ein Szenario aus, aber ich möchte irgendwie den anstehenden (und nicht mehr sinnvoll rückgängig machbaren) Termin beim JA so gestalten, dass er der Sache dienlich ist. Bleibt mir wohl kaum was anderes übrig.
VG Nico
Moin Nico,
Deshalb würde ich versuchen zu betonen, dass es die Unstimmigkeiten in Bezug auf den Umgang erst wieder gibt, seit ich das GSR angesprochen habe bei der KM. So kann ich bei Gericht ggbfs. argumentieren, dass eine "nicht-Einigungsfähigkeit" und eine "mangelnde Kommunikation" nur vorgeschoben sind, seitdem es um das GSR geht und die KM und ich vorher Umgang etc. gut alleine regeln konnten.
Ich habe bei dem, was Du da beim JA besprechen willst, kein gutes Gefühl. An Deiner Stelle würde ich überhaupt keine Probleme beim JA ansprechen. Das beste ist, Du sagst den Termin aus Zeitgründen ab und stellst Deinen GSR Antrag bei Gericht.
VG
BP
Hi,
ich habe mich jetzt entschieden und werde den Antrag zeitnah einreichen: hier habe ich ja schon ein bisschen Input bekommen.
Würde den Antrag quasi wie "Bester Papa" (danke sehr) formulieren und per Einwurf Einschreiben an das Amtsgericht, das für den Bezirk zuständig ist in dem die KM mit Sohn wohnt.
Dem Antrag beifügen würde ich lediglich die Vaterschaftsurkunde (Kopie) ??
ODER HAT JMD. NOCH ERGÄNZUNGEN?
😉
Bezüglich eines RAs würde ich mich schon mal informieren und mir 3-4 gute raussuchen und den dann einschalten, sofern es zur Verhandlung kommt.
Vielen vielen Dank
Nico
An Deiner Stelle würde ich überhaupt keine Probleme beim JA ansprechen.
Meine Rede !
Mit dem JA spricht man als Trennungsvater wenn überhaupt nur wenn es sich nicht vermeiden lässt z.B. im Fall einer persönlichen Vorladung.
Ansonsten liefert man dem JA unbemerkt jede Menge Argumente, die in einem Gerichtsverfahren zum Nachteil ausgelegt werden könnten.
Bekanntlich wird das JA vom Richter um eine Stellungnahme zum Fall aufgefordert und je dicker die Akte des Kindes ...
Würde den Antrag quasi wie "Bester Papa" (danke sehr) formulieren
Nimm besser diesen neutraleren hier:
http://www.trennungsfaq.com/down/antrag_gemeinsame_sorge.rtf
Dem Antrag beifügen würde ich lediglich die Vaterschaftsurkunde (Kopie) ??
Auch das ist überflüssig.
Wärest Du nicht der Vater des Kindes, würde die KM sich dazu sicher äußern ...
Hallo,
ich kann irgendwie nicht verstehen warum immer wieder davon abgeraten wird zum Jugendamt kontakt aufzunehmen. Gerade weil die Herrschaften Stellungnahmen fürs Gericht schreiben ist es doch wichtig denen klar zur machen worum es einen geht. Sicher ist zu bedenken wie die eigene Grundeinstellung der/dem Ex gegenüber gerade ist. Und ja mit den falschen Argumenten kann Mann/ Frau fiel versauen mit den richtigen aber auch viel erwirken. Ich halte den Gang zum JA daher immer für richtig solange man für sich selber klar ist ob es "nur" um die Kinder geht.
Andreas
ich kann irgendwie nicht verstehen warum immer wieder davon abgeraten wird zum Jugendamt kontakt aufzunehmen. Gerade weil die Herrschaften Stellungnahmen fürs Gericht schreiben ist es doch wichtig denen klar zur machen worum es einen geht.
Das ist im Prinzip schon richtig, aber nach neuer Gesetzeslage hat das JA im vereinfachten Verfahren zunächst nichts zu suchen. Erst wenn die KM kindeswohl gefährende Gründe nennt, hat das Gericht das JA einzubeziehen.
Leider neigen die Gerichte dazu, sich nicht daran zu halten.
Und wenn Nico als erstes zum JA geht, ist das JA automatisch mit im Boot, was es ja noch gar nicht soll. Macht die Sache doch nur nur komplizierter.
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Leider neigen die Gerichte dazu, sich nicht daran zu halten.
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und genau deshalb sollte es doch um so wichtiger sein mit denen in Kontakt zu kommen und wertfrei zu reden.
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ist das JA automatisch mit im Boot, was es ja noch gar nicht soll. Macht die Sache doch nur nur komplizierter.
Was ist an einem Treffen und einer Stellungnahme bei Gericht (Schriftlich oder mündlich) kompliziert ?
Gerade vor dem Hintergrund das Deutsche Gerichte sagen wir mal nicht die Flexibelsten sind im umsetzen neuer gesellschaftlicher Normen ist es doch wichtig so fiel wie möglich an Unterstützung zu gewinnen. Einem Vater alleine kann man schnell unterstellen es geht hier nicht um die Kinder. Offenheit bei den Gericht zuarbeitenden Stellen machten diese Aussagen von vorn herein zunichte.
Andreas
Andreas, das JA ist nicht immer schlecht aber ich sehe einen möglichen Nutzen auch eher in Umgangsfragen.
Die Wahrscheinlichkeit, dort etwas positives zu erreichen ist nicht ganz schlecht.
Beim Sorgerecht würde ich aber auch nur in Ausnahmefällen zu denen gehen.
Zum Einen, weil der Anteil an GSR-Gegnern dort deutlich höher ist als an Umgangsgegnern.
Und zum Anderen, weil es beim GSR eigentlich nichts zu reden gibt. Zumindest nichts nützliches.
Reden muss nur der, der es verhindern will und da liefert jedes Gespräch Material gegen das GSR.
Es ist natürlich nicht völlig ausgeschlossen, dass dort ein vernünftiger JA-Mensch sitzt, dem es gelingt, die Mutter mit warmen Worten oder geschliffenen Argumenten von den Vorzügen des GSR oder dessen Unausweichlichkeit zu überzeugen aber die Wahrscheinlichkeit ist einfach denkbar gering.
Wenn, dann ich erstmal alleine hingehen und um Rat fragen, wie man sich am besten verhalten soll.
Dann kannn man schon mal raus hören, aus welcher Richtung der Wind dort weht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
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Beim Sorgerecht würde ich aber auch nur in Ausnahmefällen zu denen gehen.
Zum Einen, weil der Anteil an GSR-Gegnern dort deutlich höher ist als an Umgangsgegnern.
Und zum Anderen, weil es beim GSR eigentlich nichts zu reden gibt. Zumindest nichts nützliches.
Reden muss nur der, der es verhindern will und da liefert jedes Gespräch Material gegen das GSR.
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Bei der Aussage kann ich nur Widersprechen, es gibt etliches was besprochen werden muss. Wie oft liest man das GSR kann nicht erteilt werden weil es hoch strittige Parteien sind. Ein Richter hat nicht die Zeit und die Lust das zu hinterfragen. Ein vernünftiger Auftritt beim JA stellt ganz schnell klar wo die Streitigkeiten her kommen bzw. wer diese befeuert. Mal abgesehen davon ist doch die Wirklichkeit nicht so das nach einem Urteil (GSR, Umgangsrecht) die Weld plötzlich anders ist. Auch hier ist es wie ich denke gut das man von Anfang an die Mitarbeiter mit einbezogen hat.
Andreas
Ich bleib bei meiner Meinung.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Nico101,
Ich bleib bei meiner Meinung.
:thumbup: Ich teile diese.
Das neue Gesetz sagt eindeutig, dass die nichteheliche Mutter kindeswohlgefährdende Gründe vorbringen muss, die dem GSR widersprechen. Erst nachdem sie diese glaubhaft gemacht hat, ist das Jugendamt hinzuzuziehen.
Nicht grundsätzlich und nicht vorab.
ist es doch wichtig denen klar zur machen worum es einen geht.
Wieso? Es reicht aus, der rechtliche und biologische Vater zu sein und keine Strafakte wegen Drogen- oder Menschenhandel, Körperverletzung oder als Kindersch*nder zu haben.
Erst nachdem der Richter am Amtsgericht angeordnet hat, dass das Jugendamt Stellung nehmen soll, kann man dort ganz arglos aufschlagen und sagen: "Ich möchte mein Sorgerecht ausüben, weil ich der Vater bin." Nicht mehr. Nicht weniger.
Eventuelle Vorwürfe der KM, die das Jugendamt widergibt, nimmt man zur Kenntnis und bespricht sie mit dem eigenen Anwalt, bevor man sich dazu äußert.
Beim vereinfachten GSR-Verfahren ist es das Allerbeste, wenn das JA seit der Anerkennung der Vaterschaft nie wieder etwas von den nichtehelichen Eltern gehört oder gelesen hat.
In der Logik der neuen GSR-Gesetzgebung gilt: No news are good news.
Eine dicke Akte beim JA über Schlichtungs- und Vermittlungsversuche kann (muss nicht) als Indiz für kindeswohlgefährdendes Gezerre am Kind ausgelegt werden, wie @Diskurso zurecht bemerkt:
Ansonsten liefert man dem JA unbemerkt jede Menge Argumente, die in einem Gerichtsverfahren zum Nachteil ausgelegt werden könnten.
Bekanntlich wird das JA vom Richter um eine Stellungnahme zum Fall aufgefordert und je dicker die Akte des Kindes ...
Mit einem fähigen Anwalt und etwas Glück wird das Jugendamt nicht einmal zur Stellungnahme aufgefordert, weil der Mutter schon in der Güteverhandlung von allen 3 anwesenden Volljuristen (einschließlich des eigenen Anwalts) über die Logik der neuen Gesetzgebung zum GSR aufgeklärt wird, sodass sie "freiwillig" zustimmt weil ihre Bedenken einfach in dem Zusammenhang unerheblich sind.
Aus historischen Gründen war im Gedächtnis vieler (nicht aller!) in Ehren ergrauter JA-MitarbeiterInnen und FamilienrichterInnen am AG das Totschlag-Argument der "gestörten Kommunikation" als bewährter "GSR-Killer" bis Mai 2014 fester Bestandteil der professionellen Alltags-Routine.
Eine blütenweiße und vollkommen leere JA-Akte ist in diesem Zusammenhang ein wertvolles Argument.
Die (höchstrichterlich erzwungene und widerwillig umgesetzte) Gesetzesänderung ist gerade mal ein Jahr her!!! Bitte erwartet keine Wunder von der Flexibilität von Richtern und anderen Beamten ...
Die Wahrscheinlichkeit, beim JA Unterstützung gegen eine GSR-Blockiererin zu finden, schätze ich etwa so hoch ein, wie die Chance, beim JA argumentative Unterstützung für eine Abänderungsklage mit dem Ziel der Unterhaltsreduzierung zu bekommen - oder am WE den Lotto-Jackpot zu knacken.
Die Strategie von unbescholtenen und engagierten Vätern mit dem berechtigten Anliegen, das Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter auszuüben, sollte vor dem Hintergrund der Gesetzesänderung von 2014 sein:
1. Weniger ist mehr!
2. Ein Familienrichter am örtlichen Amtsgericht ist nicht der Herrgott
Viel Erfolg 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Genau so!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Guten Morgen und vielen Dank für eure sehr informativen und ausführlichen Posts.
Habe mich nun - nachdem ich noch einmal darüber geschlafen habe - dazu entschieden den Antrag einzureichen.
Wie es jetzt mit dem JA weiter geht bin ich mir noch nicht sicher. Grundsätzlich stimme ich euch zu: am besten ist es wohl, wenn man gar keinen Kontakt zum JA hat. Meine Situation gestaltet sich aber wieder ein bisschen anders. Schließlich habe ich mehrfach Kontakt zum JA gehabt, fast immer von mir anberaumt (vielleicht jetzt im Nachhinein ein Fehler) - aber der Kontakt ist nun mal da. Und der ausstehende Termin wurde ja auch meinerseits angefragt. De facto stehe ich auch blöd da, wenn das JA aufgefordert wird Stellung zu nehmen und dann erklärt, ich habe nach einem Klärungstermin gefragt aber dann doch lieber die Klage eingereicht.
Bitte versteht mich nicht falsch, ich verstehe das System so langsam, und seid mir bitte nicht böse, aber hier gibt es für mich halt Unterschiede zwischen meinem speziellen Fall und der Theorie. Deshalb weiß ich noch nicht, ob ich dem JA-Termin nachgehen werde oder nicht. In jeden Fall würde ich einen etwaigen Termin niemals eskalieren lassen, das habe ich gelernt. Außerdem würde ich so einen Termin auch darauf stützen, dass der Termin selber erst notwendig geworden ist SEIT ich letzte Woche nochmals das GSR angesprochen habe. Ich weiß, ich weiß, vielleicht hat bringt das nicht viel, aber ich stelle es mir eben so vor. Auch wenn es gegen 99 % der Erfahrungen spricht habe ich doch bei "meinem" Sachbearbeiter ein ganz gutes Gefühl, dass eine Stellungnahme positiv ausfällt, zumal er sogar einmal in einem Einzelgespräch das Thema GSR positiv angeregt hat.
Wir werden sehen. Vielleicht erledigt dich das Thema ja bald von selbst.
Dabei hätte ich noch eine Frage: wieviel Vorlauf würdet ihr für einen Anwalt einkalkulieren? Habe mich entschieden ihn ins Boot zu holen, sofern das GSR nicht durchgewunken ist. Würde mir schon mal einen aussuchen oder mehrere und sobald ich den Bescheid habe, dass es zur Güteverhandlung kommt, einschalten. Oder sehr ihr das für zu kurzfristig? Geld ist leider auch bei mir ein großes Problem, wobei ich keine PKH erhalten kann. Sonst hätte ich ihn direkt eingeschaltet...
Könnt ihr euch etwa vorstellen was mich der Spaß dann kostet? Habe was von Streitwert 3000 € gelesen und gebühren von 600 - 800 € - das bezog sich aber darauf, dass der Anwalt einen über den ganzen Prozess begleitet soweit ich weiß.
VG Nico
